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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2023

(c) Quintessence News

Anhörung zum Zahntechnikerhandwerk im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags wird sich auf seiner Sitzung am Mittwoch, 16. April 2023, um 15.45 Uhr mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion befassen: „Zahntechnikerhandwerk in Deutschland zur Sicherstellung der Patientinnen- und Patientenversorgung unterstützen und zukunftsfest machen“ (Bundestags-Drucksache 20/4884).

Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für das Zahntechnikerhandwerk. Die zahntechnischen Labore versorgten Millionen von Menschen mit qualitativ hochwertigem Zahnersatz und trügen damit einen nicht unwesentlichen Teil zur hochwertigen zahnmedizinischen Versorgung bei, heißt es dem Antrag. Allerdings dürften die Vergütungen von Leistungen im Zahntechnikerhandwerk innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur um die jeweilige Steigerung der Grundlohnsummenrate angehoben werden. Damit seien betriebswirtschaftlich notwendige Vergütungsanpassungen für diese Handwerksbetriebe nicht möglich. Derzeit sei die Preis- und Lohnentwicklung im Zahntechnikerhandwerk von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem, die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung aufzuheben, die Fortentwicklung der zahntechnischen Vergütung auf Grundlage des sich im jeweiligen Kalenderjahr tatsächlichen errechneten Bundesmittelpreises zu ermöglichen und eine angemessene und marktgerechte Vergütungsbildung für Materialkosten zuzulassen.

Zu den Sachverständigen gehören neben den Krankenkassen auch der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen und der Zentralverband des Deutschen Handwerks sowie der Verband medizinischer Fachberufe, außerdem Einzelsachverständige aus den Innungen, darunter Guido Braun aus Nordbayern. Die Sitzung wird live im Internet übertragen und ist im Nachgang am Folgetag auch als Aufzeichnung abrufbar. (Quelle: Deutscher Bundestag)
 

ZFA-Award 2023: Frist bis zum 30. April 2023 verlängert

Das private PKV-Institut, Fortbildungsanbieter für MFA und ZFA, München, hat die Bewerbungsfrist für den diesjährigen ZFA-Award verlängert. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2023 möglich. Die Preise für das beste Praxisteam einer Zahnarztpraxis werden dann auf dem 16. Deutschen MFA- und ZFA-Tag am 17. Juni 2023 in München vergeben. Mehr Informationen dazu im Beitrag und auf der Homepage des Instituts. (Quelle PKV Institut)
 

id infotage dental 2023 in Frankfurt: Frühbucherrabatt für Aussteller verlängert

Die Gültigkeit des Frühbucherrabatts für Ausstelleranmeldungen zu den id infotagen dental 2023 in Frankfurt (Main) wurde bis zum 20. Mai 2023 verlängert Somit haben Aussteller noch einen Monat länger die Möglichkeit, sich die 5 Prozent Frühbucherrabatt auf ihre Messeanmeldung zu sichern, so die Veranstalterin LDF. Die Anmeldeunterlagen für Frankfurt stehen auf der id infotage dental-Webseite im Bereich „Aussteller Anmeldung“ zum Download zur Verfügung und können höchst komfortabel digital ausgefüllt werden.

Foto: LDF
Hersteller, Fachhändler und Dienstleister der Dentalbranche wurden bereits persönlich zur Anmeldung eingeladen. Sie können ihre individuelle Standfläche bei der id infotage dental Frankfurt, die am 10. und 11. November 2023 stattfindet, buchen. Zur großen Freude vieler Aussteller sei der Neubau der Halle 5 abgeschlossen. Damit finde die regionale Dentalfachmesse 2023 in einer top modernen Location an zentraler Stelle statt.

Nach einer überaus erfolgreichen IDS blicke die LDF voller Erwartungen auf den Messeherbst. Der Präsident des Bundesverbands Dentalhandel (BVD), Jochen G. Linneweh, erklärte dazu: „Die Besucher, gerade die jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte, haben uns gezeigt, dass eine professionell organisierte Messe auch bei ihnen hoch im Kurs steht und weder durch digitale Informationsplattformen noch durch kleinere Inhouse-Veranstaltungen zu ersetzen ist. Die gezielte Präsentation der Komplexität, das persönliche Gespräch mit der direkten Beratung am Produkt selber, der Austausch über die angebotenen Dienstleistungen wirken als Magnet. Deshalb wünschen wir uns, dass alle Aussteller diese Chance erkennen, den Schwung mit in den Herbst nehmen und damit auch in der Region vor Ort die Besucher begeistern.“

