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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – März 2021

Schlafbezogene Atmungsstörungen: MKG-Chirurgen mit Zusatzbezeichnung dürfen nach EBM abrechnen

Drei weitere Facharztgruppen können ab 1. April 2021 die Gebührenordnungspositionen zur Behandlung schlafbezogener Atmungsstörungen abrechnen. Voraussetzung ist die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“. Der Beschluss zur Anpassung des EBM wurde im Erweiterten Bewertungsausschuss gefasst, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Konkret können ab 1. April auch Fachärzte für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie, für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie sowie für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie die kardiorespiratorische Polygraphie (Gebührenordnungsposition/GOP 30900) und die kardiorespiratorische Polysomnographie (GOP 30901) abrechnen.
Zum Hintergrund: In der aktuellen Muster-Weiterbildungsordnung wurde den drei Fachgruppen die Möglichkeit gegeben, die Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ zu erlangen, sodass die entsprechende Qualitätssicherungsvereinbarung mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 bezüglich der Genehmigung zur Abrechnung der GOP 30900 und 30901 angepasst wurde. (Quelle: KBV)
 

Fachdental Leipzig abgesagt: Nächster Messetermin in 2022

Aufgrund einer Terminkollision mit der Leitmesse IDS Köln muss die für den 24. bis 25. September 2021 geplante FACHDENTAL Leipzig abgesagt werden. Das teilte der Veranstalter, die Messe Stuttgart, jetzt mit. Die Verschiebung auf einen Alternativtermin sei angesichts eines engen Zeitkorridors und vieler bereits gesetzter Veranstaltungen für die Dentalbranche nicht umsetzbar und zielführend gewesen „Die Suche nach einem Ersatztermin für die diesjährige FACHDENTAL Leipzig kam leider zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Das Zeitfenster, in dem wir uns für den neuen Termin bewegen konnten, wurde durch die Schulferien noch weiter geschmälert. Wir möchten unseren Kunden und Partnern eine erfolgsversprechende Veranstaltung bieten. Unser Anspruch ist: Die richtige Messe, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort“, so Andreas Wiesinger, Mitglied der Geschäftsleitung der Messe Stuttgart

Der Wunsch der Branche sei es gewesen, den Termin der Fachmesse für Zahnmedizin und Zahntechnik in Leipzig nicht auf Ende des Jahres zu verschieben, sondern im kommenden Jahr 2022 den gewohnten Herbst-Turnus beizubehalten. Als Ersatz-Angebot für Leipziger Fachbesucher und Aussteller werde eine digitale Ergänzung zur Fachdental Südwest vom 15. bis 16. Oktober 2021 entwickelt. Diese solle ein kompaktes, virtuelles Messeerlebnis für ganz Deutschland. Der Folgetermin der Fachdental Leipzig ist vom 23. bis 24. September 2022. Weitere Informationen unter www.fachdental-leipzig.de. (Quelle: Messe Stuttgart)
 

BVD-Fortbildungstage in den Oktober verschoben

Der BVD Bundesverband Dentalhandel e. V. hat seine Fortbildungstage vom 24. und 25. April auf den 7. und 8. Oktober verschoben. Veranstaltungsort bleibt Potsdam. Hintergrund dieser Entscheidung sei die andauernde Pandemielage, so der Verband in einer Presseinformation. Auch der neue Termin stehe unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung. Ca. sechs Wochen vor dem jetzt fixierten Datum werde geprüft, ob die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt werden kann.

„Die Fortbildungstage sind ein einzigartiger Branchentreff, bei dem einmal im Jahr die Spitzen von Dentalfachhandel und handelstreuer Industrie zusammenkommen. Neben Vorträgen mit Themen, die die Teilnehmer über den Tellerrand ihres Tagesgeschäftes blicken lassen, ist die Veranstaltung von persönlichen Treffen und intensivem Austausch geprägt“, so der Verband. Seit nun knapp 50 Jahren erfreuten sich die Fortbildungstage großer Beliebtheit, wie das sehr gute Feedback der Teilnehmer zeige. Zu dieser exklusiven Veranstaltung werden die Gäste persönlich eingeladen. (Quelle: BVD)
 

EU-Medizinprodukteverordnung – Praxisnahe Umsetzungshilfen in Vorbereitung

Nachdem die Geltung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) zunächst um ein Jahr verschoben wurde, wird der neue EU-Rechtsrahmen ab 26. Mai 2021 gelten. Die MDR richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten. Direkt betroffen sind deshalb Zahnärzte, die ein Eigenlabor betreiben.

