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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – August 2022

(c) Quintessence News

Gassen appelliert: „Zeichnen Sie den offenen Brief“ – Lauterbach kommt nicht

Mit einem eindringlichen Appell wendet sich KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nochmals an alle Ärzte und Psychotherapeuten. „Zeichnen Sie den offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Lauterbach“, ruft Gassen auf. Die geplante Streichung der Neupatientenregelung bleibe nicht ohne Auswirkungen für die Versorgung.

Bis zum 25. August hatten bereits 35.000 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den offenen Brief unterzeichnet. „Dass innerhalb von zwei Wochen schon so viele Kolleginnen und Kollegen unterschrieben haben, zeigt, dass die Sparpläne der Bundesregierung auf breite Ablehnung stoßen“, sagte der stellvertretende Vorstandschef Dr. Stephan Hofmeister.

Der Brief mit den gesammelten Unterschriften soll nach Sondersitzung der KBV-Vertreterversammlung und der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen und Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen in Berlin am 9. September 2022 an Lauterbach übergeben werden. Dieser habe inzwischen mitteilen lassen, dass er aufgrund anderer Termine nicht teilnehmen könne. Der Vorstand der KBV hatte den Minister eingeladen, damit dieser seine Pläne der Ärzteschaft erläutern kann.

Ärzte, Psychotherapeuten sowie Praxismitarbeitende sind eingeladen, die Veranstaltung von 10 bis 12 Uhr live online zu verfolgen. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich in die Diskussion einzubringen. Dazu können sie bis zum 6. September über ein Kontaktformular mitteilen, was sie dem Minister zu dessen Sparplänen sagen möchten. Die Zuschriften sollen auszugsweise verlesen und Lauterbach im Nachgang übergeben werden, so die KBV. (Quelle: KBV)
 

Exocad: Mehr als 50.000 Lizenzen verkauft – Insights auf Mallorca

Die Darmstädter Softwareschmiede Exocad, ein Unternehmen von Align Technology, Inc. und einer der führenden Anbieter von dentaler CAD/CAM-Software, hat inzwischen mehr als 50.000 Lizenzen für seine Software verkauft. Das teilte das Unternehmen am 25. August 2022 mit. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für uns“, so Tillmann Steinbrecher, CEO von Exocad. „Unser Fokus liegt von Anfang an auf der Entwicklung stabiler und zuverlässiger Softwarelösungen für die Dentalbranche. Unser stetiges Wachstum im Markt zeigt, dass wir unseren Kunden die richtigen Werkzeuge für die angemessene Behandlung ihrer Patienten bieten.“

Exocad wurde vor mehr als einem Jahrzehnt gegründet und hat sich seitdem von einem Start-Up zu einem führenden Unternehmen in der Branche für dentale CAD/CAM-Software entwickelt. „Wir möchten uns besonders bei allen bedanken, die unsere Arbeit unterstützen: bei unseren Vertriebspartnern, strategischen Partnern und Kunden“, so Novica Savic, CCO bei exocad. „Um unserer Dankbarkeit Ausdruck zu verleihen, schenken wir dem 50.000. Softwarelizenznehmer zwei Flugtickets inklusive Hotelaufenthalt für unsere im Oktober stattfindende Exocad Insights-Veranstaltung auf Mallorca.“

Bei den Insights 2022, dem globalen Community-Event des Unternehmens, bietet exocad vom 3.-4. Oktober in Palma de Mallorca, Spanien, praktische Vorführungen der neuen Softwareversion DentalCAD 3.1 Rijeka. Die zweitägige Veranstaltung wartet mit Gelegenheiten auf, direkt von Marktführern aus der Dentalbranche und Anwendungsspezialisten mehr über die neuesten Funktionen von Rijeka zu erfahren. Weitere Informationen auf der Veranstaltungsseite. (Quelle: Exocad)
 

Postmappen für Hessens neue Schulkinder

Eine Postmappe der Zahnärzte bekommen die Erstklässler in Hessen.
Eine Postmappe der Zahnärzte bekommen die Erstklässler in Hessen.
Foto: LZKH/KZVH
Anfang September werden in Hessen mehr als 60.000 Kinder eingeschult. Neben ihrer Schultüte und vielen neuen Eindrücken und Erlebnissen nehmen die Kinder nach Schulschluss auch ihre neue Postmappe mit nach Hause – und die macht auch den Eltern Freude, so die Kassenzahnärztliche Vereinigung und die Landeszahnärztekammer Hessen. Zum einen, weil die bunten Mappen für Ordnung im Schulranzen sorgen. Und zum anderen, weil die Informationen auf den Mappen dabei helfen, den Kindern Tag für Tag ein ebenso ansprechendes wie abwechslungsreiches und gesundes Frühstück mitzugeben. Anhand eines Baukastensystems auf der Mappe können alle Komponenten wie Getränk, Brotsorte, Belag, Gemüse, Obst oder Milchprodukte gemäß dem Konzept des zuckerfreien Vormittags kombiniert werden, was sowohl den Kindern als auch den Zähnen Spaß macht.

27.200 Postmappen haben die Landeszahnärztekammer Hessen und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen in diesem Jahr an die hessischen Schulen verschickt. 517 Grundschulen hatten Mappen als Klassensatz bei der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen angefordert.

Durch die Bilder und Texte auf den Mappen wird das Konzept der „Fünf Sterne“ für gesunde Zähne, das zahngesunde Ernährung, Mundpflege, richtiges Naschen und zahnärztliche Vorsorge kombiniert, mit Grafiken anschaulich erläutert und Kindern damit ein Aufwachsen mit gesunden Zähnen ermöglicht. Insbesondere lernen Eltern und Kinder, wie richtiges Zähneputzen nach der KAIplus Systematik funktioniert.

