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Immer noch fehlende Stellungnahme des BMG bei Gericht – am 24. April 2024 Anhörung zu Antrag der Unionsfraktion im Bundestag

Der neue Dienstsitz des Bundesgesundheitsministeriums an der Mauerstraße in Berlin

(c) Achim Wagner/Shutterstock.com

Das sei kein Aprilscherz, so der BDIZ EDI: Das Verwaltungsgericht Berlin „wartet“ immer noch auf die Stellungnahme aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Klage wegen Nichtanhebens des GOZ-Punktwerts. Schon zweimal habe das BMG eine Verlängerung der Frist beantragt.

Die Feststellungs- und Verwaltungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin kommt nicht voran. Schuld ist das Bundesgesundheitsministerium, das die Klagezustellung zunächst nicht erhalten haben will und anschließend zweimal um Verlängerung der Stellungnahmefrist gebeten hat, die das Verwaltungsgericht nun bis zum 16. April 2024 gewährt hat, heißt es in der Information des BDIZ EDI.

Am 16. September 2023 hatte die Rechtsanwaltskanzlei Ratajczak & Partner die Feststellungs- und Verpflichtungsklage von sechs Zahnärzten beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Weg zur Klage, initiiert vom BDIZ EDI, startete bereits Anfang des Jahres 2023 mit der Aufforderung an das Bundesgesundheitsministerium, Stellung zu beziehen zur Ungleichbehandlung bei den Honorarordnungen und zur 65 Jahre währenden Nichtanpassung des GOZ-Punktwertes. Das BMG hatte – „wenig überraschend“, so der BDIZ EDI – nicht reagiert.

BMG will Klageschrift nicht erhalten haben

Das BMG reagierte auch nicht auf die Aufforderung des Verwaltungsgerichts Berlin, Stellung zur nun eingegangenen Klage zu beziehen. Erst nach wiederholter Ermahnung des Gerichts ließ das BMG verlauten, dass „die gerichtliche Verfügung vom 21. September 2023 mit der Klageschrift bedauerlicherweise nicht eingegangen“ sei oder es könne „ein Eingang nicht nachvollzogen werden“. Das war am 7. November 2023.

Vom BMG beauftragte Kanzlei beantragt Aufschub

Inzwischen liege die Klageschrift offensichtlich im BMG vor, denn die vom Lauterbach-Ministerium beauftragte Rechtsanwaltskanzlei habe in der Verwaltungsstreitsache „Christian Berger und andere gegen die Bundesrepublik Deutschland“ um Aufschub für die Klageerwiderung gebeten – um neun Wochen bis zum 16. April 2024. „Begründung u.a.: es seien die Osterferien dazwischen. Vom ersten Schreiben der Kanzlei Ratajczak bis zur Klageerwiderung durch das BMG sind inzwischen mehr als ein Jahr vergangen“, so der Verband.

Kläger warten gespannt auf Stellungnahme

„Wir sechs Kläger und der BDIZ EDI warten nun gespannt auf eine erste Stellungnahme aus dem Bundesgesundheitsministerium nach mehr als einem halben Jahrhundert Stagnation bei der privatzahnärztlichen Honorierung. Es ist fast grotesk, dass der Minister dem Vorwurf der Untätigkeit genau so begegnet – mit Untätigkeit, verloren gegangenen Dokumenten und mit Spiel auf Zeit. Der Minister steht bald vor dem Ende seiner Amtsperiode, den Zahnärztinnen und Zahnärzten steht das Wasser bis zum Hals“, sagt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger.

Anhörung zu Unionsantrag zur Anpassung von GOZ und GOÄ

Ebenfalls zum Thema GOZ und immer noch „hängende“ Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat die oppositionelle Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag bereits im vergangenen Juli eine Initiative gestartet. Sie hat einen Antrag eingebracht „Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte jetzt novellieren“ (BT-Drucksache 20/7586).

Dieser sollte am 10. April 2024 in einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses diskutiert werden. Zur Sitzung, die jetzt kurzfristig auf den 24. April verschoben wurde, zu der auch Vertreter der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer geladen sind, haben die Fraktionen der Ampel-Koalition drei namentlich benannte Sachverständige eingeladen. Die Sitzung, die nun ab 14.45 Uhr am Mittwoch, 24. April 2024, stattfinden soll, kann über die Internetseite des Deutschen Bundestags live im Internet verfolgt werden. Eine Aufzeichnung ist in der Regel einen Tag später verfügbar.

Koalitionsvertrag schließt Änderungen aus

Im Koalitionsvertrag sind Änderungen am dualen System aus Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung und an den Gebührenordnungen eigentlich ausgeschlossen worden für diese Legislaturperiode. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat die Vorstöße der Ärzteschaft und der Privaten Krankenversicherung, die wie gefordert ihren Vorschlag für eine Novellierung der GOÄ im Leistungsteil bereits vorgelegt haben und an der Abstimmung der Bewertungen arbeiten, immer abgeblockt. Zuletzt hatte er im Zusammenhang mit dem Krisengipfel mit den Ärzten Anfang 2024 aber angedeutet, die GOÄ anschauen zu wollen. Bei GOZ und GOÄ haben wegen der Beamtinnen und Beamten, Pensionäre etc. des Bundes und der Länder und der damit verbundenen Aufwendungen auch das Bundesinnenministerium, das Bundesfinanzministerium und die Bundesländer weitgehende Mitspracherechte.

Anmerkung: Die Anhörung ist kurzfristig vom 10. April auf den 24. April verschoben worden. Wir haben die Informationen im Text am 10. April 2024 um 11.15 Uhr entsprechend aktualisiert. -Red.

Reference: Politik Praxis

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