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Gesundheitsministerin aus Sachsen-Anhalt sorgt für Irritationen – KZV-Vorsitzender Dr. Jochen Schmidt weist Pläne zurück

Der Vorstandsvorsitzende der KZV Sachsen-Anhalt, Dr. Jochen Schmidt, warnte schon auf dem Neujahrsempfang der Heilberufe 2023 vor den Versorgungsengpässen im Land (im Hintergrund Kammerpräsident Dr. Carsten Hünecke).

(c) Viktoria Kühne

Nicht nur in den östlichen Bundesländern gibt es ein Nachwuchsproblem bei den niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten. Einige Bereiche gelten bereits als unterversorgt oder gefährdet. Jetzt hat die Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt, Petra Grimm-Benne (SPD), im Landtag angekündigt, gemeinsam mit ihren ostdeutschen Amtskollegen zu beraten, ob man eine Bundesratsinitiative zur Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung starten könne.

Die Zulassungsbeschränkungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung wurden 2007 gestrichen. Parallel wurde im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Möglichkeit geschaffen, umfangreicher angestellt tätig zu sein.

Landtag befasst sich mit zahnärztlicher Versorgung

Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt
Petra Grimm-Benne, Gesundheitsministerin in Sachsen-Anhalt
© MS
Anlass war die Debatte über den Antrag der Fraktion der „Linken“, „Damit Sachsen‐Anhalt auch morgen noch lächeln kann – Zahnmedizinische Versorgung im Land stärken“, und den Alternativantrag von Bündnis 90/Grüne „Zahngesundheit ganzheitlich in den Blick nehmen: Prävention und Versorgung auf neue Füße stellen“. Die Linke fordert in diesem Antrag, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Kommunen bei der Ansiedlung von Fachkräften zu unterstützen. Sie kündigte im Nachgang auch an, die Pläne der Ministerin für Zulassungsbeschränkungen unterstützen zu wollen.

In der Debatte ging es auch um eine Landzahnarztquote für das Zahnmedizinstudium in Halle/Wittenberg, wie sie von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Land Sachsen-Anhalt schon lange gefordert wird. Dies hatte die Ministerin bisher nicht befürwortet. Jetzt erklärte sie, die Zahl der Hallenser Absolventen, die im Land blieben, sei mit zehn von 40 zu niedrig. Es müssten mehr im Land gehalten werden, und die KZV könne mit Eigeneinrichtungen dem gestiegenen Bedürfnis der Zahnärzteschaft nach Teilzeittätigkeit Rechnung tragen.

Der Koalitionspartner CDU im Land steht der Idee der Zulassungsbeschränkungen ablehnend gegenüber, befürwortete aber die im Koalitionsvertrag enthaltene Landzahnarztquote bei der Studienplatzvergabe.

Öffentlicher Brief des KZV-Vorsitzenden

Der Vorsitzende der KZV Sachsen-Anhalt, Dr. Jochen Schmidt, richtete am 27. Februar 2024 ein langes Schreiben (auch öffentlich auf der Internetseite der KZV eingestellt ) an die Ministerin und kritisierte ihre Aussagen. So habe sie aus dem aktualisierten Versorgungsatlas nur den allgemeinen Versorgungsgrad zitiert und ignoriert, dass bereits jetzt einige Planungsbereiche einen Wert von nur 74 Prozent oder weniger erreichten. Auch die Prognosen der KZV habe sie nicht einbezogen und ein Tätigwerden des Landes bei einem Versorgungsgrad zwischen 50 und 100 Prozent als nicht erforderlich angesehen.

„Weiterer Frontalangriff auf die Zahnärzteschaft“

Dr. Jochen Schmidt
Dr. Jochen Schmidt
KZV LSA
„Noch mehr irritiert bin ich jedoch darüber, dass Sie Zulassungsbeschränkungen als probate Maßnahme ins Auge fassen, um das Nachwuchsproblem zu lösen. Glauben Sie tatsächlich, dass wir durch die Regulierung von Niederlassungen mehr junge Menschen für den Beruf des Zahnarztes und die zahnärztliche Tätigkeit in Sachsen-Anhalt begeistern können? Gehen Sie tatsächlich davon aus, dass mehr junge Zahnärztinnen und Zahnärzte wegen Zulassungsbeschränkungen beispielsweise in München nach Sachsen-Anhalt kommen? Wir erachten die Wiedereinführung von Niederlassungsbeschränkungen als einen weiteren Frontalangriff auf die Zahnärzteschaft. Niederlassungsbeschränkungen beschneiden die zahnärztliche Freiberuflichkeit ebenso wie auch das Recht der Patientinnen und Patienten auf freie Zahnarztwahl“, so Schmidt.

Fehlende Interessenten das Problem

Höre man die anhaltenden Klagen der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Patientinnen und Patienten, trügen die Beschränkungen „in keiner Weise dazu bei, das Versorgungsproblem insbesondere im hausärztlichen Bereich zu lösen oder zu verringern“, so Schmidt weiter. Das konstatiere auch der Gemeinsame Bundesausschuss in Bezug auf die Bedarfsplanung bei den Ärzten, in der Zulassungsbeschränkungen nach wie vor Bestand haben: „Das Problem, dass Sitze aufgrund fehlender Interessentinnen und Interessenten nicht besetzt werden, löst die Bedarfsplanung […] nicht.“

Mangel nur von A nach B verschieben

„Vieles von dem, was in Sachsen-Anhalt bereits schmerzliche Realität ist, wird […] in naher Zukunft auch in anderen Bundesländern zum Problem. Die Steuerung von Zulassungen führt lediglich dazu, den Mangel von A nach B zu verschieben“, so Schmidt unter Verweis auf die steigende Zahl angestellter Zahnärzte und den hohen Altersdurchschnitt der Zahnärzteschaft. Die Wiedereinführung von Zulassungsbeschränkungen würde zudem eine weitere Bürokratisierung des ohnehin schon von Bestimmungen und Regulierungen geplagten vertragszahnärztlichen Sektors verursachen.

