0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1128 Views

FVDZ Bayern und ABZ ZR analysieren das 3. Abrechnungsquartal im Erstattungsverhalten von PKVen/Beihilfestellen in Bayern

(c) Denphumi/Shutterstock.com

Die „Hitliste“ der Beanstandungen im Erstattungsverhalten von PKVen und Beihilfestellen in Bayern führt auch im 3. Abrechnungsquartal des Jahres 2021 die „Analogleistung nach Paragraf 6 Absatz 1“ der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an. Sie bleibt unangefochten Platz 1 auf der Liste der Beanstandungen mit den 25 meisten – rechnungsbezogenen – Vorgängen der ABZ ZR.

Aber auch die Hygienepauschale macht Ärger, so die neuesten Ergebnisse des vom Landesverband Bayern des Freien Verbands Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der ABZ ZR erhobenen Abrechnungsbarometers zum Erstattungsverhalten der Privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen in Bayern. Sie hat sich als absoluter Shooting Star – von Platz 27 im 2. Abrechnungsquartal auf nun Platz 12 vorgearbeitet – bei den Beanstandungen die Corona-Hygienepauschale nach GOZ 3190 erwiesen. Konkret haben die Versicherungen den „falschen“ Steigerungsfaktor beanstandet. Deutlich mehr im Fokus der Versicherungen in den Monaten Juli bis September 2021 standen auch die Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 34, 60. Bislang eher im Mittelfeld angesiedelt, rangieren die Beanstandungen in diesen Leistungsbereichen inzwischen auf Platz 5.

Die zehn häufigsten Beanstandungen im 3. Abrechnungsquartal im Überblick

1. Analogleistung Paragraf 6 Absatz 1 GOZ
2. andere Auslegung des Gebührenrechts durch die Versicherung (zum Beispiel Nebeneinanderberechnung, Anzahl, Sitzung)
3. Material- und Laborkosten Paragraf 9 BEB
4. nicht gebührenkonforme Abrechnung
5. Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 34, 60
6. nicht zutreffende Versicherungshinweise (formale Angaben nach Paragraf 10 GOZ, Leistungen, die nicht berechnet wurden)
7. Funktionsanalytische/Funktionstherapeutische Leistungen nach GOZ-Nummern 8000ff.
8. Bemessung der Gebühr nach Paragraf 5 Absatz 2 (Begründungen nicht ausreichend)
9. Lappenbildungstechniken (Nummern Ä 2381/Ä 2382 GOÄ + ggf. als eigene Indikation neben GOZ 9100)
10. tarifliche Ausschlüsse gemäß Versicherungsvertrag

Gute Dokumentation ist das A und O

Erneut rät der FVDZ Bayern den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, sorgfältig zu dokumentieren. Damit lassen sich viele Beanstandungen im Vorfeld verhindern. Die Anforderungen an den Inhalt der Behandlungsdokumentation sind zudem gesetzlich in Paragraf 630f Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:  „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen."

Der Trend bei den beanstandungsfreudigen Versicherungen bleibt klar. Nach wie vor tummeln sich die Versicherungskammer Bayern, die Postbeamtenkrankenkasse und die Beihilfe Landesamt für Finanzen auf den ersten drei Plätzen bei den Beanstandungen. Gleichzeitig sind sie auch die Versicherungen mit den meisten Abrechnungsvorgängen, so FVDZ Bayern und ABZ.

„Goldener Kaktus“ wird zum Jahresende vergeben.

Der Spitzenreiter bei den Beanstandungen wird am Ende des Jahres mit dem goldenen Kaktus „ausgezeichnet“. Die Top 25 der meisten Abrechnungsvorgänge, der meisten Beanstandungen und die Top 25 bei den inhaltlichen Beanstandungen können auf der Internetseite des FVDZ Bayern abgerufen werden.

 

Reference: Dokumentation Praxis Wirtschaft Nachrichten

AdBlocker active! Please take a moment ...

Our systems reports that you are using an active AdBlocker software, which blocks all page content to be loaded.

Fair is fair: Our industry partners provide a major input to the development of this news site with their advertisements. You will find a clear number of these ads at the homepage and on the single article pages.

Please put www.quintessence-publishing.com on your „adblocker whitelist“ or deactivate your ad blocker software. Thanks.

More news

  
15. Apr 2024

Neues von den Koblenzer Softwareprofis

CGM startet mit Innovationskraft in 2024
27. Mar 2024

„Ohne umfangreiche Vorbereitungen direkt mit der Behandlung starten“

Axano Pure: Neue Behandlungseinheit vereinfacht Arbeitsabläufe durch Automatisierung und integrierte Lösungen
26. Mar 2024

20.000 Euro Schmerzensgeld für Folgen einer WSR

Nicht ausreichende Aufklärung, keine wirksame Einwilligung in den Eingriff – Dokumentation ist entscheidend
13. Mar 2024

11. DZR Kongress – Abrechnung im Mittelpunkt

Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum lädt im April nach Stuttgart ein – weitere Themen sind Cyberkriminalität und Praxismanagement
4. Mar 2024

Bei CGM tut sich 2024 allerhand

Informationen zu umfassenden Updates der Praxissoftware Z1.Pro, zur neuen cloudbasierte Software-Alternative CGM XDent und zukünftige Projekte
21. Feb 2024

„Ä1“ reicht nicht: Beweiswert der Behandlungsdokumentation

Dr. Wieland Schinnenburg mit Hinweisen zur sorgfältigen und überzeugenden Dokumentation
31. Jan 2024

Die richtige Software für die dentale Praxis

CGM XDent oder CGM Z1.PRO – passende Lösungen für unterschiedliche Bedürfnisse
15. Jan 2024

BZÄK: „GOZ ist für alle Zahnärzte gültig“

Position zum Urteil des OLG Frankfurt (Main), dass keine Bindung einer MVZ GmbH an die GOÄ sieht