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DGAZ-Jahrestagung: 31-jähriges Jubiläum konnte in Präsenz gefeiert werden – Vorstand in seinen Ämtern bestätigt

(c) DGAZ

Erfolg im zweiten Anlauf: Anfang September konnte die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) in Berlin ihre 30. Jahrestagung als Präsenzveranstaltung durchführen und etwa 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen. Mehr ließen die Hygienebestimmungen und die Räumlichkeiten nicht zu.

„Die positiven Rückmeldungen zeigen, wie wichtig es für unsere Mitglieder war, sich endlich wieder persönlich treffen und austauschen zu können“, freute sich Präsidentin Prof. Dr. Ina Nitschke (Uni Leipzig). Teil der Tagung war auch die Mitgliederversammlung, auf der sich Vorstand der DGAZ erneut zur Wahl stellte und ohne Gegenkandidaten in den Ämtern bestätigt wurde.

Ein straffes und informatives Programm prägte die Tagung, in der zwei bedeutsame Änderungen für die zahnmedizinische Betreuung von Senioren thematisch im Fokus standen: der neue Expertenstandard Mundgesundheit in der Pflege und die neue PAR-Richtlinie mit einem speziellen Teil für pflegebedürftige Menschen. Zunächst aber ging der Blick zurück in die Geschichte der Gesellschaft. Mit der Eröffnung durch Prof. Nitschke wurde auch das 31-jährige Bestehen der DGAZ – das Treffen 2020 konnte coronabedingt nicht stattfinden – gewürdigt. Dr. Klaus-Peter Wefers, Mann der ersten Stunde, schilderte den faszinierenden Weg der Fachgesellschaft von ihren Anfängen mit Gründung des Arbeitskreises für Gerostomatologie e. V. (AKG) im Jahr 1990 und ließ auch die zu überwindenden Hindernisse nicht unerwähnt.

DGAZ-Vizepräsident ist neuer Präsident der BZÄK

Der Vizepräsident der DGAZ und neu gewählte Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz (Uni München), eröffnete den Vortragsreigen mit den „Herausforderungen und Zielen der Bundeszahnärztekammer“. Dabei waren die Corona-Pandemie und die Reaktion des Berufsstands, die neue PAR-Richtlinie und ihre relative Delegation bestimmter Leistungen wichtige Aspekte. Die Durchführung von Parodontalbehandlungen in Pflegeeinrichtungen werde dadurch erleichtert.

Obwohl ältere Menschen immer länger eigene Zähne hätten, ergebe sich ein deutlich rückläufiger Trend beim Auftreten der schweren Parodontitis in der Gruppe der 65- bis 74-Jährigen. Die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) habe eine hohe Prävalenz von Parodontitis bei älteren Erwachsenen festgestellt, wobei ein großer Teil dieser Prävalenz eine mittelschwere und schwere Parodontitis aufweist. In Zahlen ausgedrückt, weise jeder zweite jüngere Senior (65 Prozent) eine parodontale Erkrankung auf. Insgesamt hat fast jeder Zweite in dieser Altersgruppe eine moderate (44,8 Prozent) und jeder Fünfte eine schwere Parodontitis.

Die neue Richtlinie öffne die Tür für weitere Behandlungen in Pflegeheimen. Benz zeigte die deutlichen Unterschiede auf: Die professionelle Zahnreinigung (PZR) diene der Vermeidung oder Vorbeugung, die „antiinfektiöse Therapie“ (AIT) betreffe dagegen die Behandlung der Krankheit. Es sei wichtig zu betonen, dass Aufklärungen nicht delegierbar sind (ATG: Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch). Die eingehende Kenntnis der Krankheiten liege beim Zahnarzt.

