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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – März 2021

Schlafbezogene Atmungsstörungen: MKG-Chirurgen mit Zusatzbezeichnung dürfen nach EBM abrechnen

Drei weitere Facharztgruppen können ab 1. April 2021 die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen abrechnen. Voraussetzung ist die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“. Der Beschluss zur Anpassung des EBM wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Konkret können ab 1. April auch Fachärzte für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die kardiorespiratorische Polygraphie (Gebührenordnungsposition/GOP 30900) und die kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901) abrechnen.
Zum Hintergrund: In der aktuellen Muster-Weiterbildungsordnung wurde den drei Fachgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu erlangen, sodass die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 bezüglich der Genehmigung zur Abrechnung der GOP 30900 und 30901 angepasst wurde. (Quelle: KBV)
 

Fachdental Leipzig abgesagt: Nächster Messetermin in 2022

Aufgrund einer Terminkollision mit der Leitmesse IDS Köln muss die für den 24. bis 25. September 2021 geplante FACHDENTAL Leipzig abgesagt werden. Das teilte der Veranstalter, die Messe Stuttgart, jetzt mit. Die Verschiebung auf einen Alternativtermin sei angesichts eines engen Zeitkorridors und vieler bereits gesetzter Veranstaltungen für die Dentalbranche nicht umsetzbar und zielführend gewesen „Die Suche nach einem Ersatztermin für die diesjährige FACHDENTAL Leipzig kam leider zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Das Zeitfenster, in dem wir uns für den neuen Termin bewegen konnten, wurde durch die Schulferien noch weiter geschmälert. Wir möchten unseren Kunden und Partnern eine erfolgsversprechende Veranstaltung bieten. Unser Anspruch ist: Die richtige Messe, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort“, so Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart

Der Wunsch der Branche sei es gewesen, den Termin der Fachmesse für Zahnmedizin und Zahntechnik in Leipzig nicht auf Ende des Jahres zu verschieben, sondern im kommenden Jahr 2022 den gewohnten Herbst-Turnus beizubehalten. Als Ersatz-Angebot für Leipziger Fachbesucher und Aussteller werde eine digitale Ergänzung zur Fachdental Südwest vom 15. bis 16. Oktober 2021 entwickelt. Diese solle ein kompaktes, virtuelles Messeerlebnis für ganz Deutschland. Der Folgetermin der Fachdental Leipzig ist vom 23. bis 24. September 2022. Weitere Informationen unter www.fachdental-leipzig.de. (Quelle: Messe Stuttgart)
 

BVD-Fortbildungstage in den Oktober verschoben

Der BVD Bundesverband Dentalhandel e. V. hat seine Fortbildungstage vom 24. und 25. April auf den 7. und 8. Oktober verschoben. Veranstaltungsort bleibt Potsdam. Hintergrund dieser Entscheidung sei die andauernde Pandemielage, so der Verband in einer Presseinformation. Auch der neue Termin stehe unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung. Ca. sechs Wochen vor dem jetzt fixierten Datum werde geprüft, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt werden kann.

„Die Fortbildungstage sind ein einzigartiger Branchentreff, bei dem einmal im Jahr die Spitzen von Dentalfachhandel und handelstreuer Industrie zusammenkommen. Neben Vorträgen mit Themen, die die Teilnehmer über den Tellerrand ihres Tagesgeschäftes blicken lassen, ist die Veranstaltung von persönlichen Treffen und intensivem Austausch geprägt“, so der Verband. Seit nun knapp 50 Jahren erfreuten sich die Fortbildungstage großer Beliebtheit, wie das sehr gute Feedback der Teilnehmer zeige. Zu dieser exklusiven Veranstaltung werden die Gäste persönlich eingeladen. (Quelle: BVD)
 

EU-Medizinprodukteverordnung – Praxisnahe Umsetzungshilfen in Vorbereitung

Nachdem die Geltung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zunächst um ein Jahr verschoben wurde, wird der neue EU-Rechtsrahmen ab 26. Mai 2021 gelten. Die MDR richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten. Direkt betroffen sind deshalb Zahnärzte, die ein Eigenlabor betreiben.

Eine Arbeitsgruppe der (Landes-)Zahnärztekammern erarbeitet derzeit praxisnahe Umsetzungshilfen, die in das QM-System der Praxis eingebunden werden können. Die Dokumente werden voraussichtlich Ende März von den (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung gestellt.

Im Interesse der Patientensicherheit sieht die MDR strengere Vorgaben für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, gekoppelt mit einer umfangreicheren Marktüberwachung nach Einführung der Produkte sowie neue Vorgaben zu deren Rückverfolgbarkeit vor. (Quelle: „Klartext 3/21“ der BZÄK)
 

KBV: PraxisWissen zur IT-Sicherheitsrichtlinie online erschienen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erweitert ihre Informationen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten zur neuen IT-Sicherheitsrichtlinie. Dazu ist jetzt in der Reihe PraxisWissen ein Online-Themenheft „IT-Sicherheit“ erschienen. Es bietet laut KBV einen Überblick und stellt wichtige Schritte, Termine und Anforderungen vor. Außerdem enthält es eine Checkliste, Beispiele und Praxis-Tipps. Zahlreiche Anforderungen, die ab April zu erfüllen sind, werden kurz vorgestellt und erläutert. Das Heft umfasst zwölf Seiten, kann kostenfrei genutzt werden und steht ausschließlich online bereit.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die in fast identischer Fassung auch für die Vertragszahnärzte gilt, gibt die Anforderungen vor, die Praxen zur Sicherung ihrer Hard- und Software erfüllen müssen, zum Beispiel aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen oder den Internet-Browser so einzustellen, dass er keine vertraulichen Daten speichert. Erste Sicherheitsmaßnahmen sind bis April 2021 umzusetzen, falls sie bisher nicht erfüllt werden. Die konkreten Anforderungen, die sich auch nach der Praxisgröße richten, hat die KBV im sogenannten Hub zur IT-Sicherheitsrichtlinie bereitgestellt, eine Online-Plattform mit Erläuterungen und Formularen etc.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Website ebenfalls eine Themenseite zur IT-Sicherheitsrichtlinie eingestellt mit häufigen Fragen etc., verlinkt aber auch auf die Seite der KBV. (Quelle: KBV)
 

Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

„Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin am 19. März 2021. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
 

FVDZ fordert Bürokratieabbau – jetzt!

