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DGAZ würdigt gemeinsames Engagement mit BZÄK, KZBV und BDO – Mehr Zahnärzte für aufsuchende Betreuung benötigt

Eine echte Erfolgsgeschichte nahm vor zehn Jahren ihren Anfang, sie ist aber noch nicht zu Ende geschrieben: Damals hoben nach gemeinsamen Vorbereitungen die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Arbeitsgemeinschaft für zahnärztliche Behindertenbehandlung im Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) und die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin (DGAZ) ihr gemeinsames Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“, kurz „AuB-Konzept“, aus der Taufe. Es will systematisch die zahnmedizinische Betreuung vulnerabler Patientengruppen wie ältere Menschen, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung verbessern helfen.


Prof. Dr. Ina Nitschke

„In Bezug auf diese Patientengruppen können wir inzwischen echte Fortschritte bei der Betreuung verzeichnen“, freut sich die DGAZ-Präsidentin, Prof. Dr. Ina Nitschke (Uni Leipzig) in einer Pressemitteilung der DGAZ. „Vor allem bei den präventiven Leistungen für diese Klientel können wir hier mit dem Paragraf 22a SGB V von einer deutlichen Verbesserung sprechen.“ Nitschke dankte den Standesorganisationen für ihren Einsatz und die Aufnahme weiterer Leistungen im Zusammenhang der aufsuchenden Betreuung. Ihr Appell: „Diesen eingeschlagenen Weg müssen wir gemeinsam weiter ausbauen.“

„Mit diesen wichtigen Erfolgen ist der Einsatz für Menschen im hohen Alter und mit Handicap noch nicht zu Ende. Auch im Jubiläumsjahr des AuB-Konzepts gilt es, die Ausgestaltung zu prüfen und zielgruppenspezifisch weitere Maßnahmen aufzunehmen“, vertritt der Vizepräsident der BZÄK, Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, in einer Pressemitteilung die gleiche Auffassung.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel"


Dr. Elmar Ludwig bei einer Unterweisung des Pflegepersonals (Foto: Ezgi Altmisdört/Elmar Ludwig)

Wohin die Reise künftig gehen sollte, umreißt Seniorenzahnmediziner Dr. Elmar Ludwig, DGAZ-Landesbeauftragter für Baden-Württemberg, und an der Umsetzung des AuB-Konzepts beteiligt: „Wir sind noch lange nicht am Ziel. Erstens müssen wir jetzt alle Möglichkeiten nutzen, den Kolleginnen und Kollegen in der Praxis die Chancen der zahnärztlichen Betreuung von Menschen mit Unterstützungsbedarf für die Entwicklung und Zukunftsfähigkeit der eigenen Praxis aufzuzeigen. Zweitens müssen gerade für die häusliche Betreuung intelligente Konzepte unter Einbeziehung der ambulanten Pflegedienste und der pflegenden Angehörigen entwickelt werden. Und drittens müssen neben der Prävention auch für die Behandlung bei Menschen mit Unterstützungsbedarf gute Konzepte weiter verbreitet werden. Egal ob in der Praxis oder mit mobiler Behandlungsmöglichkeit – die Behandlung ist mit den aktuellen Möglichkeiten im BEMA und in der GOZ nicht ausreichend abgedeckt.“ Außerdem sei es wichtig, mehr Daten zu gewinnen, um daraus „bedarfsorientierte Versorgungskonzepte für die Zukunft zu entwickeln.“

Zahnärzte sind gefordert

„Die Alterung der Gesellschaft wird mit dem beginnenden Eintritt der Babyboomer ins Rentenalter noch mehr Tempo aufnehmen. Für die Versorgung der dann wachsenden vulnerablen Patientengruppen brauchen wir mehr Spezialisten für Seniorenzahnmedizin in den Praxen“, fordert Nitschke und stellt klar: „Konzepte allein, und seien sie noch so gut, können keine Probleme bewältigen.“ Dr. Ludwig ergänzt: „Wir werden mit intelligenten Konzepten die zahnärztliche Betreuung der stetig wachsenden Zahl an Menschen mit Unterstützungsbedarf gut bewältigen können, wenn flächendeckend die Hälfte, mindestens aber ein Viertel der Zahnärzteschaft sich bereit erklärt, Verantwortung in der zugehenden Betreuung zu übernehmen.“ Ob das gelingt und was über das AuB-Konzept noch erreicht werden kann, das wird die Zukunft zeigen.

Titelbild: shutterstock.com/hedgehog94
Quelle: DGAZ Nachrichten Alterszahnmedizin Politik

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