Der Freistaat Thüringen wird auch 2024 die Niederlassung für Zahnärztinnen und Zahnärzte und Kieferorthopädinnen/Kieferorthopäden im Land mit bis zu 40.000 Euro fördern. Im Haushaltsjahr 2024 stehen insgesamt 1,415 Millionen Euro für die Niederlassungsförderung zur Verfügung.
Grundlage ist die 2023 novellierte „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“. Sie ist rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Anträge können über das Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung stellt das Landesverwaltungsamt zur Verfügung.
Aufruf an Zahnärzteschaft, die Förderung auch zu nutzen
Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner erklärte dazu am 9. Februar 2024: „Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung. Hierzu zählt neben einem umfassenden Angebot an Haus- und Facharztpraxen vor allem auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung. Dieser Zielstellung folgend, hat das Thüringer Gesundheitsministerium 2023 die Richtlinie zur Förderung von Niederlassungen im ländlichen Raum grundlegend überarbeitet und erweitert. So wurde die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben. Darüber hinaus greift die Niederlassungsförderung nun erstmals auch für Apotheken und Zahnarztpraxen. Bisher stand sie ausschließlich für Allgemein- und Facharztpraxen zur Verfügung. Ich möchte daher insbesondere auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker dazu aufrufen, von der Förderung Gebrauch zu machen.“
Informationen bei KVZ und Kammer
Auch die Zahnärzteschaft in Thüringen unterstützt Kolleginnen und Kollegen bei der Niederlassung. Informationen über die Fördermöglichkeiten hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Thüringen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Die Landeszahnärztekammer Thüringen hat auf ihrer Internetseite die Förderbedingungen des Landes kompakt zusammengefasst.