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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Mai 2024

(c) Quintessence News

In Zeiten des Umbruchs: Selbstverwaltung und Freie Berufe anerkennen und befähigen

Die Freien Berufe und die sie tragende Selbstverwaltung haben über sieben Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass Deutschland durch Leistungsorientierung, Dienst am Menschen, durch Vertrauen und Agilität ein Land mit höchster Lebensqualität geworden ist. Das betont die Bundeszahnärztekammer in einem Statement.

„Aktuell gibt es etliche gesellschaftliche Herausforderungen. Die Sozialversicherungssysteme stoßen an ihre finanziellen Grenzen, das Gesundheitssystem steht vor Umbrüchen, bedingt durch Fachkräftemangel, Demografie und damit einhergehend explodierende Kosten. Diese werden nicht durch noch mehr Beitrags- und Steuermittel abgefedert werden können. Vielmehr wird sich die Politik an die schwierigen Fragen der Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung heranwagen müssen. Umso wichtiger ist dabei die Rolle der Selbstverwaltung der Freien Berufe. Denn die Selbstverwaltung entlastet den Staat.“

Selbstverwaltung bezeichne eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (zum Beispiel der Bund) Verwaltungsaufgaben über andere Verwaltungsträger (zum Beispiel Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen oder Berufskammern) wahrnimmt. Mit dieser „Zwitterposition“ werde die Selbstverwaltung „in Zeiten der Veränderungen und Verteilungskämpfe manche schwierige Entscheidung zu treffen haben. Mit Mut und Gestaltungsdrang wird sie in den kommenden Jahren die durch den Staat auferlegten Aufgaben gleichermaßen für ihre Berufsangehörigen, für Bürgerinnen und Bürger sowie das Gemeinwohl sachgerecht erfüllen. Dazu muss jedoch die Politik die entlastende Rolle der Selbstverwaltung stärker anerkennen. Neue Vorgaben zum Beispiel zur Berufsausübung oder zusätzliche Berichtspflichten aus Bund und Ministerien bremsen in diesen herausfordernden Zeiten mehr, als dass sie Zusatznutzen stiften“, so die BZÄK. (Quelle: BZÄK)

BFB: BZÄK-Präsident einer der Vizepräsidenten

Am 16. Mai 2024 feierte der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) 75-jähriges Jubiläum. Auf der Mitgliederversammlung wurden zudem Präsidium und Vorstand gewählt: Vizevorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Stephan Hofmeister wurde neuer BFB-Präsident. In die Riege der Vizepräsidenten wurde Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer, gewählt. (Quelle: „Klartext 5/24“ der BZÄK)

Mehr Dialog – für eine realistische Erwartungshaltung zur Einführung der „ePA für alle“

Alle Gesundheitsakteure arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat jetzt Ärzte und Psychotherapeuten zur praxistauglichen ePA-Nutzung sowie damit zusammenhängenden Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechten und zu Anforderungen an die Praxissoftware informiert.

Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. begrüße die grundlegende Intention der KBV, sehe jedoch das unabgestimmte Vorgehen zu den formulierten und veröffentlichten Anforderungen kritisch, so der Verband in einer Pressemeldung. Weder die Gematik als gesetzlich zuständige und betraute Stelle zur Definition von Anforderungen an die ePA-Umsetzung noch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mit ihrer technischen und praxisnahen Expertise seien seitens der KBV in die Erstellung der Praxisinformation einbezogen worden.

Im Ergebnis stehe somit ein monoperspektivisches Erwartungsmanagement, welches besonders technische Implikationen der dargelegten Konzeptionen unzureichend berücksichtigt. Exemplarisch zeigen dies Formulierungen zum automatischen Zugriff einer Praxis auf die ePA-Inhalte für einen bestimmten Zeitraum, die beispielsweise Aspekte des Versicherungsstammdatenmanagements (VSDM) nicht einbeziehen.

