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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juli 2019

Bundesweite Hebammensuche geht online

Rein statistisch gibt es genug Hebammen in Deutschland, in einigen Regionen ist es aber sehr schwer, tatsächlich eine zu finden. Der Grund: Bei den öffentlich zugänglichen Anlaufstellen für Schwangere oder über das Internet sind vergleichsweise wenige Hebammen mit ihren Kontaktdaten gelistet. Dem gegenüber steht eine Vielzahl von freiberuflichen Hebammen, die dem Hebammenvertrag beigetreten sind und ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen wollen. Diese Informationslücke will eine Hebammenliste auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) nun schließen. Bundesweit mehr als 18.000 freiberufliche Hebammen sind dort mit ihrer Telefonnummer und/oder ihrer E-Mail-Adresse sowie ihrem kompletten Leistungsangebot aufgeführt. Basis hierfür sind die Daten aller dem Hebammenvertrag beigetretenen Hebammen. Erst das im Mai in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) habe diesen Schritt für den GKV-Spitzenverband ermöglicht; bis dahin durften die gesetzlichen Krankenkassen eine solche bundesweite Übersicht nicht veröffentlichen.

Die Hebammen-Liste wird monatlich aktualisiert. Datenbasis sind die eigenen Angaben der Hebammen. Die Hebammenliste ist zu erreichen unter www.gkv-spitzenverband.de/hebammenliste. (Quelle: GKV-SV)

Keine Krankenkassenwerbung mit Rabatt bei Vorteilspartnern

Ein Ersatzkassenverband kann eine Krankenkasse gerichtlich zwingen, nicht mit Rabatten für ihre Versicherten bei Vorteilspartnern zu werben. Dies hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel am 30. Juli 2019 entschieden (Az.: B 1 KR 16/18 R).

Der Kläger, der Verband der Ersatzkassen, mahnte eine Krankenkasse erfolglos ab, weil sie auf ihrer Website mit Rabatten und anderen Sonderkonditionen für ihre Versicherten bei sogenannten Vorteilspartnern warb. Die Versicherten konnten danach Vorzugsbedingungen bei Vorteilspartnern erhalten – zum Beispiel bei Kochkursen, dem Kauf von Fahrrädern und E-Bikes und bei Eintritten in Hallenbäder, Saunen und Wellnesseinrichtungen, Bowlingbahnen, Klettergärten, Film- und Freizeitparks sowie einer Gartenschau. Das Sozialgericht Berlin hat den Verband nicht für befugt angesehen, Ansprüche seiner Mitgliedskassen einzuklagen.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat die Krankenkasse dagegen zur Unterlassung verurteilt. Sie darf sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur innerhalb ihres gesetzlich bestimmten Aufgabenkreises betätigen, nicht hingegen durch Werbung mit Rabatten für ihre Versicherten bei einzelnen sogenannten Vorteilspartnern. Die Krankenkasse informiert dabei nicht etwa umfassend und sachlich über die Leistungserbringer, die mit gesetzlich zugelassenen Leistungen von den Versicherten in Anspruch genommen werden können. Die Krankenkasse richtet das Augenmerk ihrer Mitglieder vielmehr nur auf von ihr ausgesuchte „Vorteilspartner“ und ihre Angebote.

Unerheblich ist, ob ihr Verhalten unlauter im Sinne der Richtlinie 2005/29/EG ist. Die Richtlinie hat weder gegenüber dem ohnehin vom Sozialgesetzbuch Geforderten neue Maßstäbe für Krankenkassen-Werbung begründet, noch schließt sie strengere Anforderungen hieran durch das deutsche Recht aus. (Quelle: BSG)

Plastische Chirurgen fordern strengere Regeln

Nachdem in Nordrhein-Westfalen gegen einen als Schönheitschirurgen tätigen Internisten wegen eines Todesfalls in Zusammenhang mit einer Operation ermittelt wird, haben jetzt 48 Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie in einem Brief an die Bundes- und Landespolitik strengere Regelungen für diese Eingriffe und die Operateure gefordert. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt, dass er das Schreiben der Ärzte sehr ernst nehme. Sein Ministerium stehe auch in engem Kontakt mit den Ermittlungsbehörden im Fall des Düsseldorfer Arztes.

Auch der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und CDU-Bundestagsabgeordnete Rudolf Henke kündigte an, sich an Überlegungen für strengere Regelungen und Gesetzesvorschlägen beteiligen zu wollen.

Die Fachärzte um Timo Alexander Sparholtz kritisieren, dass sich im Bereich der „Schönheitsoperationen“ viele Ärzte tummeln, die häufig keine chirurgische Facharztausbildung hätten, so auch der Arzt in Düsseldorf. Ein Dorn im Auge sind vielen Fachärzten die werblichen Aktivitäten der sogenannten Schönheitschirurgen, operative Eingriffe würden verharmlost. Eine treibende Kraft sei sicher der lukrative und wenig geregelte Selbstzahlermarkt in diesem Bereich. Man bemerke „seit vielen Jahren, dass aus pekuniärer Motivation heraus Heilpraktiker, Hautärzte, Frauenärzte, Zahnärzte und viele andere auch ästhetische Verfahren und Operationen anbieten“, zitiert das Deutsche Ärzeblatt aus dem Schreiben. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt online)

Telefon-Attacken (Tech-Support-Scam) bei Arztpraxen

Jetzt melden sich vermeintliche Microsoft-Service-Teams auch immer häufiger bei Arztpraxen und versuchen, sich über das Telefon Zugang zu sensiblen Daten auf Rechnern zu verschaffen. Für Privathaushalte wird davor schon länger gewarnt. Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) warnt daher Arztpraxen davor, auf diese Anrufe einzugehen. Es sei naheliegend, dass es um Abrechnungs- und Kontendaten in Praxisverwaltungssystemen gehe, die ausgespäht werden sollen, um darauf basierend weitere kriminelle Handlungen mit finanziellem Hintergrund zu begehen. Zwei Fälle seien bereits dem TLfDI gemeldet worden.

