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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Dezember 2021

Nachweisfrist für Masern-Schutzimpfung bis Ende Juli 2022 verlängert

Das Masernschutzgesetz verpflichtet Praxispersonal zum Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität. Für bereits länger in der Praxis Beschäftigte galt eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2021, die jetzt coronabedingt um sieben Monate bis Ende Juli 2022 ausgeweitet wurde. Die verlängerte Übergangsfrist gilt nur für Beschäftigte, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 in der Praxis tätig waren. All jene, die nach diesem Stichtag eingestellt werden oder wurden, müssen den erforderlichen Nachweis laut Gesetz bereits vor Aufnahme der Tätigkeit erbringen. Sie fallen nicht unter die Übergangsregelung.

Die Übergangsregelung gilt auch für andere von der Impfpflicht betroffene Berufsgruppen sowie für Kinder, die bereits in eine Kita und Schulen gehen. Mit der Verlängerung soll Einrichtungen und Behörden vor dem Hintergrund der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie mehr Zeit zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes eingeräumt werden. Die Impfpflicht und damit auch die Nachweispflicht gilt allerdings nur für Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind. (Quelle: KBV)
 

Envista Holding übernimmt Intraoralscanner von Carestream Dental

Die Envista Holdings Corporation (NYSE: NVST) („Envista“), 2019 hervorgegangen aus den Dentalunternehmen der Danaher Group, gab am 22. Dezember 2021 bekannt, dass sie eine endgültige Vereinbarung zur Übernahme des Intraoralscanner-Geschäfts von Carestream Dental für 600 Millionen US-Dollar abgeschlossen hat. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der üblichen behördlichen Genehmigungen und soll im 2. Quartal 2022 abgeschlossen werden.

Der Geschäftsbereich Scanning Technology besteht aus den intraoralen Scannern von Carestream Dental (CS 3600, CS 3700 und CS 3800) und der dazugehörigen Software, so Carestream Dental zum Verkauf. Man werde weiterhin seine marktführenden Geschäftsbereiche Bildgebungstechnologie, klinische Software und Praxismanagement-Software betreiben, die innovative Lösungen für Zahnarztpraxen, Gruppen, DSOs und Industriepartner bieten. Der Verkauf des Geschäftsbereichs Scanning Technology werde nicht nur einen beträchtlichen Erlös einbringen, sondern Carestream Dental auch die Möglichkeit geben, seine Investitionen und Bemühungen auf den äußerst attraktiven und wachsenden Markt für Cloud- und Technologielösungen für die Zahnmedizin zu konzentrieren, so Carestream Dental.

Die Übernahme dieses Geschäftsbereichs stehe im Einklang mit der langfristigen Strategie von Envista, sich auf die am schnellsten wachsenden Segmente des Dentalmarktes zu konzentrieren und differenzierte Lösungen durch die Digitalisierung zahnärztlicher Arbeitsabläufe zu schaffen. Mit einem erwarteten Jahresumsatz von rund 60 Millionen US-Dollar im Jahr 2021 sei dieser Geschäftsbereich ein wachstums- und margenstarkes Geschäft, das sowohl Envistas Segment Geräte und Verbrauchsmaterialien als auch das Segment Spezialprodukte und Technologien ergänze, heißt es bei Envista.

Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erfüllung bestimmter üblicher Abschlussbedingungen, einschließlich des Erhalts der entsprechenden behördlichen Genehmigungen. Die Transaktion ist nicht an eine Finanzierungsbedingung oder eine Abstimmung der Aktionäre gebunden, heißt es. (Quellen: Carestream Dental/Envista)

 

CompuGroup von Angriff auf EDV-System betroffen

Die CompuGroup AG in Koblenz, Anbieter von Software und IT-/TI-Dienstleistungen für Arzt- und Zahnarztpraxen, Kliniken und weitere Einrichtungen im Gesundheitswesen, ist seit Montag, 20. Dezember 2021, nach eigenen Angaben von einem Angriff auf seine internen Unternehmenssysteme betroffen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Ransomware-Angriff.

Man habe sofort mit Gegenmaßnahmen reagiert, heißt es auf der Website, deren komplette Funktionen derzeit vom Netz genommen sind. „Die überwiegende Mehrheit unserer Kundensysteme ist in Betrieb und wird als sicher eingeschätzt, so dass unsere Kunden weiterarbeiten können. Derzeit haben wir keine Anzeichen dafür, dass der Angriff Auswirkungen auf Kundensysteme oder Kundendaten hat“, so CGM. Laut Informationen des Ärztenachrichtendienstes (aend.de) ist wohl der Dienst Turbomed betroffen, die Nutzer seien per Fax informiert worden.

Kundendienst und Hotline sind derzeit nur eingeschränkt erreichbar. Der Angriff habe die Verfügbarkeit einiger interner Systeme wie E-Mail und Telefondienste beeinträchtigt, hießt es. „Dadurch ist die Verfügbarkeit unserer Dienste und Hotlines zurzeit reduziert, während wir unsere Systeme schrittweise wiederherstellen. Die Verfügbarkeit unserer Kundensysteme und die Integrität der Daten haben für uns weiterhin höchste Priorität.“

Man überwache weiterhin alle Systeme und arbeite mit den zuständigen Behörden  eng zusammen. Ein Update zum aktuellen Stand ist für den 21. Dezember 2021 vormittags angekündigt. (Quelle: CGM/aend.de)
 

Erneut neuer Wochen-Impfrekord in Arztpraxen

Noch nie sind so viele Menschen in einer Woche gegen das COVID-19-Virus geimpft worden: In der Woche vom 13. bis 19. Dezember 2021 haben die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland 4.914.943Menschen gegen Corona geimpft. Das waren 378.051 Impfungen (8 Prozent) mehr als in der Vorwoche.