Die id infotage dental München sind 2023 wegen der dicht gedrängten bayerischen Veranstaltungslage (Oktoberfest, Bayerischer Zahnärztetag, Herbstferien) in das Frühjahr 2024 verschoben worden. Termin: 15. und 16. März 2024. Damit komme die LDF dem vielfachen Wunsch der Aussteller nach einer Terminverschiebung nach. (Quelle: LDF)
 

TI-Pauschale: Kassen blockieren Apotheken beim Update für das E-Rezept

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ruft das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) an, um die Finanzierung der E-Rezept-Technik in den Apotheken ab 1. Juli 2023 sicherzustellen. Hintergrund ist, dass Verhandlungen zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) zu so genannten Telematikinfrastruktur (TI)-Pauschalen gescheitert sind. Die Pauschalen erhalten die Apotheken von den Krankenkassen, um die für digitale Versorgungskomponenten – wie zum Beispiel das E-Rezept - nötige Hard- und Software zu beschaffen und zum Schutz der hochsensiblen Daten fortlaufend auf dem aktuellen Stand der Technik zu betreiben. Das Ministerium muss die monatlichen Pauschalen nach dem Scheitern der Verhandlungen nun festlegen, damit die Zahlungen von den Krankenkassen an die Apotheken geleistet werden können. Die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hatten bereits vor zehn Tagen mitgeteilt, dass die Verhandlungen mit dem GKV-SV gescheitert seien.

Laut Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz hätten sich DAV und GKV bis zum 30. April 2023 über die Höhe der Pauschale einigen müssen. Das Gesetz sieht vor, dass das BMG nun zwei Monate Zeit hat, die Pauschale festzulegen. Bisher gilt eine TI-Refinanzierungsvereinbarung zwischen Kassen und Apotheken von 2021 – diese läuft allerdings Ende Juni dieses Jahres aus. Die derzeitigen Meinungsunterschiede zwischen DAV und GKV betreffen die Höhe der monatlichen Pauschale, Art und Umfang der notwendigen TI-Komponenten sowie die Behandlung von Alt- und Neufällen.

„Die Krankenkassen lassen die Apotheken und damit vor allem ihre Versicherten bei der Digitalisierung hängen. Einerseits sagen sie, dass sie ihren Versicherten moderne Versorgungsangebote machen wollen. Andererseits wollen sie kein Geld für notwendige Investitionen und Betriebskosten ausgeben. Die Krankenkassen blockieren die Apotheken, beim E-Rezept auf dem neuesten Stand zu bleiben, und treffen damit vor allem ihre eigenen Versicherten“, sagt DAV-Vorstand Anke Rüdinger: „Der Deutsche Apothekerverband tut alles dafür, dass das E-Rezept flächendeckend ausgestellt und eingelöst werden kann. Das Bundesgesundheitsministerium sollte gemäß der Digitalisierungsstrategie seines Ministers nun ganz schnell die Pauschalen festlegen, damit das E-Rezept ab 1. Juli 2023 auch weiterhin in jeder Apotheke erfolgreich umgesetzt werden kann.“ (Quelle: ABDA)
 

Südkoreaner Dr. Jung Yul Park löst Prof. Frank Ulrich Montgomery ab

Der Weltärztebund (WMA) hat einen neuen Vorsitzenden: Dr. Jung Yul Park aus Südkorea wurde jetzt in Nairobi zum Nachfolger von Prof. Frank Ulrich Montgomery gewählt. Neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender des WMA ist Dr. Tohru Kakuta aus Japan.
Zum neuen Schatzmeister des Weltärztebundes wurde Rudolf Henke gewählt. Henke ist Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer (BÄK) und Präsident der Ärztekammer Nordrhein.

In einer dringlichen Resolution forderte der WMA einen sofortigen und effektiven Waffenstillstand sowie ein Schutz der Gesundheitseinrichtungen im Sudan. Ein weiteres Thema der Vorstandssitzung, die noch bis 22. April stattfindet, wird die Anti-LGBTQ-Gesetzgebung in Uganda sein, die gegen die WMA-Prinzipien zur Antidiskriminierung verstößt.

