OriginalarbeitSprache: DeutschIn diese Studie wurden alle 114 Patienten einbezogen, die im Zeitraum vom 1995 bis 1997 mit der Verdachtsdiagnose "temporomandibuläres Schmerz-Dysfunktions-Syndrom" aufgenommen wurden und im Rahmen eines Projektes nachfolgend eine MRT-Untersuchung erhielten. Sensitivitäts- und Spezifitätsanalysen ergaben keine ausreichend hohen Zusammenhänge zwischen MRT- und klinischen Befunden. Ein MRT ist daher dann indiziert, wenn sich die Beschwerdesymptomatik nicht einordnen läßt oder keine Besserung unter der Standardtherapie (Schiene, Physiotherapie, Antiphlogistika) eintritt. Gerechtfertigt ist u. E. die MRT-Untersuchung besonders zur Dokumentation vor jedem geplanten operativen Eingriff am Kiefergelenk. Zusätzlich kann eine MRT-Untersuchung mit Kontrastmittel bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen des Kiefergelenks (Psoriasisarthritis, rheumatoide Arthritis) zum Einsatz kommen.