Der Thüringer Landesbeauftragte Dr. Lutz Hasse warnt sämtliche Arztpraxen und Kliniken: „Geben Sie bitte acht: Die Anrufer sprechen ein Englisch mit Akzent. Sie geben sich als Mitarbeiter von der Firma Microsoft aus. Dabei erklären sie, dass etwas mit dem Computer nicht in Ordnung sei und täuschen einen Virenbefall vor. Die Täter wollen sich mit dem bekannten Programm ‚TeamViewer‘ Zugriff auf den Praxiscomputer verschaffen. Legen Sie auf und folgen Sie keinesfalls den „Fernwartungs-Instruktionen“ der vermeintlichen Mitarbeiter von Microsoft, tätigen Sie nicht die geforderten Downloads und geben Sie keine ID- oder Pin-Nummern preis.“

Praxen, die bereits Opfer dieser Methode geworden sind, sollten dies an https://www.microsoft.com/de-DE/concern/scam melden. Bei einer eventuellen Datenpanne muss diese auch an den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden. (Quelle: TLfDI)

Lebensführung beeinflusst Alzheimer und Demenz

Dass die Lebensführung – Ernährung, Bewegung, geistige Aktivität – das Risiko für das Auftreten einer demenziellen Erkrankung oder Alzheimer reduziert, ist schon länger vermutet worden. Jetzt gibt es drei neue Studien, die diese Effekte näher untersucht und belegt haben. Danach sinkt das Erkrankungsrisiko auch bei den Patienten, die schon ein genetisch erhöhtes Risiko für Alzheimer haben. Das berichtet die Ärzte Zeitung in einer Auswertung der Studien

Das höchste Erkrankungsrisiko haben diejenigen, bei denen ein genetisches Risiko und zum Beispiel ungesunde Lebensführung zusammentreffen. Mit einer gesunden Lebensführung bei Ernährung und Genussmitteln, mit Bewegung und geistiger Aktivität lassen sich selbst bei genetischer Prädisposition der Eintritt der Erkrankung hinauszögern und die Auswirkungen im Alltag mindern, so die Forschungsergebnisse. (Quelle: Ärzte Zeitung, Zugang nach Login)

634.000 Euro Reisekosten im BMG

Fast 634.000 Euro haben Reisen der Mitarbeiter des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zwischen den beiden Standorten Bonn und Berlin im Jahr 2018 gekostet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/11782) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 19/11360) hervor. Das BMG hat als Ressort seinen ersten Dienstsitz in Bonn und seinen zweiten Dienstsitz in Berlin. Dem Dienstort Bonn sind laut Vorlage aktuell 346 Personen und dem Dienstort Berlin 405 Personen zugeordnet.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, stiegen die Reisekosten (Bahnfahren, Flugverbindungen, Pkw-Fahrten, öffentlicher Personennahverkehr und Hotelübernachtungen) für Dienstreisen von BMG-Mitarbeitern zu den anderen Standorten des Ministeriums von gut 571.000 Euro im Jahr 2017 auf fast 634.000 Euro im vergangenen Jahr. In der ersten Hälfte des laufenden Jahres beliefen sich diese Reisekosten den Angaben zufolge mit Stand vom 30. Juni auf knapp 317.000 Euro. Ob diese Steigerung mit den vom Minister in hoher Frequenz beauftragten Gesetzentwürfen zusammenhängen könnte, geht aus der Antwort nicht hervor. (Quelle: Deutscher Bundestag)

AVZ kooperiert mit österreichischer Bundesinnung

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. (AVZ), Berlin, will ein Netzwerk aus Zahntechnik, Politik, Wissenschaft und zahntechnischen Verbänden fördern. Ziel ist es, marktgerechte Zugangsvoraussetzungen, sprich gleiche Chancen für gewerblich tätige Marktteilnehmer zu schaffen. „Aus der gemachten Erfahrung, dass bestimmte berufspolitische Probleme zu ihrer Lösung nicht nur auf die Bundesebene getragen, sondern europaweit verhandelt werden müssen, hat der AVZ eine erste Kooperationsvereinbarung mit der österreichischen Bundesinnung der Gesundheitsberufe, Berufsgruppe der Zahntechniker, geschlossen,“ berichtet AVZ-Präsident Manfred Heckens. Für die österreichische Seite unterzeichneten Bundesinnungsmeister KommR Richard Koffu, MSc, sowie Bundesinnungsgeschäftsführer Mag. (FH) Dieter Jank. Auch gemeinsame Gespräche mit Bundestagsabgeordneten und dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses, Erwin Rüddel, MdB, standen auf dem Programm.


Alfred Kwasny, Landesinnungsmeister Niederösterreich; Manfred Heckens, Präsident AVZ; Erwin Rüddel MdB, Vorsitzender im Gesundheitsausschuss; MSc. Komm.Rat. Richard Koffu, Bundesinnungsmeister Zahntechniker & Gesundheitsberufe, LIM Kärnten Gesundheitsberufe (von links). Foto: AVZ

Durch wechselseitigen Informations- und Erfahrungsaustausch sowie das Vorantreiben gemeinsamer Projekte wollen die Partner die Interessen der zahntechnischen Labore beider Länder stärken, um den Herausforderungen des digitalen Wandels, mit all seinen Risiken und Chancen, gewachsen zu sein. „Wir versprechen uns durch die Kooperation, z.B. bei der Gestaltung politischer Rahmenbedingungen, der Ent- und Weiterentwicklung des Berufsbildes, der Aus- und Weiterbildung bis hin zu einer akademischen Ausbildung, den direkten Kontakt zu Patienten durch Information über zahntechnische Technologien und Möglichkeiten sowie Materialien, der Zahntechnik mehr Gewicht zu verleihen“, so Heckens. Beide Berufsvertretungen bleiben dabei selbstverständlich eigenverantwortlich tätig. Die Vereinbarung tritt zum 1. September 2019 in Kraft.

Weitere Gespräche mit europäischen Verbandskollegen werden bereits geführt und für das Jahr 2020 auch mit begleitenden Besuchen vertieft. (Quelle: AVZ)

KZVB will Stand-Alone-Lösung bei TI erhalten wissen

Die bayerischen Vertragszahnärzte stehen der Digitalisierung des Gesundheitswesens kritisch gegenüber, soweit dabei Patientendaten zentral gespeichert werden. Die Vertreterversammlung (VV) der KZVB setzte sich am 19. Juli 2019 intensiv mit den Plänen von Gesundheitsminister Jens Spahn auseinander und fasste mehrere Beschlüsse, in denen sie Änderungen fordert.

Die Digitalisierung sei kein Selbstzweck und eigne sich nicht für politische Selbstdarstellung im Gesundheitswesen. Technik müsse immer dem Menschen dienen und nicht umgekehrt, heißt es in einem der einstimmig gefassten Beschlüsse. Deshalb lehnt die VV auch die geplante zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten ab. „Datenschutz, Datensicherheit, ärztliche Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung der Patienten müssen Vorrang vor einer gewaltsamen Einführung der Patientenakte haben. Jeder zentrale Server unterliegt einem hohen Risiko, gehackt zu werden“, heißt es in einem der Beschlüsse.

Die Delegierten fordern den Gesetzgeber zudem auf, bei der Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) auf jegliche Sanktionen zu verzichten. Die VV der KZVB vertrete den Standpunkt, dass die TI für Zahnärzte bislang keinen Nutzen bringe. Es müsse deshalb jedem Praxisinhaber selbst überlassen bleiben, ob er den Aufwand und das Risiko beim Datenschutz in Kauf nimmt.