Chaos statt Plan: Zahnärzte werfen Regierung Konzeptlosigkeit und Regulierungswut vor. „Die Politik hat in der Corona-Krise längst die Zügel aus der Hand verloren“, sagte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, mit Blick auf die aktuelle Impf- und Testmisere. Praktikable Lösungen seien Fehlanzeige.

Dass der Staat auf die außer Kontrolle geratene Situation mit immer noch mehr Regularien und Beschränkungen reagiert, ist für Schrader wenig überraschend und lediglich ein weiteres Anzeichen für kapitale Konzeptlosigkeit: „Wir Deutschen verwalten die Pandemie, anstatt sie zu bekämpfen – ein Armutszeugnis.“
Seit Jahren positioniere sich der FVDZ klar gegen die Bürokratismus-Wut im Land und warne vor den Negativeffekten überbordender Reglements auf die (zahn-)ärztliche Versorgung. „Selbst unter schwierigen Pandemiebedingungen haben wir in den Zahnarztpraxen unsere Hausaufgaben gemacht“, betonte Schrader, der selbst praktizierender Zahnarzt ist und sich Angaben des Verbands zwischen den Behandlungen mit staatlich verordneten Verwaltungsaufgaben herumschlagen muss.

Der FVDZ fordere daher auch und gerade in der Krise: Vorschriften müssen sinnvoll, nachvollziehbar und umsetzbar sein, damit mehr Raum und Zeit für die (zahn-)ärztliche Tätigkeit bleibt. Schrader: „Wir erwarten kein Klatschkonzert auf den Balkonen, aber wenn uns – zulasten der Patientenversorgung – immer mehr staatliches Reglement aufgezwungen wird, ist das ein Mangel an Respekt vor unserer Leistung und eine Klatsche gegen unseren Berufsstand.“ (Quelle: FVDZ)
 

BVMed öffnet sich für Medizinprodukte-Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, öffnet sich für die Medizinprodukte-Zulieferindustrie. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde von der Mitgliederversammlung des deutschen MedTech-Verbandes am 18. März 2021 beschlossen. Der Verband, der bislang vor allem Hersteller von Medizinprodukten sowie sonstige Leistungserbringer vertritt, will damit der engen Verbindung zwischen Herstellern und Zulieferern sowie den gestiegenen regulatorischen Anforderungen aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung „in einem ganzheitlichen Ansatz“ gerecht werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Zulieferer und Hersteller arbeiten in der Medizinprodukte-Branche direkt und sehr eng zusammen. Wir wollen beiden Seiten eine starke Plattform für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen geben und die Unternehmen durch neue Services unterstützen.“ Mehr Informationen zur BVMed-Mitgliedschaft können unter www.bvmed.de/mitglied-werden abgerufen werden. (Quelle: BVMed)
 

Hartmannbund fürchtet Hemmnis für schnelles Impfen

Der Hartmannbund hat davor gewarnt, überflüssige Bürokratie zum Nadelöhr für das effektive Impfen in den Praxen zu machen. „Andere Länder impfen, Deutschland schreibt erst einmal Regelbücher“, spitzt der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ambulante Versorgung“, Dr. Marco Hensel, die Kritik am geplanten Bürokratismus für die anstehenden Impfungen in den Praxen zu. Die vom Gesetzgeber geforderten Abläufe vor und nach einer Corona-Schutzimpfung seien enorm zeitaufwendig. Sie verlangsamten, worauf es jetzt ankomme – eine zügige „Durchimpfung“ der Bevölkerung als einzigem Weg aus dem Lockdown.
„Aufklärung vor Erstimpfung und Aufklärung vor Zweitimpfung, bis zu sechs Unterschriften auf Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen, jeder Schritt muss dokumentiert werden. Das gleicht dem Aufwand vor einer Operation“, macht Hensel seinem Ärger Luft. Niemand wolle auf Kosten der Patientensicherheit aufs

Tempo drücken, aber mit dem anstehenden Ballast an Dokumentation und Information werde man die angepeilten Impfziele verfehlen.
Bei allem Verständnis für den besonderen Schutz für vulnerable Gruppen stellt Hensel auch die Priorisierung bei der Impfkampagne in Frage. „Mindestens sobald ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sollte ausschließlich nach STIKO-Empfehlung geimpft werden, wie bei allen anderen Impfungen auch“, fordert der Mediziner. (Quelle: Hartmannbund)
 

Corona-Sonderregelungen erneut verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2021 die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März 2021 hinaus um weitere drei beziehungsweise sechs Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Dies betrifft unter anderem die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (verlängert bis 30. Juni 2021), die Gültigkeit von Heilmittel-Verordnungen bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Tagen, Krankentransporte, Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel nach telefonischer Anamnese – dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Die Beschlüsse treten zum 1. April 2021 in Kraft. Weitere Informationen zu den Details auf der Homepage des G-BA. (Quelle: G-BA)
 

Corona-Hygienepauschale erneut bis 30. Juni 2021 verlängert

Das von den Organisationen Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 39. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann bis zum 30. Juni 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.

