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Bundesbildungsministerium und Studierendenwerke vereinbaren nahtlose Fortsetzung im Sommersemester 2021

(c) Roman Samborskyi/Shutterstock.com

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen wird auch im gesamten Sommersemester 2021 angeboten. Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind online möglich.

Bereits im vergangenen Jahr gab es seit Juni eine Überbrückungshilfe für Studierende. Die Pandemie trifft besonders Studierende, die auf Einkünfte aus Nebenjobs angewiesen sind. Durch die vielen Schließungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ist vielen von ihnen eine wichtige Möglichkeit zur Finanzierung ihres Studiums weggebrochen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben daher vereinbart, die seit Sommer 2020 mögliche Überbrückungshilfe auch für das Sommersemester 2021 anzubieten.

Bei Berechtigung unbedingt Bafög beantragen

Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Ich erhalte viele Zuschriften, in denen mir Studierende ihre ganz persönliche Situation schildern. Diese Sorgen und Ängste nehme ich ernst. Mir ist wichtig, dass niemand sein Studium abbrechen muss, weil eigene Verdienstmöglichkeiten weggebrochen sind oder sich das Einkommen der Eltern verringert hat. Deshalb ist es wichtig, dass die Überbrückungshilfe jetzt nahtlos auch über das gesamte Sommersemester 2021 als Unterstützung für Studierende angeboten wird.“

Karliczek warb bei den Studierenden dafür, zunächst einen regulären Antrag auf BAföG zu stellen. Es gebe viele Studierende, die einen Anspruch auf BAföG hätten, dieses aber bislang nicht beantragt hätten.

Die Ministerin dankte auch den Mitarbeitenden in den Studentenwerken, die in den vergangenen Monaten unter Hochdruck gearbeitet hätten, um die Anträge schnell zu bearbeiten. Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), in dem die 57 Studenten- und Studierendenwerke bundesweit zusammengeschlossen sind, erklärte zur erneuten Verlängerung: „Die Studenten- und Studierendenwerke stehen auch im Sommersemester 2021 bereit, Studierende, die durch die Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Die Studierendenwerke helfen, und ihre Beschäftigten legen sich für die Überbrückungshilfe ins Zeug. Je länger die Pandemie anhält, umso manifester wird die Systemrelevanz der Studenten- und Studierendenwerke.“
Aktuell sind die im Januar und Februar 2021 eingegangenen Anträge weitgehend bearbeitet. Rund 75 Prozent der antragstellenden Studierenden konnten in diesem Jahr durch die Zuschüsse unterstützt werden. Damit bieten die Zuschüsse eine bundesweit transparent geregelte und schnelle Unterstützung in akuten pandemiebedingten Notlagen.

Hilfsangebote für Studierende

Einen Überblick über die staatlichen Hilfsangebote für Studierende gibt das Bundesbildungsministerium auf seiner Internetseite, dort sind auch FAQ eingestellt. Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland können zur Linderung von pandemiebedingten Notlagen seit Juni 2020 eine Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses beim regional zuständigen Studierenden-/Studentenwerk online über eine Plattform beantragen. Diese Hilfe wird nahtlos auch für das gesamte Sommersemester 2021 angeboten.

Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/

Die Regelungen wurden im engen Austausch mit dem Deutschen Studentenwerk e.V. (DSW) an die erweiterte Laufzeit angepasst. Die bewährten Grundpfeiler bei der Zuschussbeantragung bleiben, insbesondere die seit Wintersemester 2020/2021 geltenden Erleichterungen. Diese betreffen vor allem drei Bereiche:

  • eine verkürzte Dokumentation der Kontobewegungen,
  • die Anpassung des aktuellen Nachweises einer pandemiebedingten Notlage eröffnet Studierenden den Zugang zu den Zuschüssen, die aktuell keinen Nebenjob finden können und
  • die erweiterte Zulassung von Eigenerklärungen, wenn schriftliche Unterlagen in Corona-Zeiten nicht vorgelegt werden können.

Leicht angepasste Richtlinien ab April

Für alle März-Anträge gelten die aktuellen Richtlinien fort. Für Anträge ab 1. April gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Eingeflossen sind Erfahrungen aus inzwischen mehr als acht Monaten Zusammenarbeit mit den regional zuständigen Studierenden- und Studentenwerken. Informationen zu den Regeln ab April werden in enger Abstimmung mit dem DSW in die verschiedenen weiteren Unterstützungsmaterialien aufgenommen, das heißt in die Erläuterungen in der Antragsmaske, die FAQ des BMBF und des DSW im Internet. Für allgemeine Fragen bleibt auch im Sommersemester die BMBF-Telefon-Hotline erreichbar.

Studienkredit der KfW

Die Überbrückungshilfe als Zuschuss ist nur ein Teil des BMBF-Pakets für Studierende in pandemiebedingten Notlagen. Die zweite Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW, der noch bis Jahresende für Kreditnehmende zinsfrei gestellt wurde. Der Studienkredit ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet. Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.

Keine Nachteile für Bafög-Geförderte

Flankierend hat der Bund sichergestellt, dass die Bafög-Geförderten keine Nachteile erleiden sollen, wenn zum Beispiel Lehrangebote oder Prüfungen wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden können. Wenn pandemiebedingte Verzögerungen im Studienverlauf eingetreten sind, wird für eine entsprechend längere Zeit auch über die Förderungshöchstdauer hinaus geleitstet. Soweit Bundesländer während der Pandemie ein oder mehrere Semester nicht auf die Regelstudienzeit anrechnen, wird dies im Bafög nachvollzogen. Zudem wurden im Rahmen der Bafög-Reform von 2019 die Bedarfssätze, der Wohnkostenzuschlag und die Einkommensfreibeträge deutlich angehoben, heißt es in der Information des BMBF. Weitere Infos zum Bafög gibt es auf einer eigenen Website.

 

Quelle: BMBF med.dent.magazin Praxis Bunte Welt Nachrichten

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