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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2022

Stiftung HDZ und BZÄK rufen zu Spenden für die Ukraine auf

Die Menschen in der Ukraine sind auf der Flucht vor dem Krieg – im Land selbst und in die Nachbarstaaten. Hunderttausende in der Ukraine sind ohne Strom und Wasser, es werden zudem Hilfsgüter, Nahrungsmittel, Medikamente, medizinische Materialien und vieles mehr gebraucht. „Wir haben Kontakt zu unseren Partnern vor Ort, den Salesianern Don Boscos, aufgenommen. Sie sind in vier Großstädten in der Ukraine vertreten. Auch in der schwer umkämpften Hauptstadt Kiew sind sie präsent. Unsere Partner brauchen dringend Unterstützung bei der Versorgung der Flüchtlinge und Menschen in Not. Wir wollen helfen! Und haben dafür bereits 10.000 Euro Soforthilfe bereitgestellt“, so der Vorsteher der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte (HDZ), Dr. Klaus Sürmann.

„Wir alle sind erschüttert über den aggressiven Angriff auf die Ukraine. Unsere Solidarität ist bei allen Menschen dort“, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Prof. Dr. Christoph Benz. „Neben den europäischen und internationalen strategischen und politischen Maßnahmen ist nun auch schnelle konkrete Hilfe für die Menschen wichtig. Vor Ort – und auch für die Menschen, die zu uns flüchten.“

Daher rufen die Stiftung HDZ und die Bundeszahnärztekammer auf, die Hilfe für die Menschen in der Ukraine und die von dort Geflüchteten mit Spenden zu unterstützen. Spenden können auch direkt auf das Spendenkonto der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte bei der ApoBank, IBAN DE2830060 6010004444000, BIC (SWIFT-Code): DAAEDEDD, Stichwort: Ukraine. Eine Spendenbescheinigung wird bei genauer Adressangabe ausgestellt. Zur Steuerbegünstigung bis 300 Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Möglich ist eine Spende auch direkt über die Internetseite des HDZ – entweder über eine Sepa-Überweisung oder mit einem Überweisungsträger zum Herunterladen. (Quelle: BZÄK/HDZ)
 

Schutzimpfung in der Zahnarztpraxis: Fachlich bereit, technisch noch nicht

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ wurden – zeitlich befristet – auch Schutzimpfungen gegen das Coronavirus in Zahnarztpraxen theoretisch ermöglicht. Das Impfen in den Zahnarztpraxen selbst konnte jedoch bis jetzt noch nicht starten, weil sich der Gesetzgeber vorbehalten hat, noch Details, unter anderem zur Meldung der Impfungen an das Robert Koch-Institut (RKI) und zur Abrechnung, zu regeln. Die Bundeszahnärztekammer informiert angesichts vieler Anfragen über den aktuellen Stand.

Die vorgeschriebenen Schulungen wurden in allen Kammerbereichen längst rege angenommen. Grundlegende Voraussetzung für weitere Schritte ist allerdings, dass die Zahnärzteschaft in der Impf-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) genannt wird. Dies ist noch nicht der Fall. Nachfolgend muss noch die Anbindung an die Impfsurveillance des RKI und die Impfstoffbestellung ermöglicht werden. Ohne Impfverordnung fehlen zudem die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) unterstützen und beraten das BMG hierbei nach Kräften und setzen sich für praktikable und bürokratiearme Lösungswege ein.

„Auch wenn zurzeit eine Unterstützung der Zahnärzteschaft nicht notwendig ist, da das Impfgeschehen derzeit stark rückläufig ist, sollten die bislang initiierten Schritte abgeschlossen werden. Um in Engpasssituationen wie möglicherweise im kommenden Herbst die Zahnärzteschaft ‚on hold‘ haben zu können, damit diese bei Bedarf die ärztliche Kollegenschaft situativ unterstützen könnte, so dies gewünscht wäre“, so BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz. (Quelle: BZÄK)
 

Dentsply Sirona kündigt Zusammenarbeit mit Google Cloud und neue professionelle 3-D-Druck-Lösung an

Dentsply Sirona wird am 4. März 2022 Einzelheiten zu einer Zusammenarbeit mit Google Cloud bekanntgeben und zudem eine eigene 3-D-Druck-Lösung vorstellen, die diese Technologie in medizinischer Qualität für Praxis und Labor einfach nutzbar macht. Das kündigte das Unternehmen am 25. Februar 2022. Man werde zahlreiche Innovationen vorstellen, die digitale Workflows spürbar verbessern. „Zahnärzte, Dentallabore und Patienten auf der ganzen Welt werden davon profitieren“, heißt es.

„Dentsply Sirona ist seit jeher ein Pionier der digitalen Zahnmedizin. Das erste digitale Panorama-Röntgengerät, der erste intraorale Scanner, Zahnersatz in nur einer Sitzung – Dentsply Sirona hat den Weg vorgegeben. Die heutigen Ankündigungen sind ein nächster Schritt, um die Zahnmedizin mit neuen Geräten sowie KI-gestützten Lösungen und Dienstleistungen maßgeblich zu verändern. Wichtige Meilensteine sind die Kollaboration mit Google Cloud sowie Primeprint, die neue automatisierte 3D-Drucklösung von Dentsply Sirona“, erklärte CEO Don Casey. „Gemeinsam mit Google Cloud geben wir Zahnärzten die Möglichkeit, ihre digitale Praxis weiterzuentwickeln oder einen ersten Schritt in die digitale Zahnheilkunde zu unternehmen. Darüber hinaus bauen wir mit dem 3-D-Drucker Primeprint auf unser Konzept mit integrierten, ganzheitlichen Abläufen für Zahnarztpraxen und Labore auf.“ (Quelle: Dentsply Sirona)
 

„Wir stehen an der Seite unserer ukrainischen Kolleginnen und Kollegen“

Der Hartmannbund verurteilt den Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine. „Wir Ärztinnen und Ärzte haben, gerade zuletzt auch in der Pandemie, über Grenzen hinweg gemeinsam Patientinnen und Patientinnen aus ganz Europa versorgt und wissenschaftlichen Austausch gelebt. Deshalb stehen wir in diesen Tagen ganz besonders auch an der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen, die nun in der Ukraine unter schwierigsten Bedingungen die Versorgung der Menschen zu bewältigen haben – bei allen eigenen Ängsten und Gefahren“, heißt es in der Erklärung des Ärzteverbands.