Die Impfzahlen im Einzelnen:

  • 337.662 Erst-Impfungen
  • 382.224 Zweit-Impfungen
  • 4.195.057 Booster-Impfungen

Gemeinsam mit den Impfstellen sind in der letzten Kalenderwoche erneut fast zwei Millionen mehr Auffrischungsimpfungen vorgenommen worden als vor sechs Monaten Zweitimpfungen stattfanden. Bis 19. Dezember waren insgesamt 25,2 Millionen Bürgerinnen und Bürger geboostert, 18,3 Millionen davon in den Vertragsarztpraxen.

Rechnerisch sind damit insgesamt rund 700.000 Personen mehr geboostert worden als vor 6 Monaten eine Zweitimpfung (24,5 Millionen) erhalten hatten. Etwa 43 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung haben inzwischen die dritte Impfung bekommen.

Arztpraxen und Impfstellen boostern nun zusammen über 10 Prozent aller Personen mit Zweitimpfung innerhalb einer Woche. „Auch bei verminderter Impfleistung über die anstehenden Feiertage sind die von der Bundesregierung als Impfziel avisierten 30 Millionen Booster-Impfungen zu schaffen“, so der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried. (Quelle: Zi)
 

PKV sichert mehr als 325.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der Gesundheitswirtschaft

Jeder sechste Arbeitsplatz in Deutschland gehört zur Gesundheitswirtschaft, die damit eine der größten Branchen des Landes ist. Die Private Krankenversicherung (PKV) leistet dazu einen überproportional starken Beitrag und bewirkt zugleich bemerkenswert hohe positive Ausstrahleffekte auf die deutsche Wirtschaft insgesamt.

Schon allein durch die Mehrumsätze der Privatversicherten, verglichen mit Gesetzlich Versicherten, entsteht eine zusätzliche Wertschöpfung von 14,9 Milliarden Euro pro Jahr. Dadurch werden mehr als 325.000 Arbeitsplätze im Gesundheitswesen finanziert, berichtet das Darmstädter Wirtschaftsforschungsinstitut WifOR. Privatversicherte seien „eine wichtige Finanzierungsquelle für die Ausstattung der Praxen und Krankenhäuser und damit für die medizinische Versorgung in Deutschland insgesamt“, bilanziert das Institut, das die gesamte Wertschöpfung der PKV berechnet hat.

WifOR erstellt regelmäßig die „Gesundheitswirtschaftliche Gesamtrechnung“ für das Bundeswirtschaftsministerium – und hat nach der gleichen Methodik nun den „ökonomischen Fußabdruck“ der PKV ermittelt. Die Studie zeigt auf, dass die Private Krankenversicherung besonders viel positive Energie auf die ganze Wirtschaft abstrahlt: Mit jedem Euro Wertschöpfung der PKV ergeben sich in der Gesamtwirtschaft zusätzliche 1,90 Euro. „Damit übertreffen die volkswirtschaftlichen Ausstrahleffekte der PKV – gemessen an der Bruttowertschöpfung – hochinnovative Branchen wie die Automobilindustrie (1,80 Euro), die Informations- und Kommunikationsdienstleister (1,00 Euro) oder die Medizintechnik (1,10 Euro)“, stellt das WifOR-Institut fest.

Dadurch gehen mit jedem Arbeitsplatz in der PKV weitere fünf zusätzliche Arbeitsplätze in der Gesamtwirtschaft einher. Mit diesem Job-Faktor übertreffe die PKV sogar die Automobilindustrie (4,8 Arbeitsplätze). (Quelle: PKV-Verband)
 

Nur noch 65,8 Prozent der aktiven Zahnärzteschaft in eigener Praxis

47.697 Zahnärztinnen und Zahnärzte waren zum 31. Dezember 2020 in eigener Praxis niedergelassen – nur noch 65,8 Prozent der gesamten aktiven Zahnärzteschaft. Dies geht aus aktuellen Daten im Statistischen Jahrbuch der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hervor. Im Jahr 2000 hatte dieser Anteil noch bei 85,2 Prozent gelegen.

Als Selbstständige tragen die Praxisinhaberinnen und -inhaber auch in Pandemiezeiten das unternehmerische Risiko sowie die Verantwortung für die wachsende Zahl angestellter Personen. Den Praxen ist es gelungen, ihren Patientinnen und Patienten auch unter erschwerten Bedingungen eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu bieten. Dies zeigen die Daten des Statistischen Jahrbuchs, das dieses Jahr einen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Coronakrise auf die Zahnarztpraxen und deren Beschäftigte legt.

Weitere Zahlen zur Zahnärzteschaft, zur Mundgesundheit der Bevölkerung und zum Gesundheitsverhalten finden sich in der aktuell erschienenen Ausgabe. Das Statistische Jahrbuch 2020/2021 kann für 10 Euro zuzüglich Versand über die BZÄK bestellt werden. (Quelle: BZÄK)


FAQ: Impfpflicht in der Zahnarztpraxis

Die Bundeszahnärztekammer hat eine eigene Themenseite mit häufigen Fragen und Antworten rund um die seit 12. Dezember 2021 geltende und zum 16. März 2022 wirksam werdenden Impfpflicht im Gesundheitswesen erstellt. (Quelle: BZÄK)
 