Erstellung und Versand der Postmappen erfolgen in Zusammenarbeit mit der LAGH und dem Projektbüro Schule & Gesundheit des Hessischen Kultusministeriums. Als Sponsor ist die Fa. Kreussler Pharma beteiligt. (Quelle: LZKH/KZVH)
 

Simon Campion wird neuer CEO von Dentsply Sirona

Dentsply Sirona hat Ende August mitgeteilt, dass Simon Campion zum neuen President und Chief Executive Officer ernannt wurde und mit Wirkung zum 12. September 2022 dem Board of Directors („Aufsichtsrat“) angehört. Er folgt auf John Groetelaars, der nach dem vorzeitigen Ausscheiden von Don Casey seit April 2022 als Interims-CEO tätig war. John Groetelaars wird dem Aufsichtsrat auch weiterhin angehören.

Simon Campion
Simon Campion
Foto: Dentsply Sirona
Simon Campion kommt vom Medizintechnikunternehmen Becton, Dickinson and Company. Dort war er zuletzt als Executive Vice President und President für das Segment Medical zuständig. Davor war er nach der Übernahme des Medizintechnikunternehmens C. R. Bard als President für das Segment Interventional. Zuvor hatte er verschiedene Führungspositionen bei C. R. Bard inne, unter anderem die Leitung des Geschäftsfelds Surgery.

Im Zuge der Berufung des neuen CEO hat der Aufsichtsrat zudem eine Überprüfung der Geschäfte und der operativen Bereiche, einschließlich Wettbewerbsposition und Portfolio, Möglichkeiten zur Margenverbesserung und Kapitalstruktur angekündigt.

Die Ernennung Campions erfolgt offensichtlich mit dem klaren Ziel und der Erwartung, die wirtschaftliche Performance des Unternehmens wieder zu verbessern. Eric K. Brandt, der Vorsitzende des Aufsichtsrats von Dentsply Sirona, sagte: „Die Ernennung von Simon Campion ist das Ergebnis eines umfassenden Prozesses zur Identifikation der richtigen Führungskraft, die dem Unternehmen dabei helfen, seine strategischen und finanziellen Ziele zu erreichen. […] In seiner Zeit bei BD hat Simon Campion jährlich eine über dem Markt liegende Umsatzsteigerung erzielt, die M&A-Tätigkeit der Segmente beschleunigt und die Agenda für organische Innovationen ausgeweitet. Wir sind davon überzeugt, dass Simon Campion das Unternehmen mit seinen Werten und seiner Führungskompetenz ganz klar voranbringen wird, insbesondere, da sich das Unternehmen gerade auf den Abschluss der vom Prüfungsausschuss durchgeführten Prüfung vorbereitet, um die operative Disziplin zu verbessern und die Verantwortlichkeiten zu stärken.“

Simon Campion hat einen Bachelor-Abschluss in Ingenieurwissenschaften und hat im Fach Maschinenbau an der University of Limerick in Irland promoviert. Außerdem besitzt er einen MBA von der Open University in Großbritannien. (Quelle: Dentsply Sirona)
 

Aera bekommt Verstärkung für die Unternehmensentwicklung

Eine Position mit Weitblick: Mit Sophia Ries bereitet sich AERA-Online langfristig für die Unternehmenszukunft vor.
Eine Position mit Weitblick: Mit Sophia Ries bereitet sich AERA-Online langfristig für die Unternehmenszukunft vor.
Foto: Aera
Mit Sophia Ries holt sich Aera-Online, nach eigenen Angaben Deutschlands größte Preisvergleichs- und Bestellplattform für Dentalprodukte, Verstärkung für den Bereich Unternehmensentwicklung ins Haus. Seit Anfang August unterstützt die Betriebswirtin das IT-Unternehmen aus Vaihingen/Enz im Projektmanagement und beteiligt sich an der strategischen Ausrichtung für die Zukunft.

Ihre fundierten Kenntnisse wird Ries in der erweiterten Geschäftsführung einbringen, Geschäftsfelder mitentwickeln, strategische Projekte koordinieren und so die Marktposition des Online-Bestellportals für Zahnarztpraxen und Dentallabore stärken. „Ich freue mich sehr darauf, bei der strategischen Ausrichtung von Aera-Online mitzuwirken und auf die abwechslungsreichen Aufgaben, die mich erwarten werden“, so Sophia Ries.

Aera-Gründer und Geschäftsführer Boris Cords ergänzt: „Wir freuen uns, dass wir Sophia Ries für unser Team gewinnen konnten. In wenigen Jahren verabschieden wir unseren operativen Geschäftsführer Gerald Müller in den verdienten Ruhestand. Deshalb planen wir, Frau Ries bis dahin als Teil der Geschäftsleitung aufzubauen und in die strategische und operative Führung unseres Unternehmens einzubinden. Die Weichen für die Zukunft von sind also gestellt“. (Quelle: Aera)
 

Risikopatienten, KfO-Anomalien, Unterkieferprotrusionsschienen: Neue Leitlinien veröffentlicht

In der Zahnmedizin sind drei neue Leitlinien veröffentlicht worden. Bei der zahnärztlichen Behandlung von Patienten vor einer Organtransplantation, in der akuten immunsupprimierten Phase nach der Organtransplantation und im Langzeitverlauf bestehen häufig Unsicherheiten von Seiten der Zahnärzte, der Transplantationszentren und der Patienten. Dazu wurde federführend durch die Arbeitsgemeinschaft für Oral- und Kieferchirurgie (AGOKi) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine S2k-Leitlinie „Zahnärztliche Behandlungsempfehlungen von Kindern und Erwachsenen vor und nach einer Organtransplantation“ entwickelt mit dem Ziel, durch konsensbasierte Handlungsempfehlungen allen beteiligten Behandlern Sicherheit in der Entscheidungsfindung zahnärztlicher Behandlungen vor und nach Organtransplantation zu geben.

