0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1825 Aufrufe

Warum sich ein Blick in die aktualisierte Musterberufsordnung lohnt – die Kolumne von Dr. Uwe Axel Richter

(c) Creative Hawk/Shutterstock.com

Die reine Liebe empfindet man meist nicht, wenn man als Heilberufler an „seine“ Kammer denkt. Lassen wir an dieser Stelle die ehrenamtlich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte einmal außen vor, dann erfolgt das „Erinnern“ im positiven Kontext bei Fortbildungen, negativ konnotiert meistens im Angesicht der Kammerbeiträge oder bei Regelverletzung der Berufsordnung.

Für letztere ist die Basis die Musterberufsordnung, kurz MBO, der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). Zuletzt im November 2019 aktualisiert wurde nun die umfangreich überabeitete und aktualisierte juristische Kommentierung in der dritten Auflage veröffentlicht. Ist das Ganze lesenswert?

Bestimmend für das Verhalten nicht nur im Beruf

Mit Leseempfehlungen ist das so eine Sache, zeichnen diese sich doch durch die Subjektivität des Empfehlenden aus. Und es ist mir sehr bewusst, dass man den Regelungen des Berufsrechts auch mit noch so vielen Wortklimmzügen die Prima-vista-Fadheit nicht austreiben kann. Und das, „obwohl die auf der Grundlage der Heilberufe- und Kammergesetze erlassenen Berufsordnungen das Verhalten der Zahnärztinnen und Zahnärzte in allen Facetten – gegenüber den Patienten, den Kollegen sowie den anderen Partnern im Gesundheitswesen und in der Öffentlichkeit bestimmen“, so die BZÄK.

Im Studium in der Kategorie „Blinddarm“

Eine kurze Rückblende: Es ist leider eine Tatsache, dass im Studium – und da ist es egal, ob Medizin oder Zahnmedizin – dem Thema freier Beruf und Verfasstheit nur wenig Zeit gewidmet wird. Sind wir ehrlich – und ich nehme mich da rückblickend nicht aus: Die wenigen, zumeist in den letzten beiden Semestern angebotenen Vorlesungen zu diesem Thema wurden und werden unter „Blinddarm“ eingeordnet: Ist halt da, zu nichts wirklich nütze und dann im Zweifel auch noch Ärger machend. Was hängen bleibt ist, dass man halt Kammermitglied werden muss, weil dies Voraussetzung zur Berufsausübung ist.

Was es wirklich bedeutet, lernt man erst im Berufsleben

Was es wirklich bedeutet, einem freien Beruf anzugehören, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind und welche Rollen Kammern und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen haben, lernt man peu à peu während des Berufslebens. Wie lückenhaft sich das im Einzelnen darstellt, sei dahingestellt. In der Konsequenz steigt das Interesse an den „fundamentals“ des Berufslebens meist erst – dann aber schlagartig – wenn es zu Konflikten zwischen Zahnarzt und Kammer aufgrund von Regelverletzungen kommt.

Deshalb: Nein, die Leseempfehlung ist kein Witz, schon gar kein mit Absicht schlechter. Und auch kein Wink mit dem Zaunpfahl des Nichtwissens, das bekanntlich nicht vor Strafe schützt.

Chancen nutzen, nicht nur Fehler vermeiden

Nun ist das Leben bekanntlich das, was passiert, während man andere Pläne macht. Das gilt im übertragenen Sinne auch für die Musterberufsordnung, die mit Blick auf ein langes Berufsleben alles andere als statisch ist und sich über die Zeit aufgrund der notwendigen Anpassung an neue Realitäten verändert. So ist ab und zu ein Blick auf den rechtlichen Berufsrahmen nicht nur eine lästige Pflicht, sondern kann neben der Vermeidung von Fehlern (die einzigen, die kein Geld kosten) auch Chancen aufzeigen, wie zum Beispiel exemplarisch Paragraf 9 „Praxis“ im Abschnitt 2, Ausübung des zahnärztlichen Berufes aufzeigt.