Beschluss Nr. 39 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“ (Quelle: BZÄK)
 

Trauer um BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter

Dr. Heidrun Gitter (✝︎)
Dr. Heidrun Gitter (✝︎)
Foto: LÄK Bremen
Nach schwerer Krankheit ist Dr. Heidrun Gitter, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, am 15. März 2021 in Bremen verstorben. „Die Ärzteschaft in Deutschland trauert um eine sehr liebenswürdige Kollegin und leidenschaftliche Kämpferin für ein patientengerechtes Gesundheitswesen. Für die dafür notwendigen humanen ärztlichen Arbeitsbedingungen hat sich Heidrun Gitter mit größtem persönlichem Engagement in den Gremien der Selbstverwaltung wie auch gegenüber den politischen Institutionen eingesetzt. Dieser stets beherzte berufspolitische Einsatz hat ihr die verdiente Anerkennung weit über ihren Berufsstand hinaus zu Teil werden lassen. Heidrun Gitter ist viel zu früh von uns gegangen. Wir werden ihr immer ein ehrendes Andenken bewahren“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt.

Heidrun Gitter wurde am 16. Oktober 1960 in Bremen geboren. Sie studierte Humanmedizin und Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie der Wayne State Medical School im US-amerikanischen Detroit. Gitter war als Chirurgin und Kinderchirurgin seit 1996 als Oberärztin, seit 2004 leitende Oberärztin der Klinik für Kinderchirurgie und -urologie am Klinikum Bremen-Mitte tätig.

Daneben engagierte sich Heidrun Gitter auch leidenschaftlich in der Berufspolitik. So war sie seit 1996 Mitglied der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen und gehörte seit dem Jahr 2000 dem Vorstand der Ärztekammer Bremen an. Im Januar 2008 wurde sie zur Vizepräsidentin und vier Jahre später zur Präsidentin der Ärztekammer Bremen gewählt. Von 2004 bis 2018 war sie auch Erste Vorsitzende des Landesverbands Bremen des Marburger Bundes. Im Mai 2019 wählten die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetages in Münster Heidrun Gitter zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.

Als Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Präsidentin der Ärztekammer Bremen habe sich Heidrun Gitter unentwegt für humane Arbeitszeiten, die Akzeptanz von Teilzeitmodellen sowie eine reell machbare, aber dennoch anspruchsvolle Weiterbildung eingesetzt, so die BÄK. Sie blieb beharrlich in ihrer Kritik an überbordender Bürokratie und unerschütterlich in ihrem Einsatz für die ärztliche Freiberuflichkeit. (Quelle: BÄK)
 

Deutscher Ärztetag am 4. und 5. Mai online

Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. bis 5. Mai 2021 durchzuführen. Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden. Mit Blick auf den kommenden Bundestagswahlkampf und die Prioritätensetzung der neuen Bundesregierung werden die 250 Abgeordneten des Deutschen Ärztetages eingehend diskutieren, welche Lehren aus der Pandemie gezogen werden müssen und welche konkreten Reformschritte für ein patientenorientiertes und krisenfestes Gesundheitswesen notwendig sind.

BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bedankt sich ausdrücklich bei Prof. Dr. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, und seinem Team für die engagierten Vorarbeiten zum ursprünglich in Rostock geplanten 124. Deutschen Ärztetag: „Wir haben uns alle eine andere Entwicklung des Pandemiegeschehens gewünscht. Die Organisation des Ärztetages war bereits weit vorangeschritten und ich bin mir sicher, dass die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ein guter Gastgeber gewesen wäre. Ich hoffe sehr, dass sich in den kommenden Jahren erneut die Gelegenheit ergeben wird, einen Deutschen Ärztetag in Rostock auszutragen.“ (Quelle: BÄK)
 

Reinhardt: „Wir brauchen völlige Transparenz“

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt erklärte am 15. März 2021 zur vorübergehenden Aussetzung der Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff des Herstellers AstraZeneca: „Dass das Paul-Ehrlich-Institut die Notbremse gezogen und die Impfung mit AstraZeneca vorübergehend ausgesetzt hat, ist richtig und wichtig. Denn es gibt Bedenken zu möglichen Nebenwirkungen nach AstraZeneca-Impfungen, wie nicht-eindeutig erklärbare schwerwiegende thrombotische Ereignisse. Wir dürfen kein Risiko eingehen, aber wir müssen jetzt schnell und umfassend die Datenlage analysieren und die möglichen Nebenwirkungen auf das Risikopotential hin überprüfen. Es muss geklärt werden, ob die aufgetretenen Fälle statistisch relevant sind und es sich um kausal durch die Impfung ausgelöste Ereignisse oder um eine zufällige Koinzidenz handelt. Entscheidend sind und bleiben die völlige Transparenz bei jedem Prozessschritt und die unmittelbare Information dazu, ansonsten geht Vertrauen verloren.“ (Quelle: BÄK)
 

„Vertrauen in den Impfstoff ist existenziell für den Erfolg der Impfkampagne“

Die bayerischen Zahnärzte verlangen eine gründliche und objektive Überprüfung des AstraZeneca-Impfstoffs, bevor über dessen weitere Verwendung entschieden wird. „Das Vertrauen in diesen Impfstoff, der schon vor dem Impfstopp in der Kritik war, lässt sich nur wiederherstellen, wenn die EMA und das Paul-Ehrlich-Institut einen Zusammenhang zwischen thrombotischen Ereignissen und den Impfungen eindeutig ausschließen können. Diese Untersuchung muss frei von politischer Einflussnahme sein und ausschließlich anhand wissenschaftlicher Kriterien erfolgen“, so Christian Berger, Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer und Vorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns.

