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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Juni 2020

VDZI-Corona-Themenseite: Infos zur Liquiditätssicherung

Der VDZI bietet auf seiner Internetpräsenz eine ständig aktualisierte Corona-Themenseite mit Informationen für gewerbliche zahntechnische Labore. Hier sind auch die Informationen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) für Handwerksbetriebe zu finden, so eine Übersicht zu den Regelungen in den Bundesländern und eine Liste mit Hinweisen zur Liquiditätssicherung. (Quelle: VDZI)

Senkung der Umsatzsteuer auch für Zahnarztpraxen relevant

Die Umsatzsteuer wird nach dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Ein entsprechendes Schreiben zu den Regelungen wird im Bundesfinanzministerium gerade abgestimmt und liegt in einer aktualisierten Fassung vom 23. Juni 2020 vor. Wird gesetzlich nichts anderes bestimmt, gelten die Änderungen für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe für den Zeitraum der Änderung.

Hiervon betroffen sind selbstverständlich auch die Steuersätze für zahntechnische Leistungen, so die Bundeszahnärztekammer. Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die in diesem Zeitraum ausgeführt werden. Dies gilt auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen empfohlen wird, sich mit ihrem steuerlichen Berater für Details abzustimmen. (Quellen: BMF/ BZÄK)

FVDZ zu ePA: Sicherheit erste Voraussetzung für breite Akzeptanz

Mit der Corona-Warn-App sei es der Bundesregierung innerhalb kürzester Zeit geglückt, ein Tool zur Verfügung zu stellen, das unter Datenschützern (und sogar beim Chaos Computer Club) als sicher gelte, so der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und sieht darin ein Vorbild für die Elektronische Patientenakte (ePA). Auch die rund zwölf Millionen Downloads der App bereits innerhalb der ersten Woche sprächen für sich. „Von den Machern der Corona-Warn-App“, so der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader, „können sich die Entwickler der ePA gerne eine Scheibe abschneiden.“

„Es sind die hohen Sicherheitsstandards der Corona-Warn-App, die zu ihrer Akzeptanz in der Bevölkerung führen und die eine breite Basis für die freiwillige Nutzung schaffen“, so Schrader. Von so viel Wohlwollen könne man bei dem anderen großen Digitalisierungsprojekt des Bundesgesundheitsministeriums indes nur träumen: Die ePA als essenzieller Part des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG), das im September kommen soll, sorge zunehmend für Unmut – nicht nur bei der Zahnärzteschaft.

„Wer eine hohe Akzeptanz im digitalen Wandel will, braucht die besten Sicherheitsstandards“, betonte Schrader. „Nur wenn alle die neuen Tools bedenkenlos nutzen können, ist mit einer breitgefächerten Mitwirkung auf freiwilliger Basis zu rechnen.“ Gerade der Erfolg der Corona-Warn-App zeige überdeutlich, wie wichtig den Nutzern die Hoheit über ihre Daten ist. Datensicherheit müsse daher nicht nur bei einer kleinen App oberste Priorität haben, sondern auch bei großen digitalen Vorhaben wie der ePA. Hier besteht aber nach Auffassung des FVDZ noch erheblicher Nachbesserungsbedarf in puncto Sicherheit, was die Bereitschaft der Patienten, die ePA tatsächlich zu nutzen, deutlich schmälern dürfte. So sei beispielsweise das Zugriffsmanagement nach Auffassung der Datenschützer immer noch völlig unzureichend. (Quelle: FVDZ)

„Corona-Krise lässt sich nur gemeinsam überwinden“


Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (Foto: BÄK)

Zu dem am 24. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Programm für die am 1. Juli 2020 beginnende deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat sich der Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt geäußert. „Deutschland muss die kommenden sechs Monate nutzen, um mit der Europäischen Union Strategien zur Bewältigung der Pandemie und zur Stärkung der Krisen-Reaktionsfähigkeit auf den Weg zu bringen. Wir brauchen europaweit abgestimmte Meldestrukturen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten. Wir müssen die jeweiligen Corona-Warn-Apps mit denen der anderen Mitgliedstaaten kompatibel machen. Und wir sollten dringend gemeinsame Konzepte für die Bevorratung, für die Beschaffung und vor allem für die Produktion von Schutzausrüstung, Medikamenten und Impfstoffen erarbeiten. Die Aufgaben für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sind groß. Die deutsche Ärzteschaft wird sich tatkräftig in die Umsetzung geeigneter Maßnahmen einbringen“, kündigte er an.

Die Zuständigkeit für die Gesundheitspolitik liege aus guten Gründen bei den EU-Mitgliedstaaten. Diese Vorgabe steht jedoch nicht einer engeren Vernetzung und Abstimmung bei der Pandemiebekämpfung entgegen, so Reinhardt weiter. „Im Gegenteil: Wir müssen unsere Kräfte bündeln, um bei der Entwicklung von neuen Medikamenten und Impfstoffen gegen das Virus international bestehen zu können.“ Er forderte ein europäisches Register für freie medizinische Ressourcen sowie einen europäischen Beistandspakt bei drohender Überlastung der Klinikkapazitäten vor allem in grenznahen Regionen und eine zentrale europäische Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Gesundheitsnotfälle, die beim Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eingerichtet werden könnte. „Allen muss klar sein, dass kein Land, kein Forschungsinstitut und kein Pharmaunternehmen Corona allein bezwingen kann. Europäische Zusammenarbeit auf allen Ebenen ist heute wichtiger denn je.“ (Quelle: BÄK)

GOZ-Position 1040 am häufigsten abgerechnet

Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die mit Abstand am häufigsten abgerechnete Leistung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Laut Hochrechnung der GOZ-Analyse der BZÄK entfielen 2018 mehr als 43 Prozent aller abgerechneten Leistungspositionen bei privat Vollversicherten auf die GOZ-Position 1040.

Die 1040 wurde 2018 mehr als 148 Millionen Mal angesetzt und hat laut GOZ-Statistik 2018/2019 einen Anteil von 15,4 Prozent am Honorarvolumen bei Privatversicherten in der GOZ-Stichprobe. Keine andere GOZ-Leistung erreicht einen so hohen Anteil an den Gesamtleistungen und am Honorarvolumen.

Infolge der Coronakrise seien gerade im Bereich Prophylaxe extreme Einbußen zu verzeichnen, so die BZÄK. Dies betreffe zudem einem Bereich, in dem es kaum Nachhol-Effekte geben werde. (Quelle: GOZ-Analyse der BZÄK)

Privatkundenvorstand verlässt auf eigenen Wunsch die ApoBank

Olaf Klose, im Vorstand der ApoBank zuständig für das Ressort Privatkunden, hat die Genossenschaftsbank in Düsseldorf zum 19. Juni 2020 verlassen. Der Aufsichtsrat habe dem Wunsch Kloses entsprochen, seinen im Jahr 2021 auslaufenden Vorstandsvertrag nicht zu verlängern und ihn von seinen Aufgaben zu entbinden, heißt es in einer Mitteilung der Bank vom 22. Juni 2020. Auslöser für die einvernehmliche Trennung seien unterschiedliche Vorstellungen über die strategische Ausrichtung des Privatkundengeschäfts.

Klose war seit 2016 als Vorstand für das Privatkundengeschäft der Bank verantwortlich. Er habe in seiner Tätigkeit das Privatkundengeschäft sehr erfolgreich weiterentwickelt. Unter seiner Leitung wurde das Vermögensanlagegeschäft der Bank und der Marktanteil an Existenzgründungen und Finanzierungen deutlich ausgebaut, heißt es. Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Vorsitzender des Aufsichtsrats: „Wir bedauern, dass Herr Klose die zukünftige strategische Ausrichtung des Privatkundengeschäfts der ApoBank in der vorgesehenen Form nicht mitträgt. Sein Wunsch auszuscheiden ist daher konsequent. Wir wünschen ihm viel Erfolg für seine weitere Karriere.“

Ein Nachfolger für das Privatkundenressort ist noch nicht bestellt. Die Leitung übernimmt für eine Übergangszeit Vorstand Holger Wessling, der das Ressort Großkunden und Märkte verantwortet. (Quelle: ApoBank)

Betrugsversuche: Gefälschte Rechnungen für nicht bestellte Atemschutzmasken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat darüber informiert, dass es Fälle von offensichtlich gefälschten Rechnungen zur Abrechnung von Atemschutzmasken gegeben hat. Die Atemschutzmasken wurden dabei ohne Veranlassung durch die Praxen ausgeliefert. Das berichtet unter anderem die Kassenzahnärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KZVBW), die auch ein Beispiel einer solchen Rechnung online eingestellt hat.