Der WMA ist eine internationale Organisation von 114 unabhängigen, nationalen Ärzteverbänden. Seit 1947 befördert er den Austausch zwischen seinen Mitgliedern und definiert medizinethische Prinzipien und Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte und das Gesundheitswesen. Die Bundesärztekammer bringt als Mitglied die Positionen der deutschen Ärzteschaft ein. Sie ist im WMA-Vorstand neben Henke mit ihrem Präsidenten Dr. Klaus Reinhardt vertreten. Zu den bekanntesten Dokumenten des WMA zählen - neben dem Internationalen Kodex für Medizinethik - das als moderner hippokratischer Eid bekannte Genfer Gelöbnis sowie die Deklaration von Helsinki zu den ethischen Prinzipien der Forschung am Menschen. (Quelle: BÄK)
 

Alle Fragen stellen: Praxisgründer-Webinar von Dentista

Der Dentista e.V. lädt am 20. April 2023 um 20 Uhr zu einem Webinar rund um das Thema Praxisgründung ein. Experten sind Thomas Kirches, DentBeratung, und Dentista-Präsidentin Dr. Rebecca Otto. Kirches betreut viele Praxisgründungen und Praxisübergaben und veranstaltet unter anderem die beliebten unabhängigen Praxisgründerseminare in Österreich und auf Mallorca. Kirches ist auch Autor zahlreicher Fachbeiträge in der Zeitschrift Dentista und Herausgeber des Buchs „Meine Praxis in gute Hände“. Es werden Fragen rund um Gründung und Übernahme beantwortet. Das Webinar findet via Zoom statt, Anmeldung per E-Mail an info@dentista.de. (Quelle: Dentista e.V.)
 

Neuer Höchststand bei Atemwegs-Krankschreibungen

Krankschreibungen wegen Atemwegserkrankungen wie etwa Corona, Grippe und banale Infekte haben zu Beginn des Jahres 2023 einen neuen Spitzenwert erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung des Barmer Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg), das die Raten der Krankschreibungen in den ersten zwölf Wochen der Jahre 2018 bis 2023 untersucht hat. Demnach waren im Beobachtungszeitraum dieses Jahres pro Woche im Schnitt 368 je 10.000 Barmer-versicherte Beschäftigte mit Anspruch auf Krankengeld arbeitsunfähig. Dieser Wert ist fast viermal so hoch wie zu Jahresbeginn 2021 mit 98 Betroffenen je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten.

Quelle: Barmer
Jüngst lagen die Fallzahlen auch höher als zum Jahresstart 2018 mit durchschnittlich 300 Erkrankten je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten, als die Grippe ungewöhnlich stark grassierte. Damals waren pro Woche in der Spitze bis zu 55 je 10.000 Anspruchsberechtigte allein wegen Grippe krankgeschrieben. In diesem Jahr lag der Höchstwert in einer Woche dagegen nur bei neun Grippe-Kranken je 10.000 Krankengeld-Anspruchsberechtigten. Aktuelle Daten zur Entwicklung des Krankenstands auf der Internetseite des Barmer Instituts. (Quelle: Barmer)
 

Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 ausgelaufen

Mit Ablauf des 7. April 2023 sind auch die letzten gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 aus der Corona-Pandemie ausgelaufen. Patienten und Besucher von Arzt- und Zahnarztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen keine Masken mehr tragen – soweit es nicht vonseiten der Einrichtungen kraft ihres Hausrechts anders gefordert wird. Ausgelaufen sind in den vergangenen Wochen auch die telefonischen Krankschreibungen bei leichteren Infekten, die längeren Fristen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen, die noch bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden können. Verlängert bis 31. Juli 2023 ist die Regelung für Apotheken, wonach bei nicht lieferbaren Medikamenten ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein vergleichbares Präparat ausgegeben werden darf.

Neu geregelt ist nun auch die Impfung gegen Covid-19, die in die regulären Schutzimpfungen in den Arztpraxen übergeht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst: Auf welche Impfungen/Impfstoffe gesetzlich Krankenversicherte Anspruch haben, ist in der Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt. Darüber hinaus sieht die neue Covid-19-Vorsorgeverordnung vor, dass Versicherte über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus einen Anspruch auf Schutzimpfungen gegen Covid-19 haben, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Impfung für medizinisch erforderlich hält. Der Bund stellt den Impfstoff bereit. Die Vergütung für die Covid-19-Schutzimpfungen legen KVen und Krankenkassen auf Landesebene fest. Das Bestellverfahren und die Belieferung bleiben wie gehabt, das Impfzubehör wird nicht mehr mitgeliefert und muss über die Apotheke bestellt werden. Die umfangreiche Dokumentation bleibt den Praxen erhalten, da die Covid-19-Impfsurveillance fortgeführt wird.

