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Fallstricke bei Zahnzusatzversicherungen – Gabriele Bengel mit Expertentipps (2)

Ihre Patienten profitieren am meisten von einer Zahnzusatzversicherung, wenn diese möglichst gut zum Zahnzustand und zum Zahnrisiko passt. Da die Versicherer ganz unterschiedliche Annahmekriterien haben, ist dabei der individuelle Zahnstatus besonders wichtig.

Es kann durchaus passieren, dass Ihr Patient von einem Versicherer komplett abgelehnt wird, ein anderer einen Zuschlag verlangt und ein dritter den Antrag ohne Wenn und Aber annimmt. Es ist daher sinnvoll, dass Ihr Patient die Tarife vergleicht und prüft, welcher für ihn am besten passt. Damit vermeidet er teure Fehlentscheidungen.

Ganz entscheidend für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist die Tatsache, ob Ihr Patient noch alle natürlichen Zähne hat, ob persistierende Milchzähne vorhanden sind oder ob er Zahnlücken hat.

Fehlende Zähne aus Sicht der Versicherer

Versicherer haben ihre eigene Definition für fehlende Zähne. Daraus entstehen häufig Missverständnisse. Patienten sagen zum Beispiel, Ihnen würde schon ein Zahn fehlen. Bei genauerem Hinterfragen stellt sich heraus, dass die Lücke bereits durch eine Brücke, eine Teilprothese oder ein Implantat geschlossen wurde. Damit ist das versicherungstechnisch kein fehlender Zahn mehr, sondern ein bereits ersetzter Zahn.

Versicherer wollen wissen, wie viele Zähne fehlen, die noch nicht ersetzt sind. Denn damit übernehmen sie das Risiko, dass die Lücken eines Tages auf ihre Kosten geschlossen werden. Die meisten Versicherer, die den Ersatz fehlender Zähne in den Versicherungsschutz einbeziehen, nehmen Anträge bis maximal drei fehlende Zähne an. Fehlen vier Zähne, gibt es nur noch zwei Versicherer, bei denen man einen Antrag stellen kann, sofern nur wenige der vorhandenen Zähne überkront sind.

Risikozuschlag prozentual oder pro Zahn

Versicherer versuchen auf unterschiedliche Art, das erhöhte Risiko bei fehlenden Zähnen zu berücksichtigen. Die einen verlangen pro fehlendem Zahn einen Zuschlag zwischen 2 Euro und 8,60 Euro auf den monatlichen Beitrag. Andere berechnen den Zuschlag prozentual aus dem Monatsbeitrag. Das ist für Ihre Patienten eine teure Variante, da sich die Beiträge mit zunehmendem Alter erhöhen und dadurch auch der Zuschlag immer höher wird. Andere Versicherer reduzieren ihre Erstattung in den ersten Jahren drastisch oder sie verlängern die Frist, in denen Höchstgrenzen für ihre Erstattung gelten. Durch die richtige Tarifwahl kann Ihr Patient viel Geld sparen.

Alle Versicherer, die keine Zahnfragen stellen, versichern nur die bei Antragstellung vorhandenen Zähne und die, die dauerhaft ersetzt sind.

Gabriele Bengel Todentta (Foto: Die Fotografen in Esslingen)

Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.


Gabriele Bengel ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal bietet, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife unter www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt. Kontakt zur Autorin unter gabriele.bengel@todentta.de.


Vorsicht bei nicht angelegten Zähnen und persistierenden Milchzähnen

Bei nicht angelegten bleibenden Zähnen und persistierenden Milchzähne gibt es bei den Versicherern ebenfalls unterschiedliche Regelungen. Einige Versicherer schließen in den Bedingungen den Versicherungsschutz für nicht angelegte Zähne komplett aus. Andere Versicherer verlangen einen Zuschlag analog ihrer Annahmerichtlinie für fehlende Zähne, wenn kein Milchzahn mehr vorhanden ist. Persistierende Milchzähne müssen bei diesen Versicherern gar nicht angegeben werden. Das ist für Ihre Patienten die beste Variante: es ist kein Zuschlag zu zahlen, und fällt der Milchzahn eines Tages aus, dann besteht Versicherungsschutz für das Schließen der Lücke.

Sonstige Erkrankungen spielen keine Rolle

Bei reinen Zahnzusatzversicherungen beschränken sich die Fragen nur auf den Gebisszustand. Teilt Ihnen ein Patient mit, er wäre wegen seiner Diabetes vom Versicherer abgelehnt worden und könne keine Zahnzusatzversicherung abschließen, dann hat er einen sogenannten „Mischtarif“ beantragt mit Leistungen für Zähne, Heilpraktiker und Zuzahlungen im ambulanten Bereich. Solche Tarife werden am Markt immer noch, wenn auch seltener als früher, angeboten. Wählt er einen reinen Zahntarif, kann er bei entsprechendem Zahnstatus gut versichert werden.

Gabriele Bengel, Esslingen

(wird fortgesetzt)

Ratgeber für die Patienten


Worauf bei Zahnzusatzversicherungen zu achten ist, erläutert ein neuer, übersichtlicher und kompakter Ratgeber. Auf wenigen Seiten erklärt er, welche Leistungsbereiche moderne Zahnzusatzversicherungen abdecken, was unter Wartezeit und Zahnstaffel zu verstehen ist und worauf man bei der Auswahl der Tarife achten sollte. Eine Leseprobe finden Sie unter https://www.ratgeber-zahnzusatzversicherung.de/leseprobe.php. Zahnarztpraxen können den Ratgeber kostenfrei für ihre Patienten bestellen bei to:dent.ta GmbH, E-Mail beratung@todentta.de, oder per Fax 0711/94596182.


Weitere Beiträge zum Thema:Antworten im Antrag sollten mit der Patientenakte übereinstimmen, Zahnzusatzversicherungen: falsche Erwartungen durch Fernsehwerbung und Moderne Zahnzusatzversicherungen bieten viel mehr als Zahnersatz-Leistungen.

Titelbild: xavier gallego morell/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Patientenkommunikation Team Wirtschaft

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