Die Aussetzung der Impfungen ist aus Sicht der beiden Körperschaften richtig und wichtig, wenngleich sie zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt passieret: „Wir stehen am Anfang einer dritten Infektionswelle, die aller Voraussicht nach noch heftiger sein wird als die vorherigen. Gerade jetzt kann jede Impfung Leben retten. Es braucht eine nationale Kraftanstrengung, um sichere Impfstoffe in ausreichender Menge und auch in Hausarztpraxen zur Verfügung zu haben“, so Berger.

Berger dankte dem bayerischen Gesundheitsministerium, das die Zahnärzte und ihre Praxisteams bereits im Januar in die höchste Priorität bei der Vergabe von Impfterminen eingestuft hat. „Mittlerweile ist der Großteil der am Patienten tätigen Personen geimpft. Das ist ein wichtiger Beitrag, um die flächendeckende Patientenversorgung auch unter Pandemiebedingungen aufrechterhalten zu können“, so Berger. Auch die Patienten seien in der Zahnarztpraxis sicher. Dafür würden umfangreiche Schutz- und Hygienemaßnahmen sorgen, die nach Ausbruch der Pandemie im Frühjahr 2020 entsprechend angepasst worden seien. Bis heute sei in Bayern kein Fall bekannt geworden, in dem sich ein Patient in einer Zahnarztpraxis mit dem Coronavirus infiziert habe. (Quelle: KZVB)

 

Aktualisiert: Virtueller Rundgang durch barrierearme Zahnarztpraxis

Die Betreuung pflegebedürftiger Patienten und Menschen mit Handicap oder eingeschränkter Alltagskompetenz ist ein zentrales Anliegen der Zahnärzteschaft. Als wichtigen Baustein hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihren virtuellen Rundgang durch eine barrierearme Zahnarztpraxis technisch umfassend erneuert und inhaltlich erweitert. Zahnärztinnen und Zahnärzte können mit der aufwendigen digitalen Anwendung Barrieren aus der Perspektive der Patienten erfahren. Praxisinhaber sollen so motiviert und angeleitet werden, ihre Praxis so barrierearm wie möglich auszugestalten.

Der überarbeitete virtuelle Rundgang ist unter rundgang.kzbv.de erreichbar und simuliert einen Kontrolltermin in einer dreidimensionalen Musterpraxis. Die Navigation des interaktiven Tools wurde nutzerfreundlicher gestaltet, eine zusätzliche Steuerung wurde implementiert sowie Informationen zu Barrieren ergänzt und konkretisiert. Die Anwendung läuft in allen gängigen Webbrowsern unter macOS und Windows. Für mobile Endgeräte stehen jetzt zudem zusätzlich drei Autopilot-Filme zum Abruf bereit, die den Zahnarztbesuch mit den unterschiedlichen Barrieren-Situationen zeigen. Die Filme können sowohl unter rundgang.kzbv.de als auch über den Youtube-Kanal der KZBV angesehen werden. (Quelle: KZBV)
 

BZÄK aktualisiert Infos zu Corona-Tests durch Zahnärzte

Die Bundeszahnärztekammer hat ihre Informationen zu den Testverfahren und möglichen Tests durch Zahnärzte nach der neuesten Fassung der Corona-Testverordnung aktualisiert. Die Informationen stehen unter https://www.bzaek.de/berufsausuebung/sars-cov-2covid-19/corona-test.html zur Verfügung. (Quelle: BZÄK)
 

Neue Studie zu medizinischen Innovationen im Wettbewerb zwischen GKV und PKV

Medizinische Innovationen in der ambulanten ärztlichen Versorgung werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilweise deutlich früher erstattet als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das zeigt eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement. Die Studienautoren Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walendzik und Carina Abels M.A. haben das Schicksal neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden analysiert, die in den vergangenen zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu wurden 29 relevante Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Das Spektrum reicht von der Kapsel-Endoskopie zur Untersuchung des Dünndarms bis zu Biomarker-Tests bei Entscheidungen über Chemotherapie.

 
Die Studie ergab, dass die Genehmigung dieser neuen Methoden für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert hat. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet. Hintergrund sind sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. Die Autoren sehen dabei ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.
 
Zu den Ergebnissen der Studie erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak: „Dank des Wettbewerbs zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zählt die medizinische Versorgung in Deutschland zu den besten der Welt. In ihrem stetigen Ringen um einerseits möglichst rasche Einführung medizinischer Innovationen und andererseits um evidenzbasierte Qualitätssicherung ergänzen sich die beiden Systeme sehr gut und treiben sich gegenseitig an. Dabei nimmt die PKV häufig die Rolle des Innovationsmotors ein, da neue Verfahren und Medikamente bei ihr keine langwierigen Bewilligungsverfahren abwarten müssen. Diese Innovationen werden dann vielfach – nach abgeschlossener Nutzenbewertung des G-BA – auch von der GKV für deren Versicherte übernommen. Im Ergebnis sichert die Dualität eine sehr gute und moderne Versorgung für alle Patienten.“

Die Studie „Die Umsetzung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ erscheint in Buchform in der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft. Auszüge daraus gibt es bereits in einem Flipbook. (Quelle: PKV-Verband)

Zahnärzte wollen beim Testen und Impfen helfen

Nach den aktuellen Ankündigungen soll spätestens ab Mitte April endlich in Arztpraxen gegen Sars-CoV-2/Covid-19 geimpft werden. Für das Impfen und für die Testmaßnahmen stünden auch die Zahnärzte zur Verfügung, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, am 11. März gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Mit ihrer Expertise und Fachkompetenz habe sich  die Zahnärzteschaft schon frühzeitig ihre Unterstützung bei Test- und Impfmaßnahmen angeboten. „Das Angebot gilt weiterhin“, so Eßer. „Als approbierte Ärzte sind Zahnärzte grundsätzlich dazu befähigt, Impfungen durchzuführen.“
Aktuell läuft das Impfen in den Impfzentren je nach Bundesland unterschiedlich und zum Teil noch schleppend. Ursprünglich hieß es von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, noch im März sollte auch in den Arztpraxen geimpft werden. Am 10. März hatten sich die Gesundheitsminister der Länder darüber verständigt, dass das Problem der Impfstoffverteilung zwischen den Impfzentren und Ärzten geklärt werden müsse. Auch die Frage, wie die Priorisierung bei Impfungen in Arztpraxen eingehalten werden könne, wurde diskutiert. Eine Entscheidung soll noch vor der nächsten Ministerpräsidentenrunde am 22. März fallen, berichtet die FAZ. (Quellen: RND/FAZ)
 