Eine Alternative zur Anbindung der gesamten Praxis-EDV an die Telematik und ans Internet ist das sogenannte „Stand-Alone-Szenario“. Ärzte und Zahnärzte können so die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur mit einem eigenen Rechner durchführen. Diese Möglichkeit will Spahn jedoch abschaffen. Die VV fordert ihn auf, darauf zu verzichten und das Stand-Alone-Szenario weiterhin zuzulassen. Es sei derzeit die sicherste Variante der Anbindung an die Telematik.

Ein für viele Zahnärzte in Bayern wichtiger Punkt wurde allerdings auf der KZVB-VV nicht diskutiert, wie Delegierte berichten: der Honorarverteilungsmaßstab. Die Diskussion dazu sei durch einen Antrag auf Übergang zur Geschäftsordnung mit der Mehrheit der FVDZ-Delegierten beendet worden. (Quelle: KZVB/QN)

FVDZ-Landesversammlung Bayern fordert Europäische Charta der Freien Berufe

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) Bayern fordert die neu gewählten Abgeordneten im Europa-Parlament auf, sich für die Verabschiedung einer Europäischen Charta der Freien Berufe einzusetzen. Bis heute fehle auf europäischer Ebene ein gemeinsames Verständnis von Freiberuflichkeit sowie ein einheitlicher Politikansatz gegenüber den Freien Berufen. Für den FVDZ habe die freie Berufsausübung nach wie vor höchste Priorität, heißt es.

Das Positionspapier des FVDZ „Freiberuflichkeit erhalten – Subsidiarität fördern“ geht allen EU-Parlamentariern zu, um den Mehrwert der Freien Berufe für die Gesellschaft hervorzuheben und für ihren Erhalt zu werben. In ihrem einstimmig verabschiedeten Leitantrag fordert die über 70-köpfige Landesversammlung des FVDZ Bayern die neu gewählten Abgeordneten im EU-Parlament auf, sich für die Verabschiedung der Europäischen Charta einzusetzen.

Die Landesversammlung 2019 zeigte Geschlossenheit bei allen diskutierten Themen. So lehnt sie das geplante „Faire-Kassenwahl-Gesetz“, das die bundesweite Öffnung regional begrenzter Krankenkassen vorsieht, als Wettbewerbsbeeinflussung ab. „Hiervon sind vor allem die regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen betroffen“, sagt Landesvorsitzender Dr. Reiner Zajitschek, der durch den neuen Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Gefahr sieht.

Wiederkehrende Beschlüsse betreffen die Forderung nach Abschaffung der Budgetierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die kontinuierliche Anpassung des GOZ-Punktwertes entsprechend des vom Statistischen Bundesamtes errechneten Anstiegs der Nominallöhne des jeweils vergangenen Jahres. Zur Telematikinfrastruktur (TI) fordert sie unter anderem vom Gesetzgeber, auf Sanktionen bei der Einführung der TI-Struktur gegen nicht teilnehmende Praxen zu verzichten.

Als Delegierte für die Hauptversammlung des FVDZ 2019 und 2020 wurde der geschäftsführende Landesvorstand mit Dr. Reiner Zajitschek, Dr. Jens Kober und Dr. Thomas Sommerer gewählt. Bei den Ersatzdelegierten seien gleich drei Zahnärztinnen an die Spitze gewählt worden, heißt es. (Quelle: FVDZ Bayern)

Hochschulen: Wie verbessern wir die Ausbildung in der SeniorenzahnMedizin?

Der rasante Alterungsprozess unserer Gesellschaft mit heute schon mehr als 3,1 Millionen Pflegebedürftigen stellt auch die Zahnmedizin vor große Herausforderungen. Das gilt besonders für die zahnmedizinische Ausbildung, denn der Umgang mit betagten Menschen will gelernt sein. Was wird wie in der SeniorenzahnMedizin an den Hochschulen vermittelt, wie könnte eine funktionale Basislinie zur Vermittlung des Stoffs künftig aussehen? Das sind zentrale Fragen des 3. Symposiums „Seniorenzahnmedizin in der Lehre", zu dem die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) die zahnmedizinischen Hochschulstandorte in Deutschland und der Schweiz eingeladen hat. Am 6. September 2019, von 10 bis 16 Uhr, findet das Symposium in den Räumen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Berlin statt.

Rechnerisch 71 Pflegebedürftige pro Praxis

„Nachdem wir in den vergangenen beiden Jahren bereits den Austausch gepflegt und wertvolle Erkenntnisse gewonnen haben, möchten wir in diesem Jahr gern noch mehr Hochschulen in Berlin versammeln, um die Ausbildungssituation möglichst einheitlich zu verbessern", erläutert die DGAZ-Präsidentin Prof. Ina Nitschke (Universität Leipzig). Es gehe dabei auch um eine Verstetigung der Kommunikation untereinander. „Rein rechnerisch kommen wir in Deutschland im Durchschnitt bereits auf 71 pflegebedürftiger Patienten pro Praxis. Gleichzeitig fühlen sich aber mehr als drei Viertel aller Zahnmedizin-Studierenden in der SeniorenzahnMedizin nicht gut ausgebildet“, unterstreicht DGAZ-Vizepräsident Prof. Dr. Christoph Benz (Universität München) die Notwendigkeit zum gemeinsamen Handeln der Hochschulen. Er hofft auf die Teilnahme möglichst vieler Hochschullehrer: „Je mehr Standorte beteiligt sein werden, desto größer ist der mögliche und dringend benötigte Effekt.“ (Quelle: DGAZ)

Internationales Expertenteam fordert mehr Prävention

Erkrankungen im Mundraum, wie Karies, Parodontitis und Zahnverlust, aber auch Tumoren der Lippen und des Mund-Rachenraums, gehören zu den weltweit am meisten verbreiteten Krankheiten. Sie erzeugen hohe Belastungen für die Gesundheit der betroffenen Menschen, aber auch für die Wirtschaft und die Gesundheitssysteme. Vor allem Menschen in Ländern mit geringen oder mittleren Einkommen seien besonders betroffen. Orale Erkrankungen zeigten zudem einen starken Zusammenhang zwischen sozialem Status und Krankheitslast. Ein Autorenteam internationaler Experten aus Zahnmedizin und Gesundheitsforschung hat jetzt in einer zweiteiligen Beitragsserie in The Lancet diese Situation analysiert und beschrieben. Die hohe Krankheitslast sei besonders kritisch, da es für fast alle oralen Erkrankungen gute präventive Maßnahmen und Konzepte gibt, kritisieren die Experten. Der Fokus der Zahnmedizin liege aber viel zu wenig auf der Prävention, sondern immer noch stark auf der Therapie und Restauration. Das gelte auch für Länder mit einem hohen ökonomischen und medizinischen Standard. „Mit der Beschreibung des Ausmaßes und der Folgen von Munderkrankungen, ihrer sozialen und wirtschaftlichen Determinanten und ihrer fortgesetzten Vernachlässigung in der globalen Gesundheitspolitik möchten wir die dringende Notwendigkeit hervorheben, Munderkrankungen wie andere nichtübertragbare Krankheiten als globale Gesundheitspriorität anzugehen“, so die Autoren.