„Gerade auch wir als Ärztinnen und Ärzte wissen sehr genau, wie verletzlich Leben ist und wie zerstörerisch Kriegsaktivitäten auch für die Seele der Betroffenen sein können.“ (Quelle: Hartmannbund)

GSK Consumer Healthcare wird zu „Haleon“

Der Bereich GSK Consumer Healthcare wird nach der Abspaltung von GlaxoSmithKline Mitte 2022 zum eigenständigen Unternehmen – und bekommt einen neuen Namen: Haleon. Er setzt sich aus dem altenglischen Wort „Hale“ und „Leon“ zusammen. Hale bedeutet „bei guter Gesundheit“, während Leon, der Löwe, für Stärke steht. An der Gestaltung der neuen Markenidentität waren unter anderem auch Mitarbeiter und Gesundheitsexperten beteiligt.

„Die Bekanntgabe des neuen Namens ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg zu einem neuen, eigenständigen Unternehmen. Unser Name steht für unser Anliegen, auf menschliche Weise für eine bessere Gesundheit im Alltag zu sorgen und ein weltweit führender Anbieter im Bereich Consumer Healthcare zu sein. Wir sind auf dem besten Weg für einen erfolgreichen Start dieses neuen Unternehmens Mitte 2022“, sagt Brian McNamara, der zukünftige CEO von Haleon.

Das neue Logo von Haleon
Das neue Logo von Haleon
Rick Sheppard, Business Unit General Manager von GSK Consumer Healthcare in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sagt: „Ich freue mich sehr darüber, dieses spannende Kapitel in unserer Unternehmensgeschichte zusammen mit dem fantastischen DACH-Team voranbringen zu können. Mit unseren beliebten Marken wie Sensodyne, Voltaren und Vitasprint werden wir natürlich auch zukünftig für die Menschen in DACH, für unsere Kunden und für Gesundheitsexperten wie Apotheker oder Zahnärzte ein wichtiger Partner für mehr Gesundheit im Alltag sein.“

Die Schaffung von Haleon ist das Ergebnis einer Reihe erfolgreicher Investitionen und strategischer Veränderungen im Consumer-Healthcare-Geschäft von GSK in den letzten acht Jahren. Dazu gehörte insbesondere die Integration der Verbraucherproduktportfolios von Novartis und Pfizer. (Quelle: GSK Consumer Healthcare)
 

Mindestlohn soll am 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro steigen

Das Bundeskabinett hat am 23. Februar 2022 die im Koalitionsvertrag vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro pro Stunde beschlossen. Parallel dazu wird auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) angehoben und künftig an den Mindestlohn gekoppelt werden. Dies wird vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, weil damit weiterhin eine große Zahl von Beschäftigten weiter nicht sozialversicherungspflichtig bleibt und nicht abgesichert sei. Ebenfalls kritisiert wird vom DGB der Wegfall der ursprünglich geplanten Pflicht zur (digitalen) Arbeitszeitdokumentation, mit der Schwarzarbeit und unbezahlte Überstunden eingedämmt werden sollte.

Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts (Destatis) im Auftrag des DGB werden rund 6,2 Millionen Beschäftigte, vor allem Teilzeitkräfte und Minijobber, aber auch 1,4 Millionen Vollzeitbeschäftigte, vom höheren Mindestlohn profitieren. Besonders im Handel mit etwa 1,3 Millionen Beschäftigten, im Gastgewerbe mit 660.000 Beschäftigten und im Gesundheits- und Sozialwesen mit 549.000 Beschäftigten bringt die Anhebung deutliche Verbesserrungen mit sich.

Im Vorfeld der Mindestlohnanpassung hat der Verband medizinischer Fachberufe Online-Umfragen unter den Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie unter angestellten Zahntechnikerinnen/-technikern durchgeführt, um unter andere die aktuelle Gehaltssituation abzufragen und die Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung abschätzen zu können. Die Umfragen sind inzwischen abgeschlossen, die Auswertung läuft noch, hieß es aktuell aus dem Verband. (Quelle: QN)
 

Eckpunktepapier zu Pflegebonus: MFA und ZFA nicht berücksichtigt

Beim geplanten Corona-Bonus für Beschäftigte im Gesundheitswesen in der Kranken- und Altenpflege sind Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte offensichtlich weiterhin nicht berücksichtigt. Ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Bonus sieht nur Leistungen für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und gegebenenfalls noch der Eingliederungshilfe vor. Die Prämien könnten abgestuft je nach Intensität des Einsatzes gezahlt werden – von der Intensivpflege bis zu Kräften in Verwaltung und Versorgung, soweit sie zu mindestens 25 Prozent an der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten. Wie das „Deutsche Ärzteblatt“ berichtet, wird auch noch über Steuererleichterungen diskutiert, die dann auch anderen besonders belasteten Berufsgruppen wie den MFA zugutekommen sollen, wenn sie zum Beispiel über den Arbeitgeber einen Corona-Bonus erhalten haben.

