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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – August 2021

ZÄK Berlin: Strafen für Zusammenarbeit mit Aligner-Start-ups

Die Zahnärztekammer Berlin droht Zahnärzten, die mit gewerblichen Aligner-Anbietern zusammenarbeiten, Strafen bis zu 100.000 Euro an. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner Ausgabe 35/2021 und online. Danach hat die ZÄK Berlin bereits 2019 mit dem Markteintritt der ersten Anbieter berufsrechtliche Verfahren gegen Zahnärzte eingeleitet und eröffne seitdem weitere Verfahren. Wie der „Spiegel“ unter Berufung auf die Kammer berichtet, arbeiten allein in Berlin rund 30 Zahnärzte mit einem der Anbieter zusammen. Die Kammer bewertet die Aligner-Start-ups als berufsfremde Dritte, die zahnärztliche Leistungen direkt bei Patienten anbieten. Zahnärzte, die mit diesen Unternehmen zusammenarbeiten, machten sich „freiwillig zu Erfüllungsgehilfen“, zitiert der „Spiegel“. (Quelle: Spiegel online)
 

Zahnunfall? Schnell zum Zahnarzt!

Mit der Rückkehr des Präsenzunterrichts zieht nach den Sommerferien für Eltern, Lehrer und Schüler wieder ein kleines Stück Normalität in den Alltag ein. Nichtsdestoweniger wird Corona auch weiterhin Thema Nummer eins sein an Deutschlands Schulen. Da geraten andere Gefahren schnell mal aus dem Blick, etwa das Verletzungsrisiko beim Schulsport oder auf dem Schulhof. In den Zahnarztpraxen stellt man sich in den kommenden Wochen jedenfalls wieder vermehrt darauf ein, dass Kinder und Jugendliche nach Zahnunfällen behandelt werden müssen, so der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ). Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) erleide etwa jedes dritte Kind beim Schul- oder Freizeitsport eine Verletzung der Zähne.

„Ausgeschlagene oder abgebrochene Zähne sind keine Bagatelle“, warnt Harald Schrader, Bundesvorsitzender des FVDZ und Zahnarzt im schleswig-holsteinischen Schwarzenbek. Damit das jugendliche Gebiss nach einem Zahnunfall wiederhergestellt werden kann, sei schnelles (Be-)Handeln erforderlich. Dies gelte umso mehr, wenn gerade keine Zahnrettungsbox zur Hand sei, in der ein abgebrochener Zahn 24 bis 48 Stunden am Leben gehalten werden könne. Alternative Flüssigkeiten wie gesammelter Speichel, H-Milch oder Kochsalzlösung funktionieren laut Schrader zwar auch, verkürzen das Zeitfenster aber auf allerhöchstens zwei Stunden, eher weniger.

„Niemand muss nach einem Zahnunfall mit einer Zahnlücke herumlaufen. Ihr Zahnarzt hat verschiedene Möglichkeiten und das Know-how, das lädierte Gebiss zu retten,“ betont Schrader. Zum Schulbeginn appelliert er daher an alle Eltern und Lehrkräfte: „Handeln Sie schnell, wenn es zum Zahnunfall gekommen ist. Nehmen Sie unbedingt alle Zahnfragmente mit – es wäre doch schade um das strahlende jugendliche Lächeln.“ (Quelle: FVDZ)
 

Einige Corona-Sonderregeln gelten bis November 2021

Nachdem der Bundestag am 25. August beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate zu verlängern, gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch bis zum 25. November 2021 weiter. Das betrifft auch die Regelungen zum Krankentransport: Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an Corona erkrankten Versicherten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, müssen vorübergehend nicht vorab durch die Krankenkasse genehmigt werden.

Alle Details, auch zu abweichenden Geltungsdauern von weiteren Sonderregeln, sind auf der Serviceseite des G-BA zu den Corona-Sonderregelungen gelistet.(Quelle: G-BA)
 

Corona-Impfung: Bei Uneinigkeit der Eltern darf Impf-Befürworter entscheiden

Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff bei einer vorhandenen Empfehlung der Impfung durch die Ständige Impfkommission (Stiko) und bei einem die Impfung befürwortenden Kindeswillen auf denjenigen Elternteil zu übertragen, der die Impfung befürwortet. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) wies mit seinem am 24. August 2021 veröffentlichten Beschluss (Beschluss vom 17. August 2021, Az. 6 UF 120/21) die Beschwerde einer Mutter zurück. Die Entscheidung soll in Kürze im Volltext unter www.lareda.hessenrecht.hessen.de abrufbar sein. (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main)

 

Gendermedizin muss stärker ins Curriculum eingebunden werden

Die Studierenden im Hartmannbund haben gemeinsam mit dem Deutschen Ärztinnenbund in einem offenen Brief an den Medizinischen Fakultätentag (MFT) appelliert, Gendermedizin als verpflichtendes Querschnittsfach im Medizinstudium zu berücksichtigen. Gemeinsam warnen beide Gruppen davor, Gender-Aspekte weiterhin im Curriculum zu vernachlässigen.

