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Über die KZVen werden im 2. Halbjahr bis zu 275 Millionen Euro an die Praxen verteilt

(c) pang_oasis/Shutterstock.com

Die Vertragszahnärzte erhalten eine Entschädigung für den erhöhten Aufwand bei Behandlungen während der Corona-Pandemie. Bis zu 275 Millionen Euro werden von den Kassen an die KZVen gezahlt und dann von diesen an die Praxen verteilt. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat dazu jetzt mit dem GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eine bundesmantelvertragliche Vereinbarung im Sinne eines „Pandemiezuschlags“ abgeschlossen.

Maximal 275 Millionen Euro als einmalige Pauschale

Auf Basis dieser Vereinbarung, die am 1. April 2021 in Kraft tritt, werden die Krankenkassen in der zweiten Jahreshälfte einen Betrag von maximal 275.000.000 Euro „als einmalige pauschale Abgeltung für besondere Aufwände der Vertragszahnärzte im Rahmen der Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie unabhängig von der jeweiligen Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zahlen“, so die KZBV. Die im Bundesmantelvertrag getroffene Vereinbarung zwischen dem GKV-SV und der KZBV, die am 19. März 2021 unterzeichnet wurde, wird in Kürze in den „Zahnärztlichen Mitteilungen“ veröffentlicht.

KZVen und KZBV erarbeiten Verteilungsschlüssel

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) werden die von den einzelnen Krankenkassen gezahlten Beträge nach einem von der KZBV vorgegebenen bundeseinheitlichen Verteilungsschlüssel an die Zahnärzteschaft verteilen. Die Verteilung wird auf der Basis eines Verteilungsschlüssels nach Praxisgrößen erfolgen, der sich an der Zahl der Behandler (Praxisinhaber und angestellte Zahnärzte, ohne Vorbereitungsassistenten) orientiert. Grob gerechnet, könnten pro Vertragszahnarzt etwa 5.000 Euro gezahlt werden.

KZVen informieren über Einzelheiten, keine Anträge erforderlich

Zu den genauen Einzelheiten, insbesondere zur exakten Höhe des Zahlbetrags und zum Auszahlungszeitpunkt, werden die KZVen die Zahnarztpraxen gesondert informieren. Wichtig: Die Praxen bekommen den Zuschlag direkt von ihrer KZV, es müssen keine Anträge oder ähnliches gestellt oder irgendwelche Nachweise erbracht werden, hieß es im Pressegespräch am 22. März 2021.

Wenn es bei einzelnen KVZen für einen in der Vereinbarung definierten Zeitraum bereits Regelungen in Vergütungsvereinbarungen oder sonstigen Vereinbarungen zur Abgeltung dieser Aufwände auf Landesebene gibt oder diese der jeweiligen KZV auf sonstige Weise abgegolten wurden, sind die entsprechenden Beträge mit dem Abgeltungsbetrag zu verrechnen, so heißt es. Da dies regionale Vereinbarungen seien, liegen der KZBV zu Zahl und Art solcher Regelungen keine Zahlen vor.

Benachteiligung gegenüber Ärzten weitgehend ausgeglichen

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
KZBV/axentis.de
Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstands der KZBV, zeigte sich mit der Regelung sehr zufrieden. Es zahle sich am Ende doch aus, wenn man im politischen Geschäft und in den Verhandlungen einen langen Atem habe, sagte er mit Blick auf die insgesamt in den vergangenen Monaten erreichten Lösungen und Regelungen für die Vertragszahnärzte. Diese würden hoffentlich auch das lange Zeit berechtigte Gefühl, gegenüber den Ärzten benachteiligt worden zu sein, jetzt abmildern.

Insgesamt für die Zahnärzte positive Regelungen erreicht

Eßer: „Wir konnten mit dem Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege gesetzliche Regelungen verankern, die zum einen sicherstellen, dass der pandemiebedingte Morbiditätsrückgang nicht zu einer Verzerrung der zahnärztlichen Honorare führen wird, und zum anderen für die Jahre 2021 und 2022 vollständige Budgetfreiheit garantieren. Mit der vorliegenden Vereinbarung ist es uns gelungen, für die Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zusätzlich einen unmittelbaren finanziellen Ausgleich für die besonderen Aufwände während der Pandemie zu erreichen“.

Bestätigung für die Kraft der Selbstverwaltung

Damit hätten die Krankenkassen ihre Mitverantwortung für die Bewältigung der Lasten der Pandemie auch im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung anerkannt. „Wir begrüßen dies ausdrücklich, zumal diese Vereinbarung gänzlich auf der Ebene der Selbstverwaltung getroffen wurde.“

Vertragszahnärztliche Versorgung sicherer gemacht

Eßer betonte die Zufriedenheit des KZBV-Vorstands, dass mit dieser Vereinbarung und den neuen gesetzlichen Regelungen des GPVG Rahmenbedingungen geschaffen worden sind, mit denen die herausragenden Leistungen der Zahnärzteschaft während der Pandemie anerkannt und die vertragszahnärztliche Versorgung ein Stück weit krisensicherer gemacht worden ist.

Weitere Informationen zum Pandemiezuschlag und zur Corona-Pandemie können auf der Website der KZBV abgerufen werden.

 

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