Zahnheilkunde interdisziplinärSeiten: 1453-1457, Sprache: DeutschNkenke, EmekaWas darf ich, was darf ich nicht?Die medikamentöse Therapie leichter bis mittlerer Schmerzen in der Zahnmedizin stützt sich auf Ibuprofen, Paracetamol und Metamizol. Die Basis für eine komplikationsarme Analgetikatherapie wird gerade beim chronisch kranken Patienten durch eine ausführliche Anamneseerhebung geschaffen. Bei Leber-, Nieren- und Asthmaerkrankungen sowie Antikoagulation sollten nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) wie Ibuprofen vermieden werden. Paracetamol ist bei Lebererkrankungen ebenfalls kontraindiziert. Besteht eine Antikoagulation, kann wahlweise Paracetamol oder Metamizol verabreicht werden. Die Gabe von Analgetika sollte auch beim chronisch kranken Patienten auf die geringstmögliche Dauer begrenzt werden. Wenn Metamizol längerfristig eingenommen wird, müssen ggf. Blutbildkontrollen veranlasst werden, um ein Absinken der weißen Blutkörperchen frühzeitig erkennen zu können. Besteht bereits eine Polypharmakotherapie, so können die durch die zusätzliche Gabe von Analgetika erzeugten Interaktionen sehr komplex sein. In solchen Fällen ist eventuell eine Konsultation des Hausarztes zu erwägen.
Schlagwörter: Analgetikum, chronische Erkrankung, Polypharmakotherapie, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, Wechselwirkungen