Zwar hätten einige wenige Fakultäten in Deutschland bereits auf die Forschungen reagiert, welche die Relevanz von Gendermedizin hervorhebt, insgesamt stünden diese Aspekte im Studium aber noch zu stark im Hintergrund. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Schweden, Kanada oder den USA werde dies in der medizinischen Ausbildung weitaus stärker berücksichtigt.

Die Studierenden des Hartmannbundes und der Deutsche Ärztinnenbund rufen den Medizinischen Fakultätentag deshalb dazu auf, sich aktiv um eine flächendeckende Repräsentanz von Gendermedizin in der Lehre zu bemühen, damit die Versorgungsqualität in Deutschland in Zukunft gewährleistet bleibt und nicht im internationalen Vergleich zurückfällt. (Quelle: Hartmannbund/Deutscher Ärztinnenbund)
 

PCR-Lolli-Tests an Kitas und Schulen bundesweit einsetzen

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sowie Expertinnen und Experten des Pandemierats der Bundesärztekammer unterstützen den vom Robert Koch-Institut empfohlenen bundesweiten Einsatz von sogenannten PCR-Lolli-Tests an Kitas und Schulen. „Um Wechselunterricht und Homeschooling bei steigenden Corona-Infektionszahlen zu vermeiden, sollten Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen häufiger und mit dem qualitativ besseren Analyseverfahren auf das Virus getestet werden“, sagte Reinhardt. Mit dem sogenannten PCR-Lolli-Test stehe ein sicheres und einfach anwendbares Testverfahren zur Verfügung. Es komme aber immer noch nicht flächendeckend zum Einsatz. „Notwendig sind deutschlandweit mindestens zwei PCR-Lolli-Tests und bestenfalls drei zusätzliche Antigen-Schnelltests pro Woche für Kinder bis zwölf Jahren, für die bislang noch keine Impfmöglichkeiten zur Verfügung stehen“, forderte Reinhardt.
„Diese Tests stehen in ausreichender Menge zur Verfügung und Deutschland verfügt über genügend Laborkapazitäten für die schnelle Auswertung der Proben. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass die meisten Bundesländer entweder gar keine Pläne für den Einsatz dieser Testverfahren ausgearbeitet haben oder diese noch immer prüfen, obwohl die Tests mit positiven Erfahrungen seit einigen Monaten in Nordrhein-Westfalen im Einsatz sind“, so Reinhardt. Alle Bundesländer müssten jetzt handeln, um auch bei steigenden Infektionszahlen einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten.
Auch die Arbeitsgruppe „Teststrategie“ des Pandemierats der Bundesärztekammer spricht sich in ihrem aktualisierten Thesenpapier für serielle Testungen mittels PCR-Lolli-Tests auf SARS-CoV-2 aus. Das Papier der Arbeitsgruppe Teststrategie des Pandemierats der Bundesärztekammer kann im Internet heruntergeladen werden. (Quelle: BÄK)

 

id infotage dental 2021 abgesagt

Die regionalen Dentalfachmessen, id infotage dental, sind 2021 in Frankfurt und in München abgesagt. Der Veranstalter, die LDF GmbH, hat darüber die Aussteller informiert. Hintergrund ist die erneut unerfreuliche Inzidenzentwicklung und die damit verbundene Unsicherheit von Ausstellern und Besuchern.
Der Messeexperte der LDF, Lutz Müller, dazu: „Viele Aussteller haben sich bei uns gemeldet und ihre Sorge über die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zum Ausdruck gebracht. Wir müssen eine zunehmende Unsicherheit feststellen, die mit großer Wahrscheinlichkeit auch bei den Besuchern vorherrscht.“ Unter diesen Bedingungen könne eine seit Jahren gepflegte Kommunikation in der Region nicht wie gewünscht stattfinden.

Um größere Enttäuschungen über geringere Besucherzahlen zu vermeiden, habe sich die LDF zu der Absage entschieden. Lutz Müller: „Nichts ist für unsere Messen schädlicher als eine ganz kurzfristige Absage vor Messebeginn. Dann hätten unsere Aussteller und auch wir vergeblich hohe Ausgaben getätigt.“ Wir wollen lieber Ausstellern und Besuchern eine positive Perspektive für das kommende Jahr geben.