Eine erfolgreiche Umsetzung der „ePA für alle“ könne aus Sicht des Verbandes nur gelingen, wenn Erwartungshaltungen entsprechend abgestimmt und in Hinblick auf die technischen Anforderungen harmonisiert und im Dialog zwischen KBV, Gematik sowie Industrie kommuniziert werden. „Nur dadurch wird gewährleistet, dass Leistungserbringende nicht auf Grundlage einer monolithischen Expertise heraus informiert werden, und entsprechende Erwartungshaltungen für die ePA im Anwendungsfeld ableiten.“ (Quelle: bvitg)

Kostenlose Kopie der Patientenakte: Änderung von Paragraf 630g BGB

Das Bundesministerium für Justiz bereitet ein Gesetz vor, das die Herausgabe der ersten Kopie einer Patientenakte für die Patienten kostenfrei stellt. Dafür soll der Paragraf 630g Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geändert werden, der derzeit noch einen Kostenerstattungsanspruch des Arztes auch für die erste Abschrift/Kopie vorsieht. Die Konkretisierung ist in der Folge einer geänderten rechtlichen Regelung im Bereich Datenschutz auf europäischer Ebene und eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2023 (Urteil vom 26. Oktober 2023, Az.: C307/22). Der Vorschlag zur Änderung ist im Referentenentwurf niedergelegt, der auf der Internetseite des BMJ eingestellt ist. (Quelle: BMJ)
 

Präsident der Bundesapothekerkammer fordert mehr Wertschätzung für Apothekerberuf

Der Präsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, fordert mehr Wertschätzung für den Beruf der Apothekerinnen und Apotheker. „Dass wir gut und wenn nötig schnell mit neuen Herausforderungen umgehen können, haben wir in den letzten Jahren wiederholt gezeigt“, sagte er am 26. Mai 2024 bei der Eröffnung des Fortbildungskongresses „pharmacon“. Apothekerinnen und Apotheker versorgten auch unter schwierigen Bedingungen wie Lieferengpässen die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln.

Benkert zeigte sich enttäuscht, dass den Apothekerinnen und Apothekern aus der Politik keine adäquate Wertschätzung entgegengebracht wird: „Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will uns das Wertvollste nehmen, das wir haben: die uneingeschränkte Verantwortung der Arzneimittelversorgung durch Apothekerinnen und Apotheker. Wir sind Expertinnen und Experten für Arzneimittel. Um die fortbestehenden Lieferengpässe bewältigen zu können, brauchen wir die Handlungsfreiheiten, die wir während der Corona-Pandemie hatten. Damals haben wir bewiesen, dass wir mit pharmazeutischem Augenmaß agieren und in vielen Fällen pragmatische Lösungen finden können.“

Er warnte zudem vor „Scheinapotheken“ ohne Apothekerinnen und Apotheker. „Das wäre ein Verkauf unserer Berufsfreiheit, unseres Selbstverständnisses und zudem auch noch verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Wir brauchen den Apotheker oder die Apothekerin in der Apotheke und nicht nur im sogenannten Bedarfsfall telepharmazeutisch zugeschaltet. Apothekerin bzw. Apotheker und Apotheke sind eine Einheit und sichern den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Wir kämpfen dafür, dass das so bleibt“, so der BAK-Präsident. (Quelle: ABDA)
 

Kammerwahl im Saarland abgeschlossen

Die Wahlen zur Ärztekammer im Saarland, die mit einer Abteilung Zahnärzte auch die Zahnärzteschaft vertritt, sind abgeschlossen. Von den wahlberechtigten saarländischen Zahnärztinnen und Zahnärzten haben 44,17 Prozent abgestimmt (bei den Ärztinnen/Ärzten nur 41,58 Prozent). In der Gruppe der Zahnärzte wurden aus 43 Bewerbungen 18 Einzelbewerberinnen/-bewerber gewählt. Die fünf Erstplatzierten mit den meisten Stimmen sind laut Meldung der Kammer auf Prof. Dr. Dr. Josef Dumbach, Dr. Lea Laubenthal (amtierende Kammerpräsidentin und stellvertretende Vorsitzende der KZV), Dr. Dr. Herbert Rodemer, Jürgen Ziehl (KZV-Vorsitzender) und Dr. Dr. Michael Engel. Unter den 18 Gewählten sind fünf Frauen. (Quelle: Ärztekammmer des Saarlands)
 

