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MDZI und SZI haben haben Petition zur Preis- und Lohnentwicklung beim Bundestag gestartet – Mitzeichnung noch bis 10. Oktober 2022 möglich

(c) DesignRage/Shutterstock.com


Die gewerblichen zahntechnischen Labore sehen sich – genau wie alle anderen Unternehmen – deutlichen Materialpreissteigerungen, einer Explosion der Energiekosten und erheblich steigenden Lohnkosten gegenüber. Umlegen können sie die Kosten bei gesetzlich versicherten Patienten in der Regelversicherung aber nicht. Die Preise sind gesetzt.

Die Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung (MDZI) und die Südbayerische Zahntechniker-Innung (SZI) haben daher eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in der sie auf die Gefahren der gesetzlichen Preisbindung für die Versorgung der Bevölkerung mit Zahnersatz hinweisen. Die Petition kann online noch bis zum 10. Oktober 2022 beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mitgezeichnet werden.

Übergabe der ersten Unterschriftenlisten am 27. September 2022

Parallel können sich Zahntechnikerinnen und Zahntechniker auch mit Unterschriftenlisten beteiligen, die bei der MDZI und SZI mit dem Text der Petition heruntergeladen werden können. Die bis dahin bei den Innungen gesammelten Unterschriftslisten werden am 27. September 2022 um 13 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Deutschen Bundestag in Berlin an Mitglieder des Petitionsausschusses übergeben.

Nicht von Luft und Liebe zum Beruf leben

„Auch Zahntechnikerinnen und Zahntechniker können nicht von Luft und Liebe zum Beruf leben, sondern müssen betriebswirtschaftlich sinnvoll arbeiten. Das jedoch verhindert die strikte Umsetzung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität bei den Vergütungen im Zahntechniker-Handwerk, was aber bei Inflationsraten von 8 Prozent für nicht wenige gewerbliche Labore existenzbedrohend wird. Dies wiederum gefährdet die Versorgung der Patienten mit Zahnersatz. Besonders spürbar wird dies insbesondere in den strukturschwachen Regionen und in den Neuen Bundesländern werden“, so MDZI und SZI.

In der Petition sind folgende Forderungen formuliert:

  • Aufhebung der Preisregulierung bei zahntechnischen Leistungen (Paragraf 71 Absatz 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V),
  • Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütungen auf der Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlich errechnenden Bundesmittelpreises;
  • angemessene und marktgerechte Preisbildung für Materialkosten,
  • schneller und unbürokratischer Ausgleich der Mehrkosten infolge der Inflation.

Quorum von 50.000 Unterstützungen für Anhörung

Hat eine Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist das Quorum von 50.000 Unterstützungen erreicht, so wird die Petentin beziehungsweise der Petent regelmäßig in öffentlicher Ausschusssitzung angehört.

Quelle: MDZI/SZI Unternehmen Dentallabor Politik Wirtschaft

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