Es wird laut KZVBW von zwei Fällen aus Bonn und Berlin berichtet, bei denen die als Absender angegebene Alex Capital GmbH aus Neustadt Rechnungen an Praxen über Atemschutzmasken verschickte. Die gelieferten Pakete mit jeweils 300 Einweg-Atemschutzmasken seien von den betroffenen Praxen jedoch nicht bestellt worden.

„Auf der Rechnung wurde zudem, was die Fälschung ersichtlich machte, das BMG ohne dessen Kenntnis und Zustimmung als Partner angegeben. Außerdem wurde das Logo des Ministeriums verwendet. Wichtig: Diese Schreiben haben keinen realen Hintergrund und es besteht kein Zusammenhang zum BMG. Die Angelegenheit wurde durch das BMG bereits der zuständigen Staatsanwaltschaft gemeldet“, so die KZVBW.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt, nach ihrer Auffassung müssten Praxen eine solche Rechnung nicht bezahlen und haben auch nicht die Rücksendung der Lieferung zu verantworten. (Quellen: KZVBW/KBV)

TI-Störung: Gematik klärt Kostenproblem mit IT-Dienstleistern

Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten erhalten für die Behebung der Störung in der Telematikinfrastruktur keine Rechnung. Die Gematik hat mit den IT-Dienstleistern ein Verfahren zur Finanzierung abgestimmt, wonach die Praxen sich nicht um die Erstattung der Kosten kümmern müssen. Das meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Berufung auf die Gematik, deren Gesellschafter sie ist.

Laut Gematik sind die Kosten für das Update des Konnektors bereits über die Pauschalen abgedeckt, die der IT-Dienstleister über den Wartungsvertrag erhält, den er mit der Praxis abgeschlossen hat. Auch für den Fall, dass zusätzliche Aufwände bei der Behebung des Schadens anfallen, erhalte der Arzt keine Rechnung. Es sei Sache des Dienstleisters mit seinem Vertragspartner oder der Gematik zu klären, wer für die Kosten aufkommt.

Sollten Praxen dennoch eine Rechnung erhalten, laute die Empfehlung der Gematik: Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Ärzte sollten sie unter Hinweis auf den Wartungsvertrag und die Absprache mit der Gematik und den IT-Dienstleistern zurückweisen, so die KBV.

Praxen, die noch von der aktuellen Störung betroffen sind, sollten so schnell wie möglich einen Termin mit ihrem IT-Dienstleister zu vereinbaren. Das notwendige Update per Fern- oder Vor-Ort-Wartung sollte möglichst noch im Juni durchgeführt werden. (Quellen: KBV/Gematik)

Kassenärzte beschließen Absenkung der Fortbildungspunkte

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat wegen der fehlenden Fortbildungsmöglichkeiten die zu erbringenden Pflichtfortbildungspunkte für Ärzte von 250 auf 200 Punkte reduziert. Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 30. September 2020. Ärzte und Psychotherapeuten, die diesem Zeitraum nachweisen müssen, dass sie sich ausreichend fortgebildet haben, brauchen dafür nur 200 Punkte. Im April hatte das Bundesministerium für Gesundheit bereits zugestimmt, dass die Frist für den Nachweis der Fortbildungspunkte um ein Quartal verlängert wird. Dies gilt seit Ende Mai auch für Zahnärzte (siehe unten), die Zahl der Fortbildungspunkte ist für sie aber nicht abgesenkt. Jeder Vertragszahnarzt muss innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen. (Quellen: KBV/KZBV)

Initiative „Kein Kind alleine lassen“ gegen häusliche Gewalt

Während der Corona-Krise hat die familiäre Gewalt gegen Kinder deutlich zugenommen. Die Initiative „Kein Kind alleine lassen“ zeigt Möglichkeiten auf, schnell Hilfe zu finden. Mit einem Plakat der Aktion, das in der Praxis ausgehängt werden kann, könnten viele Menschen niederschwellig informiert werden, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.


Eines der Plakatmotive. (Quelle: UBSKM)

Auf dem DIN-A3-Plakat, das dem Deutschen Ärzteblatt beiliegt und das auch online auf der Website der Aktion zu finden ist, stehen wichtige Notrufnummern und Adressen, an die sich Menschen wenden können, wenn es in ihrem Umfeld familiäre Probleme gibt und sie sich Sorgen um ein Kind machen.

Die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Unter „www.kein-kind-alleine-lassen.de“ finden Unterstützer diverse Flyer in verschiedenen Formaten, die sie ausdrucken und im Hausflur, im Ladenfenster oder im Supermarkt aushängen können. Auch Praxen sind aufgerufen, sich zu beteiligen.

Die im April angelaufene Aktion stößt auf große Resonanz. Allein bis Ende Mai verzeichnete die Website „www.kein-kind-alleine-lassen.de“ über 100.000 Besucher und 55.000 Downloads von Materialien wie  Plakate und Flyern.  Bundesweite Organisationen unterstützen die Initiative ebenfalls. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social-Media-Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. (Quelle: KBV)

Immer mehr Krankenhäuser wirtschaftlich schlecht dran

Schon vor der Corona-Pandemie sind immer mehr Krankenhäuser in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Das zeigt der Krankenhaus Rating Report 2020, der die Daten von 2018 auswertet. Er wurde am 18. Juni 2020 auf dem digitalen „Hauptstadtkongress 2020 – Medizin und Gesundheit“ vorgestellt. Danach lagen 13 Prozent der Krankenhäuser im „roten Bereich“ mit erhöhter Insolvenzgefahr. Auch ihre Erträge sind gesunken, wohl auch aufgrund der weiter gesunkenen Anzahl stationärer Fälle. In diesem Jahr könnten die verschiedenen Stützungsmaßnahmen aus dem COVID-19-Gesetz zwar wohl zu einem positiven Netto-Effekt für die Kliniken führen, der jedoch im Jahr 2021 voraussichtlich größtenteils wieder entfällt. Der Report wurde gemeinsam vom RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und der Institute for Healthcare Business GmbH (hcb) in Kooperation mit der Bank im Bistum Essen (BIB) und der HIMSS erstellt.

Die wirtschaftliche Lage deutscher Krankenhäuser hat sich im Jahr 2018 weiter verschlechtert. 13 Prozent der Krankenhäuser befanden sich im „roten Bereich“ erhöhter Insolvenzgefahr, 64 Prozent im „grünen Bereich“. Im Jahr zuvor lagen noch 11 Prozent im „roten Bereich“. Die Ertragslage hat sich 2018 ebenfalls verschlechtert: 29 Prozent der Krankenhäuser schrieben auf Konzernebene einen Jahresverlust, 2017 waren es noch 27 Prozent. „Spätestens nach der Bundestagswahl im Herbst 2021 werden die massiven finanziellen Belastungen aus der COVID-19-Pandemie im gesamten Gesundheitswesen zu spüren sein“, sagt RWI-Gesundheitsexperte Boris Augurzky. „Umso wichtiger ist es, die Gesundheitsversorgung effizient und demografiefest zu gestalten“, so Augurzky. (Quelle: RWI)

Dr. Ralf Kantak als PKV-Verbandsvorsitzender bestätigt

Die Gremien des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. haben Dr. Ralf Kantak erneut zum Vorsitzenden gewählt. Damit wird der Vorstandsvorsitzende der Süddeutsche Krankenversicherung a.G., Fellbach, dem PKV-Verband für weitere drei Jahre vorstehen. Die Wahl erfolgte einstimmig.

