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Der unabhängige Experte Thomas Kirches gibt Tipps für potenzielle Praxisabgeber – Spezialisiertes Seminar am 27. Juli 2019 in Krefeld

Es gibt viele Angebote für Praxisgründer, aber nur wenige unabhängige Seminare für Praxisabgeber – dabei kann man auch beim Abschied von Praxis und Berufsleben viele (teure) Fehler machen. Thomas Kirches, unabhängiger Dentalberater aus Willich, gibt im Interview Tipps für den letzten großen Schritt im Berufsleben.

Herr Kirches, Sie bieten am 27. Juli 2019 in Krefeld einen ganzen Seminartag für potenzielle Praxisabgeber an – wie lange vorher sollte man denn beginnen, das Thema Praxisabgabe anzugehen?

Thomas Kirches: Manche Stimmen sagen, dass man bereits bei der Praxisgründung daran denken sollte, inwieweit die Praxis später „verkaufbar“ sein wird. Das hat natürlich schon etwas vom Blick in die Kristallkugel, da man die Anforderungen in 20 oder 30 Jahren jetzt kaum kennen kann. Dass die Strukturen aber generell größer werden und mehrere Behandler in einer Praxis arbeiten, wird sich in den kommenden Jahren eher verstärken.

Tatsache ist, dass man erste Schritte zu bestimmten Themen rund um die Praxisabgabe drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Abgabedatum einleiten sollte. Das betrifft zum Beispiel den Mietvertrag, Versorgungswerk, Investitionen, gegebenenfalls Kollegen in die Praxis aufnehmen, um die Praxis im weichen Übergang übertragen zu können etc.

Thomas Kirches war fast 30 Jahre in leitender Funktion in Dentaldepots tätig, bis er sich unter dem Motto „Erfolg ist planbar“ mit DentBeratung als unabhängiger Berater selbstständig gemacht hat. Er bietet Zahnärztinnen und Zahnärzten in allen Praxisphasen und Situationen persönliche Beratung und Unterstützung und kann dazu auf ein Netz ebenso unabhängiger Fachleute zurückgreifen – von Praxisgründung und Erweiterung bis Praxisabgabe, Investitionsplanungen und Hilfe in schwierigen wirtschaftlichen Situationen. Dazu gehören auch Seminare zu speziellen Themen wie Praxisgründung, Praxisabgabe etc. Kirches ist auch als Autor tätig und schreibt unter anderem für die Zeitschrift Dentista regelmäßig über Themen der Praxisführung. Anmeldungen zum Praxisabgabe-Seminar am 27. Juli 2019 in Krefeld per E-Mail an info@dentberatung.de oder per Fax 02154/50 25 35 7. (Foto: DentBeratung)


Welche Fehler erleben Sie bei Praxisabgebern am häufigsten?

Kirches: Die Vielzahl der zu klärenden Punkte wird oftmals unterschätzt. In den meisten Fällen ist die anstehende Praxisabgabe die erste im Berufsleben. Somit liegen keine Erfahrungswerte vor. Da jede Praxisabgabe zudem individuelle Eigenheiten hat, helfen Ratschläge aus dem Kollegenkreis nur marginal weiter.

Beispielsweise birgt ein auslaufender Mietvertrag das große Risiko, dass ein potenzieller Nachfolger einfach einen Anschlussmietvertrag mit dem Vermieter abschließt und man dann kaum noch Argumente im Rahmen der Preisverhandlung hat. Dies hat es tatsächlich so schon gegeben, so dass die Praxis zu einem Bruchteil des eigentlich angestrebten Kaufpreises abgegeben werden musste. Daher sollte man nicht nur noch eine ausreichende Mietdauer haben, sondern auch die Übereinkunft mit dem Vermieter, dass ein Nachfolger im Rahmen des Praxisverkaufs mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag einsteigen darf.

