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Gesundheitsausschuss des Bundesrats will Ausnahmen im GKV-FinStG – 15.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte beteiligen sich an Protestaktion

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats will die PAR-Richtlinie aus Lauterbachs Sparplänen herausnehmen.

(c) Bundesrat

Mehr als 15.000 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte haben sich bundesweit an einer Protestaktion gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) beteiligt. Ziel der von den 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen organisierten Aktion ist die Sicherung der Behandlung von Parodontalerkrankungen nach der neuen Parodontitis-Richtlinie. Einen Teilerfolg haben der Protest und die politische Arbeit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) bereits erreicht.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats, der sich in seiner Sitzung vom 31. August 2022 mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz befasst hat, schlägt in seiner Empfehlung als federführender Ausschuss vor, die im Gesetzentwurf von den Deckelungen des Honorarvolumens und des Punktwerts in Paragraf 85 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V ausgenommenen Leistungen (Individualprophylaxe, auch bei Senioren und Menschen mit Behinderungen, Gruppenprophylaxe) um die Leistungen der PAR-Richtlinie zu erweitern. „In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a und b ist in § 85 Absatz 2d und Absatz 3a jeweils der Satz 3 wie folgt zu fassen: ‚Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Leistungen nach den §§ 22, 22a, 26 Absatz 1 Satz 5, § 28 Absatz 2 Satz 1 und § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 in Verbindung mit der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie).‘“

In der Begründung folgt der Bundesratsausschuss dabei der von der Zahnärzteschaft vorgetragenen Argumentation: „Die neue PAR-Versorgung befindet sich noch in der Einführungsphase. Die neuen PAR-Leistungen werden daher nach einer Anlaufphase in 2022 schwerpunktmäßig erst in den Jahren 2023 und 2024 anfallen. Die im Gesetzentwurf des GKV-FinStG vorgesehenen Budgetierungsregelungen würden dazu führen, dass aus den gedeckelten Gesamtvergütungen zusätzlich auch die neu in die vertragszahnärztliche Versorgung aufgenommenen PAR-Leistungen finanziert werden müssen. Die Kappung der notwendigen Finanzmittel führten zu einer unsachgemäßen Reduzierung der neuen PAR-Versorgungsstrecke und damit zu einer Rationierung des Leistungsangebots. Dies gilt es durch die Bevorzugung der PAR-Leistungen zu verhindern.“

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats spricht sich auch gegen das Streichen der Neupatientenregelung für die Vertragsärzte aus, hier soll, soweit es weiter einen Streichvorbehalt gibt, zunächst evaluiert werden, welche Effekte die Vergütung für die Aufnahme von Neupatienten auf die Versorgung hatte. Ebenso sollen angesichts der steigenden Energiekosten und Personalaufwendungen die Verwaltungskosten der Krankenkassen nicht wie vorgesehen gedeckelt werden. Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 16. September 2022 mit dem Gesetz und den Empfehlungen des Ausschusses befassen.

Öffentlichkeitsarbeit nochmal intensiviert

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und die KZBV haben nach diesem Beschluss des Bundesrats-Gesundheitsausschusses ihre Öffentlichkeitsarbeit in Richtung Bundesgesundheitsministerium und Bundestag und auch gegenüber den Landesregierungen noch einmal koordiniert intensiviert. Der Bundestag hat sich in der 1. Sitzungswoche nach der Sommerpause am 8. September 2022 mit dem Haushaltsansatz für das Bundesgesundheitsministerium und den Anpassungen des Infektionsschutzgesetzes etc. befasst, das GKV-FinStG stand noch nicht auf der Tagesordnung. Die Tagesordnungen für die nächste Sitzungswoche ab 19. September 2022 liegen offiziell noch nicht vor. Möglich wäre, dass sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Sitzung vom 28. September 2022 mit dem Gesetz befasst.

Mehr als 15.000 Protestschreiben

In mehr als 15.000 Protestschreiben haben bundesweit niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte Änderungen des GKV-FinStG gefordert. „Denn das Gesetz entzieht der zahnmedizinischen Versorgung die für die Behandlung der Parodontitis erforderlichen Finanzmittel – mit gravierenden Folgen für die erst im Juli 2021 eingeführte Behandlungsstrecke: Begonnene Parodontitisbehandlungen, die regelmäßig über drei Jahre laufen, können dann zu Teilen nicht zu Ende geführt und neue Behandlungen nicht begonnen werden. Davon sind mehr als 30 Millionen Versicherte betroffen. Durch das Gesetz wird ihnen der rechtlich zugesagte Leistungsanspruch auf eine wirksame Parodontitisbehandlung wieder entzogen“, heißt es in den Pressemeldungen der KZVen.

