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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Februar 2024

Zahnärztlicher Fach-Verlag ist insolvent

Der Zahnärztliche Fach-Verlag, Herne, in dem auch die „dzw – Die ZahnarztWoche“ erscheint, ist insolvent. Ein entsprechender Insolvenzantrag wurde am 19. Februar 2024 gestellt. „Der Verlagsbetrieb wird mit Unterstützung der vorläufigen Insolvenzverwalterin uneingeschränkt fortgeführt. Die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Führungsmannschaft sind zuversichtlich, das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren neu aufstellen zu können“, heißt es in einer am 22. Februar 2024 verbreiteten Pressemitteilung der Geschäftsführung.

Die Angebote aus dem Verlagsportfolio sollen demnach „unberührt weiter erscheinen“ und auch die etablierten digitalen Produkte und Auftritte sollen „uneingeschränkt weitergeführt“ werden, heißt es. (Quelle: Pressemitteilung des zfv vom 22. Februar 2024).
 

Neue DZZ ist da – jetzt mit freiem Zugang

Die Ausgabe 1/24 der „Deutschen Zahnärztlichen Zeitschrift“ (DZZ) ist da. Der Titel, der seit 2023 ausschließlich online erscheint, hat diesmal unter anderem Beiträge zum Thema Mundöffnung und „Kieferklemme“, zu einer Nekrose im Gaumen nach Immunsuppression, ein Update zu medikamentös induzierten gingivalen Hyperplasien, zu dorsalen Passungenauigkeiten von Oberkieferprothesen und zu neuen Lamellen-Zahnbürsten im Vergleich zu Schallzahnbürsten. Die DZZ ist als ePaper ab sofort für alle Interessierten frei zugänglich, eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich. (Quellen: DGZMK/Quintessenz Verlag)
 

KBV zur Anhörung im Petitionsausschuss: „Wir haben einen akuten Handlungsdruck“

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, zeigte sich nach der Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags zur Petition „Praxenkollaps“ enttäuscht von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Dieser hatte einer notwendigen Entbudgetierung für alle Praxen erneut eine Abfuhr erteilt. Lauterbach hatte in der Anhörung mitgeteilt, dass er derzeit keine Entbudgetierung aller Facharztgruppen plane und diese angesichts der Einkünfte auch nicht für notwendig halte. Dazu hatte er erneut die Destatis-Zahlen zu den Arzt- und Praxiseinkommen zitiert. Auch sonst blieb Lauterbach vage, was seine vielen Gesetzesvorhaben und die Zeitabläufe angeht. Er schob die Probleme im Gesundheitswesen auf die Versäumnisse der Gesundheitspolitik der vergangenen Regierungen, jetzt müsse er das alles angehen und Versäumtes aufholen, das dauere.

Insgesamt zeigte sich Gassen mit der Anhörung zufrieden, auch wenn der Ausschuss erst später über die Petition entscheiden werde. „Die Menschen im Land schätzen ihre niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Sie wollen ihre Praxis vor Ort behalten und spüren, dass dies längst keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Ich hatte den Eindruck, dass das heute bei den Politikerinnen und Politikern im Ausschuss auch angekommen ist“, sagte Gassen nach der Anhörung. Die Aufzeichnung der Sitzung kann in der Mediathek des Bundestags abgerufen werden. (Quellen: KBV/QN)
 

BÄK sieht Vermittlungsergebnis zum Krankenhaustransparenzgesetz kritisch

Zum Abstimmungsergebnis über das Krankenhaustransparenzgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrates erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt: „Während Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern dringend auf eine Entlastung von unnötiger Bürokratie und echte Strukturreformen warten, setzt der Bundesgesundheitsminister als erste Maßnahme im Vermittlungsausschuss einen Gesetzentwurf durch, der die bürokratische Belastung weiter erhöht. Zugleich bringt das geplante Verzeichnis für die Patientinnen und Patienten kaum Verbesserungen, denn die dort vorgesehenen Informationen sind schon jetzt weitgehend über die etablierten Register wie die Weiße Liste oder das Deutsche Krankenhausverzeichnis abrufbar.“

Wie die Krankenkassen kritisiert auch Reinhardt, dass der Minister weitere Finanzmittel in den Raum gestellt hat, um sein Gesetz durchzusetzen. „Bund und Länder müssen sich klar zu ihrer finanziellen Verantwortung bekennen. Dass der Bund seinen Anteil nun offenbar vollständig auf die GKV-Beitragszahler abwälzen will, ist kein Ausdruck der erforderlichen Verantwortungsbereitschaft.“

Auch sei das Ringen um die dringend erforderliche Krankenhausreform nicht beendet. „Die große Reform, die wir brauchen, kann nur gelingen, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen“, so Reinhardt. Deshalb solle Lauterbach die Gemeinsamkeit mit allen Ländern suchen, und dies ohne einseitige Vorfestlegungen und nur unter Einbeziehen der Ärzteschaft und der Selbstverwaltung.