Neu ist auch die S3-Leitlinie zur Identifikation und Standardisierung des optimalen Behandlungszeitpunkts bei sagittalen Bisslage-Anomalien. Federführend durch die DGKFO und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit 19 weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte Orientierungshilfe für die Frage des Behandlungsbeginns vor dem Hintergrund eines individuell optimalen Behandlungsergebnisses unter Reduktion möglicher Risiken sowie einer adäquaten Aufwand-Nutzen-Relation entwickelt.

Eine S1-Handlungsempfehlung wurde zum Thema „Die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS): Anwendung in der zahnärztlichen Schlafmedizin beim Erwachsenen“ entwickelt. Federführend durch die DGZS und die DGZMK wurde in Zusammenarbeit mit vier weiteren beteiligten Fachgesellschaften und Institutionen eine breit konsentierte Orientierungshilfe für die Anwendung von UPS im Rahmen der zahnärztlichen Schlafmedizin entwickelt. Im Sinne der Qualitätsförderung ist es das Ziel, die Anwender mit Hinweisen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisorientierung zu unterstützen. (Quelle: DGZMK)


Lauterbach soll Praxen am 9. September seine Sparpläne erläutern

Die Auswirkungen der geplanten Aufhebung der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sind Anlass einer Sondersitzung, zu der die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 9. September 2022 in Berlin zusammenkommen. Eingeladen ist auch Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Ärzte und Psychotherapeuten können die Veranstaltung online live verfolgen und sich vorab zu Wort melden.

Als Gastredner wurde der Bundesminister für Gesundheit angefragt. Mit der Einladung will der KBV-Vorstand Lauterbach die Möglichkeit geben, die von ihm geplanten Maßnahmen den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten zu erläutern. Anschließend sollen – auch mit Blick auf den ärztlichen und psychotherapeutischen Alltag – die Auswirkungen des geplanten GKV-Finanzierungsgesetzes besprochen und die Situation der ambulanten Versorgung diskutiert werden.

Ärzte und Psychotherapeuten haben die Möglichkeit, sich aktiv in die Veranstaltung am 9. September einzubringen. Dazu können sie bis zum 6. September über ein Kontaktformular mitteilen, was sie dem Minister in diesem Zusammenhang sagen möchten. Die Zuschriften sollen auszugsweise verlesen und Lauterbach übergeben werden.

Außerdem läuft seit 11. August eine Unterschriftenaktion der KBV für einen offenen Brief an Minister Lauterbach, die laut KBV auf große Resonanz stößt. In dem Brief wird Lauterbach aufgefordert, die Pläne zur Streichung der Neupatientenregelung fallen zu lassen und den Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu ändern. (Quelle: KBV)


CGM-Konnektoren müssen ausgetauscht werden

Praxen mit einem Konnektor der Firma CompuGroup Medical kommen nach jetzigem Stand an einem Austausch des Geräts nicht vorbei. Der Wechsel der Hardware ist derzeit die einzige Möglichkeit, um die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sicherzustellen, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). „Wir empfehlen allen Praxen, die von der CGM angeschrieben werden und deren Konnektor-Zertifikat demnächst ausläuft, die Geräte gegen neue – gegebenenfalls auch von einem anderen Hersteller – austauschen zu lassen und sich mit ihrem Dienstleister vor Ort in Verbindung zu setzen“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Thomas Kriedel. Aktuell gebe es zum Konnektorentausch keine Alternative. Nur bei den Anbietern der Konnektoren besteht grundsätzlich eine Auswahlmöglichkeit.

CGM hat kürzlich die Kosten für den Austausch an die für die Vertragsärzte vereinbarte Kostenpauschale angepasst. Für die Vertragszahnärzte wird über die Kostenpauschale noch zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband verhandelt, hieß es Mitte August auf Nachfrage der Redaktion vonseiten der KZBV. (Quelle: KBV/Quintessence News)


ApoBank: Ina Quilling wird neue Leiterin Unternehmenskommunikation

Ina Quilling
Ina Quilling
Foto: ApoBank
Zum 1. September 2022 übernimmt Ina Quilling als Bereichsleiterin die Verantwortung für die internen und externen Kommunikationsaktivitäten sowie die Markenführung der ApoBank und berichtet an den Vorstandsvorsitzenden Matthias Schellenberg. Der bisherige Leiter Unternehmenskommunikation, Henrik Hannemann, verlässt die Bank im besten gegenseitigen Einvernehmen, um wieder in die Selbständigkeit zurückzukehren.

Matthias Schellenberg: „Wir befinden uns mit der ApoBank in einer bedeutsamen Transformationsphase, in der wir uns unter anderem auch wieder stärker auf unsere Kundenbedürfnisse ausrichten werden. Entscheidend wird dabei für uns auch die erfolgreiche Einbindung unserer Mitarbeitenden in diesen Veränderungsprozess sein. Ina Quilling bringt mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Unternehmenskommunikation die besten Voraussetzungen mit, diesen Prozess gemeinsam mit ihrem Team erfolgreich mitzugestalten. Hierfür wünsche ich ihr und dem Team viel Glück und Erfolg. Bei Henrik Hannemann bedanke ich mich herzlich für seine gute Arbeit in den letzten anderthalb Jahren und wünsche ihm für seinen privaten und beruflichen Lebensweg nur das Beste“, so Schellenberg weiter.