Die Termine der id infotage dental für 2022: München am 21. und 22. Oktober 2022, Frankfurt (Main) am 11. und 12. November 2022. (Quelle: LDF)
 

ApoTalk Spezial: Ökonomisierung des Gesundheitswesens – wo geht der Trend hin?

Gute medizinische Versorgung kostet Geld, die Frage ist also: Woher kann und soll das Geld kommen? Darf es auch von branchenfremden Unternehmen und Investoren stammen? Oder können die Leistungserbringer, also Ärzte, Zahnärzte und Apotheker der zunehmenden Ökonomisierung im Gesundheitswesen als Unternehmer selbst entgegenwirken? Um hier eine Tendenz unter den Heilberuflern zu ermitteln, fragt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) dies mit ihrem Meinungsradar ab. Ein erster Zwischenstand zeigt, dass die Meinungen dazu stark auseinanderdriften. Interessierte können gern ihren Standpunkt unter apobank.de/meinungsradar kundtun.

All diejenigen, die sich grundsätzlich für das Thema Ökonomisierung des Gesundheitswesens interessieren, lädt die Bank am Freitag, den 20. August 2021, um 14 Uhr zu einer Online-Diskussion ein. In der ersten Veranstaltung aus der ApoTalk Spezial-Serie „Bundestagswahl 2021: Politik trifft Praxis – was erwartet den Gesundheitsmarkt?“ diskutieren Vertreter ausgewählter Parteien mit eingeladenen Ärzten und den Teilnehmern über Wettbewerb, Gewinnorientierung, Freiberuflichkeit und Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Mehr Informationen zu der kostenlosen Veranstaltung gibt es hier. Direkt zur Anmeldung geht es hier. (Quelle: ApoBank)
 

Der Weg von der Idee zum Patienten

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einer Schaugrafik das Medizinprodukterecht dargestellt und den Weg von der Idee bis zum klinischen Einsatz veranschaulicht. Medizinprodukte durchlaufen umfangreiche technische Tests, bevor sie in klinischen Studien erprobt und beim Patienten angewendet werden. Neue Herzschrittmacher-Modelle werden beispielsweise über 40.000 Stunden geprüft, bis alle erforderlichen Tests durchgeführt sind, so der BVMed. Diese Testdokumentation steht dann den Zulassungsstellen zur Verfügung. Hinzu kommt ein speziell für Medizinprodukte eingeführtes Qualitätsmanagementsystem, das Kontrollen im technischen Labor oder Chargen- und Stichprobenprüfungen umfasst, wenn die Produktion angelaufen ist.
Patientenschutz und Patientenwohl haben dabei höchste Priorität im Medizinprodukterecht. Das regulatorische System für Medizinprodukte bewährt sich seit über 15 Jahren.

Quelle: BVMed

Medizinprodukte sind sicher, leistungsfähig und wirksam – und sie müssen dem Patienten nutzen. Hierzu gehören hohe Anforderungen:

  • eine Risikoanalyse und Risikobewertung zum Nachweis der Sicherheit,
  • der Nachweis der Einhaltung aller relevanten normativen und regularischen Anforderungen,
  • die Durchführung einer klinischen Bewertung zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Wirksamkeit sowie
  • ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem. (Quelle: BVMed)
     

Erania Brackett zum Chief Marketing Officer von Dentsply Sirona ernannt

Dentsply Sirona, hat Erania Brackett mit Wirkung zum 16. August 2021 zum Senior Vice President und Chief Marketing Officer (CMO) ernannt. Sie nimmt ihre Tätigkeit in Charlotte (North Carolina, USA), dem Hauptsitz des Unternehmens, auf. „Im Namen des gesamten Managementteams freue ich mich, Erania Brackett im Team von Dentsply Sirona begrüßen zu dürfen. Ihre Aufgabe wird die Entwicklung eines Geschäftsplans zur Aufwertung und Stärkung der Marke Dentsply Sirona, zur Nutzung unseres lösungsorientierten Ansatzes und zum Aufbau einer umfassenderen globalen Online-Präsenz sein“, erklärt Don Casey, CEO von Dentsply Sirona.

