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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Oktober 2019

Freie Ärzteschaft: alle Ärzte und medizinisches Personal schützen

Die Freie Ärzteschaft (FÄ) begrüßt, dass Angriffe auf Ärzte und Personal in Notaufnahmen künftig härter bestraft werden sollen. Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Justizministerin Christine Lambrecht gehen ihr aber nicht weit genug. „Die Überlegung, die Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung zu verschärfen, ist richtig“, sagte FÄ-Vorsitzender Wieland Dietrich am 30. Oktober 2019 in Essen. „Nur reicht das nicht: Wir fordern, dass alle Ärzte und jegliches medizinisches Personal in gleicher Weise geschützt werden. Denn es gibt keine zwei Klassen von Ärzten, Pflegern und Helfern.“

Die weitaus meisten Akut- sowie auch zahlreiche Notfälle landeten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte und in den Medizinischen Versorgungszentren, erläutert Dietrich. „Unsere Kolleginnen und Kollegen berichten immer wieder, dass es in der Praxis oder auch bei Hausbesuchen zu Übergriffen kommt. Auch das passiert in Deutschland täglich“, betont der FÄ-Chef. Inzwischen überlegten manche Ärzte sogar, Überwachungskameras und andere Schutzmaßnahmen zu installieren.

Aus Sicht der FÄ muss Jens Spahn als Gesundheitsminister darauf hinwirken, dass die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und des medizinischen Personals als Leistungsträger in Klinik und Praxis in der Öffentlichkeit stärker anerkannt wird. Das sei eine Voraussetzung dafür, dass Aggression und Übergriffe in der medizinischen Versorgung abnähmen. „Medizinische Leistungen“, betont Dietrich, „dürfen seitens der Politik nicht als beliebig verfügbare Masse angeboten werden. Vielmehr muss der Gesellschaft klar gemacht werden, dass es sich dabei um eine wertvolle Ressource handelt, mit der sorgsam umzugehen ist.“ Diffamierungen und unangemessene Kritik an ärztlicher Tätigkeit jeglicher Art, vor allem von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen, seien zu unterlassen. Dies sei unverzichtbar, damit sich das gesellschaftliche Klima verbessere, durch das die Bereitschaft zu unangemessenen Übergriffen gegenüber Ärzten und anderen Helfern entstehe. (Quelle: )

Erst ein Konnektor in Zertifizierung für Feldversuch

Mit den nächsten Anwendungen für die Gesundheitstelematik geht es nicht so schnell voran wie angekündigt. Der erste Test für den E-Medikationsplan und die Notfalldaten wird zum Jahreswechsel 2019/2020 starten, berichtet die Ärzte Zeitung und zitiert dazu den Vorstand der CGM, Uwe Eibich. Wie das Blatt in einem Übersichtsartikel zum aktuellen Stand der TI-Entwicklung berichtet, ist CGM bislang das einzige Unternehmen, das eine Zulassung für seinen Konnektor für diese Dienste beantragt hat. Um die neuen Anwendungen zu nutzen, sei keine neue Hardware, sondern nur ein umfangreicheres Softwareupdate für den Konnektor erforderlich. Nur ein weiterer Konnektoranbieter (Rise) plane, eine Zulassung für seinen Konnektor einzureichen. Dennoch gebe man sich auch bei der Betreibergesellschaft der TI, der Gematik, optimistisch, den Zeitplan für E-Medikationsplan, Notfalldatenmanagement und elektronische Patientenakte einhalten zu können. (Quelle: Ärzte Zeitung online vom 15.10.2019)

HEK führt mit IBM elektronische Gesundheitsakte ein

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) führt – wie schon die Barmer – in Zusammenarbeit mit IBM die elektronische Gesundheitsakte (eGA) für ihre Kunden unter dem Begriff „smarthealth“ ein und erweitert damit die bereits bestehende HEK Service-App. Mit Smarthealth bietet die HEK ihren Kunden in Form der IBM eGA die Möglichkeit, persönliche Gesundheitsdaten digital an einem Ort mit hohem Sicherheitsniveau zu speichern und selbst zu managen. Die Kunden haben über die HEK Service-App direkten Zugriff auf ihre persönlichen Gesundheitsdaten und medizinischen Informationen auf ihrem Smartphone. Sie bietet eine Übersicht der ärztlichen Behandlungen, Medikamente, Impfungen, Diagnosen und, wenn vom Anwender hochgeladen, auch Röntgenbilder. Der Zugang erfolge über die HEK Service-App, die Nutzung ist für Kunden kostenfrei.