Expertenstandard Mundgesundheit in der Pflege

Dann erläuterte Präsidentin Nitschke im Dialog mit Dr. Elmar Ludwig die Entwicklungen rund um den Expertenstandard „Mundgesundheit in der Pflege“. Dieser Expertenstandard wurde mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) gemeinsam erarbeitet und soll dazu beitragen, die Qualität in allen Einsatzfeldern der Pflege zu steigern. Zuvor wurde das zehnjährige Jubiläum des gemeinsam mit der BZÄK und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) entwickelten „AuB“-Konzepts gewürdigt worden, das sich systematisch der zahnmedizinischen Versorgung von älteren Menschen, Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung widmet – vulnerable Patientengruppen, die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung meist eine schlechtere Mundgesundheit haben.

Paro-Behandlung vulnerabler Patientengruppen

Prof. Dr. Dirk Ziebolz, M.Sc. (Uni Leipzig) ging in seinem Vortrag ausführlich auf die „Parodontale Behandlung bei vulnerablen Patientengruppen – Was sagt die Leitlinie dazu und was steht zwischen den Zeilen? Was fehlt und was sind die Konsequenzen?“ ein. Die Präsentation begann mit einem Überblick über die neue Klassifizierung von Parodontalerkrankungen, die erstmals 2017 von der European Federation of Periodontology (EFP) und der American Academy of Periodontology (AAP) in Chicago vorgestellt wurde, mit den Stadien und Graden (Abstufung).

Ziebolz wies zudem auf die Nachteile des Rauchens bei einer Parodontitis hin. Interventionen zur Raucherentwöhnung sollten in der Therapie implementiert sein. Als Minimalversorgung nach der ersten und zweiten Therapiestufe in hoher Qualität soll im betroffenen Bereich eine wiederholte Reinigung der Wurzeloberfläche (mit oder ohne Zugangslappen) und eine engmaschige Kontrolle im Rahmen der unterstützende Parodontaltherapie (UPT) einschließlich subgingivaler Instrumentierung erfolgen. Es sollten keine parodontalchirurgischen Eingriffe (inklusive Implantationen) bei Patienten erfolgen, die keine adäquate Mundhygiene haben und/oder aufrechterhalten können. Schließlich betonte Ziebolz, dass die mechanische Therapie die der ersten Wahl sei. Diese mechanische Entfernung des Biofilms könne grundsätzlich sowohl mit Handinstrumenten als auch mit Ultraschallgeräten erfolgen. Die präventionsorientierte Betreuung müsse regelmäßig und individuell abgestimmt werden.

In zwei weiteren Vorträgen gingen Dr. Cornelius Haffner und Rechtsanwalt Christian Nobmann auf die Abrechnung und die Anwendung der neuen PAR-Richtlinie ein. Haffner betrachtete dabei konkret die „Abrechnungspositionen der neuen PAR-Leistungen – Systematische Behandlung und verkürzte Behandlungsstrecke für Patenten nach § 22a“. Nobmann sprach über „§ 22a SGB V und PAR: Von der fachlichen Forderung in die vertragszahnärztliche Versorgung.“ Er zeigte den Weg auf, wie eine medizinische Notwendigkeit benannt wird und wie komplex der Weg ist, eine Versorgungsstrecke in der Gesetzlichen Krankenversicherung aufzubauen und zu etablieren.

Die nächste DGAZ-Jahrestagung ist vom 13. bis 15. Mai 2022 dann in Königstein im Taunus geplant – dort hätte sie schon vergangenes Jahr stattfinden sollen.

Titelbild: Auf der DGAZ-Jahrestagung in Berlin (von links): Prof. Dr. Christoph Benz, Vizepräsident der DGAZ und BZÄK-Präsident, Dr. Klaus Husemann, Vizepräsident der KZV Berlin, der ein Grußwort an die Fachgesellschaft richtete, DGAZ-Ehrenmitglied Dr. Hans-Peter Huber und DGAZ-Ehrenmitglied und Gründungspräsident Dr. Klaus-Peter Wefers.
Quelle: DGAZ Alterszahnmedizin Fortbildung aktuell Zahnmedizin

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