„Es ist entscheidend, dass sich alle Beteiligten möglichst bald an einen Tisch setzen. Dabei muss der Fokus der Reform klar auf eine bessere Personalausstattung, gute Arbeitsbedingungen und einen spürbaren Bürokratieabbau gelegt werden. Genauso sind die Belange der ambulanten Versorgung von Beginn an mit zu berücksichtigen“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
 

Dr. Kerstin Albrecht ist neue Presse- und Öffentlichkeitsbeauftragte der DGZMK

Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e. V. (DGZMK) hat mit Dr. med. dent. Kerstin Albrecht eine neue Kommunikationsverantwortliche und Ansprechpartnerin für Medienvertreter. Albrecht studierte in Hannover und Gießen Zahnmedizin und arbeitete in Praxen und am Universitätsklinikum in Göttingen. Nach einem Journalismus-Studium und einem Volontariat in einer großen PR- und Werbeagentur wechselte sie in den Bereich Journalismus und PR/Öffentlichkeitsarbeit. Seit Jahren arbeitet sie als freie, auf Zahnmedizin spezialisierte Fachjournalistin und berät dentale Verbände bei der Öffentlichkeitsarbeit. (Quelle: DGZMK)
 

BÄK warnt vor politischer Einflussnahme auf medizinische Forschung

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung den Standort Deutschland für die medizinische Forschung attraktiver machen will. Oberste Priorität müssen aber immer die Sicherheit und der Schutz von Studienteilnehmenden haben. Die von der Bundesregierung mit dem Medizinforschungsgesetz geplante Errichtung einer sogenannten Bundes-Ethik-Kommission wird dieser Maßgabe leider in keiner Weise gerecht. In der jetzigen Form untergräbt das Gesetz die Unabhängigkeit der Bewertung klinischer Studien und schadet so dem Vertrauen der Menschen in die Medizinische Forschung insgesamt.“ So kommentiert Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den aktuellen Referentenentwurf der Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für das Medizinforschungsgesetz.

Die Ansiedlung der Bundes-Ethik-Kommission beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das dem BMG weisungsabhängig nachgeordnet ist, berge die große Gefahr politisch-administrativer Einflussnahme. Wenn zukünftig neben der Arzneimittelzulassung und -überwachung auch die Bewertung klinischer Studien einer Bundesoberbehörde zugeordnet würde, könnten mögliche Interessenkonflikte nicht sicher ausgeschlossen werden. Dazu trage auch die vorgesehene Berufung der Kommissionsmitglieder durch das Bundesgesundheitsministerium sowie die erforderliche Zustimmung des Ministeriums zu deren Geschäftsordnung bei. „Die unabhängige ethische Bewertung der Forschung am Menschen stellt gerade im Lichte der Erfahrungen aus der NS-Zeit einen wesentlichen Eckpfeiler des Patienten- und Probandenschutzes dar“, so Reinhardt. Eine Aufweichung der nach dem Krieg in der Deklaration von Helsinki im Interesse des Patienten- und Probandenschutzes verankerten ethischen Grundprinzipien zur medizinischen Forschung am Menschen würde einen Dammbruch gleichkommen und habe das Potenzial, der gesellschaftlichen Akzeptanz der medizinischen Forschung erheblichen Schaden zufügen.

Mit ihrer Kritik an der Bundes-Ethik-Kommission steht die BÄK in ihrer Stellungnahme nicht allein da. Seit Bekanntwerden der Pläne der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz engagiert sie sich gemeinsam mit Wissenschaftsinstitutionen, der Industrie und den nach Landesrecht eingerichteten Ethik-Kommissionen in der eigens mit Blick auf das geplante Medizinforschungsgesetz eingerichteten „Initiative Studienstandort Deutschland (ISD)“. Auch die ISD lehnt die Errichtung einer Bundes-Ethik-Kommission ab. Sie spricht sich stattdessen für Optimierungen im bestehenden System aus und unterbreitet diesbezüglich konkrete Vorschläge. (Quelle: BÄK)
 

Patientenwohl vor Profitorientierung

Die Bundesärztekammer fordert unverzügliche Regulierung von investorengetragenen Medizinischen Versorgungszentren (iMVZ). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat vor mehr als einem Jahr Regulierungen für investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) angekündigt, geschehen sei seither nichts. „Die aktuellen Medienberichte über Mitarbeiterseminare einer investorengetragenen MVZ-Kette zur Gewinnmaximierung in der Patientenversorgung verdeutlichen, zu welchen Auswüchsen ungezügelte Profitorientierung führen kann. Wenn Profitgier vor dem Patientenwohl steht, untergräbt dies das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitswesen insgesamt und schadet MVZ als an sich sinnvolle Ergänzung der ambulanten Versorgung im Besonderen“, warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Er appelliert erneut an den Gesetzgeber, Patientinnen und Patienten vor Fehlentwicklungen durch den Einfluss fachfremder Finanzinvestoren zu schützen und endlich entsprechende gesetzliche Regulierungen auf den Weg zu bringen.

