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Internationaler Frauentag: KZBV bekräftigt selbstgestecktes Ziel – Spitzenfrauen im Gesundheitswesen fordern Regelungen auch für K(Z)Ven und Kammern

(c) KZBV/Spillner

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihr erklärtes Ziel bekräftigt, mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für ein Engagement in Gremien und Führungspositionen der vertragszahnärztlichen und gemeinsamen Selbstverwaltung zu gewinnen und den Frauenanteil in diesen Bereichen zu erhöhen.

Im vergangenen Jahr lag der Frauenanteil bundesweit unter den Vertragszahnärzten laut KZBV in Deutschland bei 44,5 Prozent, bei allen zahnärztlich tätigen Zahnärzten für das Jahr 2019 laut Bundeszahnärztekammer bei 46,2 Prozent. In den fünf östlichen Bundesländern ist der Anteil der Frauen im Berufsstand historisch bedingt höher als in den übrigen Bundesländern.

Anteil der Zahnärztinnen im Berufsstand steigt weiter

Der Anteil an Vertragszahnärztinnen und angestellten Zahnärztinnen wird in den kommenden Jahren weiter kontinuierlich wachsen. Je nach Szenario ergibt sich prognostisch laut KZBV im Jahr 2025 ein Frauenanteil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zwischen 46,2 Prozent und 50,4 Prozent. In den standes- und berufspolitischen Gremien sind Frauen jedoch bundesweit nach wie vor in der Regel nicht adäquat zu ihrem Anteil im Berufsstand vertreten. So gibt es aktuell zum Beispiel nur eine Vorstandsvorsitzende einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung: Dr. Ute Maier in Baden-Württemberg.

„Geht nicht darum, nur Quoten zu erfüllen“

Dr. Ute Maier auf der KZBV-VV 2019 in Berlin
Dr. Ute Maier auf der KZBV-VV 2019 in Berlin
Foto: KZBV/Spillner
Sie ist auch Vorsitzende der AG Frauenförderung der KZBV und erklärt in ihrem Statement für die KZBV: „Eine höhere Beteiligung von Frauen in unseren Gremien mit dem Ziel einer ausgeglichenen Vertretung gerade auch in Führungspositionen ist eine zentrale Aufgabe der zahnärztlichen Selbstverwaltung in den kommenden Jahren. Wir müssen uns der Veränderung unseres Berufsstandes stellen. Dabei geht es uns gerade nicht darum, nur Quoten zu erfüllen, sondern wir wollen die Perspektiven sowie die Lebens- und Arbeitsrealitäten der Zahnärztinnen und Zahnärzte in all ihrer Vielfalt abbilden und diese auch in den Gremien sichtbar machen. Dieser Anspruch ist Teil unseres Selbstverständnisses als moderne, aufgeschlossene Standesvertretung.“

Selbstverpflichtung zur Vielfalt

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
KZBV/axentis.de
Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, unterstreicht: „Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung sind die wichtigsten Eckpfeiler eines funktionierenden Gesundheitswesens und unseres Berufsstands. Um künftig weiter für diesen in seiner Gesamtheit sprechen zu können, ist es Anspruch von KZBV und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, dass sich in Gremien der Selbstverwaltung auf allen Ebenen die Vielfalt unserer Mitglieder widerspiegelt. Diese Selbstverpflichtung und zentrale Aufgabe steht weiterhin ganz oben auf der Agenda der Vertragszahnärzteschaft. Um Selbstverwaltung zukunftsfest zu gestalten, müssen zudem mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Niederlassung in eigener Praxis und für ein Engagement in der Selbstverwaltung gewonnen werden.“

In jedem Vorstand eine Frau

Eine vom Vorstand der KZBV eingesetzte im Jahr 2019 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Förderung der Beteiligung von Frauen (AG Frauenförderung) hatte einen konkreten, abgestimmten Maßnahmenkatalog erarbeitet, um eine angemessene Beteiligung von Frauen in Gremien und Führungspositionen in vertretbarer Zeit zu erreichen. Der Arbeitsgruppe gehörten Frauen aus der Vertreterversammlung der KZBV, aus KZV-Vorständen und aus zahnärztlichen Organisationen der Landesebene an. Zu den Maßnahmen zählen zum Beispiel Mentoring- und Förderprogramme sowie Coachings. Gremiensitzungen, Kurse und Tagungen sollen zu familienfreundlichen Zeiten stattfinden. Ziel ist es darüber hinaus, dass in jedem Vorstand einer KZV und der KZBV eine Frau vertreten ist.

