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Fallstricke im Kleingedruckten – Gabriele Bengel über die überall beworbenen ZZV und was dahinter steckt

„Sie bekommen bis zu 100 Prozent Kostenerstattung – auch wenn es eigentlich schon zu spät ist. Und das ohne lästige Gesundheitsfragen.“ „Testsieger! Beim Zahnarzt werden alle Kosten übernommen und Sie können täglich kündigen.“ So vollmundig werden Zahnzusatzversicherungen derzeit in mehreren Werbespots angepriesen. Und jetzt gibt es Zahnzusatzversicherungen auch noch bei Tchibo. Ohne Wartezeit!

Der Grund für diese zahlreichen Aktionen ist schnell erklärt: Der aktuell vorliegende Zahlenbericht 2017 des PKV-Verbandes zeigt, dass die Versicherer insgesamt rund 25,5 Millionen Zusatzversicherungen im Bestand haben. Und davon sind 61 Prozent – also knapp 15,7 Millionen – Zahnzusatzversicherungen. Der Bestandszuwachs im Vergleich zum Jahr 2016 war