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Leitlinien und Kompaktinformationen – 1/2021

Leitlinien

Zum Jahresanfang veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie e.V. (DG PARO) die deutsche Implementierung der S3-Leitlinie „Treatment of Stage I-III Periodontitis“ der European Federation of Periodontology (EFP). Dabei wurden die Originalempfehlungen der EFP-Leitlinie, die bereits im Juli 2020 vorgestellt wurde, durch verschiedene Expertengruppen auf ihre Anwendbarkeit im deutschen Gesundheitssystem hin überprüft und teilweise angepasst. Teil dieser Expertengruppe war die DGAZ, die durch PD Dr. Dr. Greta Barbe vertreten wurde.

Die DGAZ war zudem als beteiligte Fachgesellschaft bei der Erstellung der S2k-Leitlinie „Einwilligung von Menschen mit Demenz in medizinische Maßnahmeninvolviert. Ziel dieser Leitlinie ist es, strukturierte Empfehlungen zur Sicherung der Handlungsfähigkeit von Menschen mit Demenz (insbesondere im Sinne der Selbstbestimmung) bei Entscheidungen über medizinische Maßnahmen (Diagnostik, ärztliche Heilbehandlung, palliativmedizinische Maßnahmen) zur Verfügung zu stellen, die medizinische, medizin-rechtliche, medizin-ethische und gerontopsychologische Anforderungen erfüllen. Auf Seiten der Patienten soll hiermit Autonomie (Entscheidungen in der Situation, Berücksichtigung von früheren Willensäußerungen, Wertenscheidungen) und Wohl ermöglicht werden. Auf Seiten der Ärzte soll die ethische Qualität der Entscheidung und die Rechtsmäßigkeit (u.a. informierte Einwilligung) gefördert werden. Um diese Ziele zu erreichen, sollten nicht nur die Eigenschaften des Patienten berücksichtigt werden, sondern es sollten auch Empfehlungen zur Gestaltung von Entscheidungskontexten (Situation, Interaktion) unterbreitet werden, in denen sich Handlungsfähigkeit realisieren kann.

Ebenfalls war die DGAZ bei der Erstellung der S2k-Leitlinie unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich (DGI) „Implantologische Indikationen für die Anwendung von Knochenersatzmaterialien“beteiligt und wurde hier durch das DGAZ-Mitglied Dr. Jörg Munack, Hannover vertreten. Im Rahmen der Leitlinie sollen verschiedene augmentative Maßnahmen der verschiedenen Gruppen heute verfügbarer Knochenersatzmaterialien identifiziert und nach ihrer Wirkung, Indikation und klinischen Evidenz vorgestellt werden.

Bei der DGZMK und der AWMF angemeldet unter Federführung der DGAZ wurde die S2k-Leitlinie „Einflussfaktoren auf die zahnmedizinische Betreuung geriatrischer Patienten“. Die Leitlinie möchte die relevanten zahnmedizinischen, medizinischen, rechtlichen, und ethischen Besonderheiten bei der zahnmedizinischen Betreuung geriatrischer Patienten aus Sicht der zukünftigen interdisziplinären Expertengruppe unter Federführung der DGAZ erstmals auf dem aktuellen Stand des Wissens zusammenfassen und Handlungsempfehlungen vermitteln. Strukturierte umfassende Darstellung der Teilbereiche zahnärztlichen Diagnostik, des erreichbaren Behandlungsziels, der Versorgung und der Nachsorge sowie skizzierte Entscheidungsbäume und Checklisten sollen als Hilfestellung aller in die zahnmedizinische Versorgung involvierten Berufsgruppen dienen und dabei helfen, eine Einordnung der individuellen patienten- und umfeld-basierten Gegebenheiten vor Ort im täglichen Alltag vornehmen zu können.

Kompaktempfehlungen

Ein neues Format der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK,) an dem sich auch die DGAZ beteiligt, stellen Kompaktempfehlungen dar. Kompaktempfehlungen sind einfache und klare Entscheidungshilfen im „Kitteltaschenformat“, die evidenz- und konsensbasiert das tägliche zahnärztliche Handeln unterstützen sollen.

Ein Beitrag der DGAZ zu diesen Empfehlungen waren die Themenbereiche „Zahnmedizinische Betreuung von Patienten zu Beginn eines kognitiven Abbaus bzw. bei einer Demenzdiagnose“ und „Zahnmedizinische Betreuung bei progredienter Demenz und sich verändernder Versorgungsdiagnose“. Sobald diese veröffentlicht sind, werden diese auch über den DGAZ-Newsletter zur Verfügung gestellt.

Alle angemeldeten Leitlinien können über die DGZMK und die AWMF eingesehen werden.

 

Quelle: DGAZ

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