Mehr Infektionen mit FSME – neue Zeckenarten und neue Risikoregionen

Im Jahr 2020 sind in Deutschland mehr als 700 Menschen an Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) erkrankt. Dies ist der höchste Wert, seit die Erkrankung im Jahr 2001 meldepflichtig wurde. Dabei steht Baden-Württemberg wieder an der Spitze der Statistik in Deutschland. Ebenso wie dort zeigt sich jedoch auch in den europäischen Nachbarländern kein einheitliches Bild: Während in den südlich angrenzenden Ländern Rekordzahlen gemeldet und neue Risikogebiete ausgewiesen wurden, ist in den nördlichen Nachbarländern die Erkrankungshäufigkeit sogar zurückgegangen. Noch ist zwar nicht ganz klar, ob es sich bei den neusten Entwicklungen nur um einen kurzfristigen Trend handelt, aber auf einer Pressekonferenz der Universität Hohenheim in Stuttgart rechneten die drei Experten langfristig mit einer steigenden FSME-Gefahr – auch außerhalb der bekannten Risikogebiete.

Auf Höhe der deutschen Mittelgebirge zieht sich quasi eine Grenze durch Mitteleuropa. Südlich dieser gedachten Linie sind im Jahr 2020 die FSME-Zahlen zum Teil dramatisch angestiegen, während nördlich davon die Erkrankungshäufigkeit praktisch unverändert geblieben ist. Allerdings gibt es auch in Norddeutschland Risikogebiete, heimische Zecken sind zunehmend auch im Winter oder früh im Jahr aktiv und neue Arten wie die Auwaldzecke und die tropische Hyalomma-Zecke kommen in Deutschland immer häufiger vor und bringen neue Krankheitserreger mit. Gegen FSME sei die Impfung für alle, die sich in Risikogebieten aufhalten, zu empfehlen. Allerdings liege die Impfrate in Deutschland noch sehr niedrig, so die Experten.

Um mehr über die Verbreitung auch der neuen Zeckenarten und die in ihnen vorkommenden Erreger zu erfahren, bittet die Uni Hohenheim auch in diesem Jahr, Fotos und gefangene Tiere zuzuschicken. Weitere Informationen auf der eigenen Website der Uni Hohenheim: https://zecken.uni-hohenheim.de. (Quelle: Pressemeldung der Universität Hohenheim)
 

NRW: Stichprobenartige Überwachung von Praxen zur Corona-Schutzverordnung

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe informiert die Zahnarztpraxen in ihrem Infobrief 05/2021 darüber, dass die Bezirksregierungen aktuell in Betrieben stichprobenartig die Einhaltung der Hygienevorgaben nach der Corona-Schutzverordnung NRW überprüfen. „Unserem Kenntnisstand entsprechend gilt dies branchenübergreifend und bezieht sich nicht ausschließlich auf Arzt- beziehungsweise Zahnarztpraxen. Schwerpunkte der Prüfungen sind die notwendigen Schutzmaßnahmen inkl. Verwendung der adäquaten Schutzausrüstung. Die Überprüfung wird vom Dezernat 55/56, Technischer und betrieblicher Arbeitsschutz, das auch für den Strahlenschutz zuständig ist, übernom- men. Sie sind demnach gut beraten, auch Ihre Röntgendokumentation griffbereit zu haben“, heißt es vonseiten der ZÄKWL.

Die Corona-Schutzverordnung NRW sei kürzlich hinsichtlich der Maskenpflicht in Arztpraxen etc. nochmals verschärft worden. Demnach gilt die Pflicht zum Tragen mindestens medizinischer Masken für Patienten und Beschäftigte. Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske sei unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes. Darüber hinaus ist in Situationen, in denen eine beteiligte Person keine Maske tragen kann (zum Beispiel während der Behandlung), von den anderen Beteiligten mindestens eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare zu tragen, wenn der Schutzabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel 4.1 Grundlegende Maßnahmen (3)).

„Wir empfehlen dringend, nochmal sämtliche erforderlichen Maßnahmen Ihres Corona- Hygienemanagements zu überprüfen“, so die Kammer. (Quelle: ADP-Medien/ZÄK WL)
 

PKV: Wieder Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen

Nach monatelanger Corona-Zwangspause starten bundesweit im März 2021 wieder die Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen. Der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird jetzt die Arbeit vor Ort wiederaufnehmen. Die Einsätze erfolgen nach strengen Hygienevorschriften, sodass die Sicherheit der Pflegeeinrichtungen vollständig gewährleistet ist, heißt es.

„Wir freuen uns sehr, dass die Regelprüfungen endlich wieder stattfinden können“, erklärte der Direktor des PKV-Verbands, Florian Reuther. „Die Pflegebedürftigen haben einen Anspruch darauf. In den Zeiten der Pandemie ist diese Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen besonders wichtig. Die PKV-Prüfteams bieten auch Beratung zu aktuellen Fragen der Hygiene und des Infektionsschutzes an. Die Prüfeinsätze erfolgen nur, wenn die Situation vor Ort es aufgrund der Corona-Lage zulässt.“ Reuther dankte den PKV-Pflegefachkräften, die während der Zwangspause vor Ort in Kliniken, Pflegeheimen oder Gesundheitsämtern mehr als 27.000 Stunden im Ehrenamt geleistet haben.

