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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2020

Quarantäne durch Corona-Viren: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten

Das Coronavirus breitet sich aus, und das hat auch Folgen für das Arbeitsleben. Welche Rechte und Pflichten haben jetzt die Arbeitnehmer? Welche Konsequenzen drohen ihnen im Falle einer Quarantäne? Dazu informiert die Barmer: „Wenn ein Arbeitnehmer in Quarantäne muss, hat er nach dem Infektionsschutzgesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Der Arbeitgeber bezahlt dessen Verdienstausfall für die ersten sechs Wochen“, sagt Wilhelm Mansberg, Arbeitsrechtler bei der Barmer. Ab der siebten Woche einer Quarantäne werde eine Entschädigung in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Diese müsse der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus sei es die Pflicht des Arbeitnehmers, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.

Der Arbeitgeber wiederum müsse seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Belegschaft nachkommen. „Bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirusinfektion muss der Arbeitgeber den Betroffenen umgehend nach Hause schicken und ihn anweisen, seinen Arzt oder das Gesundheitsamt telefonisch zu kontaktieren“, sagt Mansberg. Von Rückkehrern aus aktuellen Risikogebieten könne er zudem eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ verlangen. Das Gesundheitsamt müsse bestätigen, dass keine Bedenken gegen die Rückkehr an den Arbeitsplatz vorlägen. (Quelle: Barmer)

Sieben Monate vor Inkrafttreten: noch kein Geld für die ZApprO

Die Bundeszahnärztekammer appelliert an Bund und Länder: Die Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) tritt zum 1. Oktober 2020 in Kraft. Jedoch gibt es gut sieben Monate vor dem Inkrafttreten der neuen ZApprO weder einen Finanzierungsplan, noch wurde der Gesamtumfang der Lehrveranstaltungen abschließend definiert, so die BZÄK.

Damit fehlten den Universitäten immer noch Schlüsselvoraussetzungen, um einen Studienplan für ein neues, qualitativ anspruchsvolles Zahnmedizinstudium zu erstellen.

Die BZÄK habe sich aus diesem Grund an die Bundesminister Jens Spahn, Bundesministerium für Gesundheit, und Anja Karliczek, Bundesministerium für Bildung und Forschung, gewandt und um finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Approbationsordnung – zum Beispiel in Form einer Anschubfinanzierung – geworben.

Zeitgleich mit ihrer Zustimmung zur Novelle der Approbationsordnung hatten die Länder 2019 im Bundesrat einen Beschluss gefasst, der den Bund in die finanzielle Mitverantwortung für die verordnungsgemäße Umsetzung der Novelle einbezieht. Bislang sei der Dialog zwischen Bund und Ländern jedoch noch nicht wieder aufgenommen worden.

Die Bundeszahnärztekammer befürchtet, dass eine drohende Unterfinanzierung des Zahnmedizinstudiums zu Qualitätseinbußen oder zur Absenkung der Studierendenzahlen führen würde. Dies gelte es zu verhindern. (Quelle: BZÄK)

Verfassungsrichter erklären bisherige Regelung für verfassungswidrig

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben am 26. Februar 2020 die bisherige Regelung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch mit dem Verbot einer „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe gekippt. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die in Wahrnehmung dieses Rechts getroffene Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren. Mit dieser Begründung hat der Zweite Senat mit Urteil vom heutigen Tage entschieden, dass das in § 217 des Strafgesetzbuchs (StGB) normierte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gegen das Grundgesetz verstößt und nichtig ist, weil es die Möglichkeiten einer assistierten Selbsttötung faktisch weitgehend entleert. Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren. Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte an, das Urteil prüfen zu wollen und mit allen Beteiligten zu sprechen, um eine verfassungsgerechte Lösung zu finden. Die Bundesärztekammer forderte den Gesetzgeber auf, eine geeignete gesetzliche Regelung zu finden. Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt erklärte, die Gesellschaft als Ganzes müsse „Mittel und Wege finden, die verhindern, dass die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung zu einer Normalisierung des Suizids führt.“ Positiv hervorzuheben sei die Bestätigung des Gerichts, dass auch zukünftig keine Ärztin und kein Arzt zur Mitwirkung an einer Selbsttötung verpflichtet werden könne. „Die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist es, unter Achtung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten Leben zu erhalten, Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zu ihrem Tod beizustehen. Die Beihilfe zum Suizid gehört unverändert grundsätzlich nicht zu den Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten“, so Reinhardt. Soweit das Gericht auf die Konsistenz des ärztlichen Berufsrechts abhebe, werde eine innerärztliche Debatte zur Anpassung des ärztlichen Berufsrechts erforderlich sein. (Quellen: BVerfG/ÄrzteZeitung/BÄK)

Bundeszahnärztekammer gibt Informationen zu Corona

Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Internetseite aktuelle Informationen für Zahnärzte und Mitarbeiter zum Risikomanagement in der Zahnarztpraxis im Umgang mit der möglichen Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus zusammengestellt. Die Informationen stehen direkt auf der Startseite, zudem gibt es ein Positionspapier, das heruntergeladen werden kann. (Quelle: BZÄK)

Corona: Zahnärztekammer Baden-Württemberg informiert zu arbeitsrechtlichen Fragen

Die Zahnärztekammer Baden-Württemberg hat zur aktuellen Krankheitswelle mit dem neuen SARS-COV-2-Virus Informationen für Zahnarztpraxen, insbesondere zu den Rechten und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zusammengestellt. Die Informationen sind auf der Internetseite eingestellt und können auch als Merkblatt heruntergeladen werden. (Quelle: ZÄK Baden-Württemberg)

Verfassungsrichter entscheiden über Sterbehilfe

Am 26. Februar 2020 wollen die Richter des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch entscheiden. Die mündliche Verhandlung fand bereits im April 2019 statt. Seit einer Neufassung vor vier Jahren ist in diesem Paragrafen das Verbot der „geschäftsmäßigen“ Sterbehilfe fixiert. Geklagt haben schwerkranke Patienten, Sterbehilfevereine und Ärzte, denen die dort festgehaltenen Regelungen zu weit gehen beziehungsweise die damit Entscheidungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte oder ihre Gewissens- und Berufsfreiheit eingeschränkt oder verletzt sehen. (Quelle: QN)

Spahn soll Vize im CDU-Vorstand werden

Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu den Kandidaten um den frei werdenden CDU-Vorsitz gehört, stand nach seiner ersten Bewerbung für viele fest. Jetzt will er auf dem Sonderparteitag der Partei im April im Team mit dem nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet antreten. Beide stellten sich am 25. Februar 2020 der Presse als Team vor. Neben Laschet und Spahn treten bislang auch Friedrich Merz und Norbert Röttgen für die Nachfolge von Annegret Kramp-Karrenbauer an – alle aus dem starken CDU-Landesverband Nordrhein-Westfalen. Das Team Laschet-Spahn scheint durch seine breite politische Ausrichtung – Laschet gilt als integrativ und sozial eingestellt, Spahn ist eher konservativ orientiert – offensichtlich ein möglichst breites Meinungsspektrum in der Partei abdecken zu wollen. (Quelle: QN)

Masern-Impfpflicht ab 1. März 2020 nimmt auch Praxischefs in die Pflicht

Mit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland eine Masern-Impfpflicht. Diese erstreckt sich auch auf die Mitarbeiter*innen in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen. Dazu gehören auch Arzt- und Zahnarztpraxen. Praxisinhaber müssen sich dann bei Neueinstellung vom ausreichenden Impfschutz überzeugen. Bereits beschäftigte Mitarbeiter und die Ärzte/Zahnärzte selbst müssen in einer Übergangsfrist bis 31. Juli 2021 ebenfalls ihren Impfschutz nachweisen beziehungsweise sich impfen lassen. Ab August 2021 gilt dann eine Meldepflicht zum Impfstatus beim zuständigen Gesundheitsamt. Wer aufgrund anderer Erkrankungen nicht geimpft werden kann, muss einen entsprechenden ärztlichen Nachweis vorlegen können. Während Ärzte aller Fachrichtungen die Tests und Impfungen selbst veranlassen und (zum Teil) mit der GKV abrechnen können, ist das für Zahnärzte nicht möglich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat für Praxen und Patienten eine Reihe von Informationen zusammengestellt. (Quelle: KBV/Deutsches Ärzteblatt)

Generalarzt übernimmt Leitung der Abteilung „Gesundheitsschutz“

Nach dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigten Umbau des Bundesministeriums für Gesundheit zum 1. Februar 2020 steht jetzt auch der Leiter der neuen Abteilung 6 „Gesundheitsschutz, Gesundheitssicherheit, Nachhaltigkeit“ fest: Generalarzt Hans-Ulrich Holtherm (56). Der bisherige Kommandeur und seit kurzem Ärztliche Direktor des Bundeswehrkrankenhauses in Ulm übernimmt die Aufgabe zum 1. März 2020. Der Allgemeinmediziner mit Zusatzqualifikationen und Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen verfügt über Erfahrungen in Krisenreaktionen und Prävention und aus diversen Auslandseinsätzen. Im Ministerium ist er kein Unbekannter – er war zu Krisenstäben abgeordnete, unter anderem zu H1N1 und Ebola. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Curasan AG meldet Insolvenz an

Die Curasan AG in Kleinostheim, bei Zahnärzten vor allem bekannt durch das Knochenersatzmaterial Cerasorb (Beta-Trikalziumphosphat), hat am 23. Februar 2020 beim Amtsgericht Aschaffenburg Insolvenz beantragt. Grund ist laut Unternehmen die Überschuldung des Unternehmens. Zuletzt hatte das Unternehmen unter seinem neuen CEO Torben Sorensen, der im Herbst 2019 sein Amt antrat, noch eine Neuausrichtung versucht. Im Juli 2019 meldete das Unternehmen, man habe die österreichische JEDER GmbH, die ein System für den Knochenaufbau im Oberkiefer vertreibt, übernommen.