Kammerwahl in Baden-Württemberg erstmals online

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg beschreitet Neuland: Laut Beschluss der Vertreterversammlung von 2023 wird die Wahl zur nächsten Kammerversammlung rein online durchgeführt. Damit ist die LZK BW die erste Kammer, die dieses Wahlverfahren umsetzt. Am 19. Juni 2024 soll „zeitgleich in allen Bezirken an die Kammermitglieder der schriftliche Wahlaufruf mit den persönlichen Zugangsdaten versendet. Gewählt wird über ein Online-Wahlportal in einem geschützten Bereich im Internet. Die Kammermitglieder können ihre Stimme bis Montag, 15. Juli 2024, 16:00 Uhr abgeben“, heißt es in der Information der LZKBW. (Quelle: LZK BW)
 

Klinikatlas und Krankenhausreform müssen am Nutzen für Patienten gemessen werden

Nach der Präsentation des sogenannten „Klinik-Atlas“ am 17. Mai 2024 und dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformgesetz (KHVVG) vom 15. Mai erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Es ist gut und richtig, Patientinnen und Patienten bei der Auswahl eines Krankenhauses leicht zugängliche und verständliche Informationen über die dort angebotenen Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das neue Register schafft aber zunächst einmal zusätzliche Bürokratie und keinen echten Mehrwert für die Patientinnen und Patienten, denn die dort vorgesehenen Informationen waren schon bisher weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis laienverständlich abrufbar. Das neue Register ist außerdem kein Beitrag zu einer erfolgreichen Krankenhausreform in Deutschland, denn es ist unzureichend mit den Planungs- und Qualitätsprüfungsprozessen in den Bundesländern abgestimmt.“

Die Zeit und die politische Energie, die in dieses Projekt geflossen sind, wären besser in ernsthafte Einigungsbemühungen mit den Ländern und den Partnern der Selbstverwaltung bei der Krankenhausreform investiert gewesen, kritisiert Reinhardt. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformgesetz in dieser Woche ist diese Chance versäumt worden. Ein so großes Reformvorhaben kann jedoch nur gelingen, wenn man die fachlichen Hinweise aus der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung aufgreift und zu einer Gemeinsamkeit von Bund und Ländern findet.

Er sehe das parlamentarische Verfahren als Möglichkeit, nun die notwendigen Korrekturen vorzunehmen. „Wir erwarten, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Bedeutung der ärztlichen Personalausstattung gelegt wird. Das von der Bundesärztekammer entwickelte Personalbemessungssystem sollte im Gesetz verankert werden. Außerdem muss die ärztliche Weiterbildung bei der Leistungsgruppensystematik und auch bei der Finanzierung angemessen berücksichtigt werden“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
 

Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider ist neue Bundesdatenschutzbeauftragte

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Die Wahl erfolgte auf Vorschlag der Bundesregierung. Für Specht-Riemenschneider votierten 476 Abgeordnete. Es gab 100 Nein-Stimmen, 70 Enthaltungen und eine ungültige Stimme.

Louisa Specht-Riemenschneider ist Lehrstuhlinhaberin für Bürgerliches Recht, Informations- und Datenrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie folgt auf Prof. Ulrich Kelber, dessen fünfjährige Amtszeit zum vergangenen Jahresende abgelaufen war. Seit dem 7. Januar hatte Kelber die Geschäfte der Bonner Behörde für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kommissarisch geführt.

Kelber wäre gerne im Amt geblieben, fand allerdings auch in seiner eigenen Partei keine Mehrheit mehr. Er war unter anderem mehrfach mit seinem Parteikollegen Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und dessen Plänen für die Telematikinfrastruktur und die elektronische Patientenakte in Konflikt geraten. Lauterbach hatte in der Folge in seiner Digitalisierungsstrategie und seinen Digitalgesetzen auch die Mitspracherechte des Bundesdatenschutzbeauftragten drastisch beschnitten. (Quelle: Deutscher Bundestag/QN)
 

Krankenhausgesetz: Selbstverwaltung einbinden

Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts vom 15. Mai 2024 für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kommt von der Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (VDEK), Ulrike Elsner: „Auch der nun vorgelegte Kabinettsentwurf zum KHVVG erfüllt bei weitem nicht die Erwartungen, die der Bundesgesundheitsminister und die Regierungskommission zu Beginn der Debatte zur Klinikreform geweckt hatten. Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben. Gleichzeitig wird die Versorgung erheblich teurer. Allein aufgrund dieser Reform besteht das Risiko von Mehrausgaben in Milliardenhöhe und Beitragssatzsteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um mindestens 0,3 Prozentpunkte.“

Dies gelte besonders für den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds, der zur Hälfte aus GKV-Beitragsgeldern finanziert werden solle, obwohl der Umbau der Kliniklandschaft als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Staat zu finanzieren ist. Diese Regelung sei laut einem Rechtsgutachten verfassungswidrig. „Wir brauchen dringend Nachbesserungen am Gesetz. Die Einbindung der Sozialen Selbstverwaltung bzw. der Krankenkassen ist dabei zwingend erforderlich, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln“, so Elsner.