Als Mitglieder des Vorstands und stellvertretende Vorsitzende wurden bestätigt: Thomas Brahm, Debeka Krankenversicherungsverein a. G., Koblenz; Dr. Andreas Eurich, Barmenia Krankenversicherung AG, Wuppertal; Nina Klingspor, Allianz Private Krankenversicherungs-AG, München; Ulrich Leitermann, SIGNAL IDUNA Krankenversicherung a.G., Dortmund; Dr. Clemens Muth, DKV Deutsche Krankenversicherung AG, Köln; Dr. Thilo Schumacher, AXA Krankenversicherung AG, Köln; und Dr. Florian Reuther als geschäftsführendes Vorstandsmitglied. (Quelle: PKV-Verband)

BVMed: „Handelsbarrieren beseitigen, Datenzugang ermöglichen“

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 sollte aus Sicht des Bundesverbands Medizintechnologie (BVMed) genutzt werden, um ein einheitliches Vorgehen in der Post-COVID-19-Phase zu etablieren, Medizintechnologien als Teil der Lösung zu begreifen und Innovationen voranzubringen. Der BVMed spricht sich unter anderem dafür aus, Handelsbarrieren zu beseitigen und Zollverfahren zu vereinfachen, um den freien Warenverkehr für Medizinprodukte sicherzustellen.

Um MedTech-Innovationen voranzubringen, sollten die Rahmenbedingungen für Forschung und Entwicklung in der EU verbessert werden. „Wir brauchen hier eine Harmonisierung europäischer Gesundheitsdaten und Zugang zum European Health Data Space, einen besseren Zugang der Bevölkerung zu telemedizinischen Anwendungen und eine Präventionsstrategie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen“, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Das BVMed-Positionspapier zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft von Juli bis Dezember 2020 kann unter www.bvmed.de/positionen abgerufen werden. (Quelle: BVMed)

20 Jahre Medit: Gründer übergibt an neuen CEO

Medit, einer der global führenden Anbieter von dentalen 3-D-Scanlösungen und in Deutschland vor allem durch den Intraoralscanner Medit i500 bekannt, setzt nicht nur seine Wachstumsstrategie bei den Scannern fort. Das Jubiläumsjahr bringt auch personelle Veränderungen. Zum 20-jährigen Firmenjubiläum wurde jetzt GB (Gyu Bum) Ko zum neuen Hauptgeschäftsführer (CEO) ernannt. Ko trete Medit bei, um die Wachstumsstrategie des Unternehmens als führender Anbieter am Markt für Zahnarztpraxen und Labore weiter zu beschleunigen, heißt es in der Unternehmensmitteilung vom 17. Juni 2020. Der Unternehmensgründer Minho Chang werde sich künftig auf seine Rolle als Vorstandsmitglied konzentrieren.


Gyu Bum Ko ist neuer CEO von Medit. (Foto: Medit)

„Ich bin begeistert, Medits Erfolgsweg von nun an begleiten zu dürfen und gemeinsam das Paradigma der Zahnmedizin nachhaltig zu verändern. Ich konnte bisher das enorme Potenzial des Unternehmens, seine zielstrebige Verfolgung höchster Werte und die Überzeugung beobachten, mit der das ganze Team diese Unternehmensmission lebt. Medits Produkte verbessern das Arbeitserlebnis von zahnärztlichem Fachpersonal und Patienten auf der ganzen Welt, und genau das macht es so lohnend, für dieses Unternehmen tätig zu sein. Ich freue mich darauf, das weitere Wachstum von Medit unterstützen zu können", sagt Ko über seine neue Rolle als CEO.

Ko übernimmt die Firmenführung offiziell ab Juni 2020. Parallel bereite sich Medit auf neue Software-Updates für die zweite Jahreshälfte vor, welche die Kapazitäten des Medit i500 intraoralen Scanners und der dentalen Laborscanner T-Series weiter verbessern sollen. Der neue CEO blickt auf mehr als zwei Jahrzehnte Managementerfahrung bei multinationalen Unternehmen im medizinisch-technischen Bereich zurück, darunter Procter & Gamble, Johnson & Johnson und Stryker, wo er mehrere führende Positionen im Vertrieb und Marketing in Australien, China, Korea, Großbritannien und den USA innehatte. Mit einem Abschluss im Chemieingenieurwesen (Seoul National University) und einem MBA der Harvard Business School übernahm Ko Aufgaben in den Bereichen Verfahrenstechnik, Produktmanagement, strategisches Marketing sowie allgemeines Management, heißt es in der Unternehmensmitteilung.

Minho Chang, Gründer von Medit, erklärte: „Medit feiert dieses Jahr sein 20-jähriges Jubiläum und ich möchte allen Anwendern, Partnern, anderen Interessenvertretern und unseren Mitarbeitern sowie allen, die zu dem bemerkenswerten Wachstum von Medit in den letzten zwei Jahrzehnten beigetragen haben, meinen Dank aussprechen. Indem wir unseren Fokus stets auf die Endkunden gesetzt haben, werden wir nun mit einer weiteren Chance belohnt, um in der digitalen Zahnmedizin führend zu werden. Meine herzlichen Glückwünsche an alle", sagt Chang. (Quelle: Medit)

IT-Probleme bei der ApoBank halten an

Viele ApoBank-Kunden haben nach der Umstellung auf eine neue Software durch die Bank am Pfingstwochenende weiter Probleme, auf ihre Konten zuzugreifen, Überweisungen zu tätigen oder eine Anbindung an Finanzverwaltungssoftware etc. herzustellen. Auch mit der neuen ApoTan+-App gibt es bei Smartphones mit älterer Betriebssoftware Schwierigkeiten. Gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt erklärte eine Sprecherin der Bank: „Die Stabilisierungsphase nach dem Start der neuen IT-Systeme dauert leider länger an als erwartet.“ Man arbeite mit Hochdruck daran, die Störungen zu beseitigen.

Mittlerweile sei die Störung bei der Verwendung der Finanzsoftware StarMoney teilweise behoben – es könnten wieder Sammelüberweisungen und weitere Aufträge eingereicht werden, so die Sprecherin gegenüber dem Ärzteblatt. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)

Steuer senkt Konsum zuckerhaltiger Getränke

Vor drei Jahren hat Mexiko eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke eingeführt. Dies habe nach drei Jahren zu einer Senkung des Verbrauchs geführt, berichten mexikanische Forscher im British Medical Journal. Die Steuer sei mit einer Verringerung der Wahrscheinlichkeit des Konsums von Erfrischungsgetränken in einer Untersuchung mit Mitarbeitern aus dem Gesundheitssektor verbunden. „Die Ergebnisse können nicht auf die mexikanische Bevölkerung hochgerechnet werden, aber sie deuten darauf hin, dass die Steuer drei Jahre nach ihrer Einführung dazu beigetragen hat, den Anteil der Menschen, die keine alkoholfreien Getränke konsumieren, zu erhöhen, und gleichzeitig den Anteil der hohen und mittleren Verbraucher zu senken“.