Curasan hatte ab Ende der 1990er-Jahre das Produkt Cerasorb mit intensivem Marketing in den Markt eingeführt und war unter seinem damaligen CEO Hans-Dieter Rössler im Jahr 2000 an die Börse gegangen. Die Produktpalette wurde in den Folgejahren erweitert. 2014 schied Rössler aus dem Unternehmen aus. (Quellen: Curasan AG/QN)

Elektronische Patientenakte vielen Bürgern kein Begriff

In der Bevölkerung in Deutschland gibt es massive Informationslücken zur elektronischen Patientenakte (ePA). Rund 48 Prozent der über 14-Jährigen wissen bisher nicht, was der Begriff elektronische Patientenakte bedeutet. Das geht aus dem Digitalindex D21 hervor, der in Kooperation mit der Barmer entstanden ist und am 25. Februar 2020 vorgestellt wurde.

Die Analyse zum digitalen Wandel in Deutschland befasst sich auch mit der ePA, die im Januar 2021 startet. „In der Bevölkerung gibt es einen großen Informationsbedarf zur Patientenakte. Fast jeder zweite Bürger sieht laut Digitalindex hier vor allem die Krankenkassen in der Pflicht. Daher werden wir die Versicherten über unsere digitale Patientenakte BARMER eCare verstärkt über verschiedene Kanäle informieren. Zudem bieten wir schon heute wichtige Bausteine wie den Impfplaner oder das Zahnbonusheft an, um sie mit digitalen Leistungen vertraut zu machen“, sagt Dr. Regina Vetters, Leiterin der Barmer-Digitaleinheit. Je besser die Bürger verstünden, wie die Bestandteile der ePA sie bei ihrem Gesundheitsmanagement unterstützten, desto schneller schaffe man breite Akzeptanz.

ePA auch für Menschen ohne Internetzugang hilfreich

Vor allem ältere Personen seien häufig unsicher und verfügten über wenig Wissen rund um die künftige digitale Patientenakte. „Gerade Menschen mit mehreren Erkrankungen können von der ePA besonders profitieren, da sie alle wichtigen Befunde, Medikationen und Notfalldaten übersichtlich dokumentiert. So können beispielsweise Doppeluntersuchungen und Fehlmedikationen vermieden werden. Der Arztbesuch kann für die aktuellen Fragen statt zur Abfrage der Historie genutzt werden“, sagt Vetters. In Abstimmung mit dem Arzt solle die ePA sogar von Personen ohne Smartphone und eigenem Internetzugang genutzt werden können. (Quelle: Barmer)

„Jens Spahn sollte jetzt die Notbremse ziehen“

Angesichts neuer Sicherheitslücken in deutschen Arztpraxen hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) gefordert, die elektronische Patientenakte (ePA) nicht wie geplant zum 1. Januar 2021 einzuführen. Das Computermagazin „c’t“ hat herausgefunden, dass digitale Krankenakten von mehreren Millionen Patienten nur unzureichend vor Hackerangriffen geschützt sind.

„Dieses Beispiel zeigt, dass die IT-Infrastruktur in vielen deutschen Arzt- und Zahnarztpraxen noch nicht ausreichend gegen Hackerangriffe geschützt ist. Das wird auch am 1. Januar 2021 nicht der Fall sein. Es ist deshalb nicht zu verantworten, die Daten von über 70 Millionen gesetzlich versicherten Patienten ab diesem Zeitpunkt zentral zu speichern. Etwas Besseres kann der Hacker-Branche gar nicht passieren“, so Dr. Manfred Kinner, der innerhalb des Vorstands der KZVB für den Bereich Telematik zuständig ist.

„Die TI ist im Moment so löchrig wie ein Schweizer Käse. Die Praxen brauchen mehr Zeit, um ihre IT an den Stand der Technik anzupassen. Hier muss der Grundsatz ‚Sicherheit vor Schnelligkeit‘ gelten. Die ePA hat im zahnärztlichen Bereich zudem kaum Vorteile und birgt viele Risiken in sich. Der ehrgeizige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sollte endlich einsehen, dass sein Prestigeprojekt technisch unausgereift ist und die Notbremse ziehen“, so Kinner.  Die KZVB nehme den Datenschutz sehr ernst und habe schon im vergangenen Jahr den mehr als 10.000 Zahnärztinnen und Zahnärzten in Bayern ein sicheres System für die Datenübermittlung untereinander und mit der KZVB zur Verfügung gestellt. (Quelle: KZVB)

Wechsel in der Geschäftsführung von Septodont

In der Geschäftsführung der Septodont GmbH, verantwortlich für die Länder Deutschland, Österreich und die Schweiz wird es mit Wirkung zum 1. April 2020 einen Wechsel geben. Der jetzige Geschäftsführer Axel Reimann wechselt mit 66 Jahren zum 31. März 2020 in den Ruhestand, steht Septodont jedoch für ein weiteres Jahr als Berater zur Seite.


Sandra von Schmudde wird zum 1. April Geschäftsführerin der Septodont GmbH

Mit einem internen Führungswechsel und der Benennung von Diplom-Kauffrau Sandra von Schmudde als Nachfolgerin setzt Septodont auf Kontinuität. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Dentalbranche und seit 2009 bei Septodont als Marketing Managerin für die DACH-Region verantwortlich, hat sie im Laufe der Unternehmenszugehörigkeit zunehmend Verantwortung übernommen. „Wir werden uns auch weiterhin auf die Entwicklung innovativer Produkte und Services für die Zahnmedizin konzentrieren und unsere vertrauensvollen Kundenbeziehungen in den Mittelpunkt stellen“, sagt von Schmudde. (Quelle: Septodont GmbH)

Formlabs und Bego kündigen Zusammenarbeit an

Formlabs, Entwickler und Hersteller von leistungsfähigen 3-D-Drucksystemen aus den USA, und Bego (Bremen), einer der führenden Spezialisten auf dem Gebiet der Dentalprothetik und der Dentalimplantologie, haben am 20. Februar 2020 in Chicago ihre Zusammenarbeit bekanntgegeben. Sie ermöglicht Formlabs-Kunden im dentalen Bereich, temporäre und permanente Kronen und Brücken für Patienten mit erstklassigen Dentalmaterialien von Bego direkt zu drucken. Beide Unternehmen stellten ihre neue Zusammenarbeit auf dem LMT Lab Day in Chicago vom 21. bis 22. Februar vor. Formlabs hatte kürzlich die Gründung eines eigenen Geschäftsbereichs Dental angekündigt und den Form 3B vorgestellt.

Zahnärzte und Zahntechniker, die derzeit die Formlabs-3-D-Drucker Form 3B und Form 2 verwenden, können Bego-Materialien für den 3-D-Druck von permanenten Einzelkronen, Inlays, Onlays und Veneers sowie von temporären Kronen und Brücken verwenden. Dadurch können Dentallabore die Kosten für die derzeitige Kronen- und Brückenherstellung reduzieren und gleichzeitig die Qualität des Endprodukts erhöhen, heißt es.

„Der direkte Druck von temporären Kronen und Brücken ist eine der gefragtesten Anwendungen von Formlabs-Kunden. Durch die Zusammenarbeit mit Bego und ihre 130-jährige Dentalexpertise decken wir diesen Bedarf nicht einfach nur ab, sondern gehen mit dem Angebot von Materialien für permanente Kronen noch einen Schritt weiter. Wir sind gespannt, wie diese Zusammenarbeit die Dentalindustrie weiter voranbringen und die großen Herausforderungen bewältigen kann, denen Labore und Zahnärzte gegenüberstehen, wenn die digitale Zahntechnik zu einem Standard für die Patientenversorgung wird“, sagte Dávid Lakatos, Chief Product Officer bei Formlabs.


Dávid Lakatos, Chief Product Officer bei Formlabs (links) und Axel Klarmeyer, CEO von Bego Dental (Foto: Bego)

Bego verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Entwicklung von 3-D-Druckmaterialien speziell für die Dentalbranche und gilt als Spezialist für alle dentalen Fertigungstechniken. Mit dieser Zusammenarbeit sei Bego eines der ersten Unternehmen, das der Formlabs Materials Partner Platform beitritt. Die Plattform ist Teil des Geschäftsbereichs Formlabs Dental und ermöglicht es Drittherstellern von Materialien, mit Formlabs zusammenzuarbeiten, um neue und interessante Harze für den Einsatz in der Dentalindustrie zu entwickeln.

