RECHTSFRAGENSeiten: 609-611, Sprache: DeutschZurstraßen, Arno
Ein Unfall bei einer Teambuilding-Maßnahme ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Bayern dann ein Arbeitsunfall, wenn die Mitarbeitende davon ausgehen muss, dass die Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtend ist.