Quelle: Peres, Marco A, Macpherson Lorna M et al. Oral diseases: a global public health challenge. The Lancet 394, 10194: P249-260. DOI: https://doi.org/10.1016/S0140-6736(19)31146-8 (freier Zugang gegen Registrierung)

KaVo stellt Ersatzteilversorgung für Systemica 1060 ein

Nach drei Jahrzehnten erfolgreichem Einsatz der KaVo Systemica 1060 wird es ab 2020 keine Ersatzteile mehr für diese Behandlungseinheit geben. Auch für die etwas später eingeführten Modelle Systemica 1059 und die Promatic 1057 stellt KaVo zum 31. Dezember 2019 die Versorgung für alle gerätespezifischen Ersatzteile ein. Das teilt das Unternehmen jetzt mit.


Ersatzteile für die KaVo Systematica gibt es nur noch bis Ende 2019. (Foto: KaVo)

Schon vor etwa drei Jahren habe man darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Ersatzteilversorgung für ältere Modelle ein Ende in Sicht ist: Viele, vor allem funktionsrelevante Komponenten seien inzwischen nicht mehr verfügbar. Zum Teil konnte die Funktionsfähigkeit solcher Einheiten noch aus den Restmengen sichergestellt werden. Doch bis Ende dieses Jahres ist auch damit Schluss: Eine Reparatur werde dann nicht mehr möglich sein, und sei auch wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll.

Die drei KaVo-Modelle seien mit einem Alter von etwa 30 Jahren echte Urgesteine. Üblicherweise würden Behandlungseinheiten nach durchschnittlich 15 Jahren ausgetauscht. Der Austausch gegen eine neue KaVo-Einheit biete dabei viele Vorteile, unter anderem seien wegen der identischen Anschlusspunkte keine Umbauten erforderlich, die neuen Einheiten böten Rechtssicherheit durch Wasserblock mit DVGW-Trennstelle für RKI-konforme Wasseraufbereitung und erlaubten das Arbeiten mit neuen Hochleistungsmikromotoren, moderner Beleuchtung und digitaler Vernetzung, zudem böten sie mehr Patientenkomfort. Unter www.mykavo.com/configurator können Praxen ihre neue eigene KaVo-Behandlungseinheit selbst konfigurieren. (Quelle: KaVo)

Spahn bleibt Gesundheitsminister – und legt neue Gesetzentwürfe vor

Kurz gab es zur Wahl von Ursula von der Leyen zur neuen Präsidentin der EU-Kommission Irritationen über ihre Nachfolge als Bundesverteidigungsministerin: Erste Pressemeldungen verkündeten schon den Wechsel von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf dieses Amt und meldeten, dass die langjährige Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und jetzige Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz ihn beerben würde. Daraus wurde nichts. Spahn bleibt von Bundeskanzlerin Angela Merkel sehr gelobter Bundesgesundheitsminister – und legt weiter mit hoher Schlagzahl Gesetzentwürfe vor. Aktuell gibt es einen Diskussionsentwurf zur Neuregelung der Notfallversorgung, ein Thema, das gemeinsam mit den Bundesländern geregelt werden muss. Die Überlastung der Notaufnahmen in den Krankenhäusern auch durch Bagatellerkrankungen und die Steuerung der Patienten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung ist ein Thema, das schon der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen in seinem Sondergutachten 2018 aufgegriffen hatte, von Kassenärzten und Ärzteverbänden gab es dazu ebenfalls Lösungsvorschläge. Der Entwurf aus dem BMG sieht jetzt vor, dass eine integrierte Notfallversorgung aufgebaut werden soll. So sollen die Notfallleitstellen unter Telefon 112 und der zentrale kassenärztliche Bereitschaftsdienst unter 116 117 künftig zusammenarbeiten und eine erste Steuerung der hilfesuchenden Patienten vornehmen. Zudem sollen an bestimmten Krankenhäusern integrierte Notfallzentren eingerichtet werden, an denen Klinikärzte und niedergelassene Ärzte die Patienten je nach Bedarf stationär oder ambulant versorgen. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/QN)

Nordrhein: Umfrage bei jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten

Die Junge Kommission der Zahnärztekammer Nordrhein hat eine Umfrage zum berufspolitischen Engagement gestartet. „Wir wollen wissen: Wie stellen sich junge Kolleginnen und Kollegen die Berufspolitik von morgen vor?" so die Sprecherin der Kommission Annabelle Dalhoff-Jene. Erfragt wird, wie gut die nordrheinische Zahnärzteschaft über Berufspolitik informiert ist, welche Themen den Nachwuchs interessieren und welche Voraussetzungen für ein berufspolitisches Engagement erfüllt sein müssen.

Auf Grundlage der Umfrageergebnisse soll dann ein Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen zur Förderung des standespolitischen Nachwuchses erarbeitet werden. Die Umfrageergebnisse sowie die Empfehlungen der Jungen Kommission werden auf der Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein am 23. November 2019 präsentiert. Die Umfrage ist unter www.zaek-nr.de/umfragejungekommission online.

Erst kürzlich hatte die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg eine bei Forsa beauftragte umfangreiche Befragung bei angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten veröffentlicht, in der es unter anderem auch um die Bereitschaft zu berufspolitischem Engagement und den Voraussetzungen dafür ging. (Quelle: ZÄK-NR/QN)

Neues MDK-Reformgesetz soll den Dienst unabhängiger machen

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen soll unabhängiger werden. Nach den ersten, von den Krankenkassen heftig kritisierten Plänen ist nun der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Gesetzentwurf für ein MDK-Reformgesetz am 17. Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossen worden (ebenso wie die Masern-Impfpflicht). So soll der Medizinische Dienst organisatorisch von den Krankenkassen getrennt werden. Außerdem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. So sollen strittige Kodier- und Abrechnungsfragen systematisch vermindert werden.

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst" (MD) geführt werden. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) wird vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst. In den Verwaltungsräten der MD werden künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sein.