Testnachweise und Testpflicht in Zahnarztpraxen

am 12. Dezember 2021 sind Neuerungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Kraft getreten, mit denen die zum 24. November eingeführten Regelungen über eine Test- beziehungsweise Testnachweispflicht in Zahnarztpraxen (Paragraf 28b Absatz 2 IfSG) überarbeitet wurden. So wurde in Umsetzung des GMK-Beschlusses vom 25. November beispielsweise geregelt, dass geimpftes oder genesenes Personal nicht täglich, sondern nur zweimal wöchentlich getestet werden muss und hierfür Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend sind. Auch die überbordenden Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden wurden erheblich reduziert. Eine an die Neuregelungen angepasste, überarbeitete FAQ-Liste kann jetzt auf der Website der KZBV abgerufen werden. (Quelle: KZBV)


Dentsply Sirona und 3Shape vertiefen strategische Partnerschaft für nahtlose Konnektivität von Zahnärzten und Dentallaboren

Die Intraoralscanner Primescan und Omnicam von Dentsply Sirona lassen sich jetzt direkt in die Laborsoftware von 3Shape einbinden und ermöglichen so effiziente Workflows und bessere klinische Ergebnisse für die Patienten. Beide Unternehmen vertiefen ihre Zusammenarbeit und bieten jetzt eine nahtlose und sichere Verbindung zwischen dem Connect Case Center von Dentsply Sirona und der Dental System Software von 3Shape. Somit erhalten Dentallabore einen sicheren Zugriff auf die Daten, die ihnen Zahnärzte als Anwender der Primescan oder Omnicam zur Verfügung stellen. Für Zahntechniker wird die Zusammenarbeit mit ihren Praxispartnern dadurch wesentlich einfacher und effizienter. Die neuen Schnittstellen stehen Dentallaboren zur Verfügung, die das Dental System von 3Shape verwenden und auf Version 2021.2 aktualisiert haben, heißt es in der Presseinformation von Dentsply Sirona.

Im Juni 2021 haben die Unternehmen ihre Partnerschaft bekanntgegeben, um die Digitalisierung in der Zahnmedizin weiter voranzutreiben. Ihr Ziel ist es, Zahnärzte und Zahntechniker durch die Entwicklung effizienter, vereinfachter und digital orientierter Workflows zu unterstützen. In einem ersten Schritt erhielten Anwender des Intraoralscanners TRIOS von 3Shape validierten und nahtlosen Zugriff auf die SureSmile Aligner-Plattform von Dentsply Sirona. Damit sind Kunden von 3Shape in der Lage, ihren Patienten eine moderne Lösung zur Behandlung von Zahnfehlstellungen anzubieten. Beide Unternehmen konzentrieren sich nun darauf, den Kunden Zugang zu weiteren technologischen Möglichkeiten zu verschaffen. (Quelle: Dentsply Sirona)
 

BZÄK aktualisiert Informationen zur Testpflicht

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat nach Inkrafttreten der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes die Informationen und FAQ zum Thema Testpflicht/3G in der Praxis auf ihren Sonderseiten zum Corona-Virus aktualisiert. (Quelle: BZÄK)
 

Corona-Folgen in der neuen Ausgabe des KZBV-Jahrbuchs

Ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe des KZBV-Jahrbuchs 2021 sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Zahnarztpraxen und die Versorgung. So ist den Abrechnungsdaten für 2020 zu entnehmen, dass es insbesondere im 2. Quartal in nahezu allen Leistungsbereichen zu abrupten Einbrüchen und Rückgängen von minus 15 bis minus 30 Prozent bei den Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahresquartal gekommen ist.

Zum Jahresende 2020 verzeichnet das Jahrbuch einen leichten Rückgang bei der Gesamtzahl der Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte und der bei ihnen angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte, aktuell sind es 62.867. Gleiches gilt für die Zahl der Praxen mit 39.325 – von zehn Jahren lag sie noch bei 44.917. Laut Jahrbuch hatten 2019 38 Prozent der Zahnarztpraxen ein Eigenlabor ohne Zahntechniker, 15,5 Prozent ein Eigenlabor mit Zahntechniker, 3 Prozent der Beschäftigten in Zahnarztpraxen waren 2019 Zahntechniker. Für 2020 wurden 2.197 Studienanfängerinnen und Studienanfänger und 2.312 Approbationen gezählt.

Das Jahrbuch kann in Kürze als gedrucktes Exemplar für eine Schutzgebühr von 10 Euro bestellt oder kostenfrei als PDF auf der Internetseite der KZBV heruntergeladen werden.(Quelle: KZBV)
 

Zahnärzte in Bayern: Deutschland braucht eine allgemeine Impfpflicht

Die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns sprechen sich für eine allgemeine Impfpflicht aus. Die von der Ampel-Koalition beschlossene „einrichtungsspezifische Impfpflicht“, die auch für Zahnarztpraxen gilt, könne nur ein erster Schritt sein. Sie reiche nicht aus, um das Pandemiegeschehen nachhaltig einzudämmen. Deshalb unterstützen man den Impfaufruf der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, des Marburger Bundes Bayern und der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.

Fast alle der in Bayern tätigen Zahnärzte und Praxismitarbeiter seien bereits vollständig geimpft. „Wir haben bewiesen, dass wir Hygiene können. Seit Beginn der Pandemie wurde in Bayern kein einziger Fall einer Infektionsweitergabe von einem Zahnarzt auf einen Patienten dokumentiert. Auch die Infektionszahlen bei unserem Personal sind deutlich niedriger als in anderen Medizinbereichen“, so die beiden Körperschaften.