Die persönliche Gesundheitsakte Smarthealth wird durch IBM bereitgestellt und innerhalb Deutschlands gehostet. Der Ausbau um die elektronische Patientenakte ePA soll zum 1. Januar 2021 erfolgen. (Quelle: HEK)

Forschungsprojekt zu automatisierten Auswertungsmethoden für medizinische Bilddaten

Mehr als acht Millionen Euro Fördergelder vergibt die Deutsche Forschungsgemeinschaft in den kommenden drei Jahren für die Entwicklung automatisierter Auswertungsmethoden medizinischer Bilddaten. „Radiomics: Nächste Generation der medizinischen Bildgebung“ heißt das Programm, das von Prof. Fabian Bamberg, Klinik für diagnostische und interventionelle Radiologie, Uniklinikum Freiburg, koordiniert wird. Am 16. und 17. Dezember 2019 treffen sich die Beteiligten zu einer Kick-off-Veranstaltung.

„Mit künstlicher Intelligenz und Radiomics können wir in der Radiologie schon heute Veränderungen, etwa in Gewebestrukturen, sehr viel schneller analysieren oder sogar erst entdecken, was dem menschlichen Auge verborgen bleibt. Dadurch wird sich die Diagnostik beschleunigen und verbessern“, sagt Projektkoordinator Bamberg. Eine wichtige Rolle dürften dabei sogenannte Deep-Learning-Verfahren spielen, die eine automatisierte und im besten Falle genauere Analyse von Bildinformationen ermöglichen sollen. „Durch die Förderung, Bündelung und Vernetzung der in Deutschland vorhandenen Expertisen werden wir die Entwicklung dieses jungen Wissenschaftsfelds entscheidend voranbringen“, so Bamberg weiter.

Unter dem Begriff Radiomics versteht man die IT-gestützte biomedizinische Datenverarbeitung, mit dem Ziel umfangreichere und für die Behandlung relevante Bildinformationen zu extrahieren. Das übergeordnete Ziel des Schwerpunktprogramms ist es daher, durch die Verknüpfung von Hochdurchsatz-Bildgebung und IT-gestützter Nachverarbeitung die Aussagekraft biomedizinischer Bilder weiter zu verbessern und so ihre Bedeutung für die Diagnostik und die Behandlungskontrolle weiter zu steigern. „In Zukunft wird es immer einfacher werden, extrem große und komplexe Datensammlungen nach sehr spezifischen Mustern zu durchsuchen. So können vergleichbare Patientenfälle und geeignete Therapien gesucht werden. Die Radiologie wird damit ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zur personalisierten Medizin“, sagt Bamberg. (Quelle: Universitätsklinikum Freiburg)

Drittes Europaforum der BZÄK in Brüssel

Am 15. Oktober 2019 veranstaltete die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ihr drittes Europaforum in Brüssel. Für den Gedankenaustausch über aktuelle gesundheits- und binnenmarktpolitische Themen konnten Vertreter aus allen in Brüssel ansässigen EU-Institutionen gewonnen werden. Aus dem Europäischen Parlament waren unter anderem Dr. Peter Liese (CDU), gesundheitspolitsicher Sprecher der EVP-Fraktion, und Marion Walsmann (CDU), neues Mitglied des Binnenmarktausschusses, der Einladung der BZÄK gefolgt. Im Mittelpunkt des Gesprächs standen europapolitische Themen, die für die Zahnärzteschaft von besonderem Interesse sind, wie der Umgang der Europäischen Union mit den regulierten Berufen oder die Entwicklung des Gesundheitswesens im digitalen Binnenmarkt sowie die schleppende Umsetzung des neuen EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte. (Quelle: „Klartext“ der BZÄK)

Nadine Jochum neu bei der Naontek AG


Nadine Jochum (Foto: privat)

Seit dem 1.Oktober 2019 verstärkt Nadine Jochum das Team der Naontek AG. Die im Jahr 2019 gegründete Tochtergesellschaft der Deutschen Apotheker-und Ärztebank eG entwickelt mit univiva.de eine digitale Plattform für Heilberufler. Gestartet ist die Plattform mit Fortbildungen und Veranstaltungen, die der Heilberufler auf der Plattform suchen, buchen und verwalten kann. Jochum, die zuvor die Forbildungsplattform contimedu.de gegründet hatte, unterstütze das Business Development bei Naontek mit ihrer langjährigen Erfahrung und Expertise, insbesondere im zahnärztlichen Bereich.

