OriginalarbeitLanguage: GermanDas Genfer Gelöbnis (Genfer Deklaration) wurde 1948 vom Weltärztebund als ärztlicher Wertekodex verabschiedet und seither in seinem Wortlaut mehrfach modifiziert. Es ist nicht ganz klar, ob sich auch die Zahnärzteschaft den dort aufgestellten Normen verpflichtet fühlt. Im Hinblick darauf, dass von verschiedenen Institutionen eine weiterführende Integration der Zahnmedizin in die Gesamtmedizin als bedeutsam erachtet wird, erscheint hier eine positive Aussage angebracht. Auf der anderen Seite sind in der Zahnmedizin Tendenzen zur Veränderung des beruflichen Selbstverständnisses erkennbar, die auf eine gewisse Entfremdung von der Botschaft der Genfer Deklaration hindeuten.
OriginalarbeitLanguage: GermanIn der Literatur wird der distraktive Effekt von Pivotschienen kontrovers diskutiert. Ziel der vorliegenden Studie war es daher, den Einfluss zweier Schienentypen (Pivotschiene, Stabilisierungsschiene) auf die kondyläre Position unter Berücksichtigung verschiedener Kaukräfte zu bestimmen und miteinander zu vergleichen. Unter Anwendung eines ultraschallbasierten Registriersystems wurde bei 22 gelenkgesunden Probanden eine elektronische Kondylenpositionsanalyse durchgeführt. Nach der randomisierten Eingliederung der beiden Schienen erfolgte die Kondylenpositionsanalyse je fünfmal bei normaler und maximaler Kaukraft. Die Daten wurden mittels Varianzanalyse für Messwiederholungen verglichen. Als Signifikanzniveau wurde p 0,05 definiert. Die Eingliederung beider Schienen führte bei normaler Kaukraft zu einer signifikanten anterior-kaudal gerichteten Verlagerung des kondylären Referenzpunktes. Die Anwendung der maximalen Kaukraft führte zu einer signifikanten Verstärkung der Verlagerung in anteriorer Richtung und signifikanten Reduzierung der Verlagerung in kaudaler Richtung. Der Vergleich der beiden Schienentypen unter Berücksichtigung der Kaukraft zeigte keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen. Die Messungen zeigten, dass die Insertion beider Schienen bei verschiedenen Kaukräften zu vergleichbaren Verlagerungen der kondylären Referenzpunkte führte. Somit hatte das okklusale Design der untersuchten Schienentypen keinen wesentlichen Einfluss auf die Kondylenposition.
OriginalarbeitLanguage: GermanZiel dieser Untersuchung war es, die Auswirkung verschiedener Schienentypen mit und ohne kranial gerichteten Kraft auf das Kinn durch eine Kopf-Kinnkappe auf die vertikale und sagittale Kondylenposition zu analysieren. Bei 25 funktionsgesunden Probanden wurde mit Hilfe der elektronischen Positionsanalyse eines ultraschallbasierten Registriersystems (JMA System) die Änderung der Kondylenposition durch Anwendung einer Relaxierungsschiene und einer Distraktionsschiene mit uni- bzw. bilateralen Pivotierung im Bereich der zweiten Molaren gemessen. Dabei betrug die Höhe der Pivotierung 0,6 mm respektive 1,9 mm. Die Messungen wurden mit und ohne Kopf-Kinnkappe durchgeführt. Die kranial gerichtete Kraft der Kopf-Kinnkappe wurde dabei auf 5 N pro Seite eingestellt. Durch die dorsale Pivotierung ist sowohl eine uni- als auch bilaterale Distraktion der Kondylen möglich. Im Vergleich zur Relaxierungsschiene ist diese Verlagerung jedoch statistisch nicht signifikant. Unter zusätzlicher Verwendung der Kopf-Kinnkappe kann bei einer bilateralen Pivotierung von 1,9 mm Höhe im Vergleich zur Relaxierungsschiene eine signifikante Kaudalbewegung der Kondylen erreicht werden (p = 0,002). In Abhängigkeit von der Höhe (0,6 mm bzw. 1,9 mm) und der Positionierung der Pivotierung (uni- oder bilateral) kann mit der Kopf-Kinnkappe eine signifikant größere vertikale Positionsänderung der Kondylen gemessen werden (p 0,029) als ohne. In der Sagittalebene wird eine Ventralverlagerung der Kondylen beobachtet. Die gemessenen Werte unterliegen jedoch großen individuellen Schwankungen. Im Unterschied zu verschiedenen Studien kann gezeigt werden, dass eine Pivotierung im Bereich der zweiten Molaren zu einer Kaudalbewegung der Kondylen führt, sofern durch eine anteriore, kranial gerichtete Kraft auf das Kinn die Kräfte der Temporal- und Massetermuskeln neutralisiert werden.
OriginalarbeitLanguage: GermanSäuremodifizierte Komposite, so genannte Kompomere, gelten heute als Füllungsmaterialien für eine zahnfarbene Grundversorgung. Die zeiteffiziente Verarbeitung und eine Fluoridfreisetzung, der zumindest bei aktuellen Produkten eine kariesprotektive Wirkung zugesprochen wird, lassen Kompomere damit z. B. sinnvoll erscheinen für die Versorgung pflegebedürftiger älterer Menschen. Das Ziel dieser Studie war es, die klinische Eignung des Kompomer-Materials Dyract AP (Dentsply DeTrey, Konstanz) bei der Versorgung von Klasse-II-Kavitäten in einem Zeitraum von fünf Jahren zu bewerten. Bei 34 Patienten wurden 42 Kavitäten im okklusionsbelasteten Seitenzahnbereich präpariert. Die Verarbeitung folgte dem damaligen Protokoll: Total-etch, zweimaliger Auftrag von Prime & Bond NT 2.1. Zwei Untersucher konnten 32 dieser Restaurationen nach fünf Jahren bewerten. Alle Restaurationen wurden anhand modifizierter Ryge-USPHS-Kriterien als klinisch akzeptabel eingestuft. Während sich in den für eine Grundversorgung klinisch weniger relevanten Wertungsbereichen "Farbanpassung" und "Randverfärbung" eine statistisch signifikante Verschlechterung zur Anfangssituation zeigte, war dies für die Kriterien "marginale Adaptation" und "anatomische Form" nicht der Fall. Mit zwei Füllungsfrakturen lag die Versagensrate nach fünf Jahren bei 5,7 %. Damit besteht Dyract AP im Vergleich mit anderen Füllungsmaterialien, und dies bestätigen auch Studien, die eine ähnliche Erfolgsrate wie bei aktuellen Kompositen feststellen konnten.