OWN - Quintessenz Verlags-GmbH CI - Copyright Quintessenz Verlags-GmbH OCI - Copyright Quintessenz Verlags-GmbH TA - Quintessenz Zahntech JT - QZ - Quintessenz Zahntechnik IS - 0340-4641 (Print) IP - 5 VI - 49 PST - ppublish DP - 2023 PG - 536-545 LA - de TI - Medizinprodukte – Überwachung, Vigilanz und Marktbeobachtung FAU - Strietzel, Roland AU - Strietzel R CN - OT - Medizinprodukteverordnung OT - MDR OT - Marktbeobachtung OT - Lebensdauer OT - Überwachung AB - Die MDR (Medizinprodukteverordnung) gilt nicht nur für den Herstellungsprozess und für die Verarbeitung von Medizinprodukten, sondern für deren gesamte Lebenszeit. Auch nachdem ein Medizinprodukt auf den Markt gebracht wurde, muss der Hersteller nachweisen und dokumentieren, dass es zu keiner Schädigung bei Anwendern und/oder Patienten geführt hat. Das Gleiche gilt für Sonderanfertigungen. Auch Dentallabors und Zahnarztpraxen müssen dokumentieren, dass diese niemanden geschädigt haben. Der Beitrag klärt, wer für welche Aufgaben zuständig ist, welche Befugnisse wann greifen und welche einzelnen Schritte zu beachten sind, bevor oder falls es zu Reklamationen kommt. AID - 4057351