Jetzt soll das Bundeskabinett bis zum 30. März 2022 eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf beschließen, der dann Anfang April erstmals im Bundestag beraten werden könnte. Etwa Anfang Juni könnte das Gesetz final beschlossen werden. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
 

PKV: rund 220 Millionen Euro für Corona-Schutz bei Zahnärzten

Die Private Krankenversicherung hat seit Beginn der Pandemie mit zusätzlichen Leistungen von mehr als 2,8 Milliarden Euro dazu beigetragen, die medizinische Versorgung in der Corona-Krise zu sichern. Dies berichtete der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, am 22. Februar 2022 bei einer Online-Pressekonferenz zur Covid19-Pandemie. „Damit hat die Corona-Pandemie die Private Krankenversicherung bereits erheblich belastet.

Zudem sind die langfristigen Folgen noch offen, wie beispielsweise das Krankheitsbild von ‚long covid‘ und dessen Auswirkungen“, erklärte Reuther.
Zur Unterstützung der ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen habe die PKV für jeden Arztkontakt eine Extravergütung für erhöhten Hygieneaufwand geleistet. Diese Sonderzahlung hat die ambulanten Ärzte bisher mit mehr als 900 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Für die Zahnärzte kommen laut PKV rund 260 Millionen Euro hinzu. Der Gesamtbetrag dieser sogenannten PKV-Hygienepauschalen für Ärzte, Psychologen und Zahnärzte habe zum Jahresende 2021 somit fast 1,2 Milliarden Euro erreicht. Weitere knapp 80 Millionen Euro aus den PKV-Hygienepauschalen kamen den Physio- und Ergotherapeuten sowie Hebammen und Heilpraktikern zugute.

Auch an den Schutzschirmen für die Krankenhäuser und Pflege­einrichtungen ist die Private Krankenversicherung beteiligt. Die Krankenhäuser unterstützte die PKV mit rund 870 Millionen Euro zusätzlich. Die Pflegeeinrichtungen erhielten bislang rund 350 Millionen Euro Sonderhilfen aus der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Weitere knapp 330 Millionen Euro zahlte die PKV für Corona-Tests gemäß den Testverordnungen. (Quelle: PKV-Verband)
 

Neuer Termin für „Alles außer Zähne“ im Mai

M:Company
Die siebte Auflage des Fachkongresses „Alles außer Zähne“findet mit überarbeitetem Konzept und gewohnt außergewöhnlicher Atmosphäre in München statt – jetzt am 13. und 14. Mai 2022, der Termin im März wurde wegen der Unsicherheit in der Corona-Lage abgesagt.
Zusätzlich ändert sich die Veranstaltungs-Location: Tagungsort ist das elegante Design-Hotel Andaz am Schwabinger Tor statt.

„Nachdem wir vor einem Jahr noch komplett digital über die Bühne gehen mussten, sind wir nun zuversichtlich, dass wir im Mai wieder unbeschwert und Face-to-Face zusammen sein können“, sagt Carsten Schlüter, Geschäftsführer des Veranstalters M:Company. „Wir hoffen, dass es an dem neuen Termin im Mai kaum noch Restriktionen aufgrund von Corona gibt und wir wieder die ganz besondere Atmosphäre von ,Alles außer Zähne‘ erleben können.“

Die Veranstaltung präsentiert sich auch neu aufgestellt. „Wir haben am Konzept gefeilt und vieles inhaltlich überarbeitet. Auch treue Teilnehmer dürfen sich auf ein komplett neues Kongress-Erlebnis freuen“, verspricht Schlüter, der erst kürzlich die Aktivitäten seines Unternehmens unter dem neuen Namen M:Company gebündelt hat. Weitere Infos zum Kongress gibt es auf der Website. (Quelle: M:Company)
 

ITI-Kongress verschoben auf den 12. und 13. Mai 2023

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der Vorsorge im Hinblick auf die Gesundheit der Teilnehmer hat das ITI (International Team for Implantology) sich dazu entschlossen, den Kongress der ITI Sektionen Deutschland und Österreich in Dresden zu verschieben (Mehr zum Kongressprogramm auf Quintessenz News). Als Ersatztermin nennt das ITI den 12. und 13. Mai 2023. Die angemeldeten Teilnehmer wurden durch das ITI über die Verschiebung und den Ausweichtermin informiert. Laut ITI war die Veranstaltung als erster nachhaltiger Implantologie-Kongress in Deutschland geplant. Dem ITI zufolge werde der Leitsatz des Kongresses „Nachhaltigkeit in der Implantologie – Wunsch und Wirklichkeit“ sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf den verantwortungsbewussten Einsatz von Ressourcen im kommenden Jahr in Dresden fortgeschrieben. Die drei Themenkomplexe patientenzentrierte Aspekte einer nachhaltigen Behandlung, Geweberegeneration und Chirurgie/Prothetik bleiben unverändert. Univ.-Prof. Dr. Dr. Johannes Kleinheinz, Chairman der ITI Sektion Deutschland und Kongresspräsident, betont: „Wir sind überzeugt davon, dass auch im kommenden Jahr die von uns geplanten Maßnahmen die Anforderungen an einen nachhaltigen Kongress vollumfänglich erfüllen.“ Pro Teilnehmerin/Teilnehmer spenden die ITI Sektionen Deutschland und Österreich 25 EUR an die Klimaschutzorganisation atmosfair. Mit dem Schwerpunkt Reise fördert atmosfair den aktiven Klimaschutz durch die Kompensation von Treibhausgasen mit erneuerbaren Energien. Die Anmeldung zum Kongress ist weiterhin möglich unter www.iti.org/congressgermany-austria. (Quelle: ITI)

Dynexan Mundgel – Zylinderampullen mit verbesserter Rezeptur

Kreussler Pharma hat für die Dynexan Mundgel Zylinderampullen, die bei einer PA-Behandlung, UPT oder PZR eine Taschen-Anästhesie ohne Nadelstich ermöglichen, die Rezeptur verbessert. Die Zylinderampullen sind bereits alkohol-, zucker-, laktose- und glutenfrei, seit Ende vergangenen Jahres verzichtet Kreussler Pharma nun auch auf den Farbstoff Titandioxid. Der bewährte schnelle Wirkeintritt innerhalb von 60 Sekunden sowie die gute Haftung und Sichtbarkeit des Gels bleiben unverändert, so die Hersteller. (Quelle: Kreussler Pharma)

Mehr zu Kreussler Pharma finden sie unter www.kreussler-pharma.de .