Vor der Einführung der Steuer waren mehr als 50 Prozent der Teilnehmer mittlere und hohe Konsumenten von Erfrischungsgetränken und weniger als 10 Prozent waren Nichtkonsumenten. Nach Einführung der Steuer wurden 43 Prozent der Bevölkerung als mittlere oder hohe Verbraucher eingestuft, und die Prävalenz von Nichtverbrauchern stieg auf 14 Prozent. Drei Jahre nach Einführung der Steuer am 1. Januar 2014 stieg die Wahrscheinlichkeit, kein Verbraucher von Erfrischungsgetränken zu sein, um 4,7 Prozentpunkte (95 Prozent, Konfidenzintervall 0,3 bis 9,1) und die Wahrscheinlichkeit, ein niedriger Verbraucher zu sein, um 8,3 Prozentpunkte (0,6 bis 16) gegenüber der Vorsteuerperiode. Umgekehrt verringerte sich die Wahrscheinlichkeit eines mittleren und hohen Konsums von Erfrischungsgetränken um 6,8 (0,5 bis 13,2) Prozentpunkte beziehungsweise 6,1 (0,4 bis 11,9) Prozentpunkte. Es wurde keine signifikante Heterogenität der Steuer über die Einkommensniveaus hinweg beobachtet, aber bei Teilnehmern mit Sekundarschulbildung oder höher wurden stärkere Auswirkungen der Steuer beobachtet als bei Teilnehmern mit Grundschule oder weniger. (Sánchez-Romero LM et al. Association between tax on sugar sweetened beverages and soft drink consumption in adults in Mexico: open cohort longitudinal analysis of Health Workers Cohort Study. BMJ 2020; 369)

Corona-Warn-App ist verfügbar


(Quelle: Bundespresseamt)

Seit dem 16. Juni 2020 ist die offizielle Corona-Warn-App der Bundesregierung in den App-Stores für iOS und Android verfügbar. Die Seite wurde in der Nacht freigeschaltet. Zum Download, zur Funktionsweise und zum Datenschutz stehen Informationen und ein Video in deutscher, englischer, türkischer und arabischer Sprache zur Verfügung, ebenso in leichter Sprache und Gebärdensprache. Zudem sind Hotlines geschaltet worden.

Die Nutzung der App ist freiwillig, die Daten werden nicht zentral gespeichert. Entwickelt wurde die App von SAP und Deutscher Telekom im Auftrag der Bundesregierung. (Quelle: Bundesregierung)

Honorarrückgänge im privatärztlichen Bereich von 33 Prozent

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. (PVS Verband) hat die Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte infolge der Corona-Pandemie für April in einer repräsentativen Stichprobe erhoben. Im Durchschnitt gingen die Honorare für privatärztliche Leistungen bundesweit um knapp 33 Prozent zurück. Einige Fachgruppen haben deutlich überdurchschnittliche Honorareinbußen zu verzeichnen. Für Zahnärzte wurden in der PVS-Meldung keine Zahlen ausgewiesen.

Analysiert wurden die Abrechnungen von insgesamt 3.571 niedergelassenen Ärzten im gesamten Bundesgebiet. Die Daten von 1.056 Allgemeinmedizinern sowie von mehr als 2.500 Ärzten aus zehn wichtigen Fachgruppen seien in die Auswertung eingeflossen. Im Durchschnitt ermittelt der PVS Verband einen Rückgang um 32,62 Prozent im Vergleich zum April des Vorjahres.

„Unsere Daten zeigen, dass die HNO-Ärzte mit fast 44 Prozent Honorareinbußen die Auswirkungen der Pandemie am stärksten zu spüren bekommen“, erläutert Stefan Tilgner, Geschäftsführer des PVS Verbands, die Ergebnisse. „Aber auch die Hausärzte liegen mit knapp 37 Prozent deutlich über dem Durchschnitt, das gilt auch für die Kinder- und Jugendärzte, die Honorarrückgänge von 36 Prozent zu verzeichnen haben.“ Die Ergebnisse im Überblick:

Allgemeinmedizin/Innere: -36,91 Prozent

Augenheilkunde: -31,26 Prozent

Chirurgie: - 33,90 Prozent

Dermatologie: -31,52 Prozent

HNO: -43,98 Prozent

Gynäkologie: -26,71 Prozent

Innere Medizin: -31,55 Prozent

Kinder/Jugend: -35,58 Prozent

Orthopädie/Unfallchirurgie: -32,96 Prozent

Radiologie: -30,24 Prozent

Urologie: -30,67 Prozent

Durchschnitt über alle Fachgruppen: -32,62 Prozent

Die Ergebnisse spiegelten die erhebliche Corona-bedingte Verunsicherung der Patientinnen und Patienten und deren Ängste wider. Der PVS Verband hofft, dass mit der relativen Beruhigung der Lage auch die Arztbesuche nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. „Dies ändert jedoch alles nichts an der Tatsache, dass die finanziellen Auswirkungen des Wegbrechens von Patientenkontakten in den Praxen schon jetzt aus eigener Kraft nur schwer kompensiert werden können. Denn im Gegensatz zu anderslautenden Bekundungen wird der niedergelassene, insbesondere privatärztliche Bereich im Hinblick auf staatliche Unterstützungsmaßnahmen nach wie vor sträflich vernachlässigt. Dieses Handeln könnte sich noch bitter rächen, sollten die Einbußen existenzbedrohlich und damit strukturverändernd wirken. Hier sind alle Akteure gefragt dies zu verhindern“, mahnt Tilgner. Der Verband werde seine Erhebung fortführen und die Ergebnisse präzisieren. (Quelle: PVS-Verband)

Corona-Warn-App soll am 16. Juni vorgestellt werden

Die sogenannten Corona-Warn-App des Bundes soll am 16. Juni 2020 vorgestellt werden. Sie ist als wichtiger Teil der Lockerungen in der Corona-Pandemie gedacht und soll unter anderem die Nachverfolgung von Infektionen erleichtern. Eigentlich schon viel früher geplant, haben Datenschutzprobleme und technische Fragen die Entwicklung verzögert. Entwickelt und betreut wird sie vom Softwarekonzern SAP und der Telekom. Die Daten aus der App sollen nicht zentral gespeichert werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kündigte am 12. Juni 2020 in einer Pressekonferenz zur EU-Ratspräsidentschaft (die am 1. Juli beginnt) an, dass bereits Gespräch mit anderen EU-Ländern zu Schnittstellen liefen.

Die Nutzung der App ist freiwillig, es wird aber von der Bundesregierung dafür geworben werden, dass möglichst viele Menschen diese App nutzen. Allerdings werden Besitzer älterer Smartphones die Anwendung nicht installieren können, wie es heißt. (QN)

Kritische Arzneimittel und Medizinprodukte wieder in Europa produzieren

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die deutsche EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um Europa unabhängiger zu machen. Insbesondere kritische Arzneimittel und Medizinprodukte müssten wieder verstärkt in Europa produziert werden, so Spahn im Anschluss an eine Videokonferenz mit den EU-Gesundheitsministern am 12. Juni 2020.

Spahn stellte für die deutsche Ratspräsidentschaft, die am 1. Juli 2020 beginnt, drei gesundheitspolitische Ziele vor:

  • Europa muss Wege finden, die Produktion von kritischen Arzneimitteln und Medizinprodukten (wie zum Beispiel Schutzmasken) wieder nach Europa zu verlagern, und eine europäische Reserve anlegen.

    • Europa muss für die Forschung attraktiver werden. Wichtig dafür sind Daten. Spahn will daher den Aufbau eines europäischen Gesundheitsdatenraums vorantreiben.

    • Europäische Gesundheitsorganisationen wie das ECDC und die EMA müssen gestärkt werden, damit sie auf Augenhöhe mit den amerikanischen Organisationen arbeiten können.

Bei der anschließenden Pressekonferenz stellte Jens Spahn außerdem neue Beschlüsse des Corona-Kabinetts vor: Die Mehrwertsteuer wird gesenkt. Im Arznei- und Heilmittelbereich sollen die Krankenkassen dadurch knapp 700 Millionen Euro sparen. Das gleiche Mehrbelastungen durch die Corona-Pandemie zum Teil wieder aus, heißt es. (Quelle: BMG)

KBV-Vertreterversammlung zur TI und Lage der Praxen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung verabschiedete am 12. Juni 2020 in Berlin eine Resolution zu den aktuellen Störungen der Telematikinfrastruktur. Die Versäumnisse der Gematik dürften nicht auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen werden. Es sei Aufgabe der Gematik, für die Sicherheit der digitalen Vernetzung in der TI Sorge zu tragen. Das Vertrauen der Ärzteschaft in die TI stehe auf dem Spiel.

