0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1560 Views

Infopaket der KZBV für die Praxis – Überarbeitete Heilmittelrichtlinie für Zahnärzte ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten

(c) lunamarina/shutterstock.com

Die Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie ist am 1. Januar in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung von Heilmitteln – Physiotherapie, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie – durch Vertragszahnärzte deutlich vereinfacht, teilt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit.

Zum Inkrafttreten der Änderungen hat die KZBV vielfältige Informationsmaterialien für Zahnarztpraxen aktualisiert, die unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte kostenfrei abgerufen werden können. So erläutert die Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ detailliert den neuen Richtlinientext, die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen und die konkrete Umsetzung der Heilmittelverordnung und gibt praktische Ausfüllhinweise zum entsprechenden Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“.

Fallbeispiele zur Verordnung

Abgerundet wird das Infopaket durch eine Musterpräsentation für die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) zu Zwecken der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie ein digitales Erklärprojekt. Mittels anschaulicher Fallbeispiele zur Verordnung von Heilmitteln wird mit dieser Anwendung der konkrete Umgang mit der Richtlinie und das Ausfüllen des Verordnungsformulars erläutert.

Weitere ergänzende Informationsmaterialien zu der Neufassung der zahnärztlichen Heilmittelrichtlinie sollen in Kürze unter www.kzbv.de/heilmittel-richtlinie-zahnaerzte veröffentlicht werden, so die KZBV.

Die zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie

Seit Juli 2017 gibt es eine eigenständige zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie, nach der Zahnärzte in der Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmte Behandlungen der Physiotherapie und der Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie verordnen können. Der Heilmittel-Katalog ist dabei fachlich auf die spezifischen Erfordernisse der zahnärztlichen Versorgung zugeschnitten.

Unter maßgeblicher Mitwirkung der KZBV hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Juli 2020 Änderungen der zahnärztlichen Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Im Mittelpunkt standen die Umsetzung geänderter gesetzlicher Vorgaben, mit denen die Verordnungssystematik für Heilmittel im zahnärztlichen und ärztlichen Bereich neu geregelt wurde. (Der Beschluss des G-BA kann hier abgerufen werden.)

Die KZBV in den Verhandlungen im G-BA erreicht, dass die Besonderheiten der Heilmittelverordnung in der zahnärztlichen Versorgung gewahrt werden und die Verordnung für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Patienten bürokratieärmer und versorgungsnäher ausgestaltet wird. So wird die bisherige Regelfallsystematik künftig durch eine „orientierende Behandlungsmenge“ abgelöst. Diese gibt Zahnärzten ab jetzt die Möglichkeit, die Verordnung von Heilmitteln noch fokussierter auf die Bedarfe des jeweiligen Einzelfalls abzustellen. Das bisher notwendige Genehmigungsverfahren bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls entfällt.

Man habe im G-BA auch dafür gesorgt, dass Heilmittel in zahnmedizinisch notwendigen Fällen jetzt auch als sogenannte Doppelbehandlung erbracht werden können, so die KZBV. Der Zeitraum von der Verordnung bis zum spätesten Beginn der Heilmittelbehandlung wurde zudem von 14 auf 28 Tage verlängert.

Reference: Praxis Praxisführung Dokumentation Team Nachrichten Politik

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
24. Apr 2024

Erstmalige Ausschreibung: „PraxisAward Prävention“

BZÄK und CP Gaba setzen ihre Initiative fort – Schwerpunktthema 2024: „Mundgesundheit in der häuslichen Pflege“
24. Apr 2024

Wissensbedarf bei Abrechnungsthemen ungebrochen groß ist

DZR Kongress 2024 – Abrechnung, Dokumentation, Cybersicherheit, Motivation und Persönlichkeitsentwicklung
24. Apr 2024

Kombi-Laser für die PDT und Weichgewebschirurgie

Neuer Blaulicht-Hochleistungslaser beinhaltet auch einen Rotlichtlaser – Laserschutzbeauftragten-Zertifikat durch Online-Schulung
23. Apr 2024

Vorschläge und Forderungen „kraftvoll und pointiert“ an die Politik adressieren

Weniger Bürokratie, mehr Praxisnähe: Bundeszahnärztekammer verstärkt Protest gegen aktuelle Gesundheitspolitik, Kassenärzte starten neue Kampagne
23. Apr 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2024
22. Apr 2024

Umfrage: Wie ist die Stimmung in den Praxen?

KZBV bittet um Teilnahme an bundesweiter Online-Befragung vom 18. April bis 20. Mai 2024
22. Apr 2024

Maßnahmen reichen nicht, um Fehlentwicklungen einzuschränken

VDZI-Vorstand verabschiedet Stellungnahme zu investorenbetriebenen zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren und Praxislaboren im iMVZ
19. Apr 2024

Landesregierung will Zahnärzte in Ungarn ausbilden

Ministerpräsident und KZV Sachsen-Anhalt gemeinsam aktiv – Besuch bei Stipendiaten an der Universität Pécs