Die Bundesärztekammer hat deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für eine gesetzliche Regelung in diesem Bereich ausgearbeitet und dem Bundesgesundheitsministerium zugeleitet. Mit diesen Vorschlägen solle gewährleistet werden, dass das Patientenwohl immer Vorrang hat vor kommerziellen Interessen. Einen Antrag mit gleicher Zielrichtung hatten auch die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht. „Ausreichend Regelungskonzepte liegen also auf dem Tisch. Jetzt ist der Bundesgesundheitsminister gefordert, seinen Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen“, so Reinhardt. (Quelle: BÄK)
 

Freie Ärzteschaft rät von ePA in jetzt vorliegender Form ab

Die Freie Ärzteschaft lehnt die jetzt von der Politik forcierte verpflichtende Version der elektronischen Patientenakte mit Opt-out ab. Auch immer mehr Bürgerinnen und Bürger sehen das Abschaffen der Freiwilligkeit kritisch, so die FÄ in einer Pressemeldung. Man teile zudem die Kritik der Leistungserbringer in der Gematik an dem unzureichenden Entwurf für die „neue ePA”, die ab Januar 2025 kommen soll. Zudem sei unsicher, was mit den dann zentral gespeicherten Daten der Patientinnen und Patienten passiere und wie der gewollte Zugriff der Industrie und Forschung auf die Daten geregelt werde. Die FÄ äußert die Sorge, dass über EU-Recht Widerspruchsrechte zur Verwendung der Daten ausgehebelt werden könnten.

Gesundheitsminister Lauterbach sei von der ärztlichen Tätigkeit so weit entfernt, dass er mit seinen milliardenschweren Planungen immer weiteren Schaden für die Medizin anrichte, kritisiert FÄ-Vize Dr. Silke Lüder. „Er träumt von einer Zukunft, wo automatisch alles aus dem Sprechzimmer in die Cloud abgezogen wird und wo dann eine künstliche Intelligenz sagen soll, wie es weitergeht. Eine absurde Idee, die der Minister aber konsequent verfolgt“. In der Medizin handelten Menschen schließlich für Menschen.

Verwiesen wird auch auf die Risiken durch Hackerangriffe auf Kliniken und medizinische Infrastruktur „Solange es nicht vorrangiges Ziel ist, unter Garantie von Freiwilligkeit und Datenschutz die Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten und Patienten zu verbessern, raten wir allen Patienten und den Ärztinnen und Ärzten von der Nutzung der neuen EPA ab“, fasst der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich zusammen. (Quelle: )
 

S3-Leitlinie zu Keramikimplantaten

Fachleute von 18 wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Organisationen haben unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI e.V.) die weltweit erste Leitlinie zum Thema Keramikimplantate entwickelt, die die DGI am Donnerstag, den 15. Februar in einer Online-Pressekonferenz vorstellte. Trotz nicht allzu breiter Studienlage sahen die Experten die Notwendigkeit, allen implantologisch Tätigen eine Empfehlung auf Basis der aktuellen Erkenntnisse an die Hand zu geben. Sie lautet: „Einteilige Keramikimplantate auf Zirkoniumdioxidbasis, deren Erfolgs- und Überlebensraten in wissenschaftlichen Studien positiv bewertet wurden, sind ein valides und einsatzreifes Therapieverfahren und können als alternative Therapieoption empfohlen werden.” Ein ausführlicher Bericht steht hier. (Quelle: DGI)


Frist für den MFA-Tarifvertrag verlängert

Kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist zum Tarifabschluss MFA hat die die Arbeitgeberseite am 16. Februar 2024 um einen Aufschub gebeten. In einem Punkt des Verhandlungsergebnisses müssten noch Einzelheiten juristisch geklärt werden. Beide Verhandlungspartner hätten sich jetzt auf eine Verlängerung bis zum 20. Februar geeinigt, so der Verband medizinischer Fachberufe. (Quelle: vmf)
 