Das Bundesgesundheitsministerium nutzt das MDK-Reformgesetz zudem für weitere Regelungen. So soll der Gemeinsame Bundesausschuss seine öffentlichen Sitzungen künftig live im Internet übertragen und in einer Mediathek für einen späteren Abruf zur Verfügung stellen. Die Krankenversicherung der Studierenden wird weiterentwickelt und modernisiert, insbesondere wird der Beendigungs-Tatbestand „Abschluss des 14. Fachsemesters“ gestrichen. Darüber hinaus wird ein verpflichtendes elektronisches Meldeverfahren zwischen Hochschulen und Krankenkassen eingeführt. (Quelle: BMG)

Abgespecktes DVG vom Kabinett abgesegnet

Das Bundeskabinett hat am 10. Juli 2019 eine um einige kritische Punkte (siehe unten) bereinigte Version des Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) abgesegnet. Damit soll die Kommunikation auf elektronischem Weg im Gesundheitswesen gefördert werden. Patienten sollen zudem medizinische Apps als digitale Hilfsmittel auf Kassenkosten verschrieben werden können. Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – vorher wird allerdings noch ein spannender und durchaus kontroverser parlamentarischer Lauf des Gesetzes erwartet. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigte sich zuversichtlich: „Wir nutzen digitale Angebote, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten besser zu machen und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte einfacher. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass digitale Anwendungen und sinnvolle Apps schnell und sicher in die Versorgung kommen. Daher gibt es für die Patienten ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Außerdem sollen künftig auch Apotheken und Krankenhäuser an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Hebammen, Physiotherapeuten und die Pflege bekommen die Möglichkeit dazu. Ich bin überzeugt: Digitale Versorgung ist patientenfreundlich.“ Mehr Informationen zum Gesetz und zum Gesetzentwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Masernimpfpflicht auch in Zahnarztpraxen

Eine Impfpflicht gegen Masern soll kommen. Ein entsprechender Kabinettsentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Masern und für eine Stärkung der Impfprävention liegt bereits vor und soll am 17. Juli 2019 beschlossen werden, wie die Ärzte Zeitung und das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Danach sollen Kinder nur noch in Kindertagesstätten, Horte und Schulen gehen dürfen, wenn sie gegen Masern geimpft sind. Die Sanktionen sind zum Teil indirekt – kein Besuch der Einrichtung – oder direkt: Wegen der Schulpflicht werden für Eltern nicht geimpfter Kinder Bußgelder angedroht.

Erfasst von der Impfpflicht sind auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen, ebenso in medizinischen Einrichtungen wie Arzt-und Zahnarztpraxen, Kliniken, auch Flüchtlingsheimen etc. – vom Arzt bis zum Küchenpersonal oder ehrenamtlichen Betreuer. Es sollen alle Ärzte, gleich welcher Fachrichtungen, diese Impfungen vornehmen dürfen. Auch sollen Kombipräparate eingesetzt werden dürfen. Vorgesehen ist zudem, dass die Impfprävention gestärkt wird. (Quelle: Ärzte Zeitung/Deutsches Ärzteblatt)

ABZ eG goes digital – erfreulicher Geschäftsabschluss 2018

Im 27. Geschäftsjahr der Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte, eingetragene Genossenschaft (ABZ eG), meldet der Vorstand für 2018 ein Wachstum des Geschäftsguthabens. Der Gesamtertrag liegt bei 5,373 Mio. Euro und damit rund 6 Prozent über dem Vorjahr. Auch die Eigenkapitalbasis konnte weiter auf rund 9,8 Millionen Euro gestärkt werden. Der Jahresüberschuss beziffert sich auf 783.000 Euro (2018: 786.000).


(Foto: ABZ e.G)

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Hartmut Ohm zog mit Blick auf die wirtschaftliche Entwicklung der ABZ eG eine durchweg positive Bilanz. Das Erlöswachstum im Honorarmanagement für kieferorthopädische Praxen in ganz Deutschland hat sich auch im Berichtsjahr fortgesetzt (+ 9 Prozent). Die Erlöse aus der Dienstleistungstätigkeit für die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) blieben aufgrund der moderat gestiegenen Zahl an Abrechnungsfällen stabil. Die Generalversammlung beschloss einstimmig, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende von 6 Prozent je Geschäftsanteil an die Mitglieder auszuschütten und den Restbetrag in die Ergebnisrücklagen einzustellen.

Turnusgemäß schied Dr. Jens Kober aus München aus dem dreiköpfigen Aufsichtsrat aus. Er stellte sich zur Wiederwahl und wurde einstimmig und ohne Gegenkandidaten gewählt. Der Aufsichtsrat der ABZ eG setzt sich aus den Zahnärzten Dr. Gerhard Kluge aus München (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Hans Huber aus Illertissen und Dr. Jens Kober aus München zusammen.

Die ABZ eG erwartet im laufenden Geschäftsjahr stabile Umsätze. Die Praxisberatung wird noch weiter ausgebaut. Zum Ausbau gehören unter anderem die Praxisbewertungen sowie förderfähige Niederlassungsberatung. Die Digitalisierung der ABZ eG ist 2019 mit einem neuen Internetauftritt, einem Mitgliederportal und der Ablösung der Abrechnungssoftware im Plan. Eine weitere Fokussierung und Ergänzung der Serviceangebote wird im Bereich des Datenschutzes, der Betriebswirtschaft, des Coachings und beim Projekt Validierung avisiert. (Quelle: ABZ eG)

Mitdenken, querdenken, profitieren – Unternehmertag des AVZ

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik e. V. (AVZ), Berlin, lädt gewerbliche Laborinhaber zum Unternehmertag 2019 ein. Unter dem Titel „Querdenker Zukunft, Ethik – Ökonomie – Technik, eine kritische Drei-Säulen-Betrachtung“ geht es am 6. und 7. September 2019 unter anderem um die Themen „Korruption im Gesundheitswesen – drei Jahre § 299“, „Marktveränderungen als Chance“ und „Zahntechnik 4.0 – Digitalisierung und Vernetzung von Produktionsvorgängen“.

Die Teilnehmer erwartet neben kompetenten Referenten zu berufspolitischen, betriebswirtschaftlichen und technischen Fragestellungen, eine anregende Plattform für den Austausch mit Kollegen: Netzwerken im besten Sinne des Wortes. Informationen zum Korruptionsparagrafen 299a aus erster Hand liefern Prof. Dr. Edgar Franke, SPD, MdB, Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Staatsanwalt Christian Hartwig von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Beiträge von Zahnarzt und Zahntechnikermeister Dr. Peter M. Finke, Sozialwissenschaftler Prof. Dr. Stefan Sell, Campus Remagen, und dem österreichischen Bundesinnungsmeister KommR Richard Koffu, MSc, beschäftigen sich mit unterschiedlichen Aspekten der Digitalisierung und ihren Auswirkungen auf die zahntechnischen Betriebe.