Eine Arbeitsgruppe der (Landes-)Zahnärztekammern erarbeitet derzeit praxisnahe Umsetzungshilfen, die in das QM-System der Praxis eingebunden werden können. Die Dokumente werden voraussichtlich Ende März von den (Landes-)Zahnärztekammern zur Verfügung gestellt.

Im Interesse der Patientensicherheit sieht die MDR strengere Vorgaben für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, gekoppelt mit einer umfangreicheren Marktüberwachung nach Einführung der Produkte sowie neue Vorgaben zu deren Rückverfolgbarkeit vor. (Quelle: „Klartext 3/21“ der BZÄK)
 

KBV: PraxisWissen zur IT-Sicherheitsrichtlinie online erschienen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erweitert ihre Informationen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten zur neuen IT-Sicherheitsrichtlinie. Dazu ist jetzt in der Reihe PraxisWissen ein Online-Themenheft „IT-Sicherheit“ erschienen. Es bietet laut KBV einen Überblick und stellt wichtige Schritte, Termine und Anforderungen vor. Außerdem enthält es eine Checkliste, Beispiele und Praxis-Tipps. Zahlreiche Anforderungen, die ab April zu erfüllen sind, werden kurz vorgestellt und erläutert. Das Heft umfasst zwölf Seiten, kann kostenfrei genutzt werden und steht ausschließlich online bereit.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie, die in fast identischer Fassung auch für die Vertragszahnärzte gilt, gibt die Anforderungen vor, die Praxen zur Sicherung ihrer Hard- und Software erfüllen müssen, zum Beispiel aktuelle Virenschutzprogramme einzusetzen oder den Internet-Browser so einzustellen, dass er keine vertraulichen Daten speichert. Erste Sicherheitsmaßnahmen sind bis April 2021 umzusetzen, falls sie bisher nicht erfüllt werden. Die konkreten Anforderungen, die sich auch nach der Praxisgröße richten, hat die KBV im sogenannten Hub zur IT-Sicherheitsrichtlinie bereitgestellt, eine Online-Plattform mit Erläuterungen und Formularen etc.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat auf ihrer Website ebenfalls eine Themenseite zur IT-Sicherheitsrichtlinie eingestellt mit häufigen Fragen etc., verlinkt aber auch auf die Seite der KBV. (Quelle: KBV)
 

Impfkampagne: Einbeziehung von Arztpraxen wird Impf-Akzeptanz steigern

„Mit den heutigen Beschlüssen von Bund und Ländern wurden die administrativen Voraussetzungen für den Impfstart in den Arztpraxen geschaffen. Das ist gut und richtig. Die Beschlüsse bleiben aber Makulatur, wenn nicht ausreichend Impfstoff sowohl für die Impfzentren als auch für die Arztpraxen zur Verfügung gestellt werden kann. Bund und EU müssen deshalb auf die Einhaltung der ursprünglich zugesagten Impfstoff-Liefermengen drängen. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass ausreichend Verbrauchsmaterialien wie Spritzen und Kanülen zur Verfügung stehen.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt nach dem Impfgipfel der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder in Berlin am 19. März 2021. Er betonte: „Wenn alle Impfzentren unter Volllast laufen, vor allem aber 50.000 Arztpraxen mit ihrem Knowhow aus den jährlichen Grippeschutzimpfungen in die Impfkampagne eingebunden werden, haben wir eine echte Chance, bis zum Sommer allen Erwachsenen ein Impfangebot zu machen.“

Großflächige Impfungen in den Arztpraxen könnten nach Meinung Reinhardts auch dazu beitragen, dem durch den vorrübergehenden Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins ausgelösten Vertrauensverlust in die Impfkampagne entgegenzuwirken. „Viele Menschen sind verunsichert und können die tatsächlichen Impfrisiken nicht richtig einordnen. Sie wünschen sich Impfberatung, Anamneseerhebung, Impfung und wenn nötig auch Nachbetreuung durch ihnen vertraute Ärztinnen und Ärzte. Das können die Impfzentren beim besten Willen nicht leisten“, so der BÄK-Präsident.

Dass zunächst vor allem immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen geimpft werden sollen, sei aufgrund der begrenzten Impfstoffkapazitäten angemessen. Gut ist auch, dass Ärzten darüber hinaus die Möglichkeit eingeräumt wird, in Einzelfällen von diesem Impfschema abweichen zu können, wenn dies aus ihrer fachlichen Sicht medizinisch geboten ist. Schließlich wissen sie am besten, welche Patienten besonders gefährdet sind“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
 

FVDZ fordert Bürokratieabbau – jetzt!