Ein weiterer Fehler ist es, die Praxis auslaufen zu lassen und die eigene Arbeitszeit zu verkürzen. Dies sorgt nicht nur dafür, dass sich dadurch die Wirtschaftlichkeit wegen der sinkenden Einnahmen trotz konstant hoher fixer Kosten verschlechtert und sich Patienten umorientieren, sondern dass zusätzlich auch der mögliche Kaufpreis in den Sinkflug gerät.

Ganz wichtig ist auch zu hinterfragen, ob man sich nicht nur wirtschaftlich die Praxisabgabe erlauben kann, sondern auch persönlich dazu bereit ist. Die Frage, auf was man sich am meisten freut und was man nach dem Praxisleben plant, sollte jeder in Ruhe für sich selbst beantworten, um nicht in ein „Loch“ zu fallen. Irgendwann ist auch der schöne, lang ersehnte Urlaub vorbei oder das lange gewünschte Lesen eines Buchs erledigt. Fehlende Pläne für das Leben nach der Praxis sind ein Problem. Auch das Umstellen darauf, nun niemandem mehr Anweisungen zu geben oder eben „Chef“ zu sein, gestaltet sich immer wieder schwierig.

„Die Vorsorge fürs Alter sollte generell unabhängig vom erzielbaren Kaufpreis der Praxis gestaltet sein“

Bei vielen Zahnärztinnen und Zahnärzten ist der Verkaufspreis für die Praxis über viele Jahre als wichtiger Teil der Altersversorgung eingerechnet worden. Oftmals kann aber nicht der erhoffte Preis erzielt werden – es stehen mehr Praxen zum Verkauf, als potenzielle Käufer vorhanden sind. Wie kann man seine Chancen verbessern?

Kirches: Die Vorsorge fürs Alter sollte generell unabhängig vom erzielbaren Kaufpreis der Praxis gestaltet sein. Im Gegensatz zu vielen düsteren Prognosen sind allerdings nahezu alle Praxen verkaufbar. In den Fällen, in denen die räumlichen Gegebenheiten der Praxis sich durch Baumaßnahmen nicht auf die heutigen Anforderungen anpassen lassen, besteht die Option, dass die Praxis übernommen und in anderen Gewerbeflächen, die sich idealerweise in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Praxis befinden, weitergeführt wird. Das hat den positiven Nebeneffekt, dass die Umbauphase, die normalerweise eine vorübergehende Schließung der Praxis mit sich bringt, parallel zur noch in den bisherigen Räumlichkeiten laufenden Praxis vorgenommen werden kann. Sollte man also eine Praxis abzugeben haben, die nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht, abgeben wollen, so kann man als Praxisabgeber auch vorausschauend nach geeigneten, räumlichen Alternativen in der Nähe schauen.

Im Rahmen der Altersversorgung ist auch die Frage zu klären, inwieweit es in den letzten Jahren der Praxistätigkeit sinnvoll ist, weiter Beiträge ans Versorgungswerk abzuführen oder vielleicht besser privat vorzusorgen. Hier ist zur Abklärung zwingend die Rücksprache mit dem Steuerberater und einem qualifizierten Finanzberater zu nennen.

„Gut geplant ist sicher verkauft“

Gibt es vielleicht noch andere Modelle als den kompletten Verkauf, die auch die Altersversorgung sichern können?

Kirches: Ein weiterer Grund, sich rechtzeitig, also zwei bis drei Jahre vor der eigentlichen Abgabe, nach einem Nachfolger umzusehen ist der, dass man mit diesem eine Berufsausübungsgemeinschaft, kurz BAG, gründen kann. Dann bringt man selbst seine Praxis in diese BAG ein. Der BAG-Partner kann dann, wenn Investitionsbedarf besteht, diese Investitionen übernehmen und diese als seine Einlage in die BAG abbilden. Im Gegensatz zu einer Zahlung eines hälftigen Kaufpreises an den künftigen Abgeber, der dann von diesem wie Praxiseinnahmen zu versteuern ist, wäre eine solche Einlage steuerfrei für den Partner.

