Spahn: Keine Sanktionen, wenn Fehlen der Komponenten nicht selbst verschuldet
Für Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte, die zum 1. Juli 2021 noch nicht alle für die elektronische Patientenakte (ePA) erforderlichen Komponenten in der Praxis haben, gibt es keine Sanktionen in Form von Honorarabzügen – vorausgesetzt, sie haben die Komponenten rechtzeitig bestellt. Das hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) am 30. Juni 2021 zugesichert. „Da, wo es nicht an einem selbst lag, gibt es keine Sanktionen“, so Spahn. Er sei davon ausgegangen, dass die so mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffene Regelung auch der KZBV bereits zugegangen sei.
Die KZBV hatte immer wieder eine Freistellung von diesen Sanktionen, die sie grundsätzlich für nicht erforderlich hält, für den Fall gefordert, dass die Hersteller und Anbieter die erforderlichen Komponenten nicht rechtzeitig bereitstellen können. Das trifft zum 1. Juli 2021 vor allem für die Softwareupdates für die Konnektoren für die ePA und den elektronischen Heilberufsausweis zu. (Quelle: QN)
BdZA verleiht Alumni-Preis 2021 an Prof. Thomas Attin
Foto: BdZA
Gleich am ersten Abend fand die jährliche Verleihung des Alumni-Preises des BdZA statt. Aus den Händen von BdZA-Schriftführerin Dr. Marie-Christine Steegmann nahm Prof. Thomas Attin den Preis entgegen. In ihrer Laudatio hob Steegmann dessen unentwegtes Engagement hervor, sei es für den Dental Summer über die vergangenen zehn Jahre oder als Anlaufstelle für junge Kolleginnen und Kollegen.
Attin, der bereits seine Habilitation über die Einflussfaktoren auf die Remineralisation und Abrasion von erosiven Zahnschmelzdefekten verfasste, begleitet den Dental Summer seit Jahren rund um diese Thematik. Sein unentwegtes Streben nach neuen Erkenntnissen in diesem Feld mache ihn, ebenso wie sein Einsatz in dem noch sehr jungen Fach der Sportzahnmedizin, zu einer – so Steegmann – „tollen Anlaufstation“, etwa beim Curriculum Sportzahnmedizin. (Quelle: BdZA)
2. Stufe: Tariferhöhung für ZFA zum 1. Juli 2021
Zum 1. Juli tritt die zweite Stufe des Gehaltstarifvertrages für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) in Hamburg, Hessen, Saarland und Westfalen-Lippe in Kraft. Die Tarifgehälter bis zum 15. Berufsjahr steigen damit um linear 3 Prozent. Für die höheren Berufsjahrgruppen wurden differenzierte Regelungen und eine Besitzstandswahrung vereinbart. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022.
Damit liegt der Bruttostundenlohn bei den Einstiegsgehältern in der ersten Tätigkeitsgruppe bei 12,46 Euro. Durch entsprechende Aufstiegsfortbildungen ist es möglich, die Tätigkeitsgruppen II bis V zu erreichen und damit Zuschläge von 7,5 Prozent, 17,5 Prozent, 25 Prozent und 30 Prozent auf die Tätigkeitsgruppe I zu erhalten.
„Bis heute hat leider kein weiterer Kammerbereich die bestehenden Tarifverträge für ZFA nachgezeichnet“, erklärt Hannelore König, Präsidentin des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. „Wir werden daher unsere Aktivitäten verstärken und weiter Gespräche mit den Verantwortlichen suchen.“ Die Tarifexpertin: „Es ist wichtig, dass die Arbeitgeber*innen ein Zeichen für Tarifverbindlichkeit setzen, denn bereits seit 2019 sind ZFA laut Analyse der Bundesagentur für Arbeit ein Engpassberuf.“ (Quelle: VmF)
Bilanz und Ausblick: „Mundgesundheitsziele 2030“ neu erschienen
Für erfolgreiches Handeln ist das Setzen von Zielen ein wesentlicher Bestandteil. Dies gilt nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern auch für Gesundheitssysteme. 1996 formulierte die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum ersten Mal Mundgesundheitsziele für den Bereich der Zahnmedizin in Deutschland. In einer neuen Ausgabe des Online-Journals „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) werden die Mundgesundheitsziele für das Jahr 2030 formuliert: Die mittlerweile dritte Weiterentwicklung der Mundgesundheitsziele wurde in der vorliegenden Publikation auf Grundlage aktueller oralepidemiologischer Studien vorgenommen.