Die präventiven Corona-Tests auch des Praxispersonals sind bereits zum 1. März 2023 entfallen, jetzt wird nur noch bei Symptomen ein PCR-Test in der Arztpraxis durchgeführt. Alle bis zum 28. März 2023 durchgeführten präventiven Tests und das Testmaterial müssen bis zum 31. Mai 2023 abgerechnet werden. (Quelle: KBV)
 

Fast 3.000 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte

Gesetzlich Versicherten stehen jetzt 2.940 neue Hilfsmittel zur Verfügung. Darunter sind auch neue digitale Pflegehilfsmittel, die Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben im eigenen Zuhause ermöglichen sollen. Hintergrund ist die aktuelle Überarbeitung des Hilfs- und Pflegehilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbands von März 2022 bis Februar 2023. Die 41 Produktgruppen des Verzeichnisses werden regelmäßig fortgeschrieben, damit relevante medizinische und technische Erkenntnisse und Entwicklungen möglichst schnell bei den Versicherten ankommen. Den sechsten Bericht über die Ergebnisse der Fortschreibung hat der GKV-Spitzenverband nun dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Zusätzlich zu den fast 3.000 neu aufgenommenen Hilfsmitteln wurden 1.431 Hilfsmittel aktualisiert. 338 Produkte, die veraltet sind oder nicht mehr hergestellt werden, wurden aus dem Verzeichnis gelöscht. Bei der Fortschreibung sind zahlreiche weitere Institutionen beteiligt, unter anderem Vertretungen von Patientinnen und Patienten. (Quelle: GKV-SV)
 

„GREEN DENTAL AWARD 2023“ für Praxen und Labore ausgeschrieben

Foto: Die Grüne Praxis
Nachhaltigkeit ist in der Mitte der Gesellschaft und damit auch in der Dentalbranche spürbar angekommen. Auf der 40. Internationalen Dental Schau im März 2023 war dieser Trend deutlich. Erstmals ruft die Initiative „DIE GRÜNE PRAXIS“ den     GREEN DENTAL AWARD 2023“ aus. Zahnarztpraxen und Dentallabore können ihre nachhaltigen Produktideen, ihre Service- und Logistiklösungen ab 1. Mai 2023 bei der Initiative einreichen. Für die Bewertung zeichnet eine hochkarätig besetzte Jury verantwortlich. Die Verleihung des Preises findet vom 13. bis 14. Oktober 2023 während der Fachdentale Stuttgart statt.

Zum ersten Mal werden auch Dentallabore in den Wettbewerb der Initiative integriert. Sie können ihren nachhaltigen Workflow mit einer individuellen Labor-Checkliste dokumentieren und erhalten bei erfolgreicher Prüfung das Siegel „DAS GRÜNE LABOR“.

Weitere Infos und Teilnahmebedingungen zum „GREEN DENTAL AWARD 2023“ gibt es auf der Internetseite der Initiative. (Quelle: Die grüne Praxis)
 

Lieferengpassgesetz: Bundesregierung verpasst Chance für Verbraucherschutz

Mit dem am 5. April 2023 vom Bundeskabinett beschlossenen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine große Chance verpasst, das Lieferengpassmanagement in den Apotheken ab dem Sommer abzusichern und zu verbessern. Die Beschlussvorlage von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach enthält laut ABDA weiterhin erhebliche inhaltliche Mängel, die Bundesrat und Bundestag nun im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens beheben müssen, damit Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker den Verbraucherschutz von Millionen Patientinnen und Patienten auch künftig garantieren können.

„Lieferengpässe bei Medikamenten werden leider auf absehbare Zeit nicht zu vermeiden sein und müssen deshalb in den Apotheken effizient gemanagt werden“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Die Apotheken brauchen dazu Entscheidungsfreiheit und Handlungsspielraum, um beim Einlösen eines Rezeptes ein vorrätiges Ersatzmedikament abzugeben, statt den Patienten oder die Patientin zu vertrösten oder für ein neues Rezept zur Arztpraxis zurückzuschicken. Kurzum: Die Patientinnen und Patienten müssen schnell, unbürokratisch und sicher versorgt werden. Der Kabinettsentwurf zum Lieferengpassgesetz verpasst jedoch leider immer noch die Chance, die Arzneimittelversorgung langfristig abzusichern.“

Arnold weiter: „Die Bundesregierung löst die Lieferprobleme mit diesem Gesetz leider nicht. Nun muss der Bundestag nachbessern. Wir brauchen keine zwei Verfügbarkeitsanfragen beim Großhandel, wenn doch ein Alternativpräparat im Warenlager der Apotheke vorrätig ist. Als Engpass-Ausgleich für den Personal- und Zeitaufwand brauchen wir keinen zweistelligen Cent-Betrag, sondern einen zweistelligen Euro-Betrag. Wir brauchen Retaxationssicherheit, damit die Krankenkassen d

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Team

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