Ina Quilling wechselte nach ersten beruflichen Stationen beim WDR in die Unternehmenskommunikation der Deutschen Post, wo sie unterschiedliche Funktionen in der externen und internen Kommunikation innehatte. 2007 ging sie als Leiterin Interne Kommunikation und Events zur Deutschen Postbank, wo sie sich intensiv mit Transformations- und Change-Prozessen beschäftigte. Im Zuge der Zusammenführung des Privatkundengeschäfts von Postbank und Deutscher Bank wurde sie zur Leiterin Interne Kommunikation für das Privatkundengeschäft der Deutschen Bank – inklusive der Postbank – ernannt. (Quelle: ApoBank)


Spannend, praktisch und gesund: Was kommt in die Schultüte?

Mit dem Ende der Sommerferien steht in Kürze an den Grundschulen in Hessen die Einschulung bevor. Mehr als 60.000 Kinder sehen dem großen Tag erwartungsvoll entgegen. Eltern und Angehörige haben oft viel Zeit darauf verwendet, eine individuelle Schultüte zu basteln und nun gilt es, diese zu füllen. Für viele Eltern stellt sich dabei die Frage: Welcher Inhalt ist der richtige – gerade auch im Hinblick auf die Gesundheit des Kindes?

Aus Sicht der hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte ist es wichtig, auf Abwechslung beim Befüllen der Schultüten zu setzen. Eine reine „Zuckertüte“ kann den Zähnen und zudem der Gesundheit schaden. Etwas zum Naschen darf hinein, aber es sollte nicht zu viel sein. Alternativen zu Süßwaren mit herkömmlichem Haushaltszucker sind die Süßigkeiten mit dem Zahnmännchen-Symbol, die es in großer Auswahl gibt.

Sinnvoll für den Schulbeginn und somit ideal für die Schultüte sind zudem kleine Geschenke, die Schulkinder beim Start in den neuen Lebensabschnitt unterstützen und die Selbständigkeit fördern. Eine Checkliste mit vielen weiteren Vorschlägen für eine zahngesunde Schultüte ist auf der Internetseite der Initiative proDente e.V. verfügbar. (Quelle: KZV Hessen)
 

FDI-Weltzahnärztekongress 2023 in Sidney

Erstmals nach vier Jahren wird der Weltzahnärztekongress der Weltzahnärzteorganisation FDI wieder in Präsenz stattfinden, nachdem der für 2022 geplante Kongress in Mumbai abgesagt werden musste. Tagungsort wird vom 24. bis 27. September 2023 die australische Metropole Sydney sein.
„Wir freuen uns, diesen Kongress gemeinsam mit unserem Mitglied, der Australian Dental Association, zu veranstalten und Sie in der Küstenmetropole Sydney - der größten Stadt Australiens - begrüßen zu dürfen“, so die FDI in der Ankündigung.

Der Weltzahnärztekongress sei eine der wichtigsten Fortbildungsveranstaltungen der FDI und eine einmalige Gelegenheit für uns, die Beziehungen und die Zusammenarbeit innerhalb der globalen Mundgesundheitsgemeinschaft zu stärken. Zur Einladung gibt es auch ein kleines Video auf dem Youtube-Kanal der FDI.

Nach der Absage des Kongresses in Mumbai werden in diesem Jahr alle Sitzungen des Weltzahnärzteparlaments einschließlich aller Geschäftstreffen, vom 19. bis 24. September 2022 in Präsenz in Genf, Schweiz, stattfinden. Das Programm steht bereits auf der FDI-Internetseite zur Verfügung. (Quelle: FDI)


Prof. Dianne Rekow ist am 11. August 2022 unerwartet gestorben

Prof. Dr. Dianne Rekow (✝︎)
Prof. Dr. Dianne Rekow (✝︎)
Quelle: QTV
Zahnmedizinerin und Kieferorthopädin, Ingenieurin mit Schwerpunkt Biomedical Engineering, Physikerin und Mathematikerin – Prof. Dr. Dianne Rekow war vielseitig interessiert und begabt, was sich auch in zahlreichen Patenten niederschlug. Am 11. August 2022 ist die Grande Dame der digitalen Zahnmedizin unerwartet gestorben.

Ihr Name ist verbunden mit den Grundlagen und der Umsetzung der CAD/CAM-Technologie in Zahnmedizin und Zahntechnik. Auch dem Quintessenz-Verlag war Dianne Rekow als Autorin verbunden – als Mitautorin von Fachbeiträgen in internationalen Fachzeitschriften und vor allem als Herausgeberin und Autorin des 2018 erschienen umfangreichen Buchs „Digital Dentistry“. Der Quintessenz-Verlag trauert mit Angehörigen und Freunden um eine ganz besondere Persönlichkeit der Zahnmedizin, deren Arbeit weit über ihre Zeit hinausreichen wird. (Einen Nachruf lesen Sie hier.)(Quelle: QN)


Digitalisierung im Praxisalltag: Lunch-break-Events für MFA und ZFA

Die Gematik bietet in Kooperation mit dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. im August und September 2022 wieder verschiedene Termine im Online-Format an: Bei „gematik trifft MFA/ZFA – lunch break“ geht es um die Vermittlung grundlegender Informationen zum digitalen Praxisalltag für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte. Expertinnen und Experten der Gematik beantworten die Fragen der Teilnehmerinnen/Teilnehmer.