In Stellungnahmen des KBV-Vorstands wurde zudem beklagt, dass Arztpraxen anders als Krankenhäuser und Kassen nicht im Corona-Konjunkturpaket berücksichtigt seien. „Offenbar hat das ambulante System in der Corona-Krise so gut funktioniert, dass die Politik jetzt der Auffassung ist, einfach alles so weiterlaufen zu lassen“, sagte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender. Darauf deute das sogenannte Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung hin. Während die Koalition die Krankenhäuser zusätzlich zum Schutzschirm und zur dualen Krankhausfinanzierung mit einem milliardenschweren Paket unterstützt, werden das KV-System und die vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Praxen in diesem Konjunkturprogramm mit keiner Silbe erwähnt, so Hofmeister. Stattdessen müsse man mit den Krankenkassen mühsam um jeden Cent feilschen: „Hier wird ganz offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen“, kritisierte der KBV-Vize. Von der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem GKV-Spitzenverband während der Krise sei nicht mehr viel zu spüren. Lange überfällige Honorar- und Strukturthemen würden ohne konstruktives Gegenangebot auf die lange Bank geschoben. „Die Ärzte werden wieder als die ‚Sparschweine‘ der gesetzlichen Krankenversicherungen entdeckt“. (Quelle: KBV)

Privatversicherte finanzieren Gesundheitsfonds überproportional mit

Die Privatversicherten in Deutschland tragen auch zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen bei: als Steuerzahler. „Mehr als drei Milliarden Euro jener Steuergelder, die der Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in diesem Jahr ursprünglich als Bundeszuschuss erhalten sollte, stammen nämlich aus Haushalten, in denen wenigstens eine privatversicherte Person lebt“, so der PKV-Verband.

Bei einem geplanten Zuschuss von insgesamt 14,5 Milliarden Euro für den GKV-Fonds entspricht das immerhin fast 21 Prozent. Diesen Wert hat das RWI – Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen für eine Studie ermittelt, über die das Handelsblatt berichtet. RWI-Professor Boris Augurzky sagte der Zeitung: „Privatversicherte tragen überproportional viel zum Steuerzuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung bei.“


Grafik: PKV-Verband

Dieser Effekt würde auch bei einer zusätzlichen Steuerfinanzierung von Pandemiekosten auftreten, sagt Augurzky. „Sollte der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds erhöht werden, dann ist davon auszugehen, dass Privatversicherte auch hier über ihre Steuern einen überproportional größeren Anteil tragen.“ Eine solche Erhöhung um rund 3,5 Milliarden Euro hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gerade ins Gespräch gebracht. (Quelle: PKV-Verband)

Anstieg bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit im Gesundheitssektor

Im April und Mai 2020 ist die Zahl der arbeitslos gemeldeten Arbeitskräfte aus dem Gesundheitsbereich deutlich gestiegen. Lagen die Zahlen für März noch auf dem Vorjahresniveau, stiegen sie im April um 8.000 auf 50.000 Menschen. Im Mai meldeten sich noch einmal fast 5.000 weitere Arbeitskräfte aus dem Gesundheitssektor arbeitslos. Insgesamt waren im Mai 2,813 Millionen Menschen arbeitslos, 169.000 mehr als im April und 577.000 mehr als im Mai des Vorjahres. Die Arbeitslosenquote stieg damit auf 6,1 Prozent.

Nach der Auswertung der Statistiken berichtet das Deutsche Ärzteblatt, dass der Gesundheitssektor leicht stärker vom Zuwachs der Arbeitslosigkeit betroffen ist als der Durchschnitt aller Branchen: „Von dem Anstieg der Arbeitslosenzahlen sind laut Statistik alle Berufsgruppen im Gesundheitsbereich betroffen. So kletterte die Quote bei den Arzt- und Praxishilfen um 35,4 Prozent und bei den Gesundheits- und Krankenpflegern um 20,6 Prozent. Der Bereich der Human- beziehungsweise Zahnmedizin – die Statistik der Bundesagentur differenziert hier nicht – musste einen Zuwachs der Arbeitslosenzahlen von 26,4 Prozent verzeichnen. Über alle Branchen hinweg betrug der von der Bundesagentur registrierte Anstieg der Arbeitslosigkeit von Mai 2019 bis 2020 25,8 Prozent – der Gesundheitssektor ist also trotz seiner zentralen Rolle bei der Bewältigung der Coronakrise überdurchschnittlich von den Auswirkungen der Pandemie betroffen.“

Zur Kurzarbeit liegen nur vorläufige Zahlen vor. Danach hatten bis Ende April 15.000 Praxisinhaber (Arztpraxen) für mehr als 100.000 Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt. Für Zahnarztpraxen hatte die Bundeszahnärztekammer in ihren Umfragen eine Inanspruchnahme von Kurzarbeit für mehr als zwei Drittel der Praxen erhoben. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit/Deutsches Ärzteblatt)

Rund 74 Millionen Euro PKV-Honorar für Hygiene

Die privaten Krankenversicherer werden für die zusätzlichen Hygienekosten während der Corona-Pandemie bis zum 31. Juli 2020 nach ersten Schätzungen rund 263 Millionen Euro aufwenden müssen, davon rund 74 Millionen Euro für die Zahnärzte. Das berichtet die Ärzte Zeitung unter Berufung auf erste Berechnungen und Prognosen des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV-Verband). 189 Millionen Euro entfallen auf die niedergelassenen Ärzte.

Grundlage sind die mit der Bundeszahnärztekammer und der Bundesärztekammer für die gestiegenen Hygieneaufwendungen der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte vereinbarten Pauschalen, die zunächst bis 31. Juli 2020 gültig sind. Zahnärzte können danach eine Pauschale von 14,23 Euro berechnen. Zum Ansatz gebracht wird dafür die die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung. Ärzte können über die GOÄ-Nummer 245 analog zum 2,3-fachen Satz einen Hygienezuschlag von 14,75 Euro ansetzen.

Beziehe man Kostenanteile der Beihilfe und von den Patienten selbst gezahlte Kosten ein, würden Ärzte und Zahnärzte insgesamt rund 300 Millionen Euro für die erhöhten Hygienekosten erhalten können. Für die Krankenhäuser werde die PKV rund 300 Millionen Euro mehr aufwenden.

PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther erklärte laut Ärzte Zeitung, dass die PKVen ihren Anteil zu den erhöhten Kosten für das Gesundheitssystem leiste. „Damit wollen wir sicherstellen, dass jeder Patient sorgenfrei zum Arzt gehen kann.“ Er habe die Versicherten aufgerufen, Arztbesuche nicht länger aus Sorge vor Ansteckungen aufzuschieben. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Konnektoren von CGM von TI-Störung fast nicht betroffen

Die KoCoBox MED+ ist nicht von dem aktuellen Ausfall von Teilen der Telematikinfrastruktur (TI) betroffen. Das meldet die CompuGroup Medical Deutschland AG (CGM). Die überwiegende Mehrheit (mehr als 99 Prozent) der Arzt- und Zahnarztpraxen sowie alle weiteren Einrichtungen, die über den Konnektor der CGM an die TI angebunden seien, könnten den Abgleich der Versichertenstammdaten nach wie vor problemlos durchführen.

Aktuell kommt es in Praxen zu Problemen beim Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), da keine Verbindung zur TI aufgebaut werden kann. „Erfreulicherweise sind knapp die Hälfte der Anschlüsse an die TI von diesen Störungen nicht betroffen“, so CGM, da diese mit der KoCoBox MED+ arbeiteten.

Die Ursache der Störungen bei den Konnektoren ist ein Konfigurationsfehler bei der Aktualisierung der Trust-Service Status List (TSL). Zwar nutzten auch die Konnektoren der CGM das Verfahren der TSL. Der Fehler trat jedoch „aufgrund des Softwarestandes der KoCoBox MED+ nur in wenigen Einzelfällen auf“, heißt es. (Quelle: CGM)

DZOI-Jubiläumskongress 2020 abgesagt

Das Deutsche Zentrum für orale Implantologie e.V. (DZOI) hat seinen für August 2020 geplanten Kongress zum 30-jährigen Jubiläum abgesagt. Ein Termin für den nächsten wissenschaftlichen Kongress des Fachverbandes steht bereits. Vom 13. bis 15. August 2021 lädt das DZOI nach Koblenz ein.