Gesetzliche Kassen und PKV: Aufklärung der Versicherten ja, Impfkontrolle nein

Zu den Überlegungen, der Politik, die Krankenversicherungen im Zuge der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden, haben sich die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der PKV-Verband: „Gesetzliche und private Krankenversicherungen unterstützen alle Aktivitäten, die Impfquote zu erhöhen. Die im Entwurf vorgesehene Pflicht der Krankenversicherungen, ihre Versicherten über das neue Gesetz, die Abläufe und Beratungsangebote aktiv zu informieren, entspricht ihrem Aufklärungsauftrag. Deshalb unterstützen die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Impfkampagne der Bundesregierung nach besten Kräften.

Die für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht geplante Abfrage, Sammlung, Speicherung und ggf. Weiterleitung des individuellen Impfstatus durch Krankenversicherungen lehnen sie jedoch entschieden ab. Dies ist eindeutig Aufgabe staatlicher Stellen. Das Vertrauen der Menschen in die Krankenversicherungen für den besonders sensiblen Gesundheitsschutz darf nicht gefährdet werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Übernahme einer Kontrollfunktion widerspricht diesem Prinzip fundamental. Krankenversicherungen dürfen von ihren Versicherten nicht als Impfpolizei wahrgenommen werden.“

Es sei zudem nicht praktikabel, den Impfstatus von etwa 66 Millionen volljährigen Bundesbürgern zu ermitteln. Die Daten müssten die Krankenversicherungen erst komplett neu erfassen, Echtheitsprüfungen durchführen und Daten an mehrere hundert verschiedene Ordnungsämter melden.  (Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Verbände der Gesetzlichen Krankenkassen und des PKV-Verbands)
 

Petition zur TI: Ausschuss hat offenes Ohr für die Sorgen der Ärzte

Eine Petition der Ärzte in Bayern zur Telematikinfrastruktur an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags Ende vergangenen Jahres hatte in kurzer Zeit das nötige Quorum erreicht – am 14. Februar 2022 fand jetzt in Berlin die Anhörung dazu vor dem Petitionsausschuss statt. Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, zeigte sich danach optimistisch. „Ich gehe hoffnungsvoll hier weg“, so Dr. Petra Reis-Berkowicz in ihren abschließenden Worten nach der Anhörung zu ihrer Petition. „Ich merke, es kommt an, welche Grundversorgungsprobleme wir haben“, wird sie im Bericht der Ärzte Zeitung zitiert.

Anhand der Probleme in der Praxis machte sie deutlich, dass die Zeit für ausgereifte Testungen zum Beispiel der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der elektronischen Patientenakte und vor allem des jetzt unbestimmt verschobenen E-Rezepts gefehlt habe. Reis-Berkowicz betonte während der Sitzung, die Einführung des E-Rezeptes „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ sei kontraproduktiv und ausgesprochen besorgniserregend im Hinblick auf künftige Digitalisierungsmaßnahmen. Eine Digitalisierung, die die Versorgung der Patienten verbessert und die Arbeitsabläufe erleichtert und beschleunigt, werde von der Ärzteschaft ausdrücklich begrüßt. Es sei höchste Zeit für cybersichere digitale Anwendungen, die der Zusammenarbeit mit anderen am Gesundheitssystem Beteiligten zugutekomme.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmers (SPD) erklärte, man wolle die Ärzteschaft künftig bei der Entwicklung der TI besser einbeziehen. Wie es mit der Petition weitergeht, wird der Ausschuss in einer späteren Sitzung entscheiden. (Quelle: Ärzte Zeitung/Deutscher Bundestag)
 

Bego Unternehmensgruppe bekommt TOP 100-Siegel

Die Bego Unternehmensgruppe aus Bremen hat das TOP 100-Siegel 2022 verliehen bekommen. Innerhalb eines wissenschaftlichen Auswahlverfahrens, das die Teilnehmer durchlaufen müssen, untersuchten Innovationsforscher Prof. Dr. Nikolaus Franke und sein Team die Bego Unternehmensgruppe anhand von mehr als 100 Innovations-Indikatoren aus fünf Kategorien: Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Außenorientierung/Open Innovation und Innovationserfolg. Damit wurde untersucht, ob die Innovationen eines Unternehmens nur ein Zufallsprodukt sind oder aber systematisch geplant werden und damit in Zukunft wiederholbar sind. Eine besondere Gewichtung erfährt die Frage, ob und wie sich Neuheiten und Produktverbesserungen am Markt durchsetzen.

BEGO zählt hier bereits zum 2. Mal zu den Top-Innovatoren. Neben Pionierarbeiten im dentalen 3-D-Druck brachte Bego als erstes Unternehmen der Dentalbranche ein für Dentallabore entwickeltes 3D-Druck-System „Varseo“ zur laborseitigen Fertigung dentaler Versorgungen aus Hochleistungskunststoffen auf den Markt. Anfang 2020 präsentierten die Bremer mit VarseoSmile Crown plus das weltweit erste als Medizinprodukt der Klasse IIa zugelassene zahnfarbene, keramisch gefüllte Hybridmaterial für den 3-D-Druck permanenter Einzelkronen, Inlays, Onlays und Veneers.
Am 24. Juni 2022 wird das Unternehmen für diese Leistungen zusätzlich vom Mentor des Wettbewerbs, dem Wissenschaftsjournalisten Ranga Yogeshwar, persönlich geehrt. (Quelle: Bego)
 

Neue Testverordnung liegt vor – keine Priorisierung bei PCR-Tests

Die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit liegt vor, sie ist zum 12. Februar 2022 in Kraft getreten. Sie enthält keine Vorgaben zur Priorisierung von PCR-Tests von Gesundheitspersonal und vulnerablen Personen. PoC-NAT-Testsysteme werden mit 30 Euro vergütet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte eine höhere Vergütung gefordert, um den Test kostendeckend durchführen zu können. Leistungen nach dieser Testverordnung dürfen bis zum 31. März 2022 durchgeführt werden.

