Der Startschuss für die größte Mundgesundheitsstudie im deutschsprachigen Raum ist gefallen: die „Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) – Deutschland auf den Zahn gefühlt“ heißt es seit diesem Monat.
Dabei wird die Mundgesundheit ausgewählter Bürgerinnen und Bürger in der ganzen Bundesrepublik systematisch beurteilt. Pandemiebedingt findet die aktuelle Untersuchung unter Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen statt, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Die wissenschaftliche Studie zur repräsentativen Erforschung der Mundgesundheit verschiedener Altersgruppen der Bevölkerung im Auftrag der Zahnärzteschaft findet bereits seit 1989 etwa alle acht Jahre statt. Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) leitet die Deutschen Mundgesundheitsstudien. Die letzte DMS V wurde im August 2016 vorgestellt, Schwerpunkt waren damals Parodontalerkrankungen.
Mehrere Module von 2021 bis 2023
Die DMS 6 setzt sich aus mehreren Modulen zusammen, die für den Zeitraum 2021 bis 2023 geplant sind. Im diesjährigen Modul liegt der Fokus auf der Kieferorthopädie: Bei acht- und neunjährigen Kindern sollen die Mundgesundheit sowie Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien ermittelt werden, um daraus den kieferorthopädischen Versorgungsbedarf abzuleiten. Dieses kieferorthopädische Modul wurde von der Deutschen Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)in Auftrag gegeben. Finanziert wird es entsprechend auch maßgeblich von der DGKFO. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) leisten hierzu ebenfalls jeweils einen Beitrag. Die Firma Kantar organisiert den diesjährigen Studienteil und führt ihn operativ durch.
Das Modul Kieferorthopädie der DMS 6 – Hintergrund und Ablauf
Von Januar bis März 2021 werden an 16 verschiedenen Orten in Deutschland annährend 700 Kinder untersucht. Entsprechende Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien wurden seit mehr als 30 Jahren nicht mehr flächendeckendermittelt. Nach den Untersuchungen wird ein Ergebnisbericht verfasst, der unter anderem dem Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt wird. (Der Bundesrechnungshof hatte 2018 kritisiert, dass es keine Zahlen zur Notwendigkeit und zum Erfolg kieferorthopädischer Behandlungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt und unter anderem das BMG aufgefordert, entsprechende Daten vorzulegen. Siehe auch das Interview mit dem KZBV-Vorstand „Wir haben trotz Corona viel für die Zukunft erreicht“, Anm.d.Red.)
Teilnehmende Kinder sind im ersten Quartal 2021 gemeinsam mit ihren Eltern zu einem Besuch in einem Untersuchungszentrum in der Nähe ihres Wohnortes eingeladen. Im Anschluss an die Terminvereinbarung erhalten sie eine schriftliche Bestätigung des Termins. Der Bestätigung liegt ein Fragebogen bei, der von einer sorgeberechtigten Person ausgefüllt werden soll. Darin geht es zum Beispiel um Zahnarztbesuche und den Gesundheitszustand des Kindes. Diesen Fragebogen bringen die Teilnehmenden bereits ausgefüllt zu Ihrem Termin im Untersuchungszentrum mit.
Dort wird mit Eltern und Kind ein Interview durchgeführt, bei dem etwa Fragen zu Zahnschmerzen und zur Behandlung von Zahnfehlstellungen (kieferorthopädische Therapie) gestellt werden. Anschließend nimmt das Kind an einer zahnärztlichen Untersuchung teil, die vom Umfang her einer ausführlichen Kontrolluntersuchung in der Zahnarztpraxis entspricht. Dabei wird ein Zahnbefund erhoben und eine Scan-Aufnahme (kein Röntgen) von Zahnreihen gemacht.
Auswahl der Studienteilnehmenden
Da die Studie im öffentlichen Interesse ist, werden von den Einwohnermeldeämtern der jeweiligen Gemeinden Adressdaten von acht- und neunjährigen Kindern zur Kontaktaufnahme bereitgestellt. Die jeweiligen Kinder werden dabei rein zufällig ausgewählt, um ein möglichst realistisches Abbild der gesamten Altersgruppe zu gewinnen. Die Teilnahme ist freiwillig.
Datenschutz und Datensicherheit
Die Daten der Teilnehmenden sind gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und weiteren datenschutzrechtlichen Bestimmungen streng geschützt.