„Die aktuelle Lage und der gegenseitige Schutz voreinander zwingen uns, unseren Kongress zum 30-jährigen Jubiläum abzusagen. Wir sind sehr traurig darüber, aber wir denken, dass alle Beteiligten dies nachvollziehen können“, so der DZOI-Vorstand. Für den nächsten Fachkongress wurde bereits ein Datum fixiert. Er findet vom 13. bis 15. August 2021 statt. Es bleibt bei Koblenz und dem Top-Event ‚Rhein in Flammen‘, das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dann auf einem eigens gecharterten Schiff erleben können. Tagungsort wird die modernisierte und direkt am Rhein gelegene Rhein-Mosel-Halle sein. Details zum Main-Podium, zu den Working Groups und zur Industrieausstellung folgen. Anmeldungen über die DZOI-Geschäftsstelle, E-Mail office@dzoi.de. (Quelle: www.dzoi.de)

Barmer gründet eigenes Institut für Gesundheitssystemforschung

Die Barmer bündelt und intensiviert ihre Aktivitäten im Bereich der Versorgungsforschung und gründet ein eigenes Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg). Das Institut verfolge im Wesentlichen zwei Ziele, heißt es: Zum einen sollen Defizite und Fehlentwicklungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung gezielter aufdeckt werden. Zum anderen werden umfangreiche Datenanalysen zum Gesundheitswesen gebündelt zur Verfügung gestellt. „Das bifg als Kompetenzzentrum soll Wissenslücken schließen und objektive Antworten darauf geben, wie sich die Versorgung der Versicherten verbessern lässt. Damit nimmt die Barmer aktiv Einfluss auf die Gestaltung der Gesundheitsversorgung in Deutschland“, sagt der Vorstandsvorsitzende der zweitgrößten deutschen Krankenkasse, Prof. Dr. Christoph Straub. Seit vielen Jahren nehme die Kasse hier eine Vorreiterrolle ein, indem sie anonymisierte Versichertendaten für die Forschung einsetze. So veröffentlicht die Kasse in ihrem Zahnreport jährlich Daten aus der zahnärztlichen Versorgung, kürzlich erst zu Karies bei Kindern und Jugendlichen.

Neben Grunddaten des Gesundheitswesens, etwa zur Versicherten- oder Finanzentwicklung, gebe es aus einer Hand auch Sonderanalysen, die sich speziellen Fragestellungen der Versorgung widmen. Weit zurückreichende Zeitreihen und interaktive Karten machten Trends und Besonderheiten der Versorgung sichtbar. Man verfolge dabei stets den Anspruch höchstmöglicher Objektivität und Transparenz, heißt es. Dem wissenschaftlichen Beirat des Instituts gehören Prof. Dr. Boris Augurzky, Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. Thomas Mansky, Prof. Dr. Leonie Sundmacher, Prof. Dr. Petra Thürmann und Prof. Dr. Jürgen Wasem an. (Quelle: Barmer)

Kostenlos: neues Plakat für die Praxistür

Die Bundeszahnärztekammer stellt kostenlos ein neues Corona-Plakat für die Praxistür zur Verfügung. Es soll unter der Überschrift „MundGesundheit ist wichtig“ Patienten über die notwendigen grundlegenden Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen informieren. Es ist farbig (siehe Abbildung) und in schwarz-weiß erhältlich und kann bis zur Größe Din A2 (in einem Druckshop) ausgedruckt werden. (Quelle: BZÄK)

Keine eigenständige Gesundheitsbehörde mehr in Hamburg

In Hamburg haben sich die Fraktionen von SPD und Grünen auf einen Koalitionsvertrag für die neue Regierungskoalition in der Hansestadt geeinigt. Dabei sind der Posten des Gesundheitssenators und die Gesundheitsbehörde entfallen. Sie sollen in die Sozialbehörde integriert werden. Die langjährige Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), der von allen Seiten sehr gute und erfolgreiche Arbeit bescheinigt wurde, hatte bereits vor Monaten angekündigt, nicht für eine weitere Amtszeit zur Verfügung zu stehen.

Die Ärzteschaft in Hamburg reagiert auf diese Entscheidung gerade zum jetzigen Zeitpunkt mit Unverständnis. Die Auflösung der eigenständigen Gesundheitsbehörde könne als falsches Signal verstanden werden. Gesundheitsthemen dürften nicht zum „fünften Rad am Wagen“ werden.

Der Kommentator der Ärzte-Zeitung sieht in dieser Entscheidung eine fatale Degradierung der Gesundheitspolitik. „Dass ausgerechnet ein Arzt als Regierungschef in Hamburg den Senatorenposten für Gesundheit auflöst, ist ein beunruhigendes Signal“, so Dirk Schnack. (Quelle: Ärzte-Zeitung)

Ärger im G-BA über Spahn-Pläne

Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), auch zuständig für das Prüfen und Bewerten neuer Behandlungsmethoden und deren Aufnahme in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung, gibt es Unmut über eine neue Verordnung, mit der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die sogenannte Methodenbewertung beschleunigen will. Zwei Punkte ärgern Kassen, Unparteiische und auch Ärzte besonders: Es sollen künftig alle Studien, auch die mit niedriger Evidenz, einbezogen werden. Die Industrie, die jetzt bereits beteiligt wird, soll künftig noch weitreichender mitwirken dürfen, bis hin zur Beteiligung an den Beratungen im zuständigen Unterausschuss des G-BA.

Spahns Ziel ist es, die Methodenberatung zu beschleunigen. Entzündet hatte sich diese Diskussion an der Liposuktion bei Lipödemen – hier war es im G-BA im Methodenbewertungsverfahren über Jahre nicht zu einer Entscheidung gekommen, ob diese zulasten der GKV durchgeführt werden sollten oder nicht. Spahn hatte das zum Präzedenzfall gemacht und ging in seinen Gesetzesvorhaben so weit, finale Entscheidungen darüber im Ministerium und am G-BA vorbei treffen zu wollen. (Quelle: Ärzte Zeitung)

Michael Rynerson ist neuer CEO von Acteon


Michael Rynerson ist neuer CEO der Acteon Group. (Foto: Acteon)

Seit dem 1. Juni 2020 führt Michael Rynerson als Chief Executive Officer die französische Acteon-Gruppe. Der Aufsichtsrat von Finapolline, der Holding, zu der das Unternehmen gehört, hat seine Ernennung bestätigt. Das teilt die in Mérignac ansässige Acteon Gruppe mit. Rynerson hat eine lange Geschichte in der Dentalindustrie – er war von 2008 bis 2013 für Straumann tätig, bevor er 2014 mit der Kooperation des Baseler Unternehmens mit Dental Wings CEO dieses Unternehmens in Montreal wurde. Seit 2017 war der studierte Maschinenbauingenieur dann im Leitenden Management Board bei Straumann unter anderem Interims-CEO der KfO-Firma ClearCorrect und Executive Vice President und Leiter des Geschäftsbereichs Digital. Seit 2018 war er CEO der Xcentric Mold&Engeneering in Michigan (USA). Er ist Experte für digitale Anwendungen und Technologien.