Termine:

Hannelore König, Präsidentin des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V., sagt: „Die Digitalisierung kommt immer mehr ganz konkret in den Praxen an und damit in der täglichen Arbeit der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten. Sie werden auch von den Patientinnen und Patienten nach den Anwendungen gefragt und müssen diesen Wissensbedarf managen. Je besser sie selbst informiert sind und routiniert mit den digitalen Anwendungen umgehen können, umso qualifizierter und nachvollziehbarer können sie dieses Wissen weitergeben.“

Lars Gottwald, Leiter Business Teams in der Gematik, betont: „Die Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten arbeiten jetzt beziehungsweise künftig tagtäglich mit den digitalen Anwendungen. Es ist deshalb ganz wichtig, diese Berufsangehörigen unmittelbar in den Prozess der Digitalisierung einzubeziehen. Schritt für Schritt werden alle Klassiker im Praxisalltag – so wie das Rezept - in ihrer Form und in den Abläufen digital – für alle Beteiligten. Das geht nur gemeinsam mit allen, die darin arbeiten.“ (Quelle: VmF)


„Barmer Gesundheitsreport“: Gendermedizin im Fokus

Quelle: bifg
Die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Deutschland zeichnet sich durch Hochleistungsmedizin und immer individuellere Behandlungsmethoden aus. Gleichwohl orientiert sich die Medizin immer noch nicht genug an den geschlechtsspezifischen Besonderheiten bei bestimmten Erkrankungen. Diese erfordern eine Therapie und Medikation, die gezielt auf Frauen oder Männer zugeschnitten ist. Gendermedizin hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung für alle Menschen zu verbessern. Für die Barmer ist dies Grund genug, das Schwerpunktkapitel des diesjährigen Gesundheitsreports dem Thema „Gender“ zu widmen. Analysiert wird die Situation in drei Altersgruppen, um ihre spezifischen Belastungen und Krankheitsfolgen zu erkennen.

An welchen Erkrankungen leiden Männer und Frauen besonders häufig? Welche Unterschiede bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt es? Der vollständige Report und Infografiken stehen auf der Internetseite des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung zum Herunterladen zur Verfügung. (Quelle: bifg)

 

Zahnärzte als Praxispartner – Seminar am 27. August 2022 in Düsseldorf

Das war für die Teilnehmer der ersten Seminare wohl eine der wichtigsten Erkenntnisse: Es gibt viele Möglichkeiten für Zahnärzte, als Partner in der Praxis zusammenarbeiten, aber es muss doch viel beachtet und geregelt werden, was man vorher so gar nicht auf dem Schirm hatte. „Es hat viele unserer Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer doch überrascht, was alles geklärt werden muss, bevor man als Praxisinhaber einen Partner aufnimmt beziehungsweise als Partner in eine bestehende Praxis einsteigt“, so Thomas Kirches, DentBeratung, der gemeinsam mit Experten diese Seminare organisiert (mehr dazu auch im Interview mit Thomas Kirches).

Am Samstag, 27. August 2022, gibt es in Düsseldorf wieder ein ganztägiges Seminar für alle, die einen Partner/eine Partnerin in die eigene Praxis aufnehmen wollen oder in eine Praxis einsteigen möchten. Für die Teilnahme gibt es 5 Fortbildungspunkte. Es sind noch einige wenige Plätze frei. Mehr Informationen im Flyer, Anmeldung mit dem Formular (Quelle: DentBeratung)
 

Verbot von Titandioxid in Lebensmitteln: Ablauf der Übergangsfrist

Bei der jüngsten Risikobewertung des Stoffs Titandioxid konnte eine erbgutschädigende Wirkung nicht ausgeschlossen werden. Titandioxid wurde daraufhin die Zulassung als Lebensmittelzusatzstoff E 171 EU-weit entzogen. Ab dem 8. August 2022 dürfen Lebensmittel, die E 171 enthalten, nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin mit.

Titandioxid wurde bislang unter anderem als weißes Farbpigment und als Trägerstoff für andere Farbpigmente eingesetzt. So wurde es zum Beispiel in Süßwaren, Überzügen und Dragees verwendet. Im Mai 2021 kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bei der Neubewertung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 jedoch zu dem Ergebnis, dass die Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr länger als sicher angesehen werden könne. Eine erbgutschädigende Wirkung (Genotoxizität) konnte nicht ausgeschlossen werden. Die Europäische Kommission hat daraufhin die Zulassung der Verwendung von E 171 in Lebensmitteln mit einstimmiger Billigung der EU-Mitgliedstaaten aufgehoben.

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/63 zum 7. Februar 2022 ist Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 somit nicht mehr zugelassen. Bis zum 7. August 2022 durften Lebensmittel, die gemäß den vor dem 7. Februar 2022 geltenden Vorschriften hergestellt wurden, noch in den Verkehr gebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt dürfen sie bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum auf dem Markt bleiben. (Quelle. BVL)
 

Reinhardt: Kassen verfolgen Strategie der kalten Strukturbereinigung

Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Hartmannbunds, Dr. Klaus Reinhardt, verfolgt die Honorarpolitik der gesetzlichen Krankenkassen mit Blick auf die ambulante Versorgung eine „Strategie der kalten Strukturbereinigung“. Anders seien Veranstaltungen wie der Auftakt der Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswerts am 5. August 2022 nicht mehr zu interpretieren. „Wer angesichts der offenkundigen finanziellen Herausforderungen für die Kolleginnen und Kollegen in ihren Praxen mit einer Nullnummer in die Honorargespräche startet, dem mangelt es nicht nur an Respekt, sondern der setzt auch ganz bewusst klare Signale“, sagte Reinhardt.

Eine der Kernbotschaften eines solchen Auftretens: Man hält die vorhandenen Strukturen der ambulanten Versorgung für überdimensioniert und nimmt ein Abschmelzen durch finanzielles Ausbluten gezielt in Kauf. Dass ein solcher Prozess irreversibel sei, beeindrucke die Kassen offensichtlich nicht. „Auf Knopfdruck lässt sich diese Versorgungsebene nicht wieder aktivieren. Da die Attraktivität der Niederlassung auch für potenzielle Nachfolger – analog zu den immer schwierigeren wirtschaftlichen Verhältnissen – immer mehr sinkt, schaffen die Kassen mit ihrer Politik eine ganz spezielle Form der Nachhaltigkeit – nämlich die der nachhaltigen Zerstörung von unverzichtbaren Versorgungsstrukturen“, sagte Reinhardt. (Quelle: Hartmannbund)
 

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: KZV BW-Vorstand schickt rund 1.500 Protestschreiben an Lauterbach

Der Entwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz stößt bei der Zahnärzteschaft auf erheblichen Widerstand. Nach einem Aufruf der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW) haben rund 1.500 Zahnärztinnen und Zahnärzte ein Protestschreiben an den Bundesgesundheitsminister unterzeichnet. Die Briefe wurden dem Ministerium in dieser Woche durch den Vorstand der KZV BW mit einem Begleitschreiben zugestellt.