„Dennoch erwarten wir, dass sich unsere Patienten impfen lassen, um sich selbst und andere zu schützen. Zur dauerhaften Überwindung der Pandemie erscheint uns eine allgemeine Impfpflicht unvermeidbar. Nur so können wir das Virus besiegen und unsere Freiheit zurückbekommen“, heißt es. (Quelle: KZVB/BLZK)
 

Hessen: Delegierte bekräftigen große Bereitschaft zum Impfen

Die achte ordentliche Delegiertenversammlung der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) in der laufenden Legislaturperiode fand am 11. Dezember 2021 erneut unter strengen Hygieneauflagen (2G) in Präsenz und Online statt. Die Coronakrise und die Situation der Zahnarztpraxen in der vierten Welle, nicht zuletzt nach dem Regierungswechsel, standen im Mittelpunkt des Berichts des Präsidenten Dr. Michael Frank.

Erneut wurde auch die Frage nach den Corona-Schutzimpfungen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte debattiert und die große Bereitschaft der hessischen Praxen zur Teilnahme an der Kampagne wurde vom höchsten Parlament der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bestätigt und begrüßt. Es müssen nun vom Gesetzgeber/den zuständigen staatlichen Stellen die noch notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden.

„Wir haben die Bereitschaft und die Befähigung sowie die geeigneten Räumlichkeiten, Impfungen vorzunehmen und damit die Möglichkeit bei der Bewältigung der Pandemie zu unterstützen. Was nun noch fehlt sind Software und technische Anbindung an die Meldesysteme sowie die zusätzliche Schulung. Hierzu werden wir auf Bundesebene gemeinsam mit den ärztlichen Spitzenorganisationen ein Schulungskonzept abstimmen und hoffen, dass dies noch bis zum Ende des alten Jahres gelingt. Ich möchte noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv beteiligen wollen, ganz herzlich danken. Das ist eine großartige Sache, denn Impfen ist schließlich der einzige Weg, rasch zurück in Normalität und Sicherheit zu finden“, so Dr. Michael Frank. (Quelle: LZKH)
 

Vorstandsvorsitzender Ulrich Sommer verlässt die ApoBank

Ulrich Sommer, hier bei der Bilanzpressekonferenz  im April 2021, verlässt die ApoBank
Ulrich Sommer, hier bei der Bilanzpressekonferenz im April 2021, verlässt die ApoBank
Foto: Quintessence News
Ulrich Sommer (59), seit 2011 Vorsitzender des Vorstands und langjährig für die ApoBank tätig, scheidet mit dem 10. Dezember 2021 aus der Düsseldorfer Genossenschaftsbank aus. Sommer schaffe so die Voraussetzungen zur weiteren Erneuerung des Vorstands, heißt es in der Pressemeldung der Bank.
Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, Aufsichtsratsvorsitzender der Bank: „Ulrich Sommer leistet seit vielen Jahren großartige Arbeit für die ApoBank, davon zehn Jahre als Vorstand. Er ist ein herausragender Manager, der die besonderen Anforderungen der ApoBank als Bank für Heilberufe und den Gesundheitssektor bestens kennt und versteht. Besonders hervorheben möchte ich deshalb sein erfolgreiches Management zur weiteren Positionierung der apoBank als ‚Bank der Gesundheit‘.“

Unter seiner Führung habe sich die Bank konsequent weiterentwickelt, dies trage maßgeblich zum Erfolg der Bank bei. „Ich möchte mich im Namen des gesamten Aufsichtsrats sehr herzlich bei ihm für die hervorragenden Leistungen und die exzellente Zusammenarbeit bedanken. Für die Zukunft wünschen wir ihm weiterhin viel Erfolg und alles Gute.“

Der Aufsichtsrat habe, so die Unternehmensmitteilung, bereits die Suche nach einer Nachfolge eingeleitet. Bis zur Ernennung eines neuen Vorstandsvorsitzes greifen die geltenden Vertretungsregelungen innerhalb des Vorstands. Holger Wessling, Finanz- und IT-Vorstand, wird in dieser Übergangsphase die geschäftsführende Koordination der Vorstandsarbeit übernehmen. (Quelle: ApoBank)
 

Bundeszahnärztekammer mit neuer Infoseite zum Impfen durch Zahnärzte

Die Bundeszahnärztekammer hat eine neue Informationsseite zum Thema Impfen durch Zahnärzte auf ihre Homepage gestellt. Die Seite fasst den jeweils aktuellen Sachstand zusammen und verlinkt auf wichtige Informationen, sie wird ständig aktualisiert und erweitert. Dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte künftig gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 impfen sollen, ist politischer Wille. Die Ausgestaltung wird in dieser Woche in einem neuen Gesetz diskutiert und soll noch diese Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Danach soll die BZÄK mit der Bundesärztekammer bis zum 31. Dezember 2021 ein Muster-Curriculum für die Schulung der Zahnärztinnen und Zahnärzte erarbeiten. BZÄK und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben in einer Stellungnahme zur Anhörung am 8. Dezember 2021 auf noch zu klärende Aspekte zum Beispiel der Haftung und Abrechnung hingewiesen.

Zahnärztinnen und Zahnärzten, die bereit sind, sich an der Impfkampagne zu beteiligen, sollten die neue Infoseite nutzen, um sich über den jeweils aktuellen Stand zu informieren. (Quelle: BZÄK/Quintessence News)


Erfahrene Gesundheitspolitiker neue Parlamentarische Staatssekretäre im BMG

Der bisherige beamtete Staatssekretär Dr. Thomas Steffens, seit Mai 2019 im Amt, wird auf Bitten des neuen Ministers Karl Lauterbach noch einige Zeit im Ministerium bleiben. Mit Dr. Antje Draheim, zuletzt Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport in Mecklenburg-Vorpommern, kommt eine zweite beamtete Staatssekretärin ins Ministerium.