Zahnärzte bauen auf Vernunft des Parlaments

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen seien zuversichtlich und hoffen, dass in diesem Verfahren ihre Argumente im Interesse der Patientinnen und Patienten Berücksichtigung finden und die großen Fortschritte in der Parodontitisbehandlung nicht durch dieses Gesetz zunichtegemacht werden, heißt es in den Stellungnahmen. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Dies ist eine klare Botschaft an den Bundesgesundheitsminister: Mehr als 15.000 Zahnärzte, die in der täglichen Praxis erleben, was die faktische Abschaffung der PAR-Therapie für die Gesundheit ihrer Patienten bedeuten würde, setzen hier ein eindeutiges Signal, das der Minister nicht ignorieren kann. Die klare Haltung der Kollegenschaft gibt uns auch Rückenwind für die Gespräche und Anhörungen im nun beginnenden parlamentarischen Verfahren“.

Vorstände der KZVen bekräftigen Kritik

Die Vorstände der KZVen unterstreichen mit ihren Statements gegenüber Landes- und Bundespolitik die Kritik am Gesetzentwurf und machen die Folgen für die vertragszahnärztliche Versorgung deutlich. „Zwangsläufig muss sich der Bundesminister die Frage gefallen lassen, warum ausgerechnet in dem Bereich des Gesundheitssystems, der durch konsequenten Ausbau von Prävention seinen Anteil an den GKV-Ausgaben von ausgehend neun Prozent im Jahr 2000 auf heute sechs Prozent heruntergefahren hat, nun eine Budgetierung eingeführt werden soll“, betont Dr. Jörg Meyer, Vorstandsvorsitzender der KZV Berlin. Dieser Ansatz ist nicht nachvollziehbar.

Folgen auch für die Versorgungsstruktur und Fachkräftesituation

„Mit den Leistungsbeschränkungen, die das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz in der aktuellen Fassung erwarten lässt, werden die Umsetzung der erst vor etwas mehr als einem Jahr in Kraft getretenen Parodontitis-Richtlinie und die neue Behandlungsstrecke für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ad absurdum geführt“, sagt Stephan Allroggen, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hessen (KZV Hessen). „Es ist ein eindringlicher Appell an Prof. Karl Lauterbach, den Patientinnen und Patienten auch zukünftig die notwendige zahnmedizinische Versorgung zu ermöglichen. Wir warnen außerdem ausdrücklich vor einem zunehmenden Auseinanderklaffen der zahnärztlichen Versorgung in Stadt und Land. Ohnehin ist es in vielen ländlichen Regionen problematisch, Nachfolger zu finden, da die wirtschaftliche Tragfähigkeit bezweifelt wird. Durch die Regelungen schwindet die Planungssicherheit für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte. Zusätzlich wird der ohnehin bestehende Fachkräftemangel verstärkt.“

„Es ist gelungen, die Landesgesundheitsminister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz in der jetzigen Fassung fatale Auswirkungen nicht nur für die Mundgesundheit, sondern wegen der eindeutig belegten Zusammenhänge von Parodontitis etwa mit Herzkreislauferkrankungen und Diabetes, auch insgesamt für die Gesundheit der Patientinnen und Patienten hätte“, so Dr. Jochen Schmidt, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt.

Gut ein Drittel der Protestbriefe aus Bayern

Auch die KZV Bayerns weist auf die fatalen Folgen des Spargesetzes hin. Sie sieht ebenfalls die flächendeckende Versorgung gefährdet. Die Niederlassungsbereitschaft junger Zahnärztinnen und Zahnärzte werde noch weiter sinken, wenn ein wirtschaftlicher Praxisbetrieb immer schwieriger wird. Unterstützung bekommen die Zahnärzte mit ihrer Forderung nach Änderungen am GKV-FinStG vom bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) und seinen Kollegen in den anderen Bundesländern. „Es ist gelungen, die Landesgesundheitsminister davon zu überzeugen, dass dieses Gesetz fatale Auswirkungen nicht nur für die Mund-, sondern auch für die Allgemeingesundheit unserer Patienten hätte. Der Bundesgesundheitsminister hat öffentlich angekündigt, dieses Gesetz werde ohne weitere Änderungen durch den Bundestag gehen. Dem widersprechen nicht nur die Gesundheitsminister der Länder, sondern bundesweit mehr als 15.000 Zahnärzte, die sich in einem offenen Brief an Karl Lauterbach gewandt haben. Ein Drittel davon sind Zahnärzte aus Bayern“, so der KZVB-Vorsitzende Christian Berger.

Diese Kritik bekräftigt auch Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg: „Ich fordere deshalb Herrn Minister Lauterbach auf: Hören Sie auf diejenigen, die Tag für Tag die Menschen behandeln und gewähren Sie den Patientinnen und Patienten auch zukünftig ohne Einschränkung die notwendige medizinische Versorgung!“

Mehr als 700 Protestschreiben seien aus dem Stadtstaat Hamburg an den Minister gegangen, so Dr./RO Eric Banthien, Vorstandsvorsitzender der KZV Hamburg. Unterstützt wird die Kritik vom Kammerpräsidenten Konstantin von Laffert: „Die Wiedereinführung der strikten Budgetierung, die inzwischen ja überwunden war, wäre für die Versorgung unserer Patienten ein herber Rückschlag. Umso entschiedener setzen wir uns dafür ein, der neuen Therapiestrecke in der Parodontitisbehandlung nicht die erforderlichen Mittel zu entziehen.“