Interessant und lustig: Werbung im Wandel der Zeiten

Interessant und auch lustig ist die umfangreiche Urteilesammlung im 4. Abschnitt „Berufliche Kommunikation“ zur Werbung in den Heilberufen. So darf man mit Kussmund auf Straßenbahnen werben, aber nicht mit „Arztgesprächen im Möbelhaus“. Merkwürdigerweise ist auch verboten, mit „Made in Germany“ zu werben, wenn der Zahnersatz im Ausland hergestellt wird. In der Industrie ist dies gang und gäbe, insbesondere für die Automobilindustrie. Bei diesem Urteil muss es sich wohl um einen „Top-Experten“ oder „führenden Spezialisten“ gehandelt haben. Damit dürfte er aber leider auch nicht werben.

„Runterladen und ab und zu hineinschauen“

Durch die Kombination mit einer auch für Nichtjuristen nachvollziehbaren juristischen Kommentierung und Einordnung wird tatsächlich ein Schuh daraus, der eine Leseempfehlung rechtfertigt. Dass die erfreuliche Wortsparsamkeit der beteiligten Kammerjuristen dazu erheblich beiträgt, sei ausdrücklich erwähnt.
Auf der Internetseite der Bundeszahnärztekammer ist der Kommentar samt MBO zu finden. Meine Empfehlung: Runterladen und ab und zu hineinschauen. Sie werden sich wundern, was sich alles so verändert hat.

Dr. Uwe Axel Richter, Fahrdorf


Foto: Verena Galias
Dr. med. Uwe Axel Richter (Jahrgang 1961) hat Medizin in Köln und Hamburg studiert. Sein Weg in die Medienwelt startete beim „Hamburger Abendblatt“, danach ging es in die Fachpublizistik. Er sammelte seine publizistischen Erfahrungen als Blattmacher, Ressortleiter, stellvertretender Chefredakteur und Chefredakteur ebenso wie als Herausgeber, Verleger und Geschäftsführer. Zuletzt als Chefredakteur der „Zahnärztlichen Mitteilungen“ in Berlin tätig, verfolgt er nun aus dem hohen Norden die Entwicklungen im deutschen Gesundheitswesen – gewohnt kritisch und bisweilen bissig. Kontakt zum Autor unter uweaxel.richter@gmx.net.

 

Praxisführung med.dent.magazin Politik Praxis Nachrichten

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
16. Apr. 2024

In vier Schritten zur Fortbildung ohne Mehrkosten

Als ZFA beruflich vorankommen mit dem Qualifizierungschancengesetz – bis zu 100 Prozent staatliche Förderung
12. Apr. 2024

„Ich möchte Kindern und Jugendlichen, die zu uns kommen, die Anspannung nehmen“

Dr. Astrid Nebgen gestaltete ihre kieferorthopädische Praxis nach eigenen Vorstellungen und nach den Bedürfnissen ihrer Patienten
28. März 2024

Mehr Effizienz und besseres Patientenerlebnis

Kieferorthopäde Dr. Peter Schicker: „Ich habe DentalMonitoring mit großem Erfolg in den Praxisworkflow integriert“
26. März 2024

Zwei Vollstipendien für den Bachelor-Studiengang Dental Hygienist ausgelobt

SRH Hochschule für Gesundheit, Minilu und Omnident – Studiengang am 24. April 2024 online kennenlernen
26. März 2024

ZÄK Nordrhein passt Vergütungsempfehlung für ZFA an

Im Durchschnitt steigt die Empfehlung um rund 5 Prozent und variiert nach Berufserfahrung und Qualifikation
22. März 2024

Probearbeiten leicht gemacht

Dentale Job-Plattform MedMagnet führt Funktion zur Buchung von Hospitationen ein
20. März 2024

Strategische Zusammenarbeit von Planmeca und Bego für 3-D-Druck

Zahnrestaurationen können mit Planmeca Creo C5 gedruckt werden – für Behandlung und Versorgung an einem Tag
19. März 2024

Pflegekräfte gehen vielfach krank zur Arbeit

Barmer-Studie – „Präsentismus-Verhalten“ steht meist im Zusammenhang mit Stress, mangelhafter Unternehmenskultur und Arbeitszufriedenheit