Darin wird zum einen überprüft, inwiefern die Mundgesundheitsziele der Vergangenheit heute erreicht sind. Zum anderen definieren die Autoren vor dem Hintergrund der heutigen Situation konkrete Prävalenzen von Mund-, Kiefer- und Gesichtserkrankungen sowie Versorgungsgrade und Therapiebedarfe als Mundgesundheitsziele für das Jahr 2030. Die Mundgesundheitsziele sind im Online-Journal „Zahnmedizin, Forschung und Versorgung“ des IDZ erschienen und können kostenfrei abgerufen werden. (Quelle: IDZ)
Westfalen-Lippe: KZV und Kammer mit neuem gemeinsamen Internetauftritt
Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZVWL) und Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) haben in einem Großprojekt ihre gemeinsame Website auf komplett neu aufgestellt. Ein neues Design und eine neue Informationsarchitektur organisieren ab sofort die große Menge an Informationen. Der gesamte Inhalt wurde überarbeitet und aktualisiert. Es wurde ein modernes und klares Webdesign erstellt, das zukünftig die Nutzung uneingeschränkt auch auf mobilen Endgeräten ermöglicht. Das Ergebnis ist ein robustes, zukunftssicheres System, das jederzeit umfangreiche Inhalte mit komplexen Hierarchien bereitstellen kann und dennoch einfach und intuitiv navigierbar ist.
Die Website dient als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen der zahnärztlichen Körperschaften in Westfalen-Lippe. Sie präsentiert alle Inhalte suchmaschinenoptimiert in einer ansprechenden und benutzerfreundlichen Weise und dient zudem als integraler Bestandteil für die Social-Media-Aktivitäten von KZV und Kammer. Ein besonderes Highlight sei der neu geschaffene interne Mitgliederbereich. Den besten Eindruck erhält man online unter www.zahnaerzte-wl.de. (Quelle: KZV/ZÄK WL)
GOZ-Hygienepauschale wohl letztmalig um drei Monate verlängert
Das von den Organisationen getragene Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat einen 40. Beschluss gefasst, mit dem die ursprünglich bis zum 30. Juni 2021 befristete Regelung wohl ein letztes Mal – zumindest aus Sicht des PKV-Verbands, wie zu hören war – um drei Monate verlängert wird. Die Pauschale kann weiterhin zum Einfachsatz in Höhe von 6,19 Euro pro Sitzung berechnet werden und gilt befristet bis zum 30. September 2021.
Beschluss Nr. 40 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen:
„Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen.
Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 30. September 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“ (Quelle: BZÄK/QN)
KZBV informiert zum Umgang mit der ePA-Sanktionierung
Bis zum 30. Juni 2021 müssen die Zahnarztpraxen, so will es der Gesetzgeber, ihrer jeweils zuständigen KZV nachweisen, die elektronische Patientenakte (ePA) im Wirkbetrieb vorzuhalten; andernfalls soll ihr Honorar so lange um 1 Prozent gekürzt werden, bis ein entsprechender Nachweis erbracht wurde.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert jetzt auf ihrer Website zum aktuellen Stand in Sachen Sanktionieren. Man habe der Politik und der Gematik gegenüber immer wieder angemahnt: „Die dazu nötigen Komponenten stehen größtenteils nicht rechtzeitig zur Verfügung, sodass die überwältigende Mehrheit der Praxen objektiv nicht zur Einhaltung der Frist imstande sein wird. Frühestens im Laufe des dritten Quartals 2021 ist mit einem Angebot seitens der Hersteller aller Konnektoren und Praxisverwaltungssysteme zu rechnen.“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte auf dem 124. Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 mitgeteilt, dass die Sanktionen ausgesetzt werden könnten, „wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann“. Die KZBV gehe daher „bis auf Weiteres davon aus, dass dies bedeutet, dass eine Nichtsanktionierung der Praxen, die die Frist unverschuldet nicht einhalten können, seitens des Gesetzgebers geduldet wird, solange die notwendigen Komponenten (Konnektor, Praxisverwaltungssystem) zum Zeitpunkt der Verfügbarkeit bestellt werden und ein eZahnarztausweis vorliegt. Eine dahingehende formelle Stellungnahme des BMG ist u. A. in Anbetracht der Nähe der Frist indes zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht zu erwarten“, so die KZBV. (Quelle: KZBV)
Friedrich-Römer-Medaille für Dr. Gudrun Rojas
Screenshot: Quintessence News
Abschied von einem dentalen Visionär: Bertie Woolf, Gründer der Argen Corporation
Foto: Argen Corporation
Der Hauptsitz von Argen wurde in den 1980er-Jahren in die USA überführt und befindet sich in San Diego, Kalifornien. Bertie Woolf war mehr als 40 Jahre lang CEO von Argen und führte das Unternehmen zu Wachstum und Erfolg, wobei er sich stets auf ein Höchstmaß an Ehrlichkeit, Integrität und Service konzentrierte. Er hat großen Anteil daran, dass die deutsche Tochtergesellschaft Argen Dental GmbH heute zu den weltweit wichtigsten Standorten zählt, heißt es im Nachruf des Unternehmens. Sein Sohn Anton leitet bereits seit 2008 als CEO die Geschäfte.