Auch Medicproof, der medizinische Dienst der PKV, startet ab Ende März wieder mit der Begutachtung per Hausbesuch, sofern keine Ausschlusskriterien vorliegen. In diesen Fällen wird weiter die „digitale Begutachtung“ genutzt, die sich sehr gut bewährt hat. Bei der compass private pflegeberatung sind bundesweit auch wieder Terminvereinbarungen für Pflegeberatungen mit Hausbesuchen vor Ort bei den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen möglich. Auch compass biete alternativ weiterhin die Möglichkeit der digitalen Beratung an. (Quelle: PKV-Verband)
 

Arbeit in Impf- und Testzentren: Ärzte müssen keine Sozialabgaben zahlen

Arbeiten Ärzte in einem Impf- oder Testzentrum oder in mobilen Teams, sind diese Einnahmen nicht sozialversicherungspflichtig. Das hat der Gesetzgeber jetzt festgelegt.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich dafür stark gemacht, da sich ansonsten eine honorarärztliche Tätigkeit finanziell kaum gelohnt hätte. Die Freistellung wurde in das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz) aufgenommen, das am 3. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Arbeit als Ärztin oder Arzt in einem Impfzentrum im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Impfteam ist in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 nicht beitragspflichtig.

Für die Tätigkeit in einem Testzentrum im Sinne der Coronavirus-Testverordnung oder einem dort angegliederten mobilen Testteam beginnt die Frist am 4. März 2021 (bis zum 31. Dezember 2021). (Quelle: KBV)


Mitteilung der STIKO: AstraZeneca-Impfstoff auch für über 65-Jährige

Angesichts der außergewöhnlichen Situation und des großen Informationsbedürfnisses der Bevölkerung teilte die Ständige Impfkommission (STIKO) am 4. März 2021 – trotz des noch vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahrens – vorab mit, dass sie am 3. März beschlossen hat, die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff für alle Altersgruppen, entsprechend der Zulassung zu empfehlen.

Für eine vollständige Impfserie sind bei dem AstraZeneca-Impfstoff zwei Impfstoffdosen notwendig. Bei der 2. Impfung soll der Abstand zwischen den beiden Impfungen möglichst zwölf Wochen betragen. Dieser Zeitraum ist auch durch die Zulassung gedeckt.

Menschen, die eine SARS-CoV-2-Infektion bereits durchgemacht haben, sollen frühestens sechs Monate nach der Diagnose eine einzige Impfung erhalten.
Die Entscheidung der STIKO beruht auf einer intensiven Analyse und Bewertung von neuen Studiendaten, die erst innerhalb der vergangenen Tage als Vorab-Publikationen verfügbar wurden. Die Daten, die im Rahmen der breiten Anwendung des Impfstoffs in England und Schottland erhoben wurden, liefern erstmals robuste Ergebnisse zur guten Wirksamkeit des Impfstoffs in höheren Altersgruppen bereits nach einer Impfstoffdosis. Die Wirksamkeit wurde in Bezug auf die Verhinderung von COVID-19-Erkrankungen und insbesondere auch in Bezug auf die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe eindrücklich belegt. (Quelle: STIKO)
 

Aktualisierte Leitlinie zu Akuttherapie und Management der Anaphylaxie

Die zuständigen Fachgesellschaften haben ein Update der S2k-Leitklinie zur Akuttherapie und Management der Anaphylaxie vorgestellt (Allergo J Int 2021; 30: 1-25). Darin enthalten sind auch Hinweise und Empfehlungen für Ärzte aller Fachrichtungen, was zu beachten ist und was in der Praxis vorgehalten werden sollte.
Patienten sollten einen begleitenden Anaphylaxieausweis mit einem Notfallplan erhalten. Essentieller Bestandteil des Notfallsets ist ein Adrenalin-Autoinjektor. Der Umgang damit sollte von Patienten und Angehörigen mit einem Dummy immer wieder trainiert werden, auch sollte immer derselbe Autoinjektor verschrieben werden, um im Notfall eine sichere Handhabung zu ermöglichen.

Ärzte sollten laut Leitlinie Autoinjektoren möglichst als Teil ihrer Notfallausstattung in der Praxis haben. Mit ihnen könne Adrenalin rasch in den oberen äußeren Oberschenkel injiziert werden. Das Erkennen einer Anaphylaxie, die notwendigen Maßnahmen und der Einsatz des Autoinjektor sollte geübt werden. Die Leitlinie gibt auch Empfehlungen, wie Ärzte in der Praxis und Klinik mit Notfällen umgehen sollen. So sollte die Adrenalin-Injektion muskulär erfolgen, wenn kein venöser Zugang liegt und der Behandler in der Notfalltherapie nicht erfahren ist.
Das Update ist in der Ausgabe 1/21 der Zeitschrift Allergo Journal erschienen und aktuell frei zugänglich.