Der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest nach einem positiven Antigentest bleibt unverändert bestehen. Ursprünglich sollte dieser aufgrund knapper Testkapazitäten infolge von Omikron entfallen. Als Handlungsleitfaden sind die Empfehlungen der Nationalen Teststrategie zu berücksichtigen.

Unabhängig von der TestV, die ausschließlich Vorgaben für Tests bei asymptomatischen Personen macht, bleibt es dabei, dass bei Patientinnen und Patienten mit Covid-19 Symptomen immer ein PCR-Test erfolgen kann. Mit Inkrafttreten der neuen TestV dürfen ab dem 12. Februar nach einem positiven PCR-Test keine Tests zur Abklärung der vorliegenden Virusvariante mehr abgerechnet werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Corona-Warn-App. Personen, die eine Warnung „erhöhtes Risiko“ erhalten, gelten nicht mehr als Kontaktperson im Sinne der TestV und haben seit dem 12. Februar nur einen Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest.

Auch Zahnärzte dürfen generell Tests nach der TestV durchführen. Informationen dazu stellt die Bundeszahnärztekammer bereit. (Quelle: KBV/Quintessence News)
 

Corona-Impfung: BGW bietet Hilfen für Ängstliche und Coaching für Führungskräfte

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), zu deren Mitgliedern/Versicherten in der Regel auch ambulante Zahnarztpraxen und ihre Beschäftigten zählen, bietet rund um die Coronapandemie und auch zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht eine Reihe von Informationen und Aktionen an. So können BGW-versicherte Beschäftigte eine telefonisch-psychologische Beratung in Anspruch nehmen, wenn sie Unterstützung für ihre Impfentscheidung, im Umgang mit eigenen Zweifeln oder Ängsten und in Diskussionen mit dem eigenen betrieblichen oder privaten Umfeld benötigen. Die Beratung durch erfahrene Psychotherapeuten umfasst keine medizinische Beratung zu den einzelnen Impfstoffen und zum Arbeitsrecht. Mehr Informationen gibt es auf der eigenen Themenseite der BGW.

Auch Arbeitgeber und Führungskräfte können sich über Coachings Unterstützung für die Impfmotivation/den Umgang mit ungeimpften oder impfunwilligen Beschäftigten, mit Konflikten im Team und Belastungen durch die Corona-Pandemie holen. Dafür bietet die BGW ein sogenanntes Krisencoaching an, das auch Führungsteams in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus hat die BGW für große Einrichtungen wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (leider nicht für kleine ambulante Einrichtungen) eine besondere Aktion zur Unterstützung der Impfbereitschaft mit Dr. Eckehart von Hirschhausen gestartet. (Quelle: BGW)
 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht: BMG stellt ausführliche Erläuterungen ins Netz

Das Bundesgesundheitsministerium hat am 11. Februar 2022 einen deutlich erweiterten Fragen- und Antwortenkatalog zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen auf seine Internetseite eingestellt. Es reagiert damit auch auf Klagen der Bundesländer, es sei vielfach unklar, wie die Vorgaben des Gesetzes umgesetzt werden sollen beziehungsweise welche Einrichtungen und Beschäftigten von der Nachweispflicht einer Immunisierung gegen Covid-19 durch Impfung/Genesenenstatus oder einem Attest zur Befreiung von der Impfpflicht erfasst sind. Nur bei ausgeschlossenem Kontakt zu Patienten/betreuten Personen ist eine Ausnahme möglich. Zum Nachweis der Immunisierung durch Praxisinhaber/Selbstständigen heißt es: „Im Falle von Selbständigen, die unter die Vorschrift des § 20a IfSG fallen, fehlt eine Einrichtungsleitung, der ein Nachweis bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorgelegt werden könnte. In diesen Fällen sind die Nachweise entsprechend zu dokumentieren, sodass im Falle einer behördlichen Kontrolle nachgewiesen werden kann, dass diese zum Zeitpunkt des Fristablaufs vorlagen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Bundesländer in eigener Zuständigkeit bestimmen können, dass die Nachweise nicht der Einrichtungsleitung sondern einer Behörde vorzulegen sind.“ (Quelle: BMG)
 

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen sektorbezogene Impfpflicht ab

Das Bundesverfassungsgericht hat am 11. Februar 2022 einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sektorbezogene Impfpflicht im Gesundheitssektor abgelehnt (Beschluss vom 10. Februar 2022, Az: 1BvR 2649/21). Das Gericht schätzte in seiner Abwägung für die Zeit von einem Erlass bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Sache die Risiken der zu schützenden vulnerablen Gruppen höher ein als die Interessen der Beschwerdeführer: „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber. Bei der Folgenabwägung der jeweils zu erwartenden Nachteile muss daher das Interesse der Beschwerdeführenden zurücktreten, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde weiterhin ungeimpft in den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen tätig sein zu können.“
Eine ausführlichere Erläuterung dazu enthält die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss. (Quelle: BVerfG)
 

18./19. März 2022: „Karlsruher Konferenz“ und Karlsruher Vortrag zum Thema Nachhaltigkeit

Die diesjährige Karlsruher Konferenz/Tag der ZFA 2022 am 18. März 2022 widmet sich dem Thema „Nachhaltige Zahnmedizin – Von Prävention bis Klimaschutz“. Die Ziele Nr. 3 „Gesundheit und Wohlergehen“ und Nr. 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“ der UN-Agenda 2030 im Kontext der klinischen Arbeit sind die Inspiration für diese Tagung.