Jochum hatte nach jahrelanger Tätigkeit als Produktmanagerin in der Dentalindustrie in den vergangenen drei Jahren die Plattform contimedu.de aufgebaut. Aufgrund ihrer Erfahrungen in diesem Bereich habe man die Jungunternehmerin zu sich ins Team geholt, heißt es. „Das neue Portal univiva.de bietet mir die Möglichkeit, mein erarbeitetes Wissen neu anzuwenden und zu optimieren. Dadurch können wir eine Plattform schaffen, auf der Heilberufler einen zentralen Ort zu allen Themen ihres Berufsalltags finden.“ erklärt Jochum. Als Manager Business Development Dentistry wird sie zunächst den dentalen Teil des Fortbildungsbereichs auf univiva.de verantworten. (Quelle: Naontek AG)

Gelbes Heft mit neuen Verweisen vom Arzt zum Zahnarzt

In Kürze werden im „Gelben Heft“ neue Verweise vom Arzt zum Zahnarzt enthalten sein. Der Gemeinsame Bundesausschuss habe auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 15. August 2019 beschlossen, entsprechend der bereits seit September 2016 in der ärztlichen Kinder-Richtlinie geregelten Verweise vom Arzt zum Zahnarzt im Rahmen der U7a bis U9 nun zukünftig auch bei der U5 bis U7 auf die neuen, seit 1. Juli 2019 geltenden zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Versicherte ab dem 6. Lebensmonat zu verweisen. Die so geänderte Kinderrichtlinie ist vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet worden und werde demnach am Tag nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger in Kraft treten. Eine Anpassung des Gelben Heftes werde in der folgenden Nachproduktion vorgenommen. Das berichtet  ADP-Medien unter Bezug auf ein Schreiben der KZBV vom 24. Oktober 2019.

Neben der Einführung dieser zahnmedizinisch notwendigen neuen Leistungen sei es der KZBV ein besonderes Anliegen, die ärztlichen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen noch besser zu verknüpfen. Hierzu sind nun in der ärztlichen Kinder-Richtlinie und im Gelben Heft in den U5 bis U7 die Verweise „zum Zahnarzt zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut“ – analog zu den bereits bestehenden Verweisen zur zahnärztlichen Früherkennung in den U7a bis U9 – durch einen entsprechenden Verweis auf die neu eingeführten zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ersetzt wurden. Die entsprechenden Formulierungen in den Elterninformationen seien vom G-BA „empfängerfreundlich“ ausgestaltet worden, so die KZBV.

Damit Ärzte die Eltern im Rahmen der Verweise zielgerichtet über den Inhalt der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen informieren können, erarbeite die KZBV gemeinsam mit Fachgesellschaften sowie gegebenenfalls mit dem GKV-SV und der KBV entsprechende Informationsmaterialien. (Quelle: ADP-Medien unter Bezug auf KZBV-Schreiben vom 24. Oktober 2019)

Linke wollen Transparenz bei Investoren im Gesundheitsbereich

Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag fordert in einem Antrag (BT-Drucksache 19/14372) mehr Transparenz, wenn Kapitalgesellschaften in das Gesundheitssystem investieren. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem regelmäßige Veröffentlichungspflichten, aus denen hervorgeht, wer der Träger oder Eigentümer eines MVZ ist. Falls es sich um Finanzinvestoren handelt, sollen auch noch betriebliche Kennzahlen einschließlich der Zahl der gehaltenen Arztsitze veröffentlicht werden.

Gesundheitseinrichtungen in Deutschland würden zunehmend von internationalen Kapitalgesellschaften aufgekauft, die sich eine hohe Rendite versprächen, so die Linke. So kauften Private-Equity-Fonds Krankenhäuser, um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gründen zu können. Um die MVZ betreiben zu können, würden Arztsitze gekauft. So würden aus inhabergeführten Arzt- und Zahnarztpraxen MVZ, und aus MVZ würden MVZ-Ketten.

Der Antrag soll laut vorläufiger Tagesordnung als letzter Punkt in der 125. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 8. November 2019 behandelt werden. (Quelle: „Heute im Bundestag“/Deutscher Bundestag)

Bundestag beschließt digitale AU-Information für Arbeitgeber

Zum 1. Januar 2021 soll der „Gelbe Schein“, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, Geschichte sein. Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber dann den Schein nicht mehr zuschicken, sondern nur noch mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind – alle weiteren Informationen holt der Arbeitgeber sich dann von der Krankenkasse. Das hat der Bundestag am 24. Oktober 2019 mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) beschlossen.

Bereits mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wurde zum 1. Januar 2021 ein einheitliches und verbindliches elektronisches Verfahren zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsdaten durch die Ärzte an die Krankenkassen eingeführt und damit wurde die bisherige für die Krankenkasse bestimmte papiergebundene AU-Bescheinigung ersetzt. Die elektronische Übermittlung der AU-Meldung an den Arbeitgeber ist aber nicht Bestandteil der TSVG-Regelungen. Arbeitnehmer hätten daher nach dem 1. Januar 2021 weiterhin ihre Krankschreibungen bei ihrem Arbeitgeber in Papierform einreichen müssen.