Quelle: Ring J, Beyer K, Biedermann T, Bircher A, Fischer M, Fuchs T, Heller A, Hoffmann F, Hutegger I, Jakob T, Klimek L, Kopp MV, Kugler C, Lange L, Pfaar O, Rietschel E, Rueff F, Schnadt S, Sifert R, Stöcker B, Treudler R, Vogelberg C, Werfel T, Worm M, Sitter H, Brockow K. Guideline (S2) on acute therapy and management of anaphylaxis: 2021 update. S2-Guideline of the German Society for Allergology and Clinical Immunology (DGAKI), the Medical Association of German Allergologists (AeDA), the Society of Pediatric Allergy and Environmental Medicine (GPA), the German Academy of Allergology and Environmental Medicine (DAAU), the German Professional Association of Pediatricians (BVKJ), the Society for Neonatology and Paediatric Intensive Care (GNPI), the German Society of Dermatology (DDG), the Austrian Society for Allergology and Immunology (ÖGAI), the Swiss Society for Allergy and Immunology (SGAI), the German Society of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine (DGAI), the German Society of Pharmacology (DGP), the German Respiratory Society (DGP), the patient organization German Allergy and Asthma Association (DAAB), the German Working Group of Anaphylaxis Training and Education (AGATE). Allergo J Int 2021;30:1–25 https://doi.org/10.1007/s40629-020-00158-y

 

„Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite"

Der Deutsche Bundestag beriet und verabschiedete am 4. März 2021 das „Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite", das am 1. April in Kraft treten soll. Geregelt werden sollen unter anderem die Geltungsdauer pandemiebedingter Verordnungsermächtigungen und Rechtsverordnungen sollen nur noch an die Feststellung der epidemischen Lage anknüpfen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf, zu dem der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung mit zahlreichen Änderungen vorgelegt hat, Regelungen zum Schutzschirm für Vertragsärzte, die Festlegung von Impfzielen, Verbesserungen beim Kinderkrankengeld für Eltern und Unterstützung für Pflegeeinrichtungen mit pandemiebedingten Mindereinnahmen.

Neu ist auch ein Unterausschuss des Gesundheitsausschusses, der als parlamentarisches Begleitgremium fungieren und nicht öffentlich tagen soll, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet Der Beschluss dazu ist am 3. März in der Ausschusssitzung getroffen worden. (Quellen: Deutscher Bundestag/Ärzteblatt)

 

Frauenanteil unter den Vertragszahnärzten bei 44,5 Prozent, Tendenz steigend

Im Jahr 2020 lag der Frauenanteil unter den Vertragszahnärzten in Deutschland bei 44,5 Prozent, in 2014 betrug der Wert noch 40,8 Prozent. Das teilt die Kassenzahnärztliche Vereinigung aus ihrer aktuellen Statistik mit. (Im aktuellen „Statistischen Jahrbuch“ der BZÄK wird für 2019 ein Frauenanteil an allen zahnärztlich tätigen Zahnärzten von 46,2 Prozent ausgewiesen.)

Der Anteil an Vertragszahnärztinnen und angestellten Zahnärztinnen werde in den kommenden Jahren kontinuierlich weiter steigen. Je nach Szenario ergibt sich prognostisch im Jahr 2025 ein Frauenanteil im Bereich der zahnärztlichen Versorgung zwischen 46,2 Prozent und 50,4 Prozent, so die KZBV.

Um die Repräsentanz von Frauen auch in vertragszahnärztlichen Gremien zu fördern und zu erhöhen, hat die Vertreterversammlung der KZBV in Herbst 2020 das Gesamtkonzept der AG Frauenförderung „Erhöhung des Frauenanteils in den Gremien der vertragszahnärztlichen Selbstverwaltung“ beschlossen. Es kann auf der Website der KZBV abgerufen werden. (Quelle: KZBV/Abt. Statistik/Stat. Jahrbuch BZÄK)
 

Demenzpakt 2020: Bayerischen Zahnärzte entwickeln Demenzstrategie mit

Der FVDZ Bayern ist an der Entwicklung der Bayerischen Demenzstrategie beteiligt. Unter Federführung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind damit auch die bayerischen Zahnärzte mit am Tisch, wenn es um die Umsetzung des Demenzpaktes 2020 geht.
Ziel des Bayerischen Demenzpaktes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Demenz sowie ihrer Familien und Freunde weiter zu verbessern und tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen.

Dazu sagt Dr. Reiner Zajitschek, Landesvorsitzender des FVDZ Bayern: „Die älter werdende Gesellschaft stellt auch uns Zahnärztinnen und Zahnärzte vor große Herausforderungen – sei es in der Betreuung von multimorbiden Patienten oder bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen zuhause und in Pflege- und Seniorenheimen. Deshalb ist es wichtig, dass wir als FVDZ Bayern aktiv mitarbeiten, um die Aspekte der zahnmedizinischen Betreuung/Behandlung in eine künftige Demenzstrategie einfließen zu lassen!“

Der Demenzpakt wurde mit den beteiligten 52 Ministerien, Verbänden, Kommunen und Körperschaften – darunter der FVDZ Bayern und die Bayerische Landeszahnärztekammer – bereits im September 2020 geschlossen. Aufgrund der Coronasituation hat bislang noch keine Arbeitssitzung stattgefunden. Das will das Bayerische Gesundheitsministerium nun via Videokonferenz nachholen. Als Vertreter des FVDZ Bayern werden der geschäftsführende Vorstand mit Dr. Reiner Zajitschek (Döhlau), Dr. Jens Kober (München) und Dr. Thomas Sommerer (Marktredwitz) mit am virtuellen Tisch sitzen. (Quelle: FVDZ Bayern)
 

IT-Experte: IT-Sicherheitsrichtlinie ist irrelevant

Die IT-Sicherheitsrichtlinie ist kein praxistauglicher Anforderungskatalog, der die bestehenden Informationssicherheitspflichten einer Praxis abdeckt. Sie bilde nicht einmal die gesetzlichen Mindestanforderungen ab und sei damit „völlig irrelevant“, meint Martin Tschirsich, Berater und Analyst für Informationssicherheit und Mitglied im Chaos Computer Club, im Interview mit der Ärzte Zeitung (Zugriff nach Registrierung). Tschirsich der unter anderem digitale Anwendungen im Gesundheitsbereich prüft und analysiert, empfiehlt Ärzten und Zahnärzten daher, diese Richtlinie unbedingt „überzuerfüllen“ und die gesetzlich zum Beispiel in der DSGVO verankerten Anforderungen als Maßstab zu nehmen. Jeder müsse sich überlegen, ob er die finanziellen, haftungsrechtlichen oder auch strafrechtlichen Risiken selbst tragen oder einen qualifizierten IT-Experten oder Dienstleister hinzuziehen wolle.