„Wir freuen uns sehr, mit Formlabs zusammenzuarbeiten, besonders in dieser Zeit, in der die digitale Zahntechnik einen Durchbruch erlebt. Es brauchte einige Zeit und viel Mühe und Engagement aller Beteiligten, um dem Markt einen vollständig validierten Arbeitsprozess für permanenten Zahnersatz anbieten zu können. Diese Zusammenarbeit unterstreicht die führende Position von Bego auf dem Markt für dentale 3D-Druckmaterialien“, sagte Axel Klarmeyer, CEO von Bego Dental. (Quelle: Bego)

Neue Strukturen für das Implantatgeschäft bei Dentsply Sirona

Der gebürtige Niederländer Michael Mak (48) leitet als Director of Sales Implants DACH seit 1. Februar 2020 das Implantatgeschäft von Dentsply Sirona in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Er ist Nachfolger von Stefan Schulz, der künftig als Vice President Corporate Accounts EMEA das Großkunden- und Investorengeschäft im Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika ausbauen wird, so das Unternehmen in einer aktuellen Mitteilung.


Stefan Schulz, Vice President Corporate Accounts EMEA im Geschäftsbereich Implantologie von Dentsply Sirona (Foto: Dentsply Sirona)

Hintergrund für den Wechsel sei der Aufbau einer neuen Geschäftsstruktur, um das Geschäft mit paneuropäischen Großkunden und Investoren auszubauen und auf das starke Wachstum der Dental-Service-Organisationen (DSO) in Europa zu reagieren. Stefan Schulz, bisheriger Leiter des Implantatvertriebs in Deutschland, Österreich und der Schweiz, wird in dieser neuen Position eng mit den bereits existierenden DSO/Großkunden-Strukturen des Unternehmens in Nordamerika zusammenarbeiten und eine enge Kooperation und Erfahrungsaustausch zwischen beiden Teams fördern. Als Vice President Corporate Accounts EMEA berichtet Schulz direkt an den Chief Commercial Officer (CCO) Walter Petersohn.


Michael Mak (48) leitet als Director of Sales Implants DACH seit 1. Februar 2020 das Implantatgeschäft von Dentsply Sirona in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Foto: Dentsply Sirona)

Michael Mak hat zum 1. Februar 2020 seine Tätigkeit als Director of Sales Implants Deutschland/Österreich bei Dentsply Sirona aufgenommen. Er berichtet an Arjan de Roy, Group Vice President RCO DACH, und hat seinen Sitz in Bensheim.

Mak bringe mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Vertrieb, Kundenservice und Unternehmensführung in verschiedenen Branchen mit. Seine Kenntnisse in der Dentalbranche hat er bei Ormco und in der Finanzdienstleistung für Zahnärzte gesammelt. Zuletzt war er Bereichsleiter bei Rentokil Pest Control, wo er sein Team erfolgreich durch die sich schnell verändernden Marktbedingungen geführt habe, heißt es. Der neue Vertriebsleiter hat ein Post-Bachelor Degree in Betriebswirtschaft, ein Bachelor Degree in strategischem Marketing und einen Master Degree an der Universität von Windesheim. (Quelle: Dentsply Sirona)

2. Zahnärztinnentag der KZV Westfalen-Lippe

Nach dem Erfolg der Pilotveranstaltung im vergangenen Jahr richtet die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) auch in diesem Jahr erneut eine Zahnärztinnentag aus. Im Fokus der Veranstaltung am Samstag, 7. März 2020, stehen Themen wie die Praxisgründung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gesetzliche Regelungen, zum Beispiel bei Schwangerschaft. Im Anschluss findet ein Speeddating für Praxisgründer, Praxisabgeber und Berufsausübungsgemeinschaften statt.

Es sei Aufgabe der KZVWL, auch in Zukunft die vertragszahnärztliche Versorgung in Westfalen-Lippe flächendeckend zu sichern. „Dabei haben Frauen zukünftig einen wesentlich höheren Anteil an der Versorgung, aber auch an der zahnärztlichen Selbstverwaltung. Schon heute sind 53,1 Prozent der KZVWL-Mitglieder bis 50 Jahre weiblich“, heißt es in der Presseankündigung.

Erst kürzlich haben KZVWL und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe eine Kampagne #praxisorientiert gestartet, mit denen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzten Mut zur Niederlassung auch auf dem Land gemacht werden soll. Dr. Judith Brockmann, eine der Protagonistinnen dieser Kampagne, wird auf dem Zahnärztinnentag über ihre Erfahrungen als Zahnärztin auf dem Land berichten.

Für die Teilnahme werden 7 Fortbildungspunkte vergeben, eine kostenlose Kinderbetreuung wird angeboten. Anmeldung zur Veranstaltung auf der Internetseite der KZVWL.

Hausärztinnen wollen in der Berufspolitik sichtbarer werden

Die Hausärztinnen wollen in der Öffentlichkeit und in der Berufspolitik sichtbarer werden. In Niedersachsen haben sie im Hausärzteverband jetzt ein eigenes Forum gegründet, um sich zu vernetzen und ihre Anliegen stärker vertreten zu können. Auch wollen sie Studentinnen und jungen Ärztinnen Mut machen und sie dabei unterstützen, sich als Hausärztinnen niederzulassen. Darüber berichtet die ÄrzteZeitung.

Die Medizinerinnen beschäftigten sich auch mit dem Thema Gewalt in Arztpraxen, für das sie sensibilisieren wollen. Ein Problem für die niedersächsischen Ärztinnen sind dabei Hausbesuche. Sie müssten oft in Hochhaussiedlungen oder Dörfer, in die schon Polizisten nicht alleine fahren würden. Die Ärztinnen wünschen sich daher medizinisch geschulte Fahrer, die sie bei diesen Hausbesuchen begleiten. (Quelle: Ärzte Zeitung online)

Straumann Group wächst zweistellig – Bruttogewinn von 1,2 Milliarden Franken

Die Straumann Group verzeichnete 2019 erneut ein hohes Wachstum mit einem Umsatzanstieg in Schweizer Franken um 17 Prozent auf 1,6 Milliarden Schweizer Franken. Das organische Wachstum betrug gleichfalls 17 Prozent, angetrieben von zweistelligen Zuwächsen in allen Regionen. Das teilte die Unternehmensgruppe am 18. Februar 2020 mit.

Zudem sei der Gruppe eine weitere Rentabilitätssteigerung, trotz beträchtlicher Investitionen in Mitarbeitende, innovative Technologien und Infrastruktur gelungen. „Im Zuge des Anstiegs des Bruttogewinns auf 1,2 Milliarden Schweizer Franken kletterten der Kern-EBITDA auf 25 Prozent und der Kern-EBIT auf 18 Prozent, während die entsprechenden Margen auf 32 Prozent bzw. 27 Prozent stiegen. Der Kern-Reingewinn betrug CHF 388 Millionen Schweizer Franken und lag damit 45 Millionen Schweizer Franken  über dem Vorjahreswert, wodurch der unverwässerte Kern-Gewinn pro Aktie 21,21 Schweizer Franken erreichte (2018: 18,16 Schweizer Franken)“, heißt es in der Unternehmensmitteilung.

CEO Guillaume Daniellot kommentierte: „Mit einem sehr guten vierten Quartal schlossen wir zum fünften Mal ein Geschäftsjahr mit einem zweistelligen Wachstum ab. Unsere Performance wurde durch ein generell hohes Wachstum in allen Geschäften und Regionen gestützt. Eine Reihe strategischer Ergänzungen unseres Portfolios stärken unsere Position im oberen und unteren Preisbereich des Value-Implantatsegments und ermöglichen uns, Kunden und ihren Patienten eine größere Palette an erschwinglichen Lösungen anzubieten. Wir sind vor Kurzem in das Segment der kieferorthopädischen Materialien vorgedrungen und haben uns Zugang zu hochwertigen Thermoplasten für unsere transparenten Aligner verschafft. Wir brachten mehr innovative Produkte und Lösungen auf den Markt als in vergangenen Jahren, darunter insbesondere Straumann BLX, mit dem wir viele neue Kunden gewinnen. Wir haben unser Team sowohl auf Mitarbeitenden- als auch auf Führungsebene mit neuen Fähigkeiten und Erfahrungen verstärkt. Des Weiteren haben wir stark in den Erhalt und das künftige Wachstum unseres Geschäfts investiert. Jetzt, da wir die Grundsteine gelegt haben, werden wir uns verstärkt auf die Umsetzung unserer Strategie konzentrieren. Wir haben ein attraktives Markteinführungsprogramm für 2020 und sind zuversichtlich, dass wir weitere Marktanteile erobern können. “

Neben dem Straumann BLX als vollkonischem Implantat gab es die Markteinführung einer Palette von Sofortlösungen. Zudem wurde die Einführung der günstigeren Neodent-Produkte weiter vorangetrieben und das Portfolio an Value-Marken mit der Akquisition von Anthogyr und Zinedent. ausgebaut Zusätzlich erhöhte die Gruppe ihren Anteil an Medentika und investierte in Warantec. 2020 soll mit „nuvo“ eine völlig neue Marke für das untere Value-Segment in den Markt eingeführt werden. Zudem investierte die Gruppe in verschiedene andere Unternehmen und überführte das digitale und das KfO-Geschäft in eigene Geschäftseinheiten.