Neue Parlamentarische Staatssekretäre werden die Ärztin Sabine Dittmer, MdB, (57), seit 2018 gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, und der Jurist Edgar Franke, MdB, (61). Der SPD-Politiker war von 2014 bis 2017 Vorsitzender des Gesundheitsausschusses und seit 2018 stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. 2018 wurde er zum Opferbeauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen von Terroranschlägen im Inland ernannt. Mehr zum neuen Führungsstab des Bundesgesundheitsministeriums auf der Internetseite des BMG. (Quelle: BMG/Quintessence News)


Allergien gegen Zahnersatz: Zahnarzt muss ohne Hinweise nicht prüfen

Nicht wenige Patienten leiden unter Allergien oder Überempfindlichkeiten gegen Materialien. Es versteht sich von selbst, dass diese Materialien bei diesen Patienten nicht verwendet werden sollten. Wenn ein entsprechender Allergiepass vorgelegt wird, ist der Fall klar. Besteht auch eine Pflicht des Zahnarztes, von sich aus nach Allergien zu suchen oder von ihm verwendete Materialien ohne konkreten Anlass auf Verträglichkeit bei dem Patienten zu prüfen?

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat sich hierzu eindeutig positioniert: „Liegen keine konkreten Anhaltspunkte für etwaige Unverträglichkeiten vor, so besteht für den Zahnarzt grundsätzlich keine Verpflichtung zur Durchführung von Allergietests vor dem Einbringen von Zahnersatz“ (OLG Dresden, Urteil vom 5. August 2021, Az.: 4 W 276/21). Mit anderen Worten: Der Patient muss beweisen, dass dem Zahnarzt die Allergie bei Planung beziehungsweise Eingliederung des Zahnersatzes bekannt war – vorzugsweise durch Übergabe des Allergiepasses.

Quelle: Dr. Wieland Schinnenburg, Zahnarzt und Rechtsanwalt, Hamburg


AfD wird den Innen- und den Gesundheitsausschuss leiten

Vor der Wahl des neuen Bundeskanzlers Olaf Scholz am 8. Dezember 2021 stand für die Fraktionen im Deutschen Bundestag in dieser Woche die Verteilung der Ausschuss-Vorsitze auf der Tagesordnung. Das Ergebnis des Zugriffs der Parteien auf die auch parteipolitisch wichtigen Posten ist überraschend: Während die SPD den Außenausschuss und die CDU/CSU als größte Oppositionsfraktion traditionell den Haushaltsausschuss führt, gingen der wichtige Innenausschuss und der in der Pandemie besonders wichtige Gesundheitsausschuss an die AfD. Wie der Spiegel berichtet, habe offenbar keine der anderen Parteien die AfD daran gehindert, sich auch noch diesen Ausschuss zu sichern. (Quelle: Spiegel+)
 

Statistisches Bundesamt: Mehr als die Hälfte der Einnahmen aus der GKV

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat seinen Bericht „Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten“ vorgelegt. Danach haben Arztpraxen in Deutschland 2019 mit 71,2 Prozent den überwiegenden Teil ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erzielt. 25,9 Prozent der Einnahmen resultierten aus Privatabrechnung und 2,9 Prozent aus sonstigen selbstständigen ärztlichen Tätigkeiten.

Die durchschnittlichen Einnahmen je Arztpraxis lagen 2019 bei 602.000 Euro. Den Einnahmen standen Aufwendungen in einer durchschnittlichen Höhe von 306.000 Euro je Arztpraxis gegenüber. Aus der Differenz von Einnahmen und Aufwendungen ergibt sich ein durchschnittlicher Reinertrag einer Arztpraxis von ca. 296 000 Euro.

Der Reinertrag ist nicht mit dem Gewinn beziehungsweise dem Einkommen der Ärzte gleichzusetzen. Er stellt das Ergebnis des Geschäftsjahres der Praxis dar, berücksichtigt aber zum Beispiel nicht die Aufwendungen für Praxisübernahmen oder Aufwendungen für die Alters-, Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Krankenversicherung der Praxisinhaber und deren Familienangehörigen sowie die Beiträge zu Versorgungseinrichtungen der Praxisinhaber. Aufwendungen für Personal sind in den Aufwendungen enthalten.

In Zahnarztpraxen lagen sowohl die durchschnittlichen Einnahmen (721.000 Euro) als auch die Aufwendungen (470.000 Euro) über denen der Arztpraxen, der durchschnittliche Reinertrag je Zahnarztpraxis fiel dagegen etwas geringer aus (251.000 Euro).
Die Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten erzielten im Berichtsjahr 2019 durchschnittlich Einnahmen von 118.000 Euro bei Aufwendungen in Höhe von 33.000 Euro, wodurch sich rechnerisch ein Reinertrag von 85.000 Euro je Praxis ergab.

Während Arztpraxen im Jahr 2019 durchschnittlich 71,2 Prozent ihrer Einnahmen aus Kassenabrechnung erwirtschafteten, resultierten die Einnahmen der Zahnarztpraxen gut zur Hälfte (51,6 Prozent) aus dieser Einnahmequelle. In den psychotherapeutischen Praxen machten die Einnahmen aus Kassenabrechnung sogar fast neun Zehntel (87,4 Prozent) der gesamten Einnahmen aus. (Quelle: Destatis)


Neue Daten bestätigen: Privatpatienten stützen die medizinische Versorgung in Deutschland

Privatversicherte sind eine tragende Säule der medizinischen Versorgung in Deutschland. Das belegen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Nach den Angaben von Destatis erzielen Arztpraxen 25,9 Prozent ihrer Einnahmen aus Privatabrechnungen. Und das, obwohl nur rund 10 Prozent der Bevölkerung eine private Krankenvollversicherung haben. Damit bestätigt Destatis entsprechende Berechnun­gen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP).
Demnach würden jeder Arztpraxis ohne Privatpatienten mehr als 55.000 Euro pro Jahr fehlen. Das entspricht etwa anderthalb Stellen von medizinischen Fachangestellten, die eine Praxis dann nicht mehr beschäftigen könnte. Dem gesamten Gesundheitssystem gingen 12,7 Milliarden Euro pro Jahr verloren.

