Im Jahr 2017 ergriff die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG PARO) zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) die Initiative zur Erarbeitung von 4 klinischen S3-Leitlinien zur häuslichen Plaquekontrolle und nichtchirurgischen Parodontitistherapie. 3 dieser Leitlinien wurden im November 2018 veröffentlicht2,3,11. Diese Leitlinien waren verfahrensbezogen (häusliche Plaquekontrolle, adjunktive Antibiotikagabe), weshalb sie sehr detaillierte Empfehlungen machen, aber eben auch nur für die betreffenden Verfahren Hinweise geben konnten. Die European Federation of Periodontology (EFP) initiierte als konsequente Folge der Klassifikation der parodontalen und periimplantären Erkrankungen und Zustände von 20186 einen Leitlinienprozess, der sich eng an der Vorgehensweise der DG PARO und der AWMF orientierte. Die entsprechende Leitlinie zur Therapie von Parodontitis der Stadien I, II und III wurde 2020 publiziert17 und im gleichen Jahr von der DG PARO auf deutsche Verhältnisse adaptiert4. Mit diesen Leitlinien gibt die DG PARO den Zahnärzten/-innen und ihren Teams verlässliche Handlungsempfehlungen für die tägliche parodontologische Arbeit in der Praxis. Hierzu schreibt die Bundeszahnärztekammer in ihren Informationen für Patienten: „Leitlinien verstehen sich als systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Zahnarzt und Patient über eine Vorgehensweise bei besonderen zahngesundheitlichen Situationen. Sie beruhen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und können zur Behandlungssicherheit beitragen. Sie sind allerdings – anders als Richtlinien – rechtlich nicht bindend“.