Darin heißt es: „Die geplante Wiedereinführung einer harten Budgetierung wird die Zahnarztpraxen vor erhebliche wirtschaftliche Probleme stellen. Infolgedessen wird insbesondere in strukturschwächeren Gebieten die Niederlassungsbereitschaft des zahnärztlichen Nachwuchses sinken, viele Praxisstandorte werden dadurch in den nächsten Jahren verloren gehen. Zudem wird eine harte Budgetierung die Durchführung wichtiger neuer Leistungen, wie zum Beispiel im Bereich der Parodontitistherapie, ausbremsen. Im Ergebnis kommt es zu dem, was Sie wiederholt ausgeschlossen haben: zu einer massiven Reduktion des Leistungsangebotes, die eine erhebliche Verschlechterung der Mundgesundheit vieler Menschen zur Folge hätte.“

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass der Anteil der Ausgaben der Krankenkassen für zahnärztliche Leistungen seit dem Jahr 2000 von ca. 9 Prozent auf mittlerweile nur noch 6,25 Prozent gesunken sei. „Dies zeigt, dass die Zahnärzteschaft seit Jahren einen Beitrag zur Stabilisierung der Krankenkassenfinanzen leistet“, so der Vorstand der KZV BW. (Quelle: KZV BW)
 

BDDH präsentiert neuen Partner Philips

Quelle: Philips
Der Berufsverband Deutscher Dentalhygienikerinnen (BDDH) sondierte potenzielle Premiumpartner und überzeugte Philips. „Qualifizierte Aus- und Fortbildung zu stärken, ist eines der großen BDDH-Ziele. Nun haben wir mit Philips einen Partner gewonnen, der unsere Erwartungen erfüllt und uns in diversen Projekten unterstützt“, so Aydan Sachs, Präsidentin des BDDH.

Dialog, Information, und Qualifizierung sind Hauptanliegen des Verbands. Durch Fachveranstaltungen, Informationsmaterialien für Patienten und strategischen Allianzen sorgt der BDDH für die Anerkennung des Berufsstands. Von der Partnerschaft mit Philips sollen alle Qualifikationsniveaus in den Praxen profitieren, heißt es.

Dabei werde der Fokus nicht nur auf der bekannten Philips-Fähigkeit liegen, mittels Schalltechnologie das Ergebnis präventiver Maßnahmen bis zum nächsten Praxistermin maximal zu erhalten. Auch ein regelmäßiger Dialog mit den BDDH-Expertinnen und -Experten in den Praxen soll zum Beispiel bei der Entwicklung neuer Produkte helfen. Ferner werden Workshops und neue Informations-Formate etabliert, so die Ankündigung. Mehr Informationen zum BDDH auf der Website des Verbands. (Quelle: BDDH/Philips)
 

BZÄK stellt Informationen zu Affenpocken bereit

Die Bundeszahnärztekammer hat auf ihrer Website Informationen zum Thema Affenpocken veröffentlicht, unter anderem eine Einschätzung zur Hygiene, Übertragung, Symptomen, Maßnahmen, Impfung und weitere Informationen. (Quelle: BZÄK)
 

Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten wieder per Telefon möglich

Vertragsärzte können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ab sofort wieder telefonisch krankschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 4. August 2022 angesichts der Corona-Infektionszahlen beschlossen. Die Sonderregelung ist befristet bis zum 30. November 2022. Vertragsärztinnen und -ärzte haben somit erneut die Möglichkeit, ihren Patientinnen und Patienten nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit (AU) für bis zu sieben Kalendertage zu bescheinigen. Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch eine einmalige Verlängerung der AU-Bescheinigung um weitere sieben Kalendertage möglich, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).

Angesichts von häufig milden oder auch symptomlosen Verläufen bei Infektionen mit einer Omikron-Variante – anders als in vorherigen Coronawellen mit häufig schwereren Verlaufsformen – sind zudem Patienten ohne Symptome in aller Regel nicht arbeitsunfähig. Eine häusliche Isolation wird in diesen Fällen allein infektionsrechtlich begründet. Diese Patientinnen und Patienten sollten sich deshalb an die zuständigen Gesundheitsämter wenden, so die KBV.

Auch die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21) soll wieder telefonisch möglich sein. Die zwischen KBV und dem GKV-Spitzenverband hierzu getroffene Vereinbarung soll wiederaufgenommen werden. Mehr Informationen bei der KBV. (Quelle: KBV)
 

KBV beginnt Verhandlungen zum Orientierungswert 2023

Die Vertragsärzte beginnen am Freitag, 5. August 2022, die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Orientierungswerts zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Dabei geht es vor allem um die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten, die die Praxen stark belasten, so die KBV. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen diese für Praxen relevanten Investitions- und Betriebskosten bei der Anpassung des Orientierungswerts und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen berücksichtigt werden.

Der Vorstand der KBV rechnet für dieses Jahr mit sehr schwierigen Verhandlungen. „Der Bundesgesundheitsminister will die Neupatientenregelung kippen und die Krankenkassen wollen Nullrunden ansetzen. Gleichzeitig haben die Praxen mit enormen Kostensteigerungen zu kämpfen, wie die jüngste Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung aufzeigt“, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen am 4. August 2022.