Zu den neuen Daten erklärt PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther: „In Deutschland können alle Menschen auf ein gemein­sames Versorgungssystem aus Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken zurückgreifen. Privatpatienten tragen durch ihre Zah­lungen überproportional zum Erhalt und zur Weiterentwicklung dieses Systems bei. Davon profitieren übrigens Arztpraxen in ländlichen Regionen besonders stark. Das kommt allen zugute: privat und gesetzlich Versicherten.“ (Quelle: PKV-Verband)
 

Neuer Bundesgesundheitsminister Lauterbach: BZÄK steht für Gespräche bereit

Vorsorge, gesunde Ernährung, Fremdkapital, Nachhaltigkeit und Bürokratieabbau – die Zahnärzteschaft habe konkrete Lösungsvorschläge der Zahnärzteschaft für gute Lebensverhältnisse in Stadt und Land, so die Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Sie gratuliert Prof. Dr. Karl Lauterbach zum Amt des Bundesministers für Gesundheit und betont gleichzeitig die vielen gemeinsamen Anknüpfungspunkte mit der Ampel-Koalition bei den anstehenden Aufgaben. Der Koalitionsvertrag greife viele Themen auf, die der Zahnärzteschaft wichtige Anliegen sind und für die es konkrete Lösungsvorschläge oder Best Practice Beispiele innerhalb der Zahnmedizin gibt: Gesunde Ernährung, Prävention, Vermeidung von fremdkapitalgetriebener Renditeorientierung in der Zahnmedizin, gute Versorgung in Stadt und Land, Nachhaltigkeit durch Reduktion des CO2-Fußabdrucks und Bürokratieabbau in den Praxen sind nur einige der sich ergebenden Schnittmengen.

„In den vergangenen Jahren haben wir viele dieser Probleme erfasst, wissenschaftlich fundiert analysiert und dann konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet. Im Umfeld der Zahnmedizin haben wir auf diese Weise erhebliche Fortschritte erzielen können. Die Zahnmedizin gilt inzwischen als Präventionsweltmeister und Benchmark“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK. „Dennoch gibt es genügend Baustellen, die zum Teil in Vernetzung mit den anderen Fachgebieten besprochen werden sollten. Im Vordergrund steht für uns ganz klar die Qualität der Patientenversorgung. Diese darf keinesfalls leiden, zum Beispiel unter Umsatzdruck in fremdkapitalfinanzierten MVZ, einer ohne sorgfältige Prüfung beschleunigten und vereinfachten Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen oder den sich stark verbreitenden, oftmals standardunterschreitenden Behandlungen mit Alignerschienen aus dem Internet.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen für ein pragmatisches, gemeinsames Anpacken bereit!“

Kritisch sieht die BZÄK das im Koalitionsvertrag fehlende klare Bekenntnis zum dualen Krankenversicherungssystem. Hier wünscht sich die BZÄK eine offene Diskussion mit den Koalitionären, wie im Laufe der Legislaturperiode Möglichkeiten entwickelt werden könnten, eines der besten Krankenversicherungssysteme der Welt zu unterstützen und weiterzuentwickeln. (Quelle: BZÄK)
 

Mehr als vier Millionen Impfungen

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland haben in der vergangenen Woche (KW 48/21) mit mehr als vier Millionen verabreichten Covid-19-Schutzimpfungen einen neuen Rekordwert erzielt. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried: „Nachdem die Vertragsärztinnen und -ärzte bereits seit Wochen von Impfrekord zu Impfrekord bei Tageswerten und Boosterungen eilen, haben sie nun auch die Bestmarke für die stärkste Impfwoche seit Beginn der Corona-Impfkampagne erreicht. In der letzten Woche sind insgesamt 4.081.983 Menschen in den Arztpraxen gegen das Covid-19-Virus geimpft worden. Davon waren 344.460 Erst-, 286.209 Zweit- und 3.451.314 Booster-Impfungen. Insgesamt sind nun knapp 14 Millionen Personen, das heißt jeder fünfte Erwachsene, in Deutschland geboostert. Zehn Millionen davon, also 73 Prozent, haben ihre Auffrischungsimpfung in den Arztpraxen erhalten. In der vergangenen Woche sind rund 1,8 Millionen mehr Menschen geboostert als vor sechs Monaten zweitgeimpft worden. Allein am letzten Samstag haben rund eine halbe Million Menschen eine Drittimpfung in den Praxen erhalten, ebenfalls eine neue Bestmarke für einen Samstag. Insgesamt sind in der vergangenen Woche 5,5 Millionen Menschen geimpft worden.