KZBV-VV hat Gesamtkonzept beschlossen

Das im Jahr 2020 von der Vertreterversammlung der KZBV beschlossene Gesamtkonzept sieht vor, die aufgezeigten Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils aktiv aufzugreifen. Gleichzeitig sind die Vorstände der KZBV und der KZVen sowie die Mitglieder der KZVen aufgefordert, entsprechend zu handeln. Das Gesamtkonzept „Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung“ kann auf einer neuen Sonderwebsite der KZBV abgerufen werden, ebenso wie weitere Informationen zum Thema.

Quote per Gesetz für KZVen und KZBV noch nicht vom Tisch

Die Bundesregierung will den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft, aber auch bei Krankenkassen und im Öffentlichen Dienst erhöhen. Die ärztlichen und zahnärztlichen Körperschaften waren bislang außen vor – aber das könnte sich noch ändern.

Anfang 2021 wurde der Entwurf für ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgelegt. kurz FüPoGII. Erfasst sind darin neben großen Unternehmen auch Quotenregelungen für die Vorstände von Kranken-, Unfall- und Rentenkassen. Das Gesetz wurde am 25. Februar 2021 in 1. Lesung in den Bundestag eingebracht.

In einer Anhörung zum Gesetz Anfang März haben unter anderem die Spitzenfrauen im Gesundheitswesen deutlich zum Gesetzentwurf und den Anträgen der SPD und der Grünen Stellung bezogen und gefordert, die Regelungen auf alle Bereiche des Gesundheitswesens auszuweiten.

Bundesrat fordert Ausweitung

Auch vonseiten der Bundesländer gab es in der Stellungnahme des Bundesrats zum – nicht zustimmungspflichtigen – Gesetz Kritik daran, dass die Körperschaften wie Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen nicht erfasst sind. In der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Frauen und Jugend wurden entsprechende Anpassungen gefordert und in der Plenarsitzung am 5. März 2021 diskutiert. „Anpassungsbedarf bestehe auch bei den Vorständen der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen – als Gleichsetzung mit den Regelungen zu den Vorständen der übrigen Sozialversicherungsträger“, heißt es in der Stellungnahme. Diese Forderung hat der Bundesrat in seinem Beschluss unter TOP 19 am 5. März bekräftigt.

Spitzenfrauen im Gesundheitswesen fordern Ausweitung

Die Spitzenfrauen im Gesundheitswesen, die schon Anfang 2019 eine Quote forderten und dafür auch Unterstützung durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erfuhren, haben in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf erneut auf die Schieflage in der Repräsentanz von Frauen in den Gremien im Vergleich zu ihrem Anteil im Gesundheitswesen hingewiesen. Dies führe zu einer strukturellen Benachteiligung von Frauen in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Sie fordern daher eine Ausweitung der Regelung.

Bundesländer bei Kammern in der Pflicht

„Für eine nachhaltige und durchgängige Wirksamkeit der Maßnahme wäre es jedoch erforderlich, neben den Körperschaften der Sozialversicherung […] gleichlautende Regelungen auch für alle anderen Körperschaften des Öffentlichen Rechts und weitere Organisationen zu treffen, die im Regelungsgebiet des Fünften und Elften Buches des Sozialgesetzbuches Aufgaben der Gesundheitsversorgung und Pflege übernehmen. Insbesondere für die Körperschaften des Öffentlichen Rechts wie Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen und Landeskammern der Heilberufe obliegt dem Staat eine besondere Vorbildfunktion hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung. Die Spitzenfrauen Gesundheit schlagen vor, den Gesetzentwurf an dieser Stelle noch nachzubessern. Sie sehen die Bundesländer in der Pflicht, dies für die Landeskammern der Heilberufe umzusetzen. Weitere Organisationen mit anderer Rechtspersönlichkeit, die ebenfalls maßgeblich Forschungsschwerpunkte und -förderung, die gesundheitliche Versorgung und die Rahmenbedingungen der Berufsausübung gestalten – wie zum Beispiel auch wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände - sollten ebenso einbezogen werden“, heißt es in der Stellungnahme.

Titelbild: Abstimmung auf der Vertreterversammlung der KZBV im November 2019 in Berlin.
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