Im Corporate-Segment habe man weitere Partnerschaften mit führenden Dentalketten in den USA und Europa geschlossen und den Fokus auf die aufstrebenden Privatpraxis-Ketten in China verstärkt. „Dentalketten sind inzwischen für etwa ein Zehntel des Geschäfts der Gruppe verantwortlich“, heißt es. (Quelle: Straumann Group)

Harsche Kritik an Bertelsmann-Studie

Die Bertelsmann-Stiftung hat aus ihrem Projekt „Integrierte Krankenversicherung“ am 17. Februar 2020 eine neue Studie vorgelegt und damit viel mediale Aufmerksamkeit, aber auch harsche Kritik bekommen. Laut Studie könnten unter anderem die Beiträge um bis zu 145 Euro im Jahr sinken, wenn alle Bürger, auch jetzt Privatversicherte, in eine einheitliche Krankenversicherung einzahlen würden. Dabei schränken schon die Autoren selbst die Aussagekraft ihrer Ergebnisse ein: „Dabei handelt es sich um eine rein rechnerische Schätzung von Finanzierungseffekten für den hypothetischen Fall, dass alle gegenwärtig in der PKV vollversicherten Personen in der GKV versichert wären. Damit handelt es sich ausdrücklich nicht um ein realistisches, ‚umsetzungsnahes‘ Szenario“.

Die Reaktion des PKV-Verbands: „Dem ist nichts hinzuzufügen.“ „Die Bertelsmann-Studie ist ein Rechenexempel im luftleeren Raum. Die angebliche Ersparnis von 145 Euro im Jahr ginge voll zu Lasten der ärztlichen Versorgung“, so PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. Die PKV hat zur Studie auch einen Faktencheck erstellt.

Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt wurde in seiner Kritik ebenfalls deutlich: „Die Auftragsarbeit der Bertelsmann-Stiftung ist ein Griff in die ideologische Mottenkiste und wurde offenbar in Unkenntnis des jüngsten Gutachtens der Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem der Bundesregierung (KOMV) verfasst. Die KOMV hatte einer Vereinheitlichung der Systeme einstimmig eine Absage erteilt. Stattdessen spricht sie sich für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems sowie für Reformen bei Gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) aus. Die Bertelsmann-Stiftung sollte sich an der Diskussion über praxistaugliche Lösungen beteiligen, statt ideologisch motivierte Debatten von vorgestern zu führen.“ Die Autoren präsentierten „mehr als zweifelhafte Zahlenspielereien, mit denen erneuet Forderungen nach der Einführung einer Einheitsversicherung auf die politische Agenda gedrückt werden sollen“, so Reinhardt. (Quelle: Bertelsmannstiftung/PKV-Verband/BÄK)

ZÄK Nordrhein: Haushalt ist Chefsache

Vier Tage nach der konstituierenden Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein hat der neue Vorstand unter Dr. Ralf Hausweiler und Dr. Thomas Heil erste Eckpunkte für die gemeinsame Arbeit festgelegt. Haushalt ist ab sofort Chefsache. Das neu gewählte Präsidium wird den Fokus seiner Arbeit in den kommenden Wochen und Monaten vor allem auf die Konsolidierung des Haushaltes legen.

„Wir haben große Herausforderungen zu bewältigen und wichtige Entscheidungen zu treffen, die weitgehend und einschneidend sein werden. Die Bereiche EDV, Flächenmanagement, Karl-Häupl-Institut und Struktur der ZÄK Nordrhein werden wir auf den Prüfstand stellen und kritisch hinterfragen, um den Haushalt zukunftssicher zu gestalten und die Kammer auf ein starkes Fundament zu stellen“, kündigt Hausweiler an. Ergänzend fügt Heil hinzu: „Es liegt ein immenses Arbeitspensum vor uns, das wir umgehend in Angriff nehmen. Wir werden zielorientierte Konzepte erarbeiten und diese schnellstmöglich umsetzen, um der Kammerversammlung einen soliden Haushalt zur Abstimmung vorzulegen.“

In der Kammerversammlung sind in der neuen Legislaturperiode 47 neue und vor allem jüngere Delegierte vertreten. Der Anteil der weiblichen Delegierten ist von 16,5 Prozent auf 40 Prozent angestiegen. Dies ist vor allem dem Wahlerfolg der in Köln und Düsseldorf angetretenen Listen des Verbands der Zahnärztinnen in Nordrhein zuzuordnen, die allein 18 Sitze für Frauen gewinnen konnten. Aber auch auf vielen anderen Listen kandidierten mehr Frauen auf den vorderen Plätzen und wurden gewählt. Damit sind 48 der 121 Delegierten weiblich. (Quelle: Pressemeldung der ZÄK Nordrhein vom 13.02.2020)

Neuer Name für das Coronavirus

Das aktuell aktive Coronavirus hat in der offiziellen Nomenklatur einen neuen Namen bekommen: Es heißt jetzt Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2). Das Robert Koch-Institut hat in der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins vom 13. Februar 2020 die aktuellen Informationen zum Virus, zur Erkrankungsrate und zu den empfohlenen Schutzmaßnahmen aktualisiert. Außerdem gibt es auf der eigens eingerichteten Internetseite weitere Informationen für Bevölkerung und Fachkreise. Insgesamt seien in Deutschland 16 Fälle von Infektionen mit dem Virus bekannt. „Viele Eigenschaften des SARS-CoV-2 sind momentan noch nicht bekannt, zum Beispiel der Zeitraum der höchsten Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität), die genaue Zeitdauer, bis nach Ansteckung bei einem Infizierten Symptome erkennbar sind (Inkubationszeit), wie schwer die Krankheit verläuft oder über welchen Zeitraum Erkrankte Viren ausscheiden beziehungsweise noch infektiös sind. Die Situation entwickelt sich sehr dynamisch und muss ernst genommen werden. Das RKI beobachtet und analysiert die Lage sehr genau und leitet daraus Empfehlungen für Infektionsschutzmaßnahmen ab, die an die jeweilige Situation angepasst sind“, heißt es dazu im Bulletin. (Quelle: Internetseite des RKI/Epidemiologisches Bulletin 7/2020)

CompuGroup Medical SE (CGM) gewinnt Dirk Wössner als CEO

Der Gründer und aktuelle Vorstandsvorsitzende der CompuGroup Medical, Frank Gotthardt (69), wechselt nach 33 Jahren an der Spitze des Unternehmens nun in den Aufsichtsrat. Neuer Vorstandsvorsitzender wird Dr. Dirk Wössner (51), aktuell Vorstandsmitglied bei der Deutschen Telekom AG und dort für das Deutschlandgeschäft zuständig. Diese Nachricht hat nicht nur in der Bonner Region für großes Aufsehen gesorgt, da Wössner bei seiner Ankündigung, die Telekom zu verlassen, zunächst nicht das Unternehmen genannt hatte, zu dem er wechselt.


Frank Gotthardt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der CGM (Foto: CGM)

Gotthardt wird den Vorstandsvorsitz spätestens zum Jahresende an seinen Nachfolger Wössner übergeben. Das gab das Unternehmen am 12. Februar 2020 bekannt. Laut Beschluss des Aufsichtsrats soll Dirk Wössner spätestens zum 1. Januar 2021 den Vorstandsvorsitz des MDAX-Unternehmens übernehmen. Gleichzeitig soll Gotthardt in den Aufsichtsrat der CGM wechseln und dort den Vorsitz übernehmen. Mit Dirk Wössner übernehme eine international sehr erfolgreiche und innovative Führungspersönlichkeit das Ruder bei der CGM. „In Kombination mit einem frisch gestärkten Gesamtvorstand und einem künftigen Aufsichtsratsvorsitzenden, der den Markt international kennt wie kaum ein Zweiter, erschafft CompuGroup Medical so eine perfekte Startrampe für weitere große Erfolge und umfangreiches Wachstum im hochdynamischen Markt der Healthcare-IT“, zeigt man sich optimistisch.

