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Auch Studierenden bricht das Einkommen weg – zinsloser Studienkredit und Nothilfefonds

Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das führt zu finanziellen Engpässen.

Betroffen sind auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten. Wenn ihr Erwerbseinkommen wegbricht, stehen sie häufig vor finanziellen Problemen. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) jetzt in der Corona-Pandemie eine Überbrückungshilfe bereit.

Bis 31. März 2021 zinsloser Studienkredit

Diese Studierenden können laut Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser KfW-Studienkredit wird mit Blick auf die voraussichtlich noch länger dauernde Krisenzeit bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 der Studienkredit eröffnet.

Konkret: Studierende können seit Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat beantragen. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Insgesamt wird damit laut BMBF ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert.

Dem Deutschen Studentenwerk sollen darüber hinaus 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke werden von diesen nach den üblichen strengen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben.

Der Studienkredit der KfW ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 können Studierende monatlich bis zu 650 Euro aufnehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
• deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
• Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
• EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
• Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
• Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.


Anträge ab 8. Mai möglich

Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bewährte Antragsverfahren (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe). Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021. Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, sechs bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit.

Öffnung beim BaföG gescheitert

Im Vorfeld der jetzt geltenden Regelung war in der Bundesregierung darüber diskutiert worden, den Kreis der BaföG-Berechtigten für diese Zeit zu öffnen. Dafür hatte sich vor allem die SPD stark gemacht. Man sei damit aber am Widerstand von CDU-Ministerin Karliczek gescheitert, so Oliver Kaczmarek, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion für Bildung und Forschung, gegenüber der ARD.

Für BaföG-Empfänger waren schon im März Sonderregelungen bezüglich Studienleistungen und durch Corona bedingte Studienverlängerungen getroffen worden.

Titelbild: Photographee.eu/Shutterstock.com
Quelle: BMBF med.dent.magazin Nachrichten Wirtschaft Menschen

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