Vincent Ménez, Vorsitzender des Aufsichtsrats von Finapolline, erklärte, Michael Rynerson verfüge über mehr als 25 Jahre Erfahrung in verschiedenen Führungspositionen für globale Hochtechnologieunternehmen, insbesondere in der Dentalbranche. „Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass er über alle Fähigkeiten verfügt, um die neue Entwicklungsphase von ACTEON zu leiten, mit dem Anspruch, seine weltweite Führungsposition in den Bereichen Dentalgeräte, Verbrauchsmaterialien und Bildgebung zu stärken.“

Acteon ist auf Produkte und Spitzen-Technologien für Medizin und Zahnmedizin spezialisiert, die Hälfte der 820 Mitarbeiter weltweit ist an Standorten außerhalb Frankreichs tätig. (Quelle: Acteon Group)

Pluradent und GLS Logistik in Kassel bekommen neuen Eigentümer

Für die in Insolvenz in Eigenverwaltung befindliche Pluradent AG scheint ein neuer Eigentümer gefunden zu sein. Die Gläubigerausschüsse stimmten dem Angebot der Deutsche Mittelstandsholding (DMH) und den Insolvenzplänen für die Pluradent in Offenbach und die GLS Logistik in Kassel zu, wie das Unternehmen am 4. Juni 2020 mitteilt. Nach Abschluss des Insolvenzverfahren solle die Pluradent-Gruppe damit „zum führenden deutschen Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Dentalmarkt entwickelt werden, das umfassende Beratungen inklusive Digitalangeboten, Wartung und Service bietet.“ Die Deutsche Mittelstandsholding mit Sitz in Frankfurt/Main investiert in Unternehmen des deutschen Mittelstands, stellt diesen langfristiges Eigenkapital für die weitere Unternehmensentwicklung zur Verfügung und unterstützt sie strategisch, kaufmännisch und operativ.

„Wir freuen uns, dass die Deutsche Mittelstandsholding die Sanierung und Weiterentwicklung von Pluradent unterstützen und unser Unternehmen im Markt weiter nach vorn bringen will. Damit kann unsere Gruppe auf einer soliden Basis neu starten und unser Konzept einer neuen Pluradent umsetzen", erklärte Michael Herdt, Geschäftsführer der zur Pluradent-Gruppe gehörenden GLS Logistik GmbH Co. Dental Handel in Kassel mit mehr als 120 Mitarbeitern.

Die „neue“ Pluradent starte eine Digitaloffensive, heißt es. Im Mai wurde der neue Online-Shop eröffnet. Neben dem E-Commerce solle das beratungs- und dienstleistungsintensive Projektgeschäft sowie das technische Serviceangebot ausgebaut werden. „Wir verstehen uns als Partner und Experten für Zahnärzte und Dentallabore. Unsere umfassende Beratung inklusive Wartung und Service ermöglicht es ihnen, sich auf die effiziente und störungsfreie Behandlung von Patienten zu konzentrieren. Ein entsprechendes Konzept haben wir in der Eigenverwaltung zusammen mit unseren Beratern von GT Restructuring sowie den beiden Sachwalterinnen entwickelt. Bedanken möchte ich mich auch bei unseren Kunden und Mitarbeitern, die während der Eigenverwaltung loyal zu uns gestanden haben“, so Karsten Hemmer, Vorstand der Pluradent AG & Co. KG. (Quelle: Pluradent)

Mini-Kampagne: Zurück in die Praxis

Patientinnen und Patienten sollten jetzt motiviert werden, sich wieder ihrer Mundgesundheit zu widmen und die Zahnarztpraxen aufzusuchen. Die Bundeszahnärztekammer hat eine Mini-Kampagne vorbereitet, die auf Social Media Kanälen und Websites genutzt werden kann. Sie lädt Patientinnen und Patienten auf charmante Art zur Terminvereinbarung in der Zahnarztpraxis ein. Vorbereitet sind Texte für Postings sowie Bilder, die für Twitter, Facebook und Websites optimiert sind. Es müssen keine Quellen angegeben werden. Die Daten stehen auf der Internetseite der BZÄK zum Herunterladen bereit.

Die Kampagne wird bereits von Landeszahnärztekammern und der Initiative proDente auf verschiedenen Social-Media-Kanälen verwendet. (Quelle: BZÄK)

Probleme bei Bankgeschäften – ApoBank hat IT umgestellt

Am vergangenen Wochenende hat die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) wie geplant ihr neues Kernbanksystem von Avaloq „erfolgreich produktiv gestellt“, so die Bank in einer Meldung vom 2. Juni 2020. Eckhard Lüdering, Mitglied des Vorstands, erklärt, der Abschluss der IT-Migration habe eine große Bedeutung für die Bank. „Wir haben einen wichtigen Meilenstein geschafft, um perspektivisch für unsere Kunden schneller, digitaler und spezialisierter zu werden.“ Hieran hätten die Mitarbeitenden Bank und der Avaloq sowie DXC in den letzten Monaten mit außergewöhnlichem Engagement gearbeitet.

Kunden der Bank berichten derzeit auf Social Media über Probleme mit dem Online-Banking. Dazu heißt es in der Meldung, naturgemäß komme es bei einer solchen komplexen IT-Umstellung in der Anfangszeit zu vereinzelten Störungen und vermehrten Kundenanfragen. „Ein Vorhaben dieser Größenordnung erfordert monatelange Planungen und Vorbereitungen - dies haben wir mit ganzem Einsatz und Sorgfalt ausgeführt. Wir setzen auf das Verständnis unserer Kunden, dass es trotzdem aktuell noch zu Einschränkungen bei den Bankgeschäften kommt. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, diese zu beheben und die Kundenfragen schnellstmöglich zu beantworten“, so Lüdering.

Alle Informationen zur IT-Umstellung und zu aktuellen Einschränkungen finden Kunden unter www.apobank.de/wir-stellen-um. (Quelle: ApoBank)

Störung beim VDSM: IT-Dienstleister ansprechen, Updates durchführen

Seit Ende Mai gibt es eine Störung in der Telematik-Infrastruktur beim Versichertenstammdatenmanagement (VDSM). In vielen Praxen ist derzeit keine Verbindung in die TI und damit auch kein Onlineabgleich von Versichertenstammdaten möglich, berichtet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Gematik als Betreibergesellschaft hat Ende Mai informiert, wohin sich Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Einrichtungen jetzt wenden sollten, wenn sie von der Störung betroffen sind.

Viele Praxen könnten selbst zur Lösung beitragen, damit die Situation schnell behoben ist. Sie sollen sich an ihre jeweiligen IT-Dienstleister wenden beziehungsweise auf deren Internetseiten Lösungsansätze verfolgen. Durch dort verfügbare Anleitungen werden betroffenen Ärzte und Einrichtungen dabei unterstützt, Dateien hochzuladen, um die Störung zu beheben. Dieses Update ist zwingend notwendig.

„Uns ist bewusst, welche zusätzlichen Aufwände die Betroffenen dadurch haben", erklärte Björn Kalweit, Leiter Operations bei der Gematik. „Selbstverständlich trifft die Leistungserbringer keine Schuld an der Situation. Wir brauchen nun aber eine gemeinsame Vorgehensweise, um die Störung schnell zu beheben. Hierfür sind wir auf die Mitwirkung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Praxen angewiesen. Unsere eindringliche Bitte daher: Bitte wenden Sie sich, wenn Sie betroffen sind, an Ihren Dienstleister vor Ort und nehmen mit dessen Unterstützung das Update so rasch wie möglich vor.“

In Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium stelle die Gematik fest, „dass den betroffenen Leistungserbringern kein finanzieller Schaden durch die Situation entsteht und sie keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie durch die Störung derzeit den Abgleich den Versichertenstammdaten nicht durchführen können“, heißt es in der Pressemitteilung der Gematik vom 29. Mai 2020. (Quelle: Gematik)

Nur ein Quartal Aufschub bei Fortbildungspunkten

Seit Mitte März gibt es keine Kongresse und Zahnärztetage und kaum Präsenzfortbildungen – der Zustand dürfte noch fast das ganze Jahr anhalten. Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hat sich daher an das Bundesgesundheitsministerium gewandt, die Situation geschildert und verlängerte Fristen für den Nachweis der Fortbildungspunkte für die vertragszahnärztliche Versorgung gefordert. Nach Paragraf 95d Abs. 3 S. 1 SGB V müssen Vertragszahnärzte alle fünf Jahre nachweisen, dass sie die erforderlichen Fortbildungen erbrachte haben, sonst drohen Honorarkürzungen. Die Frist sollte nach Rechtsauffassung der KZBV um den Zeitraum verlängert werden, in dem der Bundestag eine „epidemischen Lage von nationaler Trag- weite“ ausgerufen hat. Auch die Honorarkürzungen wegen nicht erbrachter Nachweise sollten für diese Quartale ausgesetzt werden.