Gotthardt hatte 1987 die heutige CompuGroup Medical SE gegründet. Inzwischen ist die CGM eines der weltweit führenden Unternehmen für Informationstechnologie in der Gesundheitsversorgung mit eigenen Standorten in 19 Ländern und über 5.500 Mitarbeitern. Mehr als eine Millionen Mediziner, Pflegekräfte und viele andere Gesundheitsberufe nutzen die Software der CGM in 56 Ländern weltweit. Bürger und Patienten profitierten heute ebenfalls von den innovativen Produkten des Unternehmens, wie CGM LIFE und CLICKDOC zum sicheren Management von Gesundheitsdaten sowie komfortabler Kommunikation mit den Gesundheitsprofis in Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

„Dirk Wössner ist der Unternehmer, der Teamführer, von dem ich erwarte, dass er die hohe Wachstumsgeschwindigkeit der CGM mindestens beibehält, möglichst sogar steigert. Er ist ein enorm erfolgreicher, international erfahrener, sehr agiler und IT-affiner Unternehmenslenker, der sowohl im B2C- als auch im B2B-Geschäft zu Hause ist“, betont Gotthardt und ergänzt: „Im großen Wachstumsmarkt eHealth ist die CGM ein führender Anbieter in Europa. Darauf aufbauend wird Dirk Wössner mit seiner Kompetenz, seinem Charisma und seinem Ehrgeiz neue spannende und Wert schaffende Ziele setzen und erreichen.“ Der Zeitpunkt der Nachfolge sei laut Gotthardt perfekt gewählt, denn die digitale Transformation in der Gesundheitsversorgung dränge mit aller Macht nach vorne und die enormen Potentiale dieser neuen Zeit gelte es nun, mit vereinten Kräften zu heben. (Quelle: CGM)

Brexit: Rentenansprüche von Medizinern sichern

Mit Blick auf den sogenannten Brexit hat der Hartmannbund die politisch Verantwortlichen auf nationaler wie auf EU-Ebene aufgefordert, sicherzustellen, dass „rechtmäßig erworbene Rentenansprüche, sowohl der gesetzlichen wie der privaten Rentenversicherungen, unbürokratisch nach Deutschland beziehungsweise in die EU transferiert werden können“. Allein etwa 52.000 Renten würden derzeit an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben – unter ihnen viele Mediziner, so Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes und HB-Landesvorsitzender von Rheinland-Pfalz. Hinsichtlich der besonderen Bedeutung grenzüberschreitender Versorgung durch Ärztinnen und Ärzte müsse man die Rentenansprüche der Kolleginnen und Kollegen im Auge behalten, mahnte Schamberg-Bahadori.

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union haben beide Seiten angekündigt, im Laufe des Jahres die beiderseitigen Beziehungen hinsichtlich der Rentenansprüche von Versicherten neu zu regeln. Das bestehende EU-Recht gilt voraussichtlich nur noch bis zum 31. Dezember 2020. Schamberg-Bahadori: „Bei der Überführung, insbesondere der privaten Rentenansprüche, gibt es viele administrative Fallstricke, wie ein persönliches kostenpflichtiges Gespräch bei einem Finanzberater in Großbritannien oder die Tatsache, dass es nur ganz wenige ‚anerkannte Versicherungen‘ (weder BFA noch irgendeine Ärzteversorgung sind hierfür anerkannt) gibt: Vor diesem Hintergrund wäre es sehr hilfreich, wenn sich eine der Ärzteversorgungen um die Entgegennahme und dann die Verteilung dieser Rentenansprüche kümmert. Da viele Menschen davon betroffen sind, sollten die Neuregelungen zeitnah ausgehandelt werden.“ Hierbei gehe es nicht nur um die Sicherung der Lebensqualität im Alter, sondern auch um die Gerechtigkeit einem Jeden gegenüber, der sich Rentenansprüche in Großbritannien erworben hat – in dem damaligen Bewusstsein, dass diese als Teil eines gemeinsamen Europas, auch in den anderen Mitgliedsstaaten sicher seien.

Schamberg-Bahadori betont: „Die Betroffenen dürfen nicht schutzlos der Willkür der Versicherungen und britischer Regelungen ausgeliefert werden. Dieses zeichnet sich bereits jetzt mit den Auszahlungen von Gesamtsummen und gegebenenfalls dann später durch monatliche Zahlungen mit sehr hohen Überweisungskosten ab – ganz abgesehen von der Unsicherheit durch nicht absehbare Kursentwicklung der Währungen“. (Quelle: Hartmannbund)

Verbreitung über Tröpfchen, Hände und Oberflächen

Wie lange leben Coronaviren (wie das 2019-nCoV) auf Oberflächen? Mit welchen Mitteln lassen sie sich wirksam abtöten? Alle Antworten, die die Forschung zu solchen Fragen derzeit kennt, hat ein Forschungsteam aus Greifswald und Bochum zusammengestellt und am 6. Februar 2020 im Journal of Hospital Infection veröffentlicht(Günter Kampf, Daniel Todt, Stephanie Pfaender, Eike Steinmann: Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and its inactivation with biocidal agents, in: Journal of Hospital infection 2020, DOI: 10.1016/j.jhin.2020.01.022).

Wie alle Tröpfcheninfektionen verbreitet sich das Virus auch über Hände und Oberflächen, die häufig angefasst werden. „Im Krankenhaus können das zum Beispiel Türklinken sein, aber auch Klingeln, Nachttische, Bettgestelle und andere Gegenstände im direkten Umfeld von Patienten, die oft aus Metall oder Kunststoff sind“, erklärt Prof. Dr. Günter Kampf vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsmedizin Greifswald. Gemeinsam mit Prof. Dr. Eike Steinmann, Inhaber des Lehrstuhls für Molekulare und Medizinische Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB), hatte er für ein geplantes Fachbuch bereits umfassende Erkenntnisse aus 22 Studien über Coronaviren und deren Inaktivierung zusammengestellt. „In der aktuellen Situation schien es uns das Beste, diese gesicherten wissenschaftlichen Fakten vorab zu veröffentlichen, um alle Informationen auf einen Blick zur Verfügung zu stellen“, so Eike Steinmann.

Die ausgewerteten Arbeiten, die sich unter anderem mit den Erregern Sars-Coronavirus und Mers-Coronavirus befassen, ergaben zum Beispiel, dass sich die Viren bei Raumtemperatur bis zu neun Tage lang auf Oberflächen halten und infektiös bleiben können. Im Schnitt überleben sie zwischen vier und fünf Tagen. „Kälte und hohe Luftfeuchtigkeit steigern ihre Lebensdauer noch“, so Kampf.

Tests mit verschiedensten Desinfektionslösungen zeigten, dass Mittel auf der Basis von Ethanol, Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorit gegen die Coronaviren gut wirksam sind. Wendet man diese Wirkstoffe in entsprechender Konzentration an, so reduzieren sie die Zahl der infektiösen Coronaviren binnen einer Minute um vier sogenannte log-Stufen, was zum Beispiel bedeutet von einer Million auf nur noch 100 krankmachende Partikel. Wenn Präparate auf anderer Wirkstoffbasis verwendet werden, sollte für das Produkt mindestens eine Wirksamkeit gegenüber behüllten Viren nachgewiesen sein („begrenzt viruzid“). „In der Regel genügt das, um die Gefahr einer Ansteckung deutlich zu reduzieren“, meint Günter Kampf. Die Experten nehmen an, dass die Ergebnisse aus den Untersuchungen über andere Coronaviren auf das neuartige Virus übertragbar sind. „Es wurden unterschiedliche Coronaviren untersucht, und die Ergebnisse waren alle ähnlich“, sagt Eike Steinmann. (Quelle: Ruhr-Universität Bochum)

Weniger Beschwerden beim PKV-Ombudsmann

Privatversicherte haben sich im vergangenen Jahr deutlich weniger beim Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung über ihren Versicherer beschwert. Das zeigt der aktuelle Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle. Insgesamt gingen im Jahr 2019 5.953 Anträge beim PKV-Ombudsmann ein – rund 19 Prozent weniger als noch im Vorjahr (2018: 7.328). Besonders auffällig sei der starke Rückgang von Beschwerden zur Beitragshöhe beziehungsweise Beitragsanpassung in der Krankheitskostenvollversicherung. Ihre Zahl sei um mehr als 80 Prozent auf nunmehr 250 Anträge (2018: 1.504) gesunken.

In vier von fünf Fällen zogen die Beschwerdeführer die Schlichtungsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zur Krankheitskostenvollversicherung hinzu. Dabei ging es sehr häufig um Gebührenstreitigkeiten (20,4 Prozent der Schlichtungsanträge) und die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit (16,6 Prozent), gefolgt von Beschwerden zur Kostenerstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (14,9 Prozent). Die Schlichtungsverfahren zu den Zusatzversicherungen betrafen hauptsächlich die Auslegung der Vertragsbedingungen. Diese machten rund ein Drittel aller 758 Anträge aus.