In ähnlicher Richtung argumentierte auch die Vorständin des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, die ebenfalls eine Beteiligung der Selbstverwaltung an der Reform forderte: „Es ist so viel Erfahrung und Kompetenz aus der Praxis der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen vorhanden, die bei der Ausgestaltung der Reform kaum genutzt wird“, erklärte sie. (Quelle: VDEK/GKV-SV)
 

Ärztetag: Zahnärzte als „Nichtärzte“ sollen Sedative nicht i.v. verabreichen dürfen

Einer der zahlreichen Beschlüsse des Deutschen Ärztetags von Anfang Mai 2024 hat Unmut bei der Zahnärzteschaft hervorgerufen. In dem mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss, zu dessen Antragstellern auch die Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, Dr. Ellen Lundhausen aus Thüringen gehört, geht es um intravenöse Sedierungen in der Praxis, die aus Sicht der Antragsteller nur von Ärzten ausgeführt werden dürften und nicht von „Nichtärzten“, wobei hier explizit Zahnärztinnen und Zahnärzte als „Nichtärzte“ genannt werden. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) und der Bundesverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) weisen den Beschluss des Deutschen Ärztetages zum Arztvorbehalt bei der intravenösen Gabe von Sedativa aufs Schärfste zurück. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürften laut diesem Beschluss nur „unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes“ entsprechende Anwendungen vornehmen.

Die Verbände kritisieren, dass mit diesem Beschluss Zahnärztinnen und Zahnärzten sowohl ärztliche Handlungsfähigkeit als auch Kompetenzen abgesprochen würden. Der vom Medizinischen Fakultätentag in Kiel verabschiedete nationale, kompetenzbasierte Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) beschreibe die intravenöse (i.v.) Analogsedierung sowie die i.v. Gabe von Medikamenten – unter anderem von Sedativa – als integrale Bestandteile der Zahnmedizin, macht der BDO deutlich. In den meisten, von den zuständigen Ministerien der Länder beschlossenen Weiterbildungsordnungen für das Fachgebiet Oralchirurgie sei zudem die selbstständige Durchführung von Sedierungsverfahren als Handlungskompetenz hinterlegt. „Sedative Verfahren ermöglichen in vielen ambulanten Zahnarztpraxen überhaupt erst medizinisch notwendige Eingriffe – beispielsweise bei Kindern, Angstpatienten, Patienten mit Herzerkrankungen oder Patienten mit Behinderungen“, sagt BDO-Vize Dr. Martin Ullner. „Dieser Beschluss beschneidet die Kompetenzen unseres gesamten zahnärztlichen Berufsstands.“

Die stellvertretende FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Jeannine Bonaventura, sieht in dem Beschluss des Ärztetages vor allem einen weiteren Angriff im Honorar-Verteilungskampf für den ambulanten Sektor. Solche Beschlüsse vertieften die Spaltung zwischen Human- und Zahnmedizinern und dienten letztlich nur dazu, schon mal einen Pflock einzuschlagen, falls es doch zu einer Entbudgetierung bestimmter Facharztgruppen kommen sollte.

Aktuell wird unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie und Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas und gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin eine S2k-Leitlinie Sedierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde erarbeitet, die bis Ende des Jahres vorliegen soll. Dort sollen auch die notwendigen Qualifikationen abgebildet werden.

Wie zu erfahren war, ist vonseiten der Bundeszahnärztekammer in Absprache mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung auch gegenüber der Bundesärztekammer auf diesen Beschluss reagiert und um ein Gespräch gebeten worden. (Quelle: QN/FVDZ/Ärztetag)
 

MDR-Frist 26. Mai 2024 beachten – BVMed kritisiert Notifizierungspflicht

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist darauf hin, dass am 26. Mai 2024 eine wichtige Übergangsfrist für Medizinprodukte nach der EU-Medizinprodukte-Verord

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft

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