Chaos statt Plan: Zahnärzte werfen Regierung Konzeptlosigkeit und Regulierungswut vor. „Die Politik hat in der Corona-Krise längst die Zügel aus der Hand verloren“, sagte der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Harald Schrader, mit Blick auf die aktuelle Impf- und Testmisere. Praktikable Lösungen seien Fehlanzeige.

Dass der Staat auf die außer Kontrolle geratene Situation mit immer noch mehr Regularien und Beschränkungen reagiert, ist für Schrader wenig überraschend und lediglich ein weiteres Anzeichen für kapitale Konzeptlosigkeit: „Wir Deutschen verwalten die Pandemie, anstatt sie zu bekämpfen – ein Armutszeugnis.“
Seit Jahren positioniere sich der FVDZ klar gegen die Bürokratismus-Wut im Land und warne vor den Negativeffekten überbordender Reglements auf die (zahn-)ärztliche Versorgung. „Selbst unter schwierigen Pandemiebedingungen haben wir in den Zahnarztpraxen unsere Hausaufgaben gemacht“, betonte Schrader, der selbst praktizierender Zahnarzt ist und sich Angaben des Verbands zwischen den Behandlungen mit staatlich verordneten Verwaltungsaufgaben herumschlagen muss.

Der FVDZ fordere daher auch und gerade in der Krise: Vorschriften müssen sinnvoll, nachvollziehbar und umsetzbar sein, damit mehr Raum und Zeit für die (zahn-)ärztliche Tätigkeit bleibt. Schrader: „Wir erwarten kein Klatschkonzert auf den Balkonen, aber wenn uns – zulasten der Patientenversorgung – immer mehr staatliches Reglement aufgezwungen wird, ist das ein Mangel an Respekt vor unserer Leistung und eine Klatsche gegen unseren Berufsstand.“ (Quelle: FVDZ)
 

BVMed öffnet sich für Medizinprodukte-Zulieferer

Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, öffnet sich für die Medizinprodukte-Zulieferindustrie. Eine entsprechende Satzungsänderung wurde von der Mitgliederversammlung des deutschen MedTech-Verbandes am 18. März 2021 beschlossen. Der Verband, der bislang vor allem Hersteller von Medizinprodukten sowie sonstige Leistungserbringer vertritt, will damit der engen Verbindung zwischen Herstellern und Zulieferern sowie den gestiegenen regulatorischen Anforderungen aus der EU-Medizinprodukte-Verordnung „in einem ganzheitlichen Ansatz“ gerecht werden, so BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. „Zulieferer und Hersteller arbeiten in der Medizinprodukte-Branche direkt und sehr eng zusammen. Wir wollen beiden Seiten eine starke Plattform für die Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen geben und die Unternehmen durch neue Services unterstützen.“ Mehr Informationen zur BVMed-Mitgliedschaft können unter www.bvmed.de/mitglied-werden abgerufen werden. (Quelle: BVMed)
 

Hartmannbund fürchtet Hemmnis für schnelles Impfen

Der Hartmannbund hat davor gewarnt, überflüssige Bürokratie zum Nadelöhr für das effektive Impfen in den Praxen zu machen. „Andere Länder impfen, Deutschland schreibt erst einmal Regelbücher“, spitzt der Vorsitzende des Arbeitskreises „Ambulante Versorgung“, Dr. Marco Hensel, die Kritik am geplanten Bürokratismus für die anstehenden Impfungen in den Praxen zu. Die vom Gesetzgeber geforderten Abläufe vor und nach einer Corona-Schutzimpfung seien enorm zeitaufwendig. Sie verlangsamten, worauf es jetzt ankomme – eine zügige „Durchimpfung“ der Bevölkerung als einzigem Weg aus dem Lockdown.
„Aufklärung vor Erstimpfung und Aufklärung vor Zweitimpfung, bis zu sechs Unterschriften auf Aufklärungs-, Anamnese und Einwilligungsbögen, jeder Schritt muss dokumentiert werden. Das gleicht dem Aufwand vor einer Operation“, macht Hensel seinem Ärger Luft. Niemand wolle auf Kosten der Patientensicherheit aufs

Tempo drücken, aber mit dem anstehenden Ballast an Dokumentation und Information werde man die angepeilten Impfziele verfehlen.
Bei allem Verständnis für den besonderen Schutz für vulnerable Gruppen stellt Hensel auch die Priorisierung bei der Impfkampagne in Frage. „Mindestens sobald ausreichend Impfstoff vorhanden ist, sollte ausschließlich nach STIKO-Empfehlung geimpft werden, wie bei allen anderen Impfungen auch“, fordert der Mediziner. (Quelle: Hartmannbund)
 

Corona-Sonderregelungen erneut verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. März 2021 die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März 2021 hinaus um weitere drei beziehungsweise sechs Monate verlängert. Er reagiert damit auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen. Ziel ist es, Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.