Im Online-Livestream am 18. März 2022 von 9 bis 18.30 Uhr stehen der Vormittag der Karlsruher Konferenz und des Tags der ZFA im Zeichen der klinisch-praktischen Tätigkeit. In acht Vorträgen berichten die Referentinnen/ Referenten über nachhaltige Behandlungsstrategien in Bezug auf die Gesundheit der Patienten und zeigen am Rande auch mögliche Schnittstellen zum Umwelt- und Klimaschutz auf.

Der Team-Nachmittag will vermitteln, dass Klimaschutz auch Gesundheitsschutz bedeutet und welche medizinisch relevanten Veränderungen der Gesundheit der Patienten durch die globale Erwärmung bereits heute spürbar sind. Außerdem wird gezeigt werden, wie in Zahnarztpraxen in wertvoller Teamarbeit ein Beitrag für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele geleistet werden kann und damit Patienten und der Gesellschaft ein Vorbild sein kann. Mehr Informationen zum Programm und zur gibt es auf der Konferenz-Homepage.

Flankiert wird die Veranstaltung mit dem am Folgetag stattfindenden Karlsruher Vortrag „Mund auf“ am Vormittag des 19. März um 11 Uhr, der live übertragen wird Prof. Dr. Michael Braungart ist einer der Visionäre für eine nachhaltige Zukunft. Mit seinem Konzept „Cradle to Cradle“ wird er über einen immerwährenden Recycling-Kreislauf und die daraus resultierenden, vielfältigen Möglichkeiten berichten. (Quelle: Akademie für zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe)
 

Zum Valentinstag: sanfte Zahnbürsten und Diamond-Glow Zahnpasta

Der schweizerische Mundhygienespezialist Swiss Smile (Curaden) hat zum Valentinstag am 14. Februar einen besonderen Tipp: Glänzende Diamanten in eleganter Zahnbürste und Diamond-Glow- Zahnpasta. Damit sei ein strahlendes Lächeln sicher, und das nicht nur am Valentinstag.
Die hübschen Pärchen-Zahnbürsten in rosé und bleu mit hunderten feinen Curen-Filamenten (Registerd Trademark) im achteckigen Bürstenkopf zauberten ein strahlendes Lächeln als Dankeschön. „Eine so sanfte, elegante Handzahnbürste erfreut den Beschenkten jeden Tag. Bei empfindlichem Zahnfleisch ist die Massage eine Wohltat“, so das Unternehmen.

Foto: Swiss Smile
Dazu passe die aufhellende Diamond-Glow Zahnpasta mit einem Karat Diamant-Staub in feinster Pulverform. Sie helle mit dieser innovativen Wirkstoffkombination die Zähne sichtbar auf. „Das darin enthaltene entzündungshemmende Kurkumin verzögert die Anlagerung von Plaque und erschwert dadurch die Entstehung von Karies. Natürlicher und Feuchtigkeit spendender Aloe Vera beruhigt gereiztes Zahnfleisch.“, informiert das Unternehmen. Mehr Informationen und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der Shop-Website des Unternehmens. (Quelle: Swiss Smile)
 

Lauterbach steht Vertragsärzteschaft Rede und Antwort - Praxen können vorab Fragen einreichen

Knapp 100 Tage nach Amtsantritt stellt sich Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach am 4. März 2022 den Fragen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Auf Einladung des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird Lauterbach in einer Online-Veranstaltung seine gesundheitspolitischen Pläne für die laufende Legislaturperiode erläutern und zu aktuellen Themen Stellung nehmen.

„Wir wollen möglichst vielen interessierten Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit bieten, dem Minister ihre Fragen zu stellen und den Austausch online zu verfolgen“, erläuterte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Dabei dürfte es nicht nur um die aktuelle Corona-Politik gehen, sondern auch um Fragen der Digitalisierung, des fehlenden Nachwuchses in den Praxen oder der Honorierung.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Im PraxisCheck“ findet unmittelbar vor der Vertreterversammlung der KBV statt, die am selben Tag online tagt. Beginn ist um 9.30 Uhr. Sie wird aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation als Live-Stream auf kbv.de übertragen und aufgezeichnet. So können Interessierte die Veranstaltung im Nachgang online verfolgen.

Ärzte und Psychotherapeuten können ihre Fragen im Vorfeld einreichen. Alle Fragen, die aus Zeitgründen nicht berücksichtigt werden können, werden im Nachgang an den Minister übermittelt. Weitere Informationen auf der Internetseite der KBV. (Quelle: KBV)
 

Vorstandswahlen der KZVWL: Fraktion ZfZ bezieht Stellung

Die Fraktion „Zukunft für Zahnmedizin“ (ZfZ) bezieht erneut Stellung zur vorgezogenen Wahl des hauptamtlichen Vorstands der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfale-Lippe und der gescheiterten Satzungsänderung am 22. Januar 2022 (QN berichtete). Die Mitglieder der Fraktion ZfZ hätten aus guten Gründen an der dazu einberufenen ao. Vertreterversammlung nicht teilgenommen und das im Vorfeld auch dem Vorsitzenden der VV mitgeteilt. „Durch die Entscheidung der Nichtteilnahme der ZfZ-Mitglieder war die Beschlussfähigkeit, selbst eine qualifizierte Beschlussfähigkeit der VV zu keinem Zeitpunkt gefährdet oder eingeschränkt“, heißt es in der aktuellen, von Dr. Ralf Hogrebe von der ZfZ-Geschäftsstelle verantworteten Meldung. „Aus diesem Grund trägt, anders als die Pressemitteilungen vom VV-Vorsitzenden […] und vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte Landesverband Westfalen-Lippe […] es suggerieren wollen, die alleinige Verantwortung für die Einberufung, das Stattfinden der VV und auch für deren Beschlüsse und Ergebnisse die Mehrheitsfraktion aus FVDZ, UFZ, WZW und Einzelmitgliedern.“