Tagungsort ist Jordan’s Untermühle (jordans-untermuehle.de) im Weinort Köngernheim, zwischen Mainz und Worms gelegen. Die Veranstaltung beginnt am 6. September 2019. Ab 18.00 Uhr treffen sich Teilnehmer und Referenten zum Abendessen und ersten Gedankenaustausch. Das komplette Programm mit allen Gesprächspartnern und Vortragsthemen gibt es unter avz-berlin.eu, Anmeldungen auch per Mail info@avz-berlin.eu. (Quelle: AVZ)

Datenschutz und Zeitdruck: Spahn muss beim DVG nachbessern

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachte Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) ist in der Ressortabstimmung in einigen Punkten nicht durchgegangen. Das betrifft, wie unter anderem die Ärzte Zeitung berichtet, vor allem die elektronische Patientenakte und den dafür nötigen Datenschutz. Im ersten Entwurf war vorgesehen, dass der Patient in der ersten Stufe der ePA den Zugriff von Ärzten auf die gespeicherten Daten nicht selektieren kann. Nun wird der Gesetzentwurf geändert, damit das Gesetz schnell kommt und damit die ePA noch rechtzeitig zum Jahreswechsel 2020/2021 fertigwerden kann. Dafür wurden weitere Anwendungen, die mit Hochdruck und viel zu kurzen Fristen im DVG ebenfalls implementiert werden sollten, nun in weiteres Gesetz ausgelagert.

Im abgespeckten Gesetzentwurf, der jetzt zeitnah ins Bundeskabinett gehen soll, sei „nicht mehr die Rede davon, dass bis zum 31. März 2021 die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen seien, den Impfpass, den Mutterpass, die U-Untersuchungen für Kinder und Zahn-Bonus-Hefte Bestandteil der Patientenakte werden zu lassen“, so die Ärzte Zeitung. Dafür sollen in einem weiteren Gesetz die weiteren Anwendungen geregelt und neue Leistungserbringer in der Rehabilitation an die Telematik-Infrastruktur angebunden werden.

Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hatte sich noch Ende Juni 2019 gegen diesen Termindruck und weitere Regelungen des DVG ausgesprochen und höhere Vorgaben für den Datenschutz in der ePA gefordert. (Quelle: Ärzte Zeitung/QN)

Dr. Christian Junge bleibt Präsident der Thüringer Zahnärzte


Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen (Foto: LZKTh)

Dr. Christian Junge leitet für vier weitere Jahre die Geschicke der Landeszahnärztekammer Thüringen. Die Kammerversammlung wählte den 53-Jährigen aus Friedrichroda am 3. Juli 2019 erneut zum Präsidenten der mehr als 2.700 Zahnmediziner im Freistaat. Mit 42 von 45 Stimmen erhielt Junge eine noch breitere Bestätigung als bei seiner Erstwahl 2015.

Ihm zur Seite steht weiterhin Vizepräsident Dr. Ralf Kulick (57 Jahre) aus Jena, der auch das Fortbildungsreferat führt. Neu im Vorstandsteam sind die Sonneberger Oralchirurgin Dr. Anne Bauersachs (39, Referat Praxisführung), der Erfurter Zahnarzt Dr. Steffen Klockmann (35, Berufsleben und Kreisstellen) sowie der Rudolstädter Zahnarzt Dr. Peter Pangert (48, Finanzen). Wiedergewählt wurden Dr. Axel Eismann (52-jähriger Kieferorthopäde in Erfurt, Referat Praxispersonal) und Dr. Matthias Schinkel (36-jähriger Zahnarzt in Sömmerda, Patientenberatung und Gebührenordnung).

Mit einem Durchschnittsalter von 45,7 Jahren ist der neue Kammervorstand nochmals jünger als vor vier Jahren, als der Generationswechsel an der Spitze der Landeszahnärztekammer eingeleitet wurde. Drei der sieben Vorstandsmitglieder sind unter 40 Jahre, kein Vorstandsmitglied ist über 57 Jahre alt.

Einstimmig ernannten die Delegierten außerdem Dr. Andreas Wagner zum Ehrenpräsidenten. Der 65-jährige Erfurter Zahnarzt war unter anderem von 1991 bis 2003 Vizepräsident der Kammer und von 2007 bis 2015 deren Präsident. Mit der Ehrenpräsidentschaft dankten und lobten die Thüringer Zahnärzte den langjährigen und außerordentlich engagierten standespolitischen Einsatz eines herausragenden Botschafters für den zahnärztlichen Berufsstand, hieß es in der Begründung. (Quelle: LZK Thüringen)

Dr. Lea Laubenthal ist neue Kammerpräsidentin im Saarland


Dr. Lea Laubenthal ist Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer Saarland (Foto: Abt. ZÄ Saarland)

Die von der Zahnärzteschaft neu gewählten 17 Mitglieder der Vertreterversammlung der Abteilung Zahnärzte in der Ärztekammer des Saarlands haben in ihrer Sitzung am 26. Juni 2019 einen neuen Vorstand für die Abteilung Zahnärzte gewählt. Neue Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte ist Dr. Lea Laubenthal (52). Sie war bereits in der vorhergehenden Legislaturperiode Beisitzerin im Vorstand.

Als stellvertretender Vorsitzender wurde erneut Professor Dr. Dr. Dumbach gewählt, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Abteilung Zahnärzte war. Weiter wurden in den Vorstand als Beisitzer Dr. Reinhard Haßdenteufel und Dr. Stefan Wilhelm wiedergewählt. Neu dabei ist Dr. Marc Becker.

Der bisherige Vorsitzende der Abteilung Zahnärzte, Sanitätsrat Dr. Hans Joachim Lellig, hatte nicht mehr für ein Vorstandsamt kandidiert. Aufgrund seines jahrzehntelangen Engagements für den Berufsstand und seiner zwölfjährigen Amtszeit als Vorsitzender der Abteilung Zahnärzte haben die Mitglieder der Vertreterversammlung ihn für seine Verdienste für den Berufsstand einstimmig zum Ehrenvorsitzenden der Abteilung Zahnärzte ernannt. (Quelle: Ärztekammer des Saarlands/Abt. Zahnärzte)

Zahntechniker begrüßen neue Approbationsordnung

Der Arbeitgeberverband Zahntechnik (AVZ) begrüßt die vom Bundesrat nun beschlossene neue Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) und damit die Neustrukturierung der Ausbildung in der Prothetik. Er hofft, dass die ZApprO auch die nächsten Hürden noch erfolgreich nimmt und dann zum Wintersemester 2020/21 wirksam werden kann.

AVZ-Präsident Manfred Heckens dazu: „Nach 64 Jahren ist mit der ressourcen-fehlleitenden und seit einigen Jahrzehnten schon völlig überflüssigen akademischen Handwerkerausbildung Schluss und die universitäre Lehre der Zahnärzte kann sich ausschließlich auf eine patientenfokussierte zahnmedizinisch-wissenschaftliche Hochschulausbildung konzentrieren.“ Das sei ein großer Schritt zur Verbesserung des Patientenschutzes und der Gesundheit der Bevölkerung.