Der PKV-Ombudsmann ist für die rund 40 Millionen bestehenden Versicherungspolicen in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung zuständig. Setzt man die Zahl der Verträge ins Verhältnis zu den Beschwerden, so liegt die Beschwerdequote bei unter 0,02 Prozent. „Dies spricht für eine weiterhin hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung und insbesondere auch für ein lösungsorientiertes Beschwerdemanagement der Krankenversicherer“, bewertet Ombudsmann Heinz Lanfermann die neusten Zahlen. (Quelle: PKV-Verband)

Freie Zahnärzte Westfalen-Lippe mit Nachlese zur konstituierenden Kammersitzung

Die konstituierende Sitzung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe am 1. Februar 2020 brachte einige Überraschungen in den Wahlen zum Vorstand (siehe unten). So ist mit Dr. Sinje Trippe-Frey erstmals eine Vertreterin der Freien Zahnärzte Westfalen-Lippe und damit der Opposition in den Vorstand gewählt worden. Die Freien Zahnärzte Westfalen-Lippe haben ihre Sicht auf die Ereignisse einer sehr langen konstituierenden Kammerversammlung jetzt in einer Pressemitteilung zusammengestellt. Neben der Freude über den Wahlerfolg lenken die Freien Zahnärzte hier den Blick aber auch auf die nicht einfachen Mehrheiten in der Kammerversammlung, in der der Freie Verband Deutscher Zahnärzte zwar immer noch die stärkste Fraktion stellt, aber nicht mehr über eine Mehrheit verfügt und sich Koalitionspartner suchen muss. Dies sei in der ersten Versammlung nicht immer gelungen, da offensichtlich auch nicht alle Freiverbandsdelegierten der Verbandslinie gefolgt sind, so die Analyse. (Quelle: Pressemitteilung der Freien Zahnärzte Westfalen-Lippe)

DGAZ-Seminar am 14. Februar 2020 in größeren Hörsaal verlegt

Damit war nicht zu rechnen, so die DGAZ: Die Zahl der Anmeldungen zum dritten Symposium „Senior*Innen-Zahnmedizin im Praxisalltag“ von Deutscher Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) und Uniklinik Köln am Valentinstag, 14. Februar 2020, übersteigt die Kapazitäten des ursprünglich als Veranstaltungsort vorgesehenen Großen Hörsaals der Zahnklinik Köln.

„Wir freuen uns, dass wir bislang schon über 160 Anmeldungen verzeichnen können“, so DGAZ-Vorstandsmitglied Dr. Dirk Bleiel. „Deshalb ist aber ein Umzug unumgänglich.“ Neuer Veranstaltungsort ist der Hörsaal 1 der Anatomie, Josef-Stelzmann-Straße 60, 50931 Köln.

Das Symposium findet von 14 bis 18.30 Uhr statt. Weitere Teilnehmer sind herzlich willkommen, so die DGAZ. (Quelle: DGAZ)

Maßnahmen bei Medikamentenengpässen im Gesetz

Der Bundestag wird am 13. Februar 2020 in dritter Lesung das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb beraten und beschließen. Es soll Regelungen hinsichtlich der immer häufiger auftretenden Engpässe bei Medikamenten und Wirkstoffen enthalten. Das teilte der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich (CDU), am 5. Februar 2020 auf einer Veranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller (BAH) in Berlin mit. Schon seit längerem beklagen Ärzte, Apotheker und Verbraucher-/Patientenschutzverbände, dass Medikamente und Wirkstoffe immer häufiger nicht lieferbar oder verfügbar seien. Mediziner und Patienten müssten dann auf andere Wirkstoffe oder Präparate ausweichen, die wegen  Nebenwirkungen oder Problemen mit der Verträglichkeit nicht immer eine geeignete Alternative sind. Kritisiert wurden hier unter anderem die unzureichenden Rabattverträge der Krankenkassen mit einzelnen Anbietern. Auch wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Konzentration auf wenige Hersteller von Wirkstoffen, deren Anlagen fast ausschließlich außerhalb Europas liegen, eine Gefahr darstelle. Die jetzt im Gesetz geplanten Maßnahmen seien ein erster Schritt, so der Arzneimittelexperte der Union. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Bundessozialgericht befasst sich mit der Zahl der Vorbereitungsassistenten im Z-MVZ

Am 12. Februar 2020 wird sich der 6. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel unter den vertragsarztrechtlichen Angelegenheiten unter anderem mit der Klage eines Betreibers eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit mehreren Zahnärzten gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein befassen. Es geht um die Zahl der Vorbereitungsassistenten, die ein Z-MVZ mit nur angestellten Zahnärzten beschäftigen darf. Der Z-MVZ-Betreiber wollte zwei Vorbereitungsassistenten zeitgleich beschäftigen, die KZV Nordrhein genehmigte jedoch nur einen. Die Vorinstanz, das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 2 KA 77/17, Urteil vom 5. Dezember 2018) hat die Fortsetzungsfeststellungsklage mit der Begründung abgewiesen, dass sechs Monate der zweijährigen Vorbereitungszeit bei einem Vertragszahnarzt absolviert werden müssten. Das sei erforderlich, damit der Assistent auf eine Tätigkeit als frei praktizierender Vertragszahnarzt vorbereitet werde. Diesen Anforderungen genüge in einem MVZ nur ein dort tätiger Vertragszahnarzt, nicht jedoch ein Angestellter.

Dagegen wendet sich der MVZ-Betreiber nun mit seiner Sprungrevision zum BSG. Er führt an, dass die maßgebenden Bestimmungen der Zahnärzte-Zulassungsverordnung keine Beschränkung der Zahl der in einem MVZ beschäftigten Vorbereitungsassistenten regelten. Der Sinn der Vorbereitungszeit bestehe in erster Linie in der Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrung im Bereich der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu seien auch die angestellten Zahnärzte eines MVZ in der Lage. Die Vorbereitungszeit bereite den Zahnarzt nicht allein auf eine anschließende selbstständige Tätigkeit als Vertragszahnarzt vor, sondern ebenso auf eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt. (Quelle: Terminvorschau 2/20 des BSG)

GKV-SV zu Gutachten: Lieferengpässe nicht Rabattverträgen anlasten

In die Diskussion um Lieferengpässe bei Arzneimitteln könnte ein aktuelles Gutachten im Auftrag des GKV-Spitzenverbands neue Aspekte bringen. Die Experten des Instituts der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) kommen nach der Untersuchung einer Wirkstoffauswahl in vier europäischen Ländern und einer internationalen Literaturrecherche zu zwei zentralen Erkenntnissen, so der GKV-SV: Zum einen nehmen Lieferengpässe weltweit zu – ganz unabhängig von der jeweiligen Ausgestaltung der nationalen Gesundheitssysteme. Zum anderen lässt sich kein Zusammenhang zwischen Lieferengpässen und Ausschreibungsinstrumenten wie den Rabattverträgen in Deutschland ableiten. Im Gegenteil: Bei den untersuchten EU-Staaten kam es bei Arzneimitteln aus einem Rabattvertrag seltener zu Lieferengpässen als bei Arzneimitteln ohne einen solchen Vertrag. Als Hauptursache für Lieferengpässe bei Arzneimitteln machen die Gutachter dagegen Produktions- und Qualitätsprobleme seitens der Hersteller aus.


Stefanie Stoff-Ahnis (Foto: GKV-SV)

„Das Gutachten bestätigt unsere Forderung, Lieferengpässe bei Arzneimitteln verpflichtend zu melden - und zwar nicht nur von den Herstellern, sondern auch von Großhändlern und Apotheken. Mit einem obligatorischen Melderegister, wie es die Gutachter als zentrales Instrument empfehlen, hätten wir endlich die notwendige Transparenz, um Lieferengpässe bewältigen oder sogar verhindern zu können. Von einem solchen Schritt würden Patientinnen und Patienten profitieren“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband.

Als weitere Schlussfolgerungen für Deutschland empfehlen die Gutachter zum Beispiel Sanktionen, wenn Meldungen über Lieferengpässe an ein Register nicht rechtzeitig erfolgen und wenn es zu Produktionsengpässen der Hersteller kommt. „Die Politik hat bereits erkannt, dass die Kombination aus verpflichtender Meldung und Sanktion richtig und zielführend ist, wie die geplanten Änderungen am GKV- FKG zeigen“, so Stoff-Ahnis weiter. Die Gutachter raten außerdem dazu, Lieferengpässe länderübergreifend zu diskutieren. „Durch die Ratspräsidentschaft in der EU bekommt Deutschland in der zweiten Jahreshälfte die Chance, diesen Punkt auf die Agenda zu setzen, um für alle Patientinnen und Patienten in Europa abgestimmte Strategien und Lösungen zu finden.“ (Quelle: GKV-SV)

PKV-Ombudsmann mit neuer Internetseite

Die Schlichtungsstelle der Privaten Krankenversicherung, der PKV-Ombudsmann, präsentiert sich seit diesem Jahr auf einer neuen Internetseite. Ziel sei es, das Einreichen eines Schlichtungsantrags weiter zu vereinfachen, so der PKV-Verband. So ist das notwendige Formular nun noch schneller auffindbar und leichter auszufüllen. Zudem können mehr Dokumente als früher hinzugefügt werden. Seit 2014 hat der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete und beamtete Staatssekretär im Bundesjustizministerium Heinz Lanfermann das Amt des PKV-Ombudsmanns inne. Lanfermann war auch gesundheitspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. (Quelle: PKV-Ombudsmann)

Coronavirus: Informationen für Ärzte und Personal

Das neuartige Coronavirus 2019-nCoV ist inzwischen auch in Deutschland nachgewiesen. Was Ärzte wissen sollten, hat das Robert Koch-Institut auf einer Serviceseite im Internet zusammengestellt. Dabei geht es um die Diagnostik und den Umgang mit Probenmaterial, aber auch um Hygienemaßnahmen und das Management von Kontaktpersonen. Das Robert Koch-Institut bietet außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus.