Die Wahl des neuen Vorstands gehöre zu den Aufgaben der im Herbst neu zu wählenden VV. Man erteile dem jetzt selektiv für die Vorstandswahl praktizierten Verfahren des Vorziehens eine klare und deutliche Absage. „Es entspricht einem Verfahren, das den Bundeskanzler mit dem alten Bundestag vor den Neuwahlen wählen würde.“ Die Fraktion ZfZ verweist auch auf die im Vorfeld vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW zur Rechtmäßigkeit der vorgezogenen Vorstandswahlen geäußerten Bedenken. Das Ministerium hatte noch am 21. Januar 2022 mitgeteilt, dass es dieses Vorgehen intensiv prüfe und angesichts der umstrittenen Rechtsfragen keine abschließende Beurteilung abgeben könne. (Quelle: Pressemitteilung Fraktion ZfZ)


Endodontologie und Traumatologie – Zahnärzteschaft bildet sich digital fort

Der Winterfortbildungskongress der ZKN wurde aus dem Studio in Hannover gesendet.
Der Winterfortbildungskongress der ZKN wurde aus dem Studio in Hannover gesendet.
Foto: ZKN
Drei Tage lang bildeten sich weit mehr als 1.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Fachpersonal aus dem gesamten deutschsprachigen Raum beim 69. Winterfortbildungskongress der Zahnärztekammer Niedersachsen (ZKN) fort. Der Kongress wurde vom 3. bis 5. Februar 2022 pandemiebedingt mit modernster Technik im Live-Video-Streaming aus den Peppermint-Studios in Hannover online angeboten. Aktuelle Forschungsergebnisse und Trends, neue Materialien und moderne Techniken für den langlebigen Erhalt von Zähnen, Implantaten, Zahnersatz und rund um die Themenbereiche Traumatologie und Endodontologie standen auf dem Programm. Unter der wissenschaftlichen Leitung des Tagungspräsidenten Prof. Dr. Thomas Attin (Direktor der Klinik für Zahnerhaltung und Präventivzahnmedizin der Universität Zürich) gestalteten zwölf renommierte deutsche und internationale Referentinnen und Referenten der Zahnmedizin das Programm des Winterfortbildungskongresses. Parallel gab es einen eigenen digitalen Kongress für das zahnärztliche Fachpersonal unter Leitung von Prof. Dr. Johannes Einwag.

Alle Vorträge und Seminare beider Kongresse stehen dem interessierten Fachpublikum weitere acht Wochen nach dem Live-Streaming in einer Mediathek weiterhin zur Verfügung, deren Zugang auch bis Mitte März noch gebucht werden kann. Insgesamt können die Zahnmediziner und Zahnmedizinerinnen bis zu 56 Fortbildungspunkte mit ihrer Teilnahme erhalten.

„Wir freuen uns, dass so viele Zahnärztinnen und Zahnärzte und deren Fachpersonal unser Fortbildungsangebot annehmen. Das zeigt sehr deutlich, wie motiviert und leistungsbereit unsere Zahnärzteschaft mit ihren Teams ist“, sagte ZKN-Präsident Henner Bunke, D.M.D./Univ. of Florida, zur Kongresseröffnung. (Quelle: ZKN)
 

COVID-19-Impfungen in Apotheken starten am 8. Februar

Ab Dienstag, 8. Februar 2022, können Apotheken Covid-19-Impfungen anbieten. „Im Vorfeld mussten die Voraussetzungen geschaffen werden – das ist jetzt erledigt“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Im Dezember erarbeitete die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer das Curriculum für die ärztliche Schulung. Seit Januar schulen die Apothekerkammern Apothekerinnen und Apotheker danach. Parallel wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der geimpften Personen elektronisch an das RKI zu melden. Overwiening: „Die letzten noch offenen Punkte waren die Impfstoff-Kontingente für die Apotheken und der Bestellzyklus. Das wurde heute mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt: Kommende Woche können die Apotheken erstmals Impfstoffe bestellen, um sie selbst zu verimpfen. Die ersten Impfungen können dann ab dem 8. Februar durchgeführt werden.“ Impfungen sind ein zusätzliches, freiwilliges Angebot der Apotheken. Ob eine Apotheke Impfungen anbietet, entscheidet die Apothekenleiterin beziehungsweise der Apothekenleiter im Einzelfall.

Die Impfungen in Apotheken sind eine Ergänzung zu den Impfangeboten in Arztpraxen und Impfzentren, aber kein Ersatz. Overwiening: „Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.“ (Quelle: ABDA)
 

Mehr als eine Million Beschäftigte haben eine bKV

Die betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, wächst rasant: Seit 2015 hat sich die Anzahl der Unternehmen aus ganz unterschiedlichen Branchen, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen solchen Zusatzschutz anbieten, mehr als vervierfacht. Das entspricht einem Wachstum von über 350 Prozent, berichtet der PKVVerband.

Gezählt werden nur die Betriebe, die die Beiträge für ihre Mitarbeitenden vollständig tragen. Mit der Zahl der Unternehmen steigt auch die Zahl der Beschäftigten, die von einer solchen Absicherung profitieren, kontinuierlich. Ende 2021 hatten 1,59 Millionen Personen eine betriebliche Krankenversicherung.

Die Unternehmen zählen das Angebot einer zusätzlichen Gesundheitsvorsorge zu den wichtigsten Zusatzleistungen für ihre Angestellten. Und auch den Arbeitnehmern ist diese Form der Absicherung gegen Krankheitsrisiken oft wichtiger als andere Vergünstigungen des Arbeitgebers. Schon bei früheren Umfragen hatten sie der bKV den Vorzug vor Firmen-Extras wie etwa Tickets für den Personennahverkehr oder Mobiltelefonen gegeben. Mittlerweile wäre jedem vierten Arbeitnehmer eine vom Chef bezahlte private Krankenzusatzversicherung sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung.

