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Advertorial: Anforderungen für die Verwendung medizinischer Bildwiedergabesysteme seit Mai 2015 in der DIN-Norm 6868-157 neu reguliert

Advertorial



Kleinere Details werden durch eine höhere Helligkeit sichtbar.

Zur Beantwortung von diagnostischen Fragestellungen und als Grundlage für Therapieentscheidungen gehören Befunddisplays heute zur Grundausstattung nahezu jeder Zahnarztpraxis. Da Behandlungsergebnisse letztlich auch von der Qualität und Verlässlichkeit dentaler Diagnosedisplays abhängen, wurden weltweit Standards definiert, die sowohl ihre Qualitätskontrolle als auch ihre Konformität regeln. In Deutschland sind die Anforderungen für die Verwendung medizinischer Bildwiedergabesysteme seit Mai 2015 in der DIN-Norm 6868-157 neu reguliert.

Die Displays des Belgischen Herstellers Barco umfassen Monitore für alle Bildgebungsanforderungen. Sie vereinen hervorragende Reinigungsfähigkeit, ein schlankes Design, intelligente Qualitätskontrolle und die Bildqualität, die sie von Barco kennen. So erhalten Zahnärzte die Präzision, mit der sie ihren Patienten erstklassige Diagnose und Beratung bieten können.

DIN-Standard für zahnmedizinische Displays


DIN 6868-157 definiert für die Erstellung von Röntgendiagnosen verschiedene Raumklassen. Maßgeblich für den zahnmedizinischen Bereich sind die Raumklassen 5 und 6. An diese Vorgaben ist eine kalibrierte Leuchtdichte des Displays gebunden.


Was beinhalten diese Regulierungen? Warum gibt es sie? Und was muss die Zahnarztpraxis tun, um diese Regulierungen einzuhalten?

Als kostenfreien Service hat das Unternehmen Barco alle Informationen übersichtlich in einem E-Book bereitgestellt.

Quelle: Barco Wirtschaft Nachrichten

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