Parallel wird direkt vereinbart, dass man zu einem festgelegten Kaufpreis, der dann für den Abgeber begünstigt besteuert wird (wegen Aufgabe der eigenen Selbstständigkeit), seinen BAG-Anteil zu einem vereinbarten Datum verkauft. Auch hier ist wichtig, dass dies von einem im Bereich Heilberufe kundigen Anwalt und Steuerberater begleitet wird.

Somit könnte man dann etwas kürzertreten, da ja der neue Partner in der Praxis ist. Auch wäre die Praxis renoviert und modernisiert, ohne dass der Abgeber eigenes Geld in die Hand nehmen musste. Zudem würde die Modernisierung genau so ausfallen, wie es der zukünftige Übernehmer sich für seine Praxis vorstellt. Gut geplant ist sicher verkauft.

Sollte man in den letzten Jahren investieren?

Kirches: Dies wird von Handel und Industrie immer wieder empfohlen. Hauptargumente sind, dass man die Abschreibungen „mitnehmen“ könnte und die Praxis beziehungsweise der Kaufpreis im Wert steigen würde. Dem ist entgegenzuhalten, dass man sich natürlich dann auch „verkaufen“ könnte, wenn ein Kaufinteressent zum Beispiel eigentlich ein anderes Fabrikat bevorzugt. Dann ist der Praxiswert für den Interessenten sicherlich geringer als vom Abgeber erhofft. Und um Abschreibungen zu nutzen, muss man erstmal Geld ausgeben. Warum dies aber tun, wenn es vielleicht gar nicht notwendig ist?

Genau hier liegt der richtige Weg. Man sollte sich seine Praxis schön machen und auch gerne das ersetzen, was ersetzt werden muss. Und eine Investition in Licht/Beleuchtung, Farbe und Bilder an den Wänden, Boden etc. bringt neuen Glanz in die Praxis. Und daran kann man sich dann auch zurecht selbst erfreuen. Es wäre doch schade, wenn man die Praxis kurz vor Toresschluss richtig auffrischt und schön macht und selbst nichts mehr davon hat.

Sie heben hervor, dass bei Ihnen unabhängige Experten als Referenten und Berater zur Verfügung stehen. Warum ist Ihnen das so wichtig?

Kirches: Weil diese – ohne irgendetwas verkaufen zu müssen – den Praxisabgeber in den verschiedenen Bereichen „an die Hand nehmen“ und durch die Fragestellungen professionell führen und begleiten. Es liegt in der Natur der Dinge, dass der dentale Fachhandel, wenn man die Absicht des Praxisverkaufs äußert, lediglich eine letzte Investition und die Vermittlung der Praxis als noch realistische Ziele ansieht.

Fragen wie: Wann und wie man die Zulassung zurückgibt, welche Vorgaben es gibt im Rahmen der Info an das eigene Team, welche Versicherungen der Übernehmer weiterführt, was man wann und wo ab- beziehungsweise ummelden muss was beim Mietvertrag zu beachten ist etc. werden hier vernachlässigt und können zu ziemlich unliebsamen Überraschungen für den Abgeber führen.

Genauso verhält es sich auch beim Umgang mit dem erzielten Kaufpreis. Ein unabhängiger Finanzberater kann hier viel umfassender beraten als eine einzelne Bank, die nur die eigenen Produkte verkaufen kann und muss.

Generell gilt, dass der einzelne Praxisabgeber mit seinen individuellen Fragen unabhängig von irgendwelchen Unternehmensphilosophien im Mittelpunkt zu stehen hat. Letztlich vertraut der Abgeber dem Berater den letzten, großen Schritt in seinem Berufsleben an.

Titelbild: Lucky Business/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Praxisführung Wirtschaft

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