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Um Anschaffungen in der Zahnarztpraxis zu realisieren, gibt es verschiedene Möglichkeiten

Die Ausstattung der Zahnarztpraxis ist kostspielig. Das fängt bei teuren Geräten an und geht bis zum Mobiliar. Heute ist aber eigentlich alles auch finanzierbar. Zahnärzte sollten bei der nächsten Anschaffung daher prüfen, ob sie dafür auf Eigenkapital zurückgreifen oder eine Finanzierung in Erwägung ziehen sollten.

Patienten sollten die bestmögliche Behandlung geboten bekommen und sich – wie natürlich auch Zahnärztin/Zahnarzt und Mitarbeiter – in der Praxis wohlfühlen. Dafür sind die richtigen Geräte unabdingbar. Aber auch das Praxisumfeld sollte für die Patienten ansprechend sein und eine angenehme Atmosphäre schaffen. Fakt ist: Sowohl Geräte, zum Beispiel Behandlungseinheiten oder Röntgengeräte, sind teuer und durch die sich rasant entwickelnde Technik auch schnell überholt, was Neuanschaffungen notwendig macht. Ebenso folgt auch die Praxiseinrichtung gewissen Einrichtungstrends. Kurzum: Irgendwann muss der Zahnarzt darüber nachdenken, neuer Geräte und oder eine neue Einrichtung anzuschaffen

Finanzierung als Option

Da jedoch die wenigsten Praxisinhaber neue Geräte oder neues Mobiliar direkt aus eigener Tasche bezahlen können, gibt es die Möglichkeit der Finanzierung. Drei Arten der Finanzierung sind für Zahnarztpraxen besonders geeignet.

• Leasing: Hier ist es so wie beim Auto: Der Zahnarzt mietet – zum Beispiel eine Behandlungseinheit seiner Wahl – vom entsprechenden Leasinganbieter. Das hat den Vorteil, dass diese Anschaffung nicht in der Bilanz der Praxis auftaucht und somit Steuervorteile bringt. Der Nachteil ist, dass die Behandlungseinheit nicht automatisch in das Eigentum der Praxis übergeht, sondern am Ende der Laufzeit noch Rücksprache mit der Leasinggesellschaft gehalten wird.

• Mietkauf: Beim Mietkauf wird der Unternehmer während der Laufzeit wirtschaftlicher Eigentümer des Investitionsgutes und die Bilanzierung erfolgt beim Unternehmer. Mit Zahlung der letzten Rate geht das rechtliche Eigentum automatisch auf den Zahnarzt über und es entstehen keine weiteren Kosten.

• Darlehen: Die wohl bekannteste Art der Unternehmens- beziehungsweise Praxisfinanzierung ist das Darlehen. Hierbei muss der Praxisinhaber zunächst die Summe aller Neuanschaffungen zusammenrechnen und den errechneten Betrag bei der Bank als Darlehen beantragen. Wird das Darlehen von der Bank genehmigt, kann die Praxis dieses dann für die Neuanschaffungen verwenden und die Mobilien sind sofort im Eigentum der Praxis. Hier wird häufig eine Sicherungsübereignung der Objekte verlangt, sodass die Abwicklung im Mietkauf etwas unkomplizierter ist. Das Darlehen wird dann mit Zinsen an die Bank zurückgezahlt.

Schwierigkeit: die Neugründung

Finanzierungsmodelle klingen im ersten Moment sehr attraktiv für Praxisneugründungen. Dabei ist es vor allem für Gründer schwieriger, die gewünschte Finanzierung zu erhalten. Das liegt daran, dass die Bonität der Neugründer schwieriger zu klären ist als die der etablierten Praxen. Der Weg zur Hausbank ist dann nicht immer der richtige, denn bei einer Gründungsfinanzierung kann sich ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnen, um die besten Konditionen zu erhalten.

Einfacher wird es, wenn junge Zahnärzte den Traum von der eigenen Praxis mit einer Praxisübernahme realisieren wollen. Hier ist eine Bewertung für die Bank dann einfacher, da die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Praxis in die Bewertung einfließen kann.

Die Größe ist nicht entscheidend

Bei der Entscheidung, ob finanziert werden kann oder nicht, ist die Größe der Praxis nicht entscheidend. Von der kleinen Praxis mit einem Zahnarzt bis zum zahnmedizinischen Versorgungszentrum können alle Zahnarztpraxen ihre Anschaffungen finanzieren. Was jedoch für alle Praxen gilt: Bevor die Entscheidung für ein Finanzierungsmodell fällt, ist es unabdingbar, Anbieter miteinander zu vergleichen.

Egal, welche Größe die Praxis hat: Am Ende möchten alle ihren Patienten die beste Behandlung in der besten Umgebung bieten. Die Finanzierung der notwendigen Mobilien ermöglicht es, dieses Bestreben in die Tat umzusetzen.

Kerstin Bleumer, Düsseldorf

Kerstin Bleumer ist Leiterin Mobilien und Leasing bei Compeon in Düsseldorf, einem unabhängigen Finanzierungsportal für Mittelständler. In Ihrer Tätigkeit berät sie auch Zahnarztpraxen und zahnmedizinische Versorgungszentren bei der Wahl der richtigen Finanzierung. (Foto: Compeon)


Titelbild: FXQuadro/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Praxisführung Wirtschaft med.dent.magazin

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