Das Zahntechniker-Handwerk habe schon immer kritisiert, so Heckens, dass die zahnärztliche Ausbildung unnötig zahntechnisch-handwerklich überfrachtet sei, während für die Vermittlung der wissenschaftlich fundierten Beurteilung der einzugliedernden Zahntechnik bezüglich der zahnmedizinischen Rehabilitation des stomatognathen Systems des Patienten diese Zeit fehlt. Wenn die Universitäten konsequent ihre Studienpläne entsprechend novellierten, dann könnten schon in der zweiten Hälfte des kommenden Jahrzehnts den Patienten die ersten danach ausgebildeten und geprüften Zahnärzte zur Verfügung stehen, so Heckens. (Quelle: AVZ)

Tassilo Richter tritt Nachfolge von Dr. Ohm bei ABZ-ZR GmbH an


Tassilo Richter (Foto: DZR/ABZ-ZR GmbH)

Die ABZ Zahnärztliches Rechenzentrum für Bayern GmbH (ABZ-ZR) freut sich, Tassilo Richter (36) als designiertes Geschäftsführungsmitglied für das Ressort Marketing und Vertrieb begrüßen zu dürfen. Richter verfügt über mehrjährige Branchenkenntnisse und war ab 2009 unter anderem als Teamleiter Vertrieb und ab 2018 als Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung für die PVS Reiss GmbH tätig.

Nach der Freigabe der Finanzaufsichtsbehörden (BaFin) wird Richter die Nachfolge des bis heute für dieses Ressort verantwortlichen Geschäftsführers Dr. Hartmut Ohm antreten. Dieser möchte sich nach der jahrelangen erfolgreichen Arbeit für die ABZ-ZR zukünftig vollständig auf seine Aufgaben als Vorstandsvorsitzender der ABZ Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG ( ABZ eG ) konzentrieren.

„Wir sind überzeugt, dass Tassilo Richter mit seiner ausgeprägten Branchenerfahrung und praktischen Expertise die Marktführerschaft der ABZ-ZR in Bayern gemeinsam mit den Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentren (DZR) und der Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte eG ( ABZ eG ) weiter ausbauen wird“, heißt es vonseiten der ABZ-ZR.

Richter erklärt: „Die ABZ-ZR hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende Stabilität trotz zahlreicher Angriffe durch Wettbewerber gezeigt. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit meinem Geschäftsführungskollegen Martin Beer und den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ABZ-ZR die Weichen für die nächste Wachstumsphase zu stellen und das Unternehmen als den Top-Anbieter in Bayern zu stärken." (Quelle: ABZ-ZR/DZR)

Wer gut führt, fühlt sich besser

Chefs, die einen konstruktiven Führungsstil pflegen, verbessern wissenschaftlich nachgewiesen das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Dass sie sich damit auch selbst etwas Gutes tun, hat nun eine wissenschaftliche Studie belegt.

Während der Zusammenhang zwischen Führung und Wohlbefinden der Mitarbeiter gut geklärt ist, ist weniger über die Beziehung zwischen dem Führungsverhalten der Chefs und ihrem eigenen Wohlbefinden bekannt. Insbesondere fehlt eine systematische Integration bestehender Studien. Die Autoren haben daher eine Metaanalyse zu Thema durchgeführt. Die Ergebnisse bestätigten signifikante Beziehungen zwischen konstruktiver und destruktiver Führung und dem Wohlergehen der Führungskräfte. Wer konstruktiv führt, fühlt sich selbst auch wohler. Destruktive Führungsmodelle beeinflussen auch das Wohlbefinden der Führungskraft negativ.

Relativ gewichtete Analysen zum konstruktiven Führungsverhalten zeigten, dass veränderungsorientierte und relational ausgerichtete Führung (zum Beispiel transformativ, partizipativ) eine größere Varianz im Wohlbefinden der Führungskräfte ausmachte als aufgabenorientierte Führung (zum Beispiel transaktional).

In Bezug auf destruktive Führung zeigte aktive destruktive Führung (zum Beispiel missbräuchliche Aufsicht) stärkere negative Assoziationen zum Wohlergehen der Führer als passive Führung (zum Beispiel Laissez-Faire). Die Studie zeigt einen erheblichen Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden und dem Führungsstil von Führungskräften. Die Autoren sehen damit die Empfehlung unterstützt, Programme zur Entwicklung von Führungskräften und organisatorische Gesundheitsmaßnahmen für Führungskräfte in Unternehmen zu etablieren, da diese positive Auswirkungen auf Mitarbeiter, Teams und Organisationen haben. (Antonia J. Kaluza, Diana Boer, Claudia Buengeler & Rolf van Dick(2019)Leadership behaviour and leader self-reported well-being: A review, integration and meta-analytic examination,Work & Stress,DOI: 10.1080/02678373.2019.1617369)

Peter Berger vervollständigt BVD-Vorstand

Peter Berger, Prokurist der Pluradent, ist am 2. Juli 2019 vom Präsidium einstimmig zum Vizepräsidenten des Bundesverbands Dentalhandel e.V. (BVD) gewählt worden. Damit tritt er die Nachfolge von Uwe Jerathe an, der seit 2012 Vizepräsident des BVD war.

Im Mai war bereits ein weiterer Vizepräsident einstimmig gewählt worden, Stefan Heine, Geschäftsführer von Henry Schein Dental Deutschland. Kooptiertes Vorstandsmitglied ist Andreas Meldau. Mit der Wahl von Peter Berger ist der Vorstand um Präsident Lutz Müller (Deppe Dental) nun komplett.

Der BVD-Vorstand (von links) Andreas Meldau, Peter Berger, Stefan Heine, Lutz Müller (Foto: BVD)

Berger bedankte sich beim Präsidium für das Vertrauen: „Ich freue mich darauf, die Verbandsarbeit wieder aktiv mitgestalten zu dürfen.“ Berger gehörte bis 2017 dem BVD-Präsidium an. (Quelle: BVD)

Dentalsparte von Danaher künftig unter Envista Holdings Corporation

Die Danaher Corporation hat am 27. Juni 2019 bekannt gegeben, dass Envista Holdings Corporation („Envista“) der Name des beabsichtigten Unternehmens für den Dentalbereich des Unternehmens sein wird. Danaher hatte vor gut einem Jahr angekündigt, die Dentalfirmen der Corporation in einem eigenen Unternehmen zusammenzufassen.


Amir Aghdaei, neuer CEO von Envista, bei der Präsentation auf dem Nobel Biocar Global Symposium Madrid am 27. Juni 2019 (Foto: Quintessence News)

Das neue Unternehmen und seine Börseneinführung an der Börse in New York (NVST) über einen Börsengang sollen in der zweiten Jahreshälfte 2019 umgesetzt werden. Geleitet wird Envista von Amir Aghdaei, der President und Chief Executive Officer wird. Er ist derzeit als Geschäftsführer der Danaher-Gruppe für das Segment Dental verantwortlich. Das Unternehmen wird weltweit 12.000 Mitarbeiter beschäftigen.