Wenn die etwa 75.000 impfenden Vertragsärztinnen und -ärzte sowie die Impfstellen dieses Tempo halten, kann die neue Regierungskoalition ihr Impfversprechen einlösen, dass bis Jahresende rund 30 Millionen Menschen eine Drittimpfung erhalten können. Dafür ist es aber unerlässlich, dass die Logistik der Impfstoffverteilung nun reibungslos läuft. Es muss gesichert sein, dass Praxen und Impfstellen jeweils genau die bestellten Impfstoffmengen bekommen und so alle angebotenen Impftermine mit den Patientinnen und Patienten eingehalten werden können. Jede weitere schwerwiegende Störung der COVID-19-Impfkampagne wird unweigerlich dazu führen, dass das zweifellos ambitionierte Impfziel bis Jahresende nicht erreicht werden kann.“ (Quelle: Zi)
 

FVDZ zum Impfen in Zahnarztpraxen: „Derzeit mehr Fragen als Antworten“

Gut gemacht oder doch bloß gut gemeint? „Von beidem ein bisschen“, kommentierte der das Vorhaben von Bund und Ländern, künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte aktiv am Impfmarathon beteiligen zu wollen. „Das Know-how ist da und die Bereitschaft der Kollegenschaft auch“, so Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, zum Vorhaben, Zahnärztinnen und Zahnärzte am Impfen zu beteiligen. Er wies aber zugleich auf rechtliche Fallstricke hin und warb für mehr Besonnenheit. Denn: Nach aktueller Rechtslage sei es Zahnärztinnen und Zahnärzten (noch) nicht erlaubt, „Behandlungen außerhalb des Lippenrots“ vorzunehmen. „Momentan“, so Schrader, „gibt es mehr Fragen als Antworten.“

Abgesehen von der logistischen Herausforderung für die Praxen, die gerade in der Vorweihnachtszeit traditionell aus allen Nähten platzen, sei auch die Haftungsfrage beim Impfen bislang nicht geklärt, warnte Schrader. Während bei Impfschäden die Staatshaftung greife, decke die zahnärztliche Berufshaftpflichtversicherung lediglich medizinische Maßnahmen innerhalb der Zahnheilkunde ab – beispielweise die Spritze zur Anästhesie im Rahmen zahnmedizinischer Eingriffe, aber nicht zu einer Impfung. Der FVDZ fordere daher von der Politik, „zunächst einen rechtssicheren Rahmen für die eigenverantwortlich impfenden Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.“

Unabhängig von den aktuellen Entwicklungen habe der FVDZ die Impfoffensive gegen Corona stets befürwortet und aktiv unterstützt, betonte Schrader und wies auf die vom Verband initiierte Pro-Impfen-Kampagne mit Wartezimmerplakaten hin (fvdz.de/impfen). „Wir werden der Kollegenschaft weiter mit Rat und Tat zur Seite stehen.“ FVDZ-Mitglieder könnten die Versicherungs- und Rechtsberatungsangebote des Freien Verbandes nutzen. Zudem würden die Informationen zum Umgang mit SARS-CoV-2 und zur Coronaimpfung auf der FVDZ-Website laufend aktualisiert. (Quelle: FVDZ)

KBV-Vertreterversammlung: Pandemie erneut zentrales Thema

Die Bewältigung der Corona-Pandemie steht erneut im Fokus der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die am 3. Dezember 2021 online zusammenkommt. Ein zentrales Thema wird außerdem der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung und die darin enthaltenen Vorhaben bezüglich der Gesundheitsversorgung sein.

Das Impfgeschehen und die angespannte Situation in den Praxen sind wesentliche Punkte, mit denen sich die 60 Mitglieder der Vertreterversammlung auseinandersetzen werden. Derzeit nimmt das Impfen massiv Fahrt auf. Mittlerweile haben über 10,4 Millionen Menschen eine Booster-Impfung erhalten, davon 7,5 Millionen in den Praxen.

Voraussetzung für den weiteren Impferfolg sind verlässliche Rahmenbedingungen der Politik. Dazu gehören ausreichende Impfstoffmengen, die rechtzeitig geliefert werden. Die KBV hatte auch immer wieder die bürokratischen Hindernisse und die uneinheitliche Kommunikation der Politik sowohl zu den Impfstoffen als auch zum Impfgeschehen kritisiert. Die Video-Konferenz wird per Livestream übertragen. (Quelle: KBV)


Medizinische Fachangestellte für ihren Einsatz in der Pandemie stärker würdigen

Eine Corona-Prämie auch für Medizinische Fachangestellte fordert die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), die Tarifpartei der ärztlichen Arbeitgeber von Medizinischen Fachangestellten (MFA), anlässlich ihrer Mitgliederversammlung Anfang Dezember. Damit stellt sich die AAA an die Seite des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V., der diese Forderung erneut Anfang November in einem Brandbrief an die Gesundheitsministerkonferenz erhoben hatte. Zuletzt hatte auch der 125. Deutsche Ärztetag 2021 an Bundesregierung und Landesregierungen appelliert, MFA den Beschäftigten in Krankenhäusern gleichzustellen und ihnen für ihr außerordentliches Engagement in der Coronakrise eine Corona-Prämie in vergleichbarer Höhe zu zahlen.

Für Arztpraxen sind MFA genauso so wichtig wie die Pflegekräfte für die Krankenhäuser“, betont Erik Bodendieck, Vorstandsvorsitzender der AAA. Dies sei in der Gesundheitspolitik leider immer noch nicht ausreichend angekommen. Dabei sind es vor allem die Praxismitarbeiterinnen, die die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung den Bürgerinnen und Bürgern erklären und die mitunter auch deren Unmut über diese Maßnahmen abbekommen. (Quelle: BÄK)


ApoBank-Analyse: Ärztinnen gründen lieber Einzelpraxen

Ärztinnen starten häufiger mit einer Einzelpraxis in die Selbständigkeit als ihre männlichen Kollegen. Das zeigt die geschlechterspezifische Auswertung der jüngsten Analyse zu ärztlichen Existenzgründungen, die die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) und das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) für die Jahre 2019 und 2020 gemeinsam durchgeführt haben. Demnach haben – ähnlich wie in den Vorjahren – zwei Drittel der Praxisgründerinnen allein den Schritt in die Niederlassung unternommen, bei Männern waren es mit 55 Prozent etwas mehr als die Hälfte.