Dies betrifft unter anderem die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen (verlängert bis 30. Juni 2021), die Gültigkeit von Heilmittel-Verordnungen bei einer Unterbrechung von mehr als 14 Tagen, Krankentransporte, Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel nach telefonischer Anamnese – dies gilt im Bereich der Heilmittel auch für Folgeverordnungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten. Ebenso sind weiterhin Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten aufgrund telefonischer Anamnese möglich. Die Beschlüsse treten zum 1. April 2021 in Kraft. Weitere Informationen zu den Details auf der Homepage des G-BA. (Quelle: G-BA)
 

Corona-Hygienepauschale erneut bis 30. Juni 2021 verlängert

Das von den Organisationen Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 39. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristete Regelung erneut um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann bis zum 30. Juni 2021 weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden.

Beschluss Nr. 39 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen.
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. Juni 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“ (Quelle: BZÄK)
 

Trauer um BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter

Dr. Heidrun Gitter (✝︎)
Dr. Heidrun Gitter (✝︎)
Foto: LÄK Bremen
Nach schwerer Krankheit ist Dr. Heidrun Gitter, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer, am 15. März 2021 in Bremen verstorben. „Die Ärzteschaft in Deutschland trauert um eine sehr liebenswürdige Kollegin und leidenschaftliche Kämpferin für ein patientengerechtes Gesundheitswesen. Für die dafür notwendigen humanen ärztlichen Arbeitsbedingungen hat sich Heidrun Gitter mit größtem persönlichem Engagement in den Gremien der Selbstverwaltung wie auch gegenüber den politischen Institutionen eingesetzt. Dieser stets beherzte berufspolitische Einsatz hat ihr die verdiente Anerkennung weit über ihren Berufsstand hinaus zu Teil werden lassen. Heidrun Gitter ist viel zu früh von uns gegangen. Wir werden ihr immer ein ehrendes Andenken bewahren“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt.

Heidrun Gitter wurde am 16. Oktober 1960 in Bremen geboren. Sie studierte Humanmedizin und Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie der Wayne State Medical School im US-amerikanischen Detroit. Gitter war als Chirurgin und Kinderchirurgin seit 1996 als Oberärztin, seit 2004 leitende Oberärztin der Klinik für Kinderchirurgie und -urologie am Klinikum Bremen-Mitte tätig.

Daneben engagierte sich Heidrun Gitter auch leidenschaftlich in der Berufspolitik. So war sie seit 1996 Mitglied der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen und gehörte seit dem Jahr 2000 dem Vorstand der Ärztekammer Bremen an. Im Januar 2008 wurde sie zur Vizepräsidentin und vier Jahre später zur Präsidentin der Ärztekammer Bremen gewählt. Von 2004 bis 2018 war sie auch Erste Vorsitzende des Landesverbands Bremen des Marburger Bundes. Im Mai 2019 wählten die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetages in Münster Heidrun Gitter zur Vizepräsidentin der Bundesärztekammer.

Als Vizepräsidentin der Bundesärztekammer und Präsidentin der Ärztekammer Bremen habe sich Heidrun Gitter unentwegt für humane Arbeitszeiten, die Akzeptanz von Teilzeitmodellen sowie eine reell machbare, aber dennoch anspruchsvolle Weiterbildung eingesetzt, so die BÄK. Sie blieb beharrlich in ihrer Kritik an überbordender Bürokratie und unerschütterlich in ihrem Einsatz für die ärztliche Freiberuflichkeit. (Quelle: BÄK)
 

Deutscher Ärztetag am 4. und 5. Mai online

Angesichts der aktuellen Corona-Lage und der nicht vorhersagbaren weiteren Entwicklung des Corona-Infektionsgeschehens hat sich der Vorstand der Bundesärztekammer nach eingehender Beratung entschieden, den 124. Deutschen Ärztetag in einem zweitägigen Online-Format vom 4. bis 5. Mai 2021 durchzuführen. Einen Schwerpunkt der Beratungen des Ärztetages werden die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie bilden. Mit Blick auf den kommend

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