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Auch zahnärztliche Körperschaften appellieren, Impfpflicht zu verschieben – Nachverfolgung und Konsequenzen könnten später starten

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

(c) BMG/Thomas Ecke

Die sektorbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, die nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz ab 15. März 2022 greifen wird, wird nicht ausgesetzt. Das erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) vor der Bundespressekonferenz zur Corona-Lage am 28. Januar 2022 in Berlin.

Auch könne diese gesetzliche Vorgabe von den Bundesländern nicht ausgesetzt werden, da es sich um ein Bundesgesetz handelt. Es werde auch keine Verschiebung geben. Schließlich gehe es um den Schutz besonders vulnerabler Menschen, hatte Lauterbach bereits in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (27. Januar 2022) erklärt.

Was die Umsetzung und Kontrolle der Impfpflicht in den Ländern und vor Ort angehe, sei man mit den Länderregierungen im engen Kontakt und werde hier auch unterstützen, so der Minister. Das gelte auch für die damit verbundenen Konsequenzen für diejenigen, die die erforderlichen Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, und die Sicherstellung der Versorgung. Er strebe bundesweit möglichst einheitliche Regelungen an.

Thüringen sieht Sanktionen nicht direkt im März

Aus einzelnen Gesundheitsämtern und Bundesländern kamen schon Signale, die Kontrolle und Nachverfolgung der Impfpflicht im März nicht direkt leisten zu können beziehungsweise dass die Sanktionen nicht direkt schon ab Mitte März folgen würden. Das teilte unter anderem das thüringische Sozialministerium am 27. Januar 2022 mit. Zudem gibt es nicht nur in Thüringen Überlegungen, den neuen Coronaimpfstoff Novavax, der nicht auf mRNA-Technologie beruht, bevorzugt noch nicht geimpften Beschäftigten im Gesundheitssektor anzubieten, da er dort eine höhere Akzeptanz erreichen könnte als die bisherigen Vakzine. Wie es in der Pressemitteilung heißt, seien zwischen 10 und 25 Prozent der Beschäftigten in Thüringen noch nicht vollständig geimpft.

Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner erklärte anlässlich eines Austauschs mit Trägern und Organisationen im Gesundheitssektor: „Thüringen ist nicht allein mit den beschriebenen Problemlagen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder sind sich einig, dass die Versorgungssicherheit in den betreffenden Bereichen nicht gefährdet werden darf. Ziel aller laufenden Abstimmungen ist es, sich auf einen möglichst einheitlichen Gesetzesvollzug im Gleichklang der Länder und ein stufenweises Vorgehen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Pandemie- und Versorgungslage zu verständigen. Entscheidend dafür ist, die Verantwortung nicht allein den Gesundheits- und Pflegeberufen zuzuschieben, die seit zwei Jahren bereits eine Hauptlast der Pandemie wegtragen. Je schneller der Bund nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg bringt, umso höher könnte auch die Akzeptanz für die vorgezogene Teilimpfpflicht in den betreffenden Bereichen sein und damit die Abwanderung wertvoller Fachkräfte vermieden werden.“

Zahnärztliche Körperschaften fordern Verschiebung

Auf dieses Problem wurde unter anderem von der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen, aber auch von den zahnärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg aufmerksam gemacht. Hier wird befürchtet, dass Zahnarztpraxen ihre Sprechzeiten reduzieren oder sogar schließen müssten, weil Fachpersonal abwandere und fehle oder Praxisinhaber nicht geimpft seien. Auch könnten ältere Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der Situation erwägen, ihre Praxen früher als geplant aufzugeben.

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg berichtet in ihrem aktuellen Informationsdienst „Kammer kompakt“ vom 25. Januar 2022, man habe sich wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bereits an das baden-württembergische Sozialministerium gewandt und eindringlich gebeten, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der (zahn-)medizinischen Versorgung und des heute bundesweit schon bestehenden Fachkräftemangels nochmals kritisch hinterfragt wird.

Unterschiedliche Einschätzung in den einzelnen Bereichen

Im ärztlichen Bereich, in den Pflegeeinrichtungen und in Kliniken sind die Einschätzungen unterschiedlich. Während bei den Ärzten im ambulanten Bereich ähnliche Befürchtungen geäußert werden wie bei den Zahnärzten, und auch Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste zum Teil massivere Probleme erwarten, sehen die Kliniken hier zum Teil weniger Risiken, da das ärztliche und pflegerische Personal in der Regel zu 90 Prozent und mehr bereits vollständig geimpft/durch Infektion zunächst immunisiert sei. Das scheint regional allerdings unterschiedlich zu sein.

 

 

 

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