Darüber hinaus sei Bertie Woolf ein beeindruckender Mensch gewesen. Neben einem brillanten analytischen Verstand und einer ausgeprägten Leidenschaft für die Wissenschaft, „zeichneten ihn in hohem Maß Menschlichkeit, Empathie und Idealismus aus. Er war ein kreativer Ideengeber und energiegeladener Motivator sowie nicht zuletzt für die Mitarbeiter und Familie Mentor und Freund. Sein Fokus auf Beharrlichkeit, Integrität und sein ausgeprägter Familiensinn werden immer ein Teil der Kultur und des Wesens von Argen sein“, heißt es. Woolf hinterlässt zwei Kinder und sieben Enkelkinder. (Quelle: Argen Dental GmbH)
DZG eG Generalversammlung: Neue Kooperationspartner, breiteres Angebot
Mit neuen Kooperationen und einer Erweiterung ihres Angebots geht die Servicegenossenschaft DZG eG in ihr Geschäftsjahr 2021. Das Portfolio der Serviceplattform werde sich um die Bereiche Finanzierungsbegleitung, Validierung und Hygienetests, IT-Betreuung sowie Reparatur von Dentalgeräten verbreitern, wie Dr. Frank Wuchold, Vorstandsvorsitzender der DGZ eG, in seinem Ausblick auf das Jahr bei der Generalversammlung in Bonn im Juni sagte. „Das entspricht genau unserem Ziel, an dem wir arbeiten: den Zahnärztinnen und Zahnärzten als Full-Service-Agentur zur Seite zu stehen, die ihnen die Arbeit im Backoffice erleichtert und ihnen so mehr Freiraum für die zahnmedizinischen Tätigkeiten verschafft“, sagte Wuchold.
Petra Gmeineder zur Vorständin Produktentwicklung berufen
Foto: DZG eG/Schmitt
„Wir freuen uns sehr, dass mit Petra Gmeineder eine hochqualifizierte, erfahrene Expertin in den Vorstand einzieht – und unsere erste weibliche Vorständin“, erklärte Dr. Frank Wuchold, Vorstandsvorsitzender der DZG eG. „Gleichzeitig verabschieden wir uns im Vorstand von Dr. Ohm, der die DZG mit viel Einsatz und neuen Ideen ins Laufen gebracht hat. Wir sind sehr froh darüber, dass er der Genossenschaft auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite steht und mit bekannter Energie und Herzblut dabeibleibt.“ (Quelle: DZG eG)
PAR-Richtlinie: zweites Video zur Abrechnung online
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat am 21. Juni den 2. Teil ihres dreiteiligen Videoprojektes zum Inkrafttreten der neuen Parodontits-Richtlinie gestartet. Der zweite Film für Zahnarztpraxen geht detailliert auf konkrete Abrechnungsmodalitäten ein. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei Youtube, Facebook und Twitter abgerufen werden.
Video „PAR-Richtlinie (Teil 2)“ (Quelle: YouTube-Kanal der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung)
Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Martin Hendges erläutern im Video Schritt für Schritt die entsprechenden Bema-Positionen, Formulare sowie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung der neuen PAR-Leistungen inklusive entsprechender Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem 1. Juli 2021 – dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie – begonnen wurden.
Das neue Erklärvideo diene vor allem der Information von behandelnden Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Teams. Zugleich solle der Film eine inhaltliche Vorbereitung von Versorgungsangeboten ermöglichen und aktuelle Fortbildungsveranstaltungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen begleiten und ergänzen, so die KZBV.
Teil 3 des PAR-Videoprojekts folgt laut KZBV in den nächsten Wochen. Dabei stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach Paragraf 22a SGB V im Fokus. Bei diesen Leistungen aus Teil 4 des BEMA wird in einer modifizierten PAR-Behandlungsstrecke zurückgegriffen. Die Bewertung und Abrechnung seien ebenso Themen des 3. Films, wie auch der niederschwellige und bürokratiearme Zugang zu diesen Leistungen. (Quelle: KZBV)
VDZI-Ehrenpräsident Eberhard Schütz im Alter von 93 Jahren gestorben
Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) trauert um Eberhard Schütz (23. September 1927 bis 27. Mai 2021). Von 1988 bis 1997 war der Hamburger Zahntechnikermeister Schütz Präsident des VDZI. 1997 wurde er von den Delegierten zum Ehrenpräsidenten des Verbandes ernannt. Eberhard Schütz war mit seinem Kollegen Burkhard Uding aus Magdeburg der Architekt der Wiedervereinigung des west- und ostdeutschen Zahntechniker-Handwerks. (Die ausführliche Würdigung des VDZI folgt). (Quelle: VDZI)
VDDS: Keine Teilnahme an der IDS 2021, dafür virtuelle Messe im Oktober
Foto: VDDS