Envista wird aus drei operativen Unternehmen im Dental-Segment von Danaher bestehen: Nobel Biocare Systems, KaVo Kerr und Ormco. Diese Unternehmen decken die Bereiche Zahnimplantate, Kieferorthopädie, Dentalausrüstung und Verbrauchsmaterialien ab und umfassen Marken wie Nobel Biocare, KaVo, Kerr, iCAT, Dexis, Metrex, Pelton & Crane, Ormco, Implant Direct und Orascoptic. Insgesamt werden 28 Unternehmen unter dem neuen Dach zusammengefasst, der Gesamtumsatz liegt derzeit bei 2,8 Milliarden US-Dollar und soll auf drei Milliarden US-Dollar steigen.

Aghdaei erklärte: „Die Marke Envista spiegelt die zukunftsweisende Energie wider, die unsere Unternehmenskultur verkörpert. Envistas Kultur wird auf vier Grundwerten aufbauen: ‚Bessere Auswahl, bessere Ergebnisse‘, ‚Vertrauensbeziehungen‘, ‚Innovation in Aktion‘ und ‚Kontinuierliche Verbesserung als Wettbewerbsvorteil‘.“ Das Envista-Geschäftssystem, das auf dem Danaher-Geschäftssystem basiert, wird das gemeinsame Betriebsmodell sein. Wie Aghdaei auf dem Global Symposium von Nobel Biocare in Madrid am 27. Juni 2019 sagte, wird vor allem der asiatische Raum, insbesondere der chinesische Markt, als einer der zukünftigen Wachstumsmärkte eingestuft. Weitere Märkte mit Potenzial sind Osteuropa und Russland. (Danaher Corporation/MM-Quintessence News)

Health AG firmiert als Health Coevo AG

Seit dem 1. Mai gehört die Health AG offiziell zur österreichischen BAWAG Group. In diesem Kontext ändert die Health AG nun auch ihren Firmennamen: Seit dem 1. Juli firmiert das Unternehmen als Health Coevo AG, Ruf- und Markenname bleibt Health AG. „Coevo beschreibt unsere co-evolutionäre Arbeitsmethode. Wir entwickeln nicht nur unsere Produkte Schulter an Schulter mit unseren Kunden, sondern arbeiten auch intern nach diesem Prinzip. Somit ist es nur konsequent, die Co-Evolution auch offiziell in unserem Namen zu tragen“, kommentiert Vorstand Uwe Schäfer den Schritt.

Der Fokus der Produktentwicklung liegt auch in Zukunft auf dem unmittelbaren Dialog mit den Anwendern. So veranstaltet die Health AG weiterhin ihre beliebten Co-Evolution Labs mit Zahnärzten und Praxismitarbeitern. Für das zweite Halbjahr ist ein Lab zu Factoring und Finanzierungsthemen geplant. „Innerhalb unserer finanzstarken Gruppe können wir unsere Kunden künftig ganzheitlicher unterstützen: sowohl mit Leistungen zu Factoring und Abrechnung als auch mit Lösungen für Finanzierung und Leasing“, so Schäfer. (Quelle: Health Coevo AG)

Zahnarztpraxen als Arbeitgeber

Ende des Jahres 2016 wurden in Zahnarztpraxen in Deutschland insgesamt etwa 256.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entgeltlich beschäftigt, davon waren 31.000 Auszubildende. Darüber hinaus hängt der Bestand von etwa 100.000 weiteren Arbeitsplätzen direkt von Zahnarztpraxen ab. (Quelle: Jahrbuch 2018 der KZBV)

Stefanie Stoff-Ahnis neu im Vorstand des GKV-Spitzenverbands

Am 1. Juli 2019 hat Stefanie Stoff-Ahnis die Nachfolge von Johann-Magnus v. Stackelberg als Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes angetreten. In dieser Funktion übernimmt sie die Verantwortungsbereiche ambulante und stationäre Versorgung sowie Arznei- und Heilmittel. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Frau Stoff-Ahnis und wissen die zentralen Versorgungsthemen bei ihr in guten Händen“, sagten Uwe Klemens und Dr. Volker Hansen, Vorsitzende des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes, anlässlich der Amtsübernahme.


Stefanie Stoff-Ahnis (Foto: GKV-SV)

Die gebürtige Brandenburgerin lebt mit ihren zwei Kindern und Ehemann in Berlin. Zuvor war sie seit 2006 bei der heutigen AOK Nordost tätig und verantwortete als Mitglied der Geschäftsleitung das Ressort Versorgung. Über die neue Tätigkeit als Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes sagt Stoff-Ahnis: „Wir befinden uns in einer hochspannenden Zeit für das Gesundheitswesen, die uns erhebliche Chancen eröffnet. Ich freue mich, gemeinsam mit meinen Vorstandskollegen Dr. Doris Pfeiffer und Gernot Kiefer weiterhin nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Es ist mir wichtig, die zukünftige Versorgung der gesetzlich Versicherten in Deutschland sektorenübergreifend und bedarfsorientiert zu gestalten. Eine herausragende Bedeutung kommt dabei der Digitalisierung zu, deren Möglichkeiten wir im Interesse der Patienten nutzen wollen.“ (Quelle: GKV-Spitzenverband)

Mehr als 16 Millionen Deutsche haben eine ZZV

Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen (ZZV) ist im Jahr 2018 deutlich gewachsen. Nach den vorläufigen Geschäftszahlen der Privaten Krankenversicherung (PKV) nahm sie um etwa 343.000 Versicherungen oder plus 2,2 Prozent zu. Erstmals haben nun mehr als 16 Millionen Deutsche eine private Zahnzusatzversicherung.

Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bieten Zahnzusatzversicherungen sowohl auf individueller Grundlage als auch über Gruppentarife im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung an. Allein im vergangenen Jahrzehnt ist die Gesamtzahl all dieser Versicherungen um etwa fünf Millionen oder 37 Prozent angestiegen (von 11,77 Millionen im Jahr 2008).

„Der Trend zu mehr privater Vorsorge ist ungebrochen“, so Florian Reuther, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung. „Es wäre daher gut, wenn der Gesetzgeber die steuerlichen Nachteile bei betrieblichen Krankenversicherungen beseitigt, damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Zähne für den Ernstfall gut absichern können.“ Seit 2013 wertet das Bundesfinanzministerium über den Arbeitgeber gewährten Kranken- und Pflegeversicherungsschutz als Barlohn; die Beiträge müssen seitdem mit der Lohnabrechnung voll versteuert werden.

Zahntarife seien damit die populärsten privaten Zusatzversicherungen. Mit ihnen können gesetzlich Versicherte die begrenzten Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung insbesondere beim Zahnersatz aufstocken. Darüber hinaus können private Zusatzversicherungen weitere Leistungen mit abdecken, die die GKV in der Regel nicht übernimmt – zum Beispiel im Bereich der Kieferorthopädie für Erwachsene. (Quelle: PKV-Verband)

 

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