Doch immer mehr Leistung für weniger Geld funktioniere nicht, stellte Gassen klar. „Den Kolleginnen und Kollegen würde ja vor diesem Hintergrund gar nichts anderes übrigbleiben als Leistungen herunterzufahren.“

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister wies auf die stark steigenden Kosten unter anderem für Energie sowie einer enorm angezogenen Inflation hin. Damit würden sich die Praxen genau wie andere Betriebe und Unternehmen konfrontiert sehen. Noch nicht berücksichtigt im aktuellen Orientierungswert seien zudem die deutlich gestiegenen Personalaufwendungen durch den bereits einige Jahre zurückliegenden Tarifabschluss. (Quelle: KBV)
 

Renteneintritt der Babyboomer: Folgen für Arbeitsmarkt und Sozialversicherung

Der bevorstehende Ruhestand der Babyboomer hat danach weitreichende Folgen für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen, so der PKV-Verband.
12,9 Millionen Erwerbspersonen in Deutschland werden in den nächsten 15 Jahren das Renteneintrittsalter erreichen – fast ein Drittel der gesamten Erwerbsbevölkerung. Diese Entwicklung ist auf den Renteneintritt der Babyboomer zurückzuführen, jenen zahlenmäßig stärksten Jahrgängen, die zwischen 1957 und 1969 zur Welt kamen. Ihnen folgten seit den 1970er Jahren deutlich niedrigere Geburtenraten. Das zeigen die Zahlen aus dem neuen Mikrozensus 2021 des Statistischen Bundesamts.

Der demografische Wandel erreicht damit auch den Arbeitsmarkt. Die jüngere Altersgruppe kann die ältere zahlenmäßig nicht ersetzen. Das bedeutet: Unter dem Strich werden der deutschen Wirtschaft bis 2035 bis zu sechs Millionen Erwerbspersonen verloren gehen.

Die Alterung der Gesellschaft wirkt sich aber nicht nur auf den Arbeitsmarkt, sondern auch auf die Sozialversicherungen aus. Denn im Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Sozialen Pflegeversicherung tragen die Erwerbstätigen die Ausgaben der Ruheständler mit, weil die Beiträge auf Renteneinkünfte und sonstige Ruhegelder nicht kostendeckend sind. Die immer höheren Lasten verteilen sich somit auf immer weniger Schultern.
Welche zusätzlichen Belastungen der demografische Wandel für die Beitragszahler bedeutet, zeigen aktuelle Prognosen. Demnach müssten die GKV-Beiträge allein bis 2030 um bis zu 35 Prozent steigen, um die höheren Kosten des medizinisch-technischen Fortschritts, des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels zu finanzieren.

Die Private Krankenversicherung sieht sich mit ihren kapitalgedeckten Altersrückstellungen dagegen gut auf den demografischen Wandel vorbereitet. Im Jahr 2021 betrugen die Alterungsrückstellungen aller Versicherten insgesamt über 300 Milliarden Euro. (Quelle: PKV-Verband)
 

ZFA-Ausbildung mit Update bei Digitalisierung, Medizinprodukten und Kommunikation

Zum 1. August 2022, dem offiziellen Beginn des neuen Ausbildungsjahrs, ist auch die neue Ausbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Kraft getreten.  „Ich freue mich, die neue AO in die Praxis umzusetzen“, sagt Sylvia Gabel, Referatsleiterin ZFA im Verband medizinischer Fachberufe e.V. und Sachverständige im Neuordnungsverfahren. „Alle Beteiligten haben in den vergangenen beiden Jahren sehr viel Arbeit hineingesteckt, um das Update für die Praxis zu gestalten. Überholtes wurde ausgemistet, dafür viele andere Schwerpunkte vertieft.“

So sind erstmals Digitalisierung und Nachhaltigkeit eigene Berufsbildpositionen. Intensiver sollen die Betreuung der Patientinnen und Patienten, aber auch Kommunikation und Kooperation vermittelt werden. Aufgewertet wurde zudem das Aufbereiten von Medizinprodukten, das jetzt in einer eigenständigen Berufsbildposition detailliert geregelt ist. Weitere Modernisierungen betreffen die bildgebenden Verfahren unter Beachtung von Strahlenschutzmaßnahmen.

Neu und ganz entscheidend für die Ausbildungspraxis ist die gestreckte Abschlussprüfung (GAP), so Sylvia Gabel: „Die bisherige Zwischenprüfung entfällt. Dafür gibt es den ersten Teil der GAP im vierten Ausbildungshalbjahr, der mit 35 Prozent in die Gesamtabschlussnote einfließt. Das heißt, die betreffenden Lerninhalte müssen bis zu diesem Zeitpunkt vermittelt worden sein.“

Das setze alle Beteiligte schon etwas unter Druck, bemerkt Sylvia Gabel: „Aber es führt hoffentlich auch dazu, dass die Ausbildung strukturierter durchgeführt wird.“ Sie wünscht sich gleichzeitig, dass Berufsbild und Ausbildung mit den aktualisierten Inhalten auch attraktiver werden. „Wir müssen neue Gedanken umsetzen und dürfen den Spaß an der Ausbildung nicht vergessen.“ Gute Unterstützung und Hilfestellung gibt ihrer Ansicht nach die Umsetzungshilfe, die vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) herausgegeben wurde. Der Verband hat umfangreiche Links auf seiner Internetseite zusammengestellt. (Quelle: VmF)
 

CompuGroup Medical (CGM) senkt Preise für Konnektorentausch bei Ärzten

Die CompuGroup Medical (CGM) senkt die Preise für den anstehenden Austausch der Konrektoren für die Telematikinfrastruktur. Das hat das Unternehmen mit Sitz in Koblenz am 1. August 2022 angekündigt. Ziel sei es, den nötigen Konnektorenaustausch so abzuwickeln, dass der Fahrplan für die Einführung der TI eingehalten werden könne. Die CGM habe aus diesem Grund beschlossen, sich an den anfallenden Kosten für den Konnektorentausch zu beteiligen.

Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben den Preis für den Konnektorentausch auf die Höhe des Erstattungsbetrags für die Vertragsärzte gemäß Schiedsgerichtsspruch abgesenkt. Für Ärztinnen und Ärzte fallen somit 2.3000 Euro (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer) an. „Diese Preisanpassung gilt auch für alle Kundinnen und Kunden, die den Konnektorentausch bereits bei der CGM beauftragt haben“, heißt es weiter

Die Höhe der Erstattung für den Konnektorentausch in den Vertragszahnarztpraxen steht noch nicht fest, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung verhandelte laut Auskunft vom 25. Juli 2022 noch mit dem GKV-Spitzenverband in dieser Sache. (Quelle: CGM/QN)
 

GKV-Ausgaben: Nur 6,25 Prozent für zahnärztliche Versorgung

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass von der vertragszahnärztlichen Versorgung keine Gefahr für die Stabilität der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeht, obwohl der Gesetzgeber mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz bereits 2012 die strikte Budgetierung aufgehoben hat. Vielmehr ist der Anteil der zahnärztlichen Ausgaben an den GKV-Gesamtausgaben kontinuierlich von 8,92 Prozent im Jahr 2000 auf mittlerweile 6,25 Prozent gesunken. Darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hin.

Gleichzeitig wurde der vertragszahnärztliche Leistungskatalog präventionsorientiert ausgebaut und auf die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen hin ausgerichtet. Das ist das Ergebnis einer von der Zahnärzteschaft verfolgten langjährigen, erfolgreichen, präventionsorientierten Ausrichtung der Versorgung. Die KZBV fordert vor diesem Hintergrund den Bundesgesundheitsminister mit Nachdruck auf, unter allen Umständen auf die Wiedereinführung einer strikten Budgetierung im Verbund mit Honorarkürzung zu verzichten, wie sie aktuell im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geplant sind. (Quelle: KZBV)
 

Masernimpfpflicht seit 1. August 2022 verbindlich

Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht vor, dass alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis tätig sind und nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, einen vollständigen Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Die Frist zum Nachweis einer Masern-Schutzimpfung endete am 31. Juli 2022. Wer keinen Nachweis erbringen kann/will, gegen den kann das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Alle Informationen rund um die Masernimpfpflicht für Beschäftigte hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengestellt. (Quelle: QN)
 

E-Learning-Plattform „mund-pflege.net“ gestartet

Am 1. Juli 2022 ist die Plattform „mund-pflege.net“ online gegangen. Die Plattform richtet sich an professionell Pflegende und möchte einen niedrigschwelligen, digitalen Zugang zu allen relevanten Fragen der Mundgesundheit bieten. Das E-Learning-Angebot orientiert sich am Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege und wurde im Rahmen eines Forschungsprojektes an der Hochschule Neu-Ulm. Entwickelt. (Quelle: LZKBW)
 

Quälende Diskussion um Konnektoren-Austausch nur eine Fußnote fundamentalen Versagens

Der Hartmannbund hat dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik massives Versagen bei der Etablierung der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen vorgeworfen. Die quälende aktuelle Diskussion um den (Nicht-)Austausch von Konnektoren sei – bei aller Bedeutung des Themas für die Betroffenen – leider nur eine Fußnote auf einem inzwischen ganz und gar verbrannten Boden.

„Die in den vergangenen Jahren erlebte Mischung aus Zwangsmaßnahmen, wenig überzeugender technischer Performance und finanzieller Unterdeckung in den Praxen ist eine Geschichte nachhaltigen Versagens“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt. Es sei den Gesellschaftern der Gematik – allen voran dem Mehrheitsgesellschafter Bund – nicht gelungen, aus einem im Kern gemeinsamen Interesse ein gemeinsames Projekt zu machen. „Man kann es nicht oft genug sagen, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in ihren Praxen ein elementares Interesse an einer für sie und ihre Patientinnen und Patienten sinnvollen Implementierung von digitalen Prozessen haben“, betonte Reinhardt. Dazu müsse aber der Mehrwert mindestens in einem angemessenen Verhältnis zum erbrachten Aufwand stehen – egal ob finanziell oder auch mit Blick auf die „human resources“. Das mühsame Feilschen um kostendeckende Erstattungen und fehlendes Vertrauen seien jedenfalls kein guter Nährboden für blühende digitale Landschaften.

Reinhardt appellierte vor diesem Hintergrund mit Blick auf die am 2. August 2022 stattfindende Gesellschafterversammlung der Gematik eindringlich an alle Beteiligten, endlich Klarheit über die bisher abgelaufenen Prozesse und über den aktuellen Stand der Dinge zu schaffen. „Wenn wir Vertrauen bei den Kolleginnen und Kollegen an der Basis schaffen wollen, dann brauchen wir einen einvernehmlichen Beschluss auf Grundlage von unbestreitbaren Fakten.“ Zu diesen Fakten gehöre im Übrigen auch, dass die Finanzierung eines möglichen Konnektoraustausches auf Basis des bestehenden Beschlusses nicht machbar sei. Hier müsse sich der Bund als Mehrheitsgesellschafter auf jeden Fall noch bewegen. (Quelle: Hartmannbund)
 

Quelle: Quintessence News Politik Wirtschaft Nachrichten Praxis Team Menschen Aus dem Verlag Digitale Zahntechnik Digitale Zahnmedizin

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