Ohne Unterstützung durch das Land geht es nicht

„Dem Nachwuchsmangel können wir nur begegnen, indem wir mehr positive Anreize setzen und die freiheitliche Berufsausübung fördern. Zulassungsbeschränkungen stehen dem diametral gegenüber. Sie erhöhen allein das Risiko, dass junge Menschen wegen übermäßiger Regulierung und fehlender Planbarkeit ihrer Karriere alternative Berufe ergreifen, ins Ausland abwandern oder ausschließlich privatzahnärztlich tätig werden“, so Schmidt in seinem Schreiben an die Ministerin. Die KZV Sachsen-Anhalt setze seit einigen Jahren beträchtliche Ressourcen ein, um die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten. Ohne Unterstützung des Landes könne man aber die Probleme der Versorgung nicht bewältigen. Man sei erfreut, dass sich die neue Arbeitsgruppe zur ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung im Land jetzt konstitutiert habe. Dass das Ministerium auf eigene Faust die Idee der Zulassungsbeschränkungen verkündet habe, bevor diese Arbeitsgruppe überhaupt getagt habe, habe ihn allerdings verwundert, so Schmidt.

„Supergau“ für die Versorgung

Auch der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lehnt den Vorstoß von Grimm-Benne ab. „Zulassungsbeschränkungen wären ein Supergau für die Versorgung“, konstatiert der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl. „Die Niederlassungsfreiheit ist ein hohes Gut.“ Bereits jetzt seien die Tendenzen, als Zahnärztin oder Zahnarzt in die Niederlassung zu gehen, rückläufig. „Mit einer Zulassungsbeschränkung wird die Problematik nicht besser“, sagt Öttl. „Dann bleiben die Kolleginnen und Kollegen eben in der Anstellung.“ Kein Zahnarzt mehr als bisher gehe aufs Land, wenn die Niederlassungsfreiheit beschränkt werde.

Lange für die Niederlassungsfreiheit gekämpft

Die Niederlassung in ländlichen Regionen müsse doch mit Anreizen verbunden werden und nicht mit staatlichem Steuerungswillen und noch mehr Regulierung. „Wir haben lange für die Niederlassungsfreiheit gekämpft“, betont der FVDZ-Bundesvorsitzende. Zulassungsbeschränkungen wieder einzuführen, löse ja nicht das Problem des Nachwuchsmangels. „Statt einer Bundesratsinitiative für mehr Regulierung sollten die Gesundheitsminister der Länder sich für mehr Zahnmedizinstudienplätze, eine Landzahnarztquote und insgesamt attraktivere Rahmenbedingungen für die Niederlassung einsetzen.“

Kein rein ostdeutsches Problem

Ein ostdeutsches Problem allein sei dies nicht – auch wenn sich der Zahnärztemangel dort als erstes massiv zeigen werde, ist Öttl überzeugt. Nach der Wende hatten sich Anfang der 1990er-Jahre viele Zahnärzte in den ostdeutschen Bundesländern gleichzeitig niedergelassen. 30 Jahre später gehen nun in kurzer Zeit ebenso viele gleichzeitig in den Ruhestand – ohne gesicherte Nachfolge. Sachsen-Anhalt hatte vor kurzem Alarm geschlagen ob der schlechten Versorgungslage und mindestens 500 fehlenden Zahnärzten im Jahr 2030. „Die Reaktion der Ministerin ist allerdings kurzsichtig, vielleicht sollte zunächst einmal über Bedarfsplanung und Anreize zur Niederlassung gesprochen werden, bevor man mit der ganz groben Kelle der Zulassungsbeschränkung kommt“, sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende. Dass dies kein zielführendes Instrument sei, zeige die Situation im haus- und fachärztlichen Bereich deutlich.

Bezugnahme auf Äußerungen des BZÄK-Präsidenten

Grimm-Benne hatte sich in ihrer Rede auch auf Äußerungen des Präsidenten der Bundeszahnärztekammer, Prof. Dr. Christoph Benz bezogen. Dieser hatte in einem Beitrag für die Tagesschau am 5. Februar 2024 erklärt, dass in der zahnärztlichen Versorgung „kein Mangel an Köpfen, sondern ein Verteilungsmangel“ bestehe. Diesen Aspekt hatte Benz schon verschiedentlich benannt, allerdings auch immer auf nötige Anreize und Initiativen in den Regionen für die Niederlassungsförderung hingewiesen. Das findet sich so ebenfalls in der „Warnemünder Erklärung“ der Bundeszahnärztekammer wieder.

In nichtöffentlicher Runde geäußerte Überlegungen zu neuen Zulassungsbeschränkungen waren immer zügig wieder verworfen worden, da sie einen starken Eingriff in die Freiberuflichkeit darstellten und ein Steuerungseffekt wegen der erweiterten Anstellungsmöglichkeiten nicht zu erwarten sei. Die Niederlassung ist heute – anders als vor 2007 – nun einmal nicht mehr die fast ausschließlich mögliche Form der Berufsausübung als Zahnärztin/Zahnarzt. (MM)

Quelle: Quintessence News Politik med.dent.magazin Praxis

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