„Der damit verbundene manuelle Bearbeitungsaufwand ist angesichts der fortschreitenden Digitalisierung nicht mehr zeitgemäß. Daher wird mit dem BEG III ein bereits zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern bestehendes, bewährtes und leistungsfähiges elektronisches Meldeverfahren dahingehend erweitert, dass die Einreichung des „gelben Zettels“ durch den Arbeitnehmer entfallen kann. Künftig rufen die Arbeitgeber nach Erhalt der Anzeige der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer bei den Krankenkassen elektronisch die Daten zu Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über den Zeitpunkt des Auslaufens der Entgeltfortzahlung ab. Durch die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung werden sowohl die Unternehmen als auch ihre Mitarbeiter erheblich entlastet“, heißt es im Gesetz. Angegeben ist eine finanzielle Gesamtentlastung von fast 550 Millionen Euro. Die Nachweispflicht liegt aber weiter beim Arbeitnehmer, der krankschreibende Arzt muss ihm weiterhin eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ausstellen. (Quelle: Deutscher Bundestag)

KZV Rheinland-Pfalz setzt hohe Standards bei Datensicherheit

Als einzige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) in Deutschland verfügt die KZV Rheinland-Pfalz über ein zertifiziertes Informationssicherheitssystem. Nach erneutem Audit habe der TÜV Rheinland die Zertifizierung nach ISO 27001 bestätigt. Der TÜV Rheinland habe der KZV Rheinland-Pfalz damit wiederholt hohe Standards bei Datensicherheit und Datenschutz bescheinigt. Über alle Unternehmensbereiche, Geschäftsprozesse und Hierarchieebenen hinweg verfügt sie demnach über ein IT-Sicherheitskonzept, das vertrauliche Daten bestmöglich vor Missbrauch und Verlust schützt und hilft, Sicherheitsrisiken zuverlässig zu kontrollieren und zu reduzieren. Die KZV Rheinland-Pfalz sei eines von lediglich rund 1.400 Unternehmen in Deutschland, die die ISO 27001-Zertifizierung erreicht haben.

„Jedes Unternehmen verfügt über Daten, die nicht für jedermanns Augen bestimmt sind. Ganz besonders trifft das auf streng vertrauliche Sozial- und Gesundheitsdaten zu, die wir in der KZV verarbeiten“, erklärt Joachim Stöbener, stellvertretender der KZV Rheinland-Pfalz. „Mit dem TÜV-Prüfsiegel weisen wir nach, nicht nur eine sichere IT-Infrastruktur, sondern auch eine tragfähige Sicherheitskultur unter den Mitarbeitern etabliert zu haben. Zugleich dokumentieren wir unsere Verantwortung für den Schutz der Daten, die uns von den Zahnärzten und deren Patienten anvertraut werden“, schließt Stöbener an. Einmal erteilt, ist die Zertifizierung nach ISO 27001 drei Jahre gültig – vorausgesetzt, Unternehmen bestehen jährliche Zwischenkontrollen. (Quelle: KZV Rheinland-Pfalz)

Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Der Bundestag hat am 24.Oktober 2019 die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Es muss noch im Bundesrat beschlossen werden und könnte dann zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Das Gesetz enthält unter anderem Regelungen zu einer Mindestvergütung von Auszubildenden (515 Euro monatlich im ersten Jahr, stufenweise Steigerung bis 2024) und erleichterten Berufsausbildungen in Teilzeit. Neben der Stärkung der beruflichen Fortbildung  sieht die aktuelle BBiG-Novelle eine größere Durchlässigkeit zwischen zwei- und drei- beziehungsweise dreieinhalbjährigen Ausbildungsberufen, verbesserte Bestimmungen für rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sowie Verfahrensvereinfachungen und Bürokratieabbau vor

Eingeführt werden sollen auch neue Bezeichnungen für Qualifikationsstufen in der Aufstiegsfortbildung. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte dazu: „Was mir wichtig ist: Nach dem Ausbildungsabschluss kommt der Aufstieg. Auch hier werden wir die Möglichkeiten noch einmal verbessern. Die höherqualifizierende Berufsbildung werten wir spürbar auf. Wir führen dafür drei einheitliche Fortbildungsstufen ein. Wir geben ihnen Abschlussbezeichnungen, die auch im Ausland gut verständlich sind. Das schafft Transparenz und steigert internationale Mobilitäts- und Karrierechancen. Die neuen Bezeichnungen lauten: Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional. Sie senden eine klare Botschaft: Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Beide Bildungswege bieten beste Perspektiven, beide führen zum beruflichen Erfolg.“

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Team Praxisführung Telematikinfrastruktur Politik Wirtschaft Bunte Welt AI in Dentistry

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