IT-Sicherheit und Datenschutz kosteten Geld, die Vernetzung werde den Ärzten vorgegeben, daher sei es aus seiner Sicht „nur fair, dass diese Kosten für die Informationssicherheit und für den Datenschutz irgendwo abgebildet werden müssen“.

Tschirsich fordert eine Richtlinie, die die Risiken in der Praxis abbilde und mit der Datenschutzaufsicht abgestimmt sei, so dass die Ärzte sich darauf verlassen können, bei Erfüllen kein Risiko mehr einzugehen. (Quelle: Ärzte Zeitung)
 

36,5 Millionen Menschen haben erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe

Nur ein Teil der Menschen mit Covid-19 ist von einem schweren oder kritischen Krankheitsverlauf betroffen. Viele dieser Personen weisen Risiken wie ein hohes Alter oder Vorerkrankungen auf und stehen bei Schutzmaßnahmen besonders im Fokus. Etwa 36,5 Millionen Menschen in Deutschland haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Das haben Forscher des Robert Koch-Instituts aus der Studie „Gesundheit in Deutschland aktuell (GEDA) 2019/2020-EHIS“ ermittelt, die als bundesweite telefonische Querschnittbefragung zwischen April 2019 und Oktober 2020 durchgeführt wurde. Die Definition eines erhöhten Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf erfolgte vornehmlich durch das Alter und die Vorerkrankungen der Befragten.

Unter diesen Menschen gehören 21,6 Millionen zur Hochrisikogruppe. Überdurchschnittlich viele Personen unter Risiko sind alleinlebend. Die Prävalenz für ein erhöhtes Risiko ist bei Männern mittlerer Altersgruppen höher als unter gleichaltrigen Frauen und bei Personen mit geringer Bildung deutlich höher als unter Hochgebildeten. Im Saarland und in den ostdeutschen Bundesländern leben anteilig die meisten Menschen mit einem erhöhten Risiko. Bei der Bekämpfung der Pandemie ist zu berücksichtigen, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung ab 15 Jahren ein erhöhtes Risiko aufweist. Zudem kann die regional unterschiedliche Risikolast bei der Maßnahmenplanung relevant sein.

Quelle: Rommel A, von der Lippe E, Treskova-Schwarzbach M, Scholz S (2021) Bevölkerung mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe in Deutschland. Auswertungen der Studie GEDA 2019/2020-EHIS. Journal of Health Monitoring 6(S2): 2–15. DOI 10.25646/7858.2


EBA legt Vergütung zur ePA fest – Ärzte müssen nicht zur ePA beraten

Bei den Ärzten gibt es jetzt eine Regelung, welche Tätigkeiten zur elektronischen Patientenakte honoriert werden. Nach den gescheiterten Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zu mehreren Vergütungsfragen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eine Entscheidung getroffen.

Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) sieht zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) vor, die Ärzte und Psychotherapeuten abrechnen können, wenn sie für einen Patienten medizinische Dokumente wie Befunde oder Arztbriefe in dessen elektronischer Patientenakte (ePA) ablegen.
Eine eigenständige Beratungsleistung – wie von der KBV gefordert – wurde nicht in den EBM aufgenommen, da der Gesetzgeber diese Aufgabe den Krankenkassen zugewiesen habe, hieß es zur Begründung. „Somit ist mit dem Beschluss klargestellt, dass die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Patienten zur ePA nicht beraten müssen“, stellte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen im Gespräch mit den KBV PraxisNachrichten heraus. (Quelle: KBV)
 

IT-Sicherheitsrichtlinie: KBV stellt neue Informationen zum Umsetzen bereit

Was bedeutet die neue IT-Sicherheitsrichtlinie für meine Praxis? Ein Video der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) soll jetzt einen ersten Einstieg ins Thema bieten. Darin erläutert KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel, warum die Richtlinie wichtig ist. Außerdem gibt es auf einer gesonderten Online-Plattform weitere Informationen zu Fristen und Anforderungen und erste Musterdokumente. Dazu gehören beispielsweise ein Muster-Netzplan und eine Muster-Richtlinie für Mitarbeiter zur Nutzung von mobilen Geräten. Die Plattform bietet außerdem eine Suchfunktion und es besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Online-Plattform können Ärzte und Psychotherapeuten nutzen, um sich ausführlich über die IT-Sicherheitsrichtlinie und was dazu gehört zu informieren. Zu jeder Anforderung ist aufgeführt, wo genau die entsprechende Vorgabe zu finden ist (zum Beispiel Anlage 1 Nummer 1) und wie sie umgesetzt werden muss, sollte oder kann.

Voraussichtlich ab März bietet die KBV über ihr Fortbildungsportal eine Online-Schulung für Ärzte und Psychotherapeuten zur IT-Sicherheitsrichtlinie an. Die KZBV hat auf ihrer Internetseite ebenfalls Informationen für Zahnarztpraxen eingestellt, verweist aber auch auf die Online-Plattform der KBV.

Verantwortlich für die Umsetzung der Sicherheitsanforderungen ist laut KBV der Inhaber der Praxis. Dabei können sich Praxen von IT-Dienstleistern beraten und unterstützen lassen. Die Zertifizierung dieser Dienstleister hat die KBV in einer zweiten Richtlinie geregelt. Zertifizierte Dienstleister wird die KBV auf ihrer Internetseite veröffentlichen. (Quelle: KBV)

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