Damit wird die betriebliche Krankenversicherung ein zunehmend wichtigeres Instrument gegen den Fachkräftemangel. Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen bezeichnen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko (DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019). Und die Situation wird sich durch die Alterung der Bevölkerung weiter verschärfen: Laut Vorausberechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen sinken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden. (Quelle: PKV-Verband)


Apothekenzahl in Deutschland auf Tiefstand

Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist erneut gesunken und lag zum Jahresende 2021 bei 18.461. Das sind 292 Betriebsstätten weniger als Ende 2020. Allerdings ist die Zahl der selbständigen Apothekerinnen und Apotheker deutlich stärker zurückgegangen: Sie fiel um 392 und damit um 2,8 Prozent auf nur noch 13.718. Das zeigen Erhebungen der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, die auf den Meldungen der Landesapothekerkammern in allen 16 Bundesländern beruhen. Die Apothekendichte in Deutschland liegt nur noch bei 22 Apotheken pro 100.000 Einwohnern und damit deutlich unter dem Durchschnitt der Europäischen Union (32).

Da selbstständige Apothekerinnen und Apotheker neben einer Hauptapotheke bis zu drei Filialen unterhalten dürfen, ist die Zahl der Inhaber immer kleiner als die der Betriebsstätten. Dass die Zahl der Selbstständigen aber so stark zurückgeht, ist für ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening eine beunruhigende Entwicklung: „Immer mehr Apothekeninhaberinnen und -inhaber geben auf, weil sie Personalprobleme haben und keine Nachfolgerinnen und Nachfolger zur Übernahme des Betriebes finden. Damit droht das Fundament des Arzneimittelversorgungssystems allmählich zu erodieren.“ Dass ein Teil der aufgegebenen Hauptapotheken als Filialen weitergeführt werde, sei nur ein schwacher Trost. (Quelle: ABDA)
 

Zahl des Monats Februar: 200.000

Nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie stehen mehr als 200.000 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Deutschland gemeinsam mit Zahnärztinnen und Zahnärzten in der ersten Reihe der Versorgung. Die Praxisteams haben sich den enormen Herausforderungen der Pandemie professionell, verantwortungsbewusst und aufopferungsvoll gestellt. Ohne die ZFA hätte die Zahnärzteschaft Millionen von Patientinnen und Patienten in diesen schwierigen Zeiten nicht so gut betreuen können.

Die KZBV unterstützt daher die Aktion „Medizinische Fachangestellte am Limit“ und bekundet ihre Solidarität mit Zahnmedizinischen und Medizinischen Fachangestellten. Die entsprechende Protestkampagne des Verbandes medizinischer Fachberufe (VMF) hat das Ziel, sich für die öffentliche und finanzielle Wertschätzung des Engagements von ZFA und MFA während der Pandemie einzusetzen. (Quelle: KZBV)
 

Gesundheitsämter schaffen Kontrollen der Impfpflicht nicht – Ministerium will Ausnahmen zulassen

Immer mehr Gesundheitsämter sehen sich mit der Kontrolle der Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegesektor überfordert. Das berichtet unter anderem der „Spiegel“ (online) am 1. Februar 2022. Bereits seit Inkrafttreten der Impfpflicht im Dezember 2021 kamen Meldungen, dass die überlasteten Behörden eine Kontrolle der ab 16. März 2022 geltenden Impfpflicht nicht schaffen werden. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte am 28. Januar 2022 ausgeschlossen, dass das Gesetz ausgesetzt werden könnte.

Nun heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit, dass in Einzelfällen auch nach dem Stichtag Ungeimpfte weiterhin in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen arbeiten könnten. Die zuständigen Ämter sollten über das weitere Vorgehen und die Maßnahmen im Rahmen ihres Ermessens entscheiden. Bis das Amt über ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot entschieden habe, dürften die Mitarbeitenden weiter beschäftigt werden.Vonseiten der DGK und der Stiftung Patientenschutz ist auch eine Fristverschiebung angeregt worden. Die DKG fordert außerdem arbeitsrechtliche Sicherheit, damit Arbeitgeber nicht geimpften Beschäftigten auch rechtssicher kündigen können. (Quelle: Spiegel, online 1. Februar 2022)
 

Haftung bei indirekten Impfschäden geregelt

Die Bundeszahnärztekammer hat das Bundesministerium für Gesundheit am 7. Januar 2022 kontaktiert, um Haftungsfragen bei indirekten Impfschäden im Zusammenhang mit der Impfung gegen Sars-CoV-2 zu klären. Aus der am 24. Januar 2022 erhaltenen Antwort geht hervor, dass unabhängig von einem etwaigen Anspruch auf Entschädigung nach § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die impfende Person – wie auch sonst in derartigen Fällen – nur für Schäden haftet, die zum Beispiel im Zusammenhang mit Applikationsfehlern bei der Impfung (falsche Dosierung, falscher Applikationsort etc.) eintreten. Das berichtet die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Es gelten bei einer Mitarbeit von ärztlich geschulten Zahnärztinnen und Zahnärzten in Impfzentren die allgemeinen Haftungsgrundsätze, wie auch für ärztliche und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Impfzentren.

Was die Berufshaftpflichtversicherung angeht, empfiehlt die BZÄK, sich vor Aufnahme der Impftätigkeit von der eigenen Versicherung schriftlich bestätigen zu lassen, dass eine Impftätigkeit vom Versicherungsschutz erfasst ist. (Quelle: LZK Baden-Württemberg)

 

Nachrichten Team Praxis Politik

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