Auch das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Stockholm hat Empfehlungen für Ärzte und Pflegepersonal zum Umgang mit Verdachtsfällen und an einer Infektion mit dem Coronavirus 2019_nCoV erkrankten Fällen zusammengestellt. Die Experten gehen davon aus, dass sich das Virus vor allem durch den direkten Kontakt von Mensch zu Mensch über eine Tröpfcheninfektion und kontaminierte Gegenstände verbreitet. (Quelle: RKI/ECDC)

Verschärfte Meldepflicht für 2019-nCoV seit 1. Februar 2020

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 30. Januar 2020 eine Eilverordnung zur Meldepflicht für das neue Coronavirus erlassen. Danach müssen Ärzte seit 1. Februar 2020 alle Verdachts , Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Verdachtsfälle müssen abgeklärt werden.

Ebenfalls seit 1. Februar gilt eine Vereinbarung, die die KBV und der GKV-Spitzenverband zur labordiagnostischen Abklärung getroffen haben. Danach übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei begründeten Verdachtsfällen die Kosten für den Test auf das neuartige Coronavirus (2019-nCoV). Dieser darf allerdings nur von Fachärzten für Laboratoriumsmedizin oder Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie durchgeführt werden. (Quelle: KBV)

Bessere Händehygiene und weniger nosokomiale Infektionen durch technisches Feedback System

In Deutschland liegt die Prävalenz nosokomialer Infektionen (NI) auf Intensivstationen bei 15 bis 20 Prozent. Diese NI gehen mit einer deutlich erhöhten Letalität einher, verlängern die Krankenhausverweildauer und verursachen zusätzliche Kosten. Die Mehrzahl der NI wird durch die Hände der Mitarbeitenden übertragen. Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten in Gesundheitseinrichtungen und damit zur Prävention von NI ist die hygienische Händedesinfektion. Obwohl dies bekannt ist, ist die Compliance insgesamt gering und die Ausführung oft insuffizient.

In der Ausgabe 5/2020 des Epidemiologischen Bulletins berichten Experten des Helios-Klinikums Krefeld über den begleiteten Einsatz eines anonym arbeitenden technischen Systems, das sowohl dem einzelnen Mitarbeiter als auch der gesamten Station ein Feedback zur ausreichenden Dauer und Häufigkeit der Händehygiene gibt. Damit hatten sich sowohl die Compliance für die Händehygiene deutlich verbessern als auch die Zahl der NI signifikant reduzieren lassen. Der positive Effekt auf die Händedesinfektion, ablesbar am Verbrauch von Händedesinfektionsmitteln, habe auch nach Abbau des elektronischen Systems angehalten, so die Autoren. Das System habe die Compliance zudem deutlich stärker verbessert als andere Maßnahmen wie Schulungen etc. (Quelle: Epidemiologisches Bulletin 5/2020)

Beinahe jedes 4. Z-MVZ mit Fremdinvestoren

Im dritten Quartal 2019 gab es bundesweit bereits 169 rein zahnärztliche Medizinische Versorgungszentren mit Investorenbeteiligung (I-MVZ). Damit standen solche Fremdinvestoren hinter beinahe jedem vierten der insgesamt 738 rein zahnärztlichen Versorgungszentren (Z-MVZ) in Deutschland zu dem genannten Zeitpunkt. Prognostiziert werden jeweils weiter steigende Zahlen in den kommenden Monaten. „Die Aufrechterhaltung der flächendeckenden, wohnortnahen und qualitätsgesicherten Versorgung wird mit dem Geschäftsmodell der Investoren auf Dauer gefährdet“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). (Quelle: Abt. Statistik der KZBV).

Zahnärztekammer Westfalen-Lippe mit neuem Vorstand


Der neue Kammervorstand in Westfalen-Lippe (stehend, von links): Dr. Michael Bartling, Dr. Wilfried Beckmann, Dr. Sinje Trippe-Frey, Dr. Markus Willmes
(sitzend von links): Dr. Gordan Sistig (Vizepräsident), ZA Jost Rieckesmann (Präsident) ZA Hans-Joachim Beier, Dr. Detlev Buss (Foto: ZÄKWL)

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat einen neuen Vorstand. Neuer Präsident der Kammer ist Jost Rieckesmann (Bielefeld), auch bundesweit durch seine Arbeit als GOZ-Referent bekannt. Er folgt auf Dr. Klaus Bartling (Dortmund). Zum Vizepräsidenten wählten die Delegierten in der konstituierenden Kammerversammlung am 1. Februar 2020 Dr. Gordan Sistig (Marl). Die Beisitzer im Kammervorstand sind: Dr. Detlev Buss (Borken), Dr. Wilfried Beckmann (Gütersloh), Dr. Sinje Trippe-Frey (Nottuln), Hans-Joachim Beier (Hattingen), Dr. Michael Bartling (Dortmund) und Dr. Markus Willmes (Herne).

„Wir  freuen uns, die großen Herausforderungen, die auf unseren Berufsstand

zukommen, gemeinsam anzunehmen, um auch zukünftig unseren Patientinnen und

Patienten  eine moderne und sichere Zahnheilkunde bieten zu können“, betont

Präsident Jost Rieckesmann. Die Zahnärztekammer  Westfalen-Lippe (ZÄKWL) vertritt rund 8.200 Zahnärztinnen und Zahnärzte. (aktualisiert am 4.02.2020, 15 Uhr, Quelle: Pressemitteilung der ZÄKWL)

Medit: Vertriebspartner und Kunden dürfen Scanner weiter nutzen

„Wir bedauern, dass dieser Rechtsstreit auf dem Rücken der Zahnärzte und Zahntechniker ausgetragen wird.“ Das erklärte die Medit Corp am 31. Januar 2020 zum Patentrechtsstreit mit 3Shape über den Intraoralscanner i500. Gern hätte man vermieden, dass Deutschlands Zahnärzte und Zahntechniker die Leidtragenden eines Rechtsstreits sind, heißt es. Für Medit stehe die Berufung außer Frage. Bis zur Prüfung gelte noch das erstinstanzliche Urteil. Parallel wird das Unternehmen, wie bereits Mitte Januar 2020 angekündigt, für den i500 in Kürze ein Software-Update bereitstellen. Die Installation sei in wenigen Schritten möglich.

„Unabhängig davon dürfen die Medit-Vertriebspartner den Intraoralscanner i500 in seiner aktuellen Form vorstellen und verkaufen. Kunden dürfen den i500 verwenden, Interessierte dürfen den i500 testen und auch bestellen“, heißt es in der aktuellen Meldung. „Wir entschuldigen uns bei unseren Kunden, den Vertriebspartner und letztendlich allen Interessenten von Intraoralscannern, die durch den Rechtstreit verunsichert wurden und Unannehmlichkeiten haben.“, so Minho Chang, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Medit Corp.

Verglichen mit dem Schaden für den dynamisch wachsenden Markt der Intraoralscanner sei der Anlass für den Rechtsstreit klein. „Darüber hätte man sich auch ohne Gericht einigen können“, heißt es. Bei dem Patentstreit gehe es um das Scannen von eingeschränkt zugänglichen Hohlräumen. Da die Technologie zum „Auffüllen von Daten-Löchern“ als bereits bekannte Technologie gelte und seit Jahrzehnten in unterschiedlichen Branchen eingesetzt werde, stelle Medit die Gültigkeit des Patents in Frage und habe eine Nichtigkeitsklage eingebracht, so die Erklärung des Unternehmens. (Quelle: Medit, Pressemitteilung vom 31.01.2020)

Zahnärztekammer Nordrhein informiert über „Nothaushalt“

Kurz vor der Konstituierenden Kammerversammlung der neu gewählten Delegierten am 8. Februar 2020 informierte der noch amtierende Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein in einer Mitgliederinformation am 31. Januar 2020 über die Konsequenzen des „Nothaushalts 2020“. „Die Delegierten der nordrheinischen Kammerversammlung haben den Haushaltsplan der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) und den Wirtschaftsplan der ZÄKNR Service GmbH jeweils für das Jahr 2020 am 23. November 2019 nach kritischer Diskussion und intensiver Auseinandersetzung mit den Plänen nicht genehmigt. Damit gilt für die ZÄK NR in Anlehnung an Paragraf 82 Gemeindeordnung NRW seit dem 1. Januar 2020 infolgedessen eine vorläufige Haushaltsführung“, heißt es darin.

Nach einem Gespräch mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) stehe nun fest. Die ZÄK NR dürfe hiernach analog zur Gemeindeordnung nur „Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.“ Bei Art, Umfang und Ermessensausübung der Aufgabenwahrnehmung sind weiterhin die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstärkt zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund bedurfte und bedarf es auch weiterhin der Überprüfung aller Tätigkeiten und Ausgaben der ZÄK NR.