Gesetzentwurf kuriert nur an den Symptomen

Die KZVen in Nordrhein-Westfalen, von wo rund 5.400 Protestschreiben kamen, halten die Sparpläne Lauterbachs für grundsätzlich im Ansatz verfehlt. Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe und Dr. Ralf Wagner, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein, erklären: „Dieser Gesetzentwurf kuriert nur an den Symptomen, aber es beseitigt nicht die Ursachen für das Milliardendefizit der Krankenkassen. Als für die Versorgung von etwa 15,6 Millionen gesetzlich Versicherten in Nordrhein-Westfalen verantwortliche Körperschaften warnen wir ausdrücklich vor den schädlichen Auswirkungen auf eine ausreichende Versorgung mit Zahnarztpraxen. Junge Zahnärztinnen und Zahnärzte werden sich noch schwerer mit der Entscheidung für die hohen Investitionen zur Gründung einer Praxis auf dem Land und in sozial schwächer strukturierten Regionen tun, weil der Anteil der Kassenpatienten dort signifikant höher ist. Genau bei diesen Patientinnen und Patienten werden die Leistungskürzungen verordnet. Die Folgen für die Patienten werden weniger Zahnarztpraxen und dadurch längere Anfahrtswege und größere Wartezeiten auf Termine sein. Das halten wir für unverantwortlich!“

Nachwuchsprobleme werden sich verschärfen

Die KZVB und die Bayerische Landeszahnärztekammer weisen ebenfalls auf die Folgen hin, die das Spargesetz für die vertragszahnärztliche Versorgung auf längere Sicht bringen würde. Die geplante Wiedereinführung der Budgetierung zahnmedizinisch notwendiger Leistungen wird ihrer dazu führen, dass sich noch weniger junge Zahnärzte für die Gründung oder Übernahme einer Praxis entscheiden. „Doch die jungen Kollegen werden dringend gebraucht. Jeder zweite Zahnarzt in Bayern ist über 50, jeder vierte über 60. Gerade im ländlichen Raum suchen viele Zahnärzte händeringend nach einem Nachfolger.“ Dr. Rüdiger Schott, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der KZVB und niedergelassener Zahnarzt im Landkreis Hof: „Wenn die vollständige Honorierung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr garantiert ist, wird die Selbstständigkeit ein wirtschaftliches Risiko, auf das sich kaum ein junger Kollege einlassen wird. Leidtragende wären die Patienten, die schon bald weite Wege und lange Wartezeiten für einen Zahnarzttermin in Kauf nehmen müssten.“

Teuer auch für die Kassen

Auch für die Kassen werden die jetzt vorgesehenen Sparpläne bei der PAR-Behandlung teure Folgen haben, wie Christian Berger ausführt: „Diese präventionsorientierte Behandlung wird durch das GKV-FinStG quasi verhindert. Dabei beugt die Parodontitis-Therapie nachweislich Herz-Kreislauferkrankungen vor. Die Wechselwirkung mit Diabetes ist wissenschaftlich belegt. Zahlreiche weitere Krankheiten können die Folge von Zahnfleischentzündungen sein. Unbehandelt kann eine Parodontitis auch zu Zahnverlust führen, der teuren Zahnersatz erforderlich macht.“

Kassenärzte machen Unmut in eigener Sondersitzung Luft

Die Kassenärzte haben ihrem Unmut über die Sparpläne in einer per Videostream öffentlichen Sondersitzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen am 9. September 2022 Luft gemacht. Hier standen vor allem die Rücknahme der Neupatientenregelung aus dem TSVG und die Nullrunde bei den Honoraren im Fokus. Die Schilderungen der realen Versorgungssituation für die Patientinnen und Patienten, der hohe Druck auf die haus- und fachärztliche Versorgung im Land durch die Corona-Pandemie, Flüchtlingskrise und Ukraine-Flüchtlinge und demografische Entwicklung mit hoher Morbidität auf der Patientenseite und Fachkräftemangel, ständig neue Anforderungen an die Praxen durch Dokumentation und Telematikinfrastruktur, neue Notfallversorgung und Co. auf der anderen Seite waren deutlich.

Die Hauptvorwürfe an Lauterbach waren die völlige Unkenntnis des Ministers, was den tatsächliche Versorgungsalltag angeht, seine Fokussierung auf Corona und Krankenhäuser, ohne den hohen Anteil von 80 Prozent der Hausärzte in der Versorgung der Coronapatienten zu sehen, das völlige Missverstehen von Modellen wie Gesundheitskiosk (das Modell kommt aus Hamburg), das Verkennen der Belastungen für die Praxen und die gravierenden medizinischen Folgen für die Patientinnen und Patienten. „Die Versorgung geht den Lauterbach runter“, so Dr. Anette Rommel, Vorstandsvorsitzende der KV Thüringen.

Mit Material der genannten KZVen.

Quelle: Quintessence News Politik med.dent.magazin Nachrichten Praxis

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