Wie jetzt von der KZBV mitgeteilt wurde, hat das Ministerium der Bitte nur zum Teil entsprochen: Gewährt wird nur eine verlängerte Frist von zunächst einem Quartal. Begründet wird dies im kurzen Schreiben des BMG mit den vorhandenen Online-Fortbildungsangeboten. (Quelle: KZBV)

Verunsicherte Patienten: DZV stellt Konzept zur Verfügung

Der Deutsche Zahnärzte Verband (DZV) hat für seine Mitglieder unter dem Schlagwort „Take off“ ein umfängliches Konzept erarbeitet. Es soll die Praxen dabei unterstützen, Patienten zu informieren, vertrauensbildend wirken und Ängste in der Öffentlichkeit in Bezug auf den Zahnarztbesuch und Sars-CoV-2/Covid-19 vermindern. Patienten sollen so motiviert werden, wieder in die Praxen zu kommen. Dazu wurden Flyer mit fünf guten Gründen für den Zahnarztbesuch erstellt. Auch stehen online Informationen und Hilfen für die Patientenkommunikation zur Verfügung.

Die Vorsitzende des DZV, Dr. Angela Brandl-Riedel, nennt im DZV-Telegramm die Ziele der Kampagne: Patientenmotivation und -information, trotz Corona-Irritation und -Verängstigung die zahnärztlichen Praxen zur Vorsorge und erforderlichen Behandlung aufzusuchen. Und die Unterstützung des Praxisinhabers, Wege aus der Corona-Krise zu finden. Alle Mitglieder erhalten zehn Flyer zum Verteilen/Aussenden an die Patienten, die mit dem Praxisstempel versehen werden können. Im Mitgliederbereich der DZV-Homepage steht zudem eine Vorlage für ein Begleitschreiben zum Herunterladen zur Verfügung. Jedes DZV-Mitglied kann per Nachname bis zu 300 Flyer kostenfrei bestellen. Gegen eine geringe Gebühr können auch höhere Stückzahlen bestellt werden.

Die Patienten-Informationsseite des MDZ (Medizinischer Dienst der Zahnärzte) wurde zu Corona-Fragen aktiviert und wird regelmäßig aktualisiert. Dort sind auch die Texte zu Corona für Patienten in leichter Sprache vom Gesundheitsministerium NRW eingestellt, um ältere, ausländische Patienten und Kinder leicht verständlich zu informieren. Im Mitgliederbereich der DZV-Hompage sind diese Texte in einfacher Sprache auch zum Herunterladen eingestellt, um sie gezielt an diese Patientengruppen aushändigen zu können. „Auch sollten Sie Ihre Patienten im persönlichen Gespräch darüber informieren, welche hohen Hygienestandards in deutschen Zahnarztpraxen vorliegen“, so Brandl-Riedel. Der DZV-Vorstand arbeite derzeit an weiteren Hilfestellungen, um den Praxen den Alltag in der „durch coronabestimmten Zeit“ zu erleichtern. (Quelle: DZV)

BZÄK aktualisiert Corona-Informationen

Die Bundeszahnärztekammer hat Informationen zum Risikomanagement, zur aufsuchenden Betreuung, zur Notwendigkeit einer Behandlung und bei den häufigen Fragen auf ihrer Themenseite zum Coronavirus aktualisiert.

  • Risikomanagement (aktualisiert am 27. Mai 2020) – Risikobewertung, Prävention einer Übertragung, Aerosole, Notwendigkeit einer Behandlung, Risikogruppen, Einschätzung der Gefährdung

  • FAQ Coronavirus (aktualisiert am 26. Mai 2020) „Was kann ich tun, um das Risiko der Übertragung des Virus durch unwissentlich infizierte Patienten zu verringern?“, „Kann bei zahnärztlichen Routinebehandlungen durch routinemäßige Hygiene- und Schutzmaßnahmen die Übertragung des SARS-CoV-2 vermieden werden?“, „Sollte eine professionelle Zahnreinigung (PZR) jetzt noch durchgeführt werden?" und „Wie ist mit besonders gefährdeten Patientengruppen (Risikogruppen) umzugehen?“ (Quelle: BZÄK)

Keine telefonische AU mehr

Die Möglichkeit, wegen leichter Atemwegs- und Erkältungserkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nach telefonischem Kontakt zwischen Arzt und Patient auszustellen, ist seit dem 1. Juni 2020 entfallen. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss wegen der Corona-Pandemie beschlossene und mehrfach verlängerte Sonderregelung ist nun endgültig ausgelaufen. Inzwischen hätten sich alle Praxen auf die veränderten Hygienebedingungen einstellen und sich mit Schutzmaterial versorgen können. „Selbstverständlich behält sich der G-BA vor, bei einer sich wieder beschleunigenden Infektionsdynamik auch kurzfristig über eine neue Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit zu beschließen“, so der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. (Quelle: G-BA)

Umfassendes Werbeverbot für Tabakwaren und E-Zigaretten

Auch in Deutschland soll ab 2022 ein umfassendes Werbeverbot (Außenwerbung) für Tabakwaren gelten, von dem zudem E-Zigaretten und Shishas und nikotinfreie Liquids etc. erfasst werden sollen. Der Deutsche Bundestag hat am 29. Mai 2020 in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf von Union und SPD bereit im April auf den Weg gebracht werden, wurde aber wegen der Corona-Pandemie geschoben. Ob er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, gilt laut Bericht des Deutschen Ärzteblatts allerdings als fraglich.

Ein umfassendes Verbot der Tabakwerbung und auch der Werbung für E-Zigaretten und Co. war bislang immer am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert. (Quellen: Deutscher Bundestag/Deutsches Ärzteblatt)

Mehr Menschen lassen sich gegen Pneumokokken-Pneumonie impfen

„Der schnellen Reaktionszeit der Vertragsärzteschaft und der hohen Sensibilität der Versicherten ist es zu verdanken, dass durch rasche Impfungen besonders bei den vulnerablen Bevölkerungsgruppen die Risiken für schwere Krankheitsverläufe minimiert werden konnten“, so der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried.

Am 9. März 2020 rief Bundesgesundheitsminister Spahn Menschen ab 60 Jahren auf, sich gegen Pneumokokken impfen zu lassen. Bereits einen Tag später schnellten die Verordnungszahlen für den Impfstoff drastisch nach oben. Dies belegen aktuelle Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf Basis der Arzneiverordnungsdaten gemäß § 300 SGB V für die Monate Januar bis März 2020.

Gegenüber dem Vergleichszeitraum im März 2018 und 2019 wurden mehr als viermal so viele Impfdosen verordnet und in Apotheken abgegeben. Da dem Zi aktuell nur die bis Ende März durch Apotheken abgerechnete Impfdosen vorliegen, kann sich der Faktor durch Nachmeldungen noch erhöhen.

Aktuell werden alle für Erwachsene zugelassenen Pneumokokken-Impfstoffe beim Paul-Ehrlich-Institut als eingeschränkt verfügbar geführt. Deshalb hat die beim Robert Koch-Institut (RKI) ansässige Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung angepasst. Aufgrund der eingeschränkten Lieferfähigkeit der Pneumokokken-Impfstoffe seien bevorzugt Patienten mit geschwächtem Immunsystem zu impfen sowie Senioren ab dem Alter von 70 Jahren und Patienten mit chronischen Atemwegserkrankungen. (Quelle: Zi)

Titelbild: Quintessence News
Quelle: Quintessence News Nachrichten Team Fortbildung aktuell Unternehmen Dentallabor Praxis Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft Menschen Bunte Welt med.dent.magazin

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