Die Analysen zeigen auch im Zeitverlauf, dass Frauen bei der Praxisgründung im Schnitt weniger Geld in die Hand nehmen. Am Beispiel der Hausärzte wird deutlich, dass mit aktuell knapp 23.000 Euro immer noch ein Gender-Gap besteht – auch wenn die Investitionsbereitschaft sowohl bei Hausärztinnen als auch bei ihren männlichen Kollegen gestiegen ist. 2019/2020 haben Frauen in die Gründung einer Einzelpraxis durch Übernahme durchschnittlich 159.900 Euro investiert, Männer 182.600 Euro.

Ein Blick auf die letzten zehn Jahre zeigt, dass sich der Anteil an Ärztinnen bei den Existenzgründern zunächst stetig erhöht und mittlerweile bei gut 60 Prozent eingependelt hat. Im Vergleich zu dem Frauenanteil unter den Studierenden der Medizin (63 Prozent) liegt der Wert nur leicht drunter und deutet darauf hin, dass Selbständigkeit für Frauen eine attraktive Option der Berufsausübung darstellt. (Quelle: ApoBank)


KZV Bayerns: „3G auch für Patienten“

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) fordert, dass für Patienten von Zahnarztpraxen eine „3G-Regel“ eingeführt wird. Vor der Behandlung solle die Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises verpflichtend werden. Ausnahmen dürfe es nur für wenige Notfälle geben, forderte die KZVB Ende November.

Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte und ihre Mitarbeiter dazu, trotz vollständigem Impfschutz zwei Mal wöchentlich einen Corona-Test zu machen. Patienten müssen dagegen vor einer Behandlung keinerlei Auskünfte zu ihrem Impf- oder Teststatus erteilen. Für Christian Berger, Vorstandsvorsitzender der KZVB, ist das nicht nachvollziehbar: „Für den Besuch im Restaurant und beim Friseur gilt in Bayern 2G, bei Kulturveranstaltungen 2G+. In eine Zahnarztpraxis kann dagegen jeder Patient ohne irgendeinen Nachweis reinspazieren. Wir Zahnärzte arbeiten oft mehrere Stunden am offenen Mund des Patienten. Unsere Wartezimmer und die Praxen müssen weiterhin sichere Orte bleiben, in die man nur mit Impfung oder Testung gehen darf. Auch bei den meisten Schmerzbehandlungen ist vor dem Beginn noch genügend Zeit für einen Schnelltest. Wir appellieren an den Gesetzgeber, dass wir vor Behandlungen einen solchen Nachweis verlangen dürfen. Auf Wunsch können wir den Patienten einen Schnelltest auch in unseren Praxen anbieten. Wie bisher werden wir bei Notfällen auf einen Impf- oder Testnachweis verzichten.“ (Quelle: KZVB)
 

43,2 Stunden pro Woche

Die Arbeitszeit von Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzten lag im Jahr 2019 durchschnittlich bei 43,2 Stunden wöchentlich. Damit liegt sie um knapp ein Viertel höher als die Durchschnittsarbeitszeit aller Erwerbstätigen. (Quelle: KZBV-Jahrbuch 2021/KZBV)
 

KBV zu Impfung durch Zahnärzte: „notwendige ärztliche Kompetenz liegt bei ihnen vor“

Insgesamt zufrieden mit den Beschlüssen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 29. November 2021 zeigten sich Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel vom Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die GMK betont vollkommen zu Recht, dass es genügend Impfstoffe geben muss. Es ist nicht so sehr die Frage, wer sonst noch alles impfen könnte, sondern entscheidend ist, dass es ausreichend Impfstoffe gibt. Impfen ist eine originär ärztliche Aufgabe. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage der GMK nachvollziehbar, auch die zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen einzubinden, denn die notwendige ärztliche Kompetenz liegt bei ihnen vor“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

„Beim Impfen geht es um mehr als den Piks. Eine Impfung umfasst ebenso die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann“, erläuterte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. (Quelle: KBV)

 

Barmer-Pflegereport: Zahl Pflegebedürftiger steigt stärker als angenommen

Der Pflegenotstand in Deutschland wird nach neuesten Hochrechnungen der Barmer brisanter als bisher angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch weil es mit dann insgesamt rund sechs Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der Krankenkasse hervor, der am 1. Dezember 2021 in Berlin vorgestellt wurde.

Allen voran müssten die Bundesländer endlich ihrer Pflicht nachkommen, die Investitionskosten für stationäre Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Dadurch würde bereits eine Entlastung bei den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen erreicht werden.

Der Autor des Pflegereports, Prof. Dr. Heinz Rothgang vom SOCIUM – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen, wies aufgrund der höheren Zahl an Pflegebedürftigen und des zunehmenden Personalbedarfs auf einen deutlich größeren Finanzbedarf hin. Dieser werde ohne weitere Leistungsverbesserungen, die gleichwohl nötig seien, von 49 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 59 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 steigen. Außerdem fehlten Pflegekräfte. „Bereits heute fehlen tausende Pflegekräfte. Den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen, muss ein zentrales Anliegen werden“, so Rothgang. Den Reportergebnissen zufolge fehlten bis zum Jahr 2030 etwa 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung.

Wie aus dem Barmer-Pflegereport weiter hervorgeht, werden in weniger als zehn Jahren knapp drei Millionen Pflegebedürftige ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt und damit rund 630.000 mehr als im Jahr 2020. Zudem wird es insgesamt eine Million Menschen vollstationär und 1,17 Millionen durch ambulante Pflegedienste versorgte Menschen geben. (Quelle: Barmer)
 

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