„Im Nachgang dazu haben der Präsident und der Vorstand der ZÄK NR die Weiterführung der Aufgaben der Zahnärztekammer Nordrhein während der vorläufigen Haushaltsführung festgelegt. In einigen Bereichen kommt es zur Streichung von freiwilligen Leistungen der ZÄK NR, über die die Betroffenen jeweils direkt durch das Präsidium und die Vorstandsreferenten informiert werden“, heißt es. Man bitte um Verständnis, dass es aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwands zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anliegen und Fragen komme.

Hinsichtlich des Auftrags der Kammerversammlung, von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine Plausibilitätsprüfung des Haushalts der ZÄK NR und des Wirtschaftsplans der ZÄK-NR Service GmbH sowie ein Konzept für Flächennutzung und Personalstruktur einzuholen, habe man eine Prüfgesellschaft beauftragt, diese habe mit den Arbeiten begonnen. (Quelle: Mitgliederschreiben der ZÄK Nordrhein/ADP-Medien)

Zehn Jahre BZÄK-Schirmherrschaft für das HDZ

Seit Januar 2010 hat die BZÄK die Schirmherrschaft über die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ) inne. Die größte zahnärztliche Hilfsorganisation hilft seit mehr als 30 Jahren weltweit in Katastrophen- und Krisengebieten. Sie unterstützt nach Katastrophen, baut und versorgt Heime, Schulen sowie Zahn- und Krankenstationen.

„Wir sind stolz, dass die BZÄK dem HDZ in den vergangenen zehn Jahren bei seinen Projekten Unterstützung geben konnte und auch in Zukunft geben wird. Durch das Hilfswerk kann unser Berufsstand zu Gesundheit und Menschenwürde weltweit beitragen“, so BZÄK-Präsident Dr. Peter Engel. Weitere Informationen und Spendenmöglichkeit: www.stiftung-hdz.de/ (Quelle: „Klartext“ 1/2020 der BZÄK)

Kooperation für Impfstoff gegen das Coronavirus nCoV-2019

Die CureVac AG, ein biopharmazeutisches Unternehmen und Pionier in der präklinischen und klinischen Entwicklung mRNA-basierter Medikamente, und die Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI), eine öffentlich-private Partnerschaft zur Beschleunigung der Impfstoffentwicklung gegen aufkommende Infektionskrankheiten, haben am 31. Jnauar 2020 ihre Zusammenarbeit zur Entwicklung eines Impfstoffs gegen das neue Coronavirus nCoV-2019 bekanntgegeben. Ziel dieser Kooperation ist es, einen sicheren Impfstoffkandidaten schnellstmöglich in einer klinischen Studie zu testen. Die Vereinbarung baut auf der bereits bestehenden Partnerschaft zwischen CureVac und CEPI zur Entwicklung einer schnell einsetzbaren Impfstoff-Plattform auf. Sie beinhaltet eine Finanzierung durch CEPI von bis zu 8,3 Millionen US-Dollar für eine beschleunigte Impfstoffentwicklung und -herstellung sowie für klinische Studien. CEPI wird vom Bundesforschungsministerium mit einer Summe von 90 Millionen Euro mitgetragen. (Quelle: BMBF)

Arzneimittelausgaben 2019: Rabatteinsparungen entlasten Kassenbudgets

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2019 um 6,0 Prozent auf 38,4 Milliarden Euro gestiegen. Die für das Gesamtjahr noch nicht vorliegenden Einsparungen durch Rabattverträge, die bereits in den ersten neun Monaten 2019 bei rekordverdächtigen 3,5 Milliarden Euro (+ 10 Prozent) lagen, sind darin noch nicht berücksichtigt. Das ergeben erste Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf Basis der Abrechnungsergebnisse von Apothekenrechenzentren. Während sich die Anzahl der GKV-Versicherten im Jahresdurchschnitt um 300.000 (+ 0,4 Prozent) auf 73,1 Millionen erhöhte, stieg auch die Zahl der verordneten Arzneimittel um 0,6 Prozent auf 718 Millionen. Die Rahmenvorgaben von Ärzten und Krankenkassen waren für 2019 von einem GKV-Ausgabenwachstum von 4,1 Prozent ausgegangen.

„Mehr und ältere Versicherte sowie der medizinische Fortschritt sorgen im Gesundheitswesen für höheren Aufwand und damit auch für höhere Kosten. Die Arzneimittelausgaben liegen natürlich auch genau in diesem Trend“, sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Nur ein Bruchteil der Ausgaben für die Arzneimittelversorgung geht jedoch an die Apotheken. Ihr Anteil an den GKV-Gesamtausgaben liegt seit Jahren stabil unter 2,5 Prozent. Auf der anderen Seite steigen die Beitragseinnahmen der Krankenkassen wegen der soliden Konjunktur- und Arbeitsmarktlage weiterhin an. Leider wollen manche Kassenmanager trotz gut gefüllter ‚Sparstrümpfe‘ eher weitere Leistungen für ihre Versicherten kürzen, statt zukunftsweisende Angebote zu finanzieren. Das ist der falsche Weg aus Sicht der Versicherten und der Gesellschaft.“ (Quelle: ABDA)

Mark Johnson wird neuer Leiter Forschung, Entwicklung und Operations

Die Straumann Gruppe hat am 3. Februar 2020 bekannt gegeben, dass ihr Executive Vice President of Research, Development & Operations, Dr. Gerhard Bauer, Ende Juni dieses Jahres in den Ruhestand gehen wird. „Als Nachfolger wird Mark Johnson ernannt. Er ist Ingenieur und ein sehr erfahrener Manager mit einer starken Erfolgsbilanz in den Bereichen Produktion und Operations Management, die er sowohl in der Medizinprodukte-Branche als auch in anderen Bereichen unter Beweis gestellt hat“, heißt es. Johnson wird Mitglied des Executive Management Board und seinen Sitz in Basel haben. Er wird am 1. Mai 2020 in das Unternehmen eintreten.

Guillaume Daniellot, CEO der Straumann Gruppe, kommentierte: „Wir sind mit unserer erstklassig organisierten Produktion, unserem starken F&E und Operations-Team und einer soliden Planung sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Dafür und für seinen großen Beitrag zur Straumann Gruppe allgemein sind wir Gerhard aufrichtig dankbar. Wir wünschen ihm und seiner Familie alles Gute für seinen Ruhestand. Wir wünschen Mark Johnson für die Zukunft viel Erfolg und freuen uns, dass er seine Erfahrungen sowohl im Operations- als auch im Management-Bereich in unser Unternehmen einbringen wird. Diese sind für unser weiterhin global expandierendes Business und für uns als innovationsstarkes Unternehmen, das sich in einem immer stärker regulierten Umfeld bewegt, überaus wertvoll.“

Gerhard Bauer ist seit 2010 bei Straumann tätig. Er habe einen wesentlichen Beitrag zu den Erfolgen, der Kultur und der Reputation des Unternehmens geleistet. Während seiner Amtszeit habe sich die Produktionsleistung sowie die Zahl an neuen Produkten signifikant erhöht. Einen wesentlichen Beitrag hierzu haben die Einführung neuer Technologien wie Roboter und optische Inspektionssysteme sowie die Umsetzung schlanker Prozesse im Sinne des Lean Management geleistet. Unter seiner Führung habe Straumann seine Produktionsstätten in der Schweiz und in den USA kontinuierlich ausgebaut und zusätzlich die Produktionseinheit für Biomaterialien in Schweden ausgebaut.

„Das Team für Qualitäts- und Zulassungsmanagement der Gruppe hat sich erfolgreich an die sich ständig verändernden globalen Anforderungen angepasst und die Bilanz externer Audits ist hervorragend. Darüber hinaus ist die Gruppe bestens auf die bevorstehende MDR (Medical Device Regulation) vorbereitet. Die F&E-Gruppe hat unzählige Studien durchgeführt und dokumentiert, was zu einer Vielzahl von Produktregistrierungen auf der ganzen Welt geführt hat. Somit kann die Gruppe ihren Kunden und deren Patienten weltweit innovative Behandlungen und Lösungen anbieten, die zu vorhersagbaren Ergebnissen führen“, so das Unternehmen.


Mark Johnson (Foto: Straumann)

Der US-Amerikaner Mark Johnson (Jahrgang 1958) ist eine sehr erfahrene Führungskraft im Bereich Operations Management. Er hat einen technischen Hintergrund und sammelte bereits früh in seiner Karriere internationale Führungserfahrung in der Fertigungs- und Betriebstechnik, bevor er in die Medizinprodukte-Branche wechselte. Er verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Operations Management von Medizinprodukten, darunter auch Produkte der FDA-Klassen II und III. Im Laufe seiner Karriere hatte er verschiedene Funktionen im Bereich Forschung und Entwicklung inne. Unter anderem arbeitete er drei Jahre im Dentalsektor bei Philips Oral Healthcare (Sonicare), wo er den F&E-, Qualitäts- und Operationsbereich leitete. (Quelle: Straumann Gruppe)

Titelbild: Quintessence News
Quelle: Quintessence News Nachrichten Digitale Zahntechnik Interdisziplinär Unternehmen Dentallabor Team Praxisführung Politik Wirtschaft med.dent.magazin

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