Erania Brackett
Erania Brackett
Foto: Dentsply Sirona
„Ich danke Don Casey und dem Managementteam für ihr Vertrauen und freue mich, in diesem fantastischen Unternehmen mitzuarbeiten“, betont Brackett. „Dentsply Sirona unterstützt Millionen von Kundinnen und Kunden in ihrer täglichen Arbeit mit innovativen Lösungen für ein gesundes Lächeln. Wir werden einen umfassenden Ansatz entwickeln, wie wir die Marke Dentsply Sirona in Zukunft vermarkten und diesen wichtigen Auftrag im Markt noch stärker sichtbar machen.“ Erania Brackett verfügt als Führungspersönlichkeit über mehr als 20 Jahre Erfahrung im globalen operativen Geschäft sowie im Marketing der Gesundheits- und Konsumgüterindustrie. Sie ist international erfahren bei der Einführung und Integration neuer und modernisierter medizinischer Geräte sowie Hardware- und Softwarelösungen. Zuletzt war sie als Vice President Commercial Marketing, Patient Management, Cardiac Rhythm and Heart Failure bei Medtronic tätig. Vor ihrem Wechsel zu Medtronic arbeitete sie 15 Jahre lang bei GE Healthcare und hatte kaufmännische und operative Führungspositionen an verschiedenen Standorten in den USA (Kalifornien, Georgia, Colorado) inne. Vor ihrer Tätigkeit bei GE Healthcare bekleidete sie bei Procter and Gamble in Kansas City, USA, verschiedene Positionen in den Bereichen Technik, Betriebsmanagement und kontinuierliche Verbesserung. Erania Brackett hat einen Bachelor-Abschluss in Chemieingenieurwesen von der Tuskegee University und absolviert derzeit einen Executive MBA an der Goizueta School of Business der Emory University. (Quelle: Dentsply Sirona)
 

One Drop Only: DRK und Malteser verteilen Mundspülungen und Zahncremes

Mundspülungen und Zahncreme spendet One Drop Only für die Flutopfer
Mundspülungen und Zahncreme spendet One Drop Only für die Flutopfer
Foto: One Drop Only
Die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Monat erschütterte ganz Deutschland: Viele Menschen verloren ihr Zuhause und ihre gesamte Existenz. Noch immer leiden die Betroffenen unter den katastrophalen, teils auch unhygienischen Zuständen und sind auf jede Hilfe angewiesen. Aus diesem Grund spendet das Berliner Unternehmen One Drop Only 70.360 Mundspülungen und Zahncremes im handlichen Mini-Format an die Opfer und Helfer der Flutkatastrophe.

Roberto D'Amati, geschäftsführender Gesellschafter One Drop Only
Roberto D'Amati, geschäftsführender Gesellschafter One Drop Only
Foto: One Drop Only
„Für uns als Familienunternehmen ist es selbstverständlich, den Opfern der Flutkatastrophe schnell und unbürokratisch zu helfen. Wir möchten mit unserer Sachspende die schlechten hygienischen Zustände verbessern, unter denen die Betroffenen zurzeit leben müssen. Unsere Produkte werden über das Deutsche Rote Kreuz und den Malteser Hilfsdienst verteilt, damit sie direkt die Betroffenen und Helfer erreichen. Wir haben alle die Möglichkeit, andere Menschen in Not zu unterstützen und als Gesellschaft zusammenzuhalten“, betont Roberto D'Amati, geschäftsführender Gesellschafter von One Drop Only. (Quelle: One Drop Only)
 

 

ABZ eG konzentriert sich auf das Kerngeschäft

Seit der Gründung der Abrechnungs- und Beratungsgesellschaft für Zahnärzte ABZ eG im Jahr 1992 hat die Genossenschaft immer mehr Serviceaufgaben für die Zahnärzte*innen übernommen und bietet heute ein breites Spektrum an wirtschaftlicher Unterstützung für die Praxen. Jetzt haben Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, das Factoring künftig an das zahnärztliche Rechenzentrum für Bayern (ABZ-ZR) auszulagern und sich künftig wieder mehr dem Kerngeschäft, die Beratung der Zahnärzte beziehungsweise ihrer Praxen, zu widmen.

Die ABZ-ZR übernimmt künftig alle Prozesse rund um die Abrechnung für Zahnärzte und Kieferorthopäden. Durch die Auslagerung dieses Geschäftsfeldes verringert sich der Verwaltungsaufwand für die ABZ eG enorm und auch der Raumbedarf reduziert sich. Aus diesem Grund zieht die Genossenschaft in neue Geschäftsräume in unmittelbarer Nachbarschaft um. Seit 2. August 2021 wird sie unter der Adresse ABZ eG, Kaflerstraße 4, 81241 München, zu erreichen sein.

Vorstand und Mitarbeiter der ABZ eG widmen sich in Zukunft verstärkt dem Kerngeschäft zahnärztliche Beratung, das die Existenzgründung, Praxisoptimierung und -gewinnung, Praxisabg

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