Filmbeitrag im SWR zur Gesundhaltung des Zahnfleischs

Unter dem Titel „Gut zu Wissen“ stellte die Landesschau Baden-Württemberg am 7. Februar 2024 das Thema Zahnfleisch in den Fokus. Es wurden Infos zum richtigen Zähneputzen und zur Auswahl der geeigneten Zahnbürste übermittelt. Außerdem wurde über das Thema Kreidezähne, deren Risikofaktoren und über Zahnfleischrückgang und Zahnfleischtransplantationen berichtet. Die fachliche Expertise dazu lieferte PD Dr. Yvonne Wagner vom Zahnmedizinischen Fortbildungszentrum Stuttgart (ZFZ) an Beispielen von Patientinnen und Patienten in der Zahnarztpraxis.

Der etwa fünfminütige Beitrag (ab Minute 48:25) sowie die Langfassung des Beitrags (8,5 Minuten) in der Rubrik „Doc Fischer“ stehen in der SWR-Mediathek zur Verfügung.

 

Umsetzung digitaler Lösungen im Gesundheitswesen

Forschende der Universität Göttingen wollen gemeinsam mit Projektpartnern Maßnahmen entwickeln, um die Umsetzung digitaler Lösungen im Gesundheitswesen voranzutreiben und aktuelle Hindernisse zu überwinden. Der Gemeinsame Bundesausschuss fördert das Projekt „HowToDigital – Digitale Kompetenzen und Entwicklung digitaler Tools für die stationäre und ambulante Versorgung“ drei Jahre lang mit insgesamt rund 800.000 Euro.

„Wir möchten Prozesse und Rahmenbedingungen identifizieren, unter denen nützliche digitale Technologien entstehen, die dann auch tatsächlich von Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern genutzt werden“, so Projektleiter Prof. Dr. Manuel Trenz von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Im Fokus des Forschungsprojekts stehen dabei insbesondere Fachärztinnen und -ärzte der Radiologie und Gynäkologie. In einem ersten Schritt untersuchen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die bereits vorhandenen digitale Systeme und Digitalkompetenzen der Beschäftigten. Außerdem beschäftigen sie sich damit, wie digitale Technologien für die medizinische Versorgung aktuell entwickelt werden.

Diese Erkenntnisse sollen anschließend dabei helfen, etwaige Nutzungswiderstände gegenüber neuen Technologien abzubauen, die Einbindung von Gesundheitspersonal bei der Entwicklung digitaler Innovationen zu stärken und digitale Kompetenzen zu fördern.

 

Neue Stiko jetzt mit 19 Mitgliedern

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat am 12. Februar 2024 die neuen Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (Stiko) für die neue Berufungsperiode ab 2024 benannt. Statt bisher 17 gehören nun 19 Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Medizinerinnen/Mediziner nicht nur aus Deutschland dem Gremium an. Nur fünf Mitglieder waren schon in der letzten Stiko dabei, die unter Leitung von Prof. Dr. Thomas Mertens gerade in der Corona-Pandemie viel öffentliche Aufmerksamkeit erhalten hat. Mertens selbst hatte bereits angekündigt, aus der Stiko ausscheiden zu wollen.

An der Entscheidung Lauterbachs, fast alle Mitglieder auszutauschen und damit viel Expertise auf einen Schlag aus dem Gremium zu nehmen, gab und gibt es von vielen Seiten Kritik. Auch die gesetzliche Begrenzung der Mitgliedschaft auf drei Berufungsperioden (jeweils drei Jahre) wird kritisch gesehen. Der Kommentator der Ärzte Zeitung meint, der Minister habe ohne Not eine hocherfahrene Truppe aussortiert, die gerade in der Pandemie einen einmaligen Erfahrungsschatz aufgebaut habe und sich in ihren Entscheidungen auch Politikern widersetzt habe. (Quelle: BMG/Ärzte Zeitung)
 

Plattenepithelkarzinome des Kopf- und Halsbereichs: Bewährte und innovative Strategien verbessern Outcome

Sowohl chirurgisch als auch radiologisch und medikamentös erlebt die Therapie der Kopf-Hals-Tumore in den vergangenen Jahren erhebliche Innovationen und Durchbrüche.

Das Ärzteblatt beschreibt in seinem Supplement Onkologie 1/2024 die aktuelle Situation, Perspektiven und Ausblicke in der Behandlung von Plattenepithelkarzinomen des Kopf- und Halsbereichs auf Grundlage der drei S3-Leitlinien zu den Karzinomen der Mundhöhle, des Larynx und des Oro- und Hyperpharynx. Können in frühen Stadien alleinige Chirurgie oder Radiotherapie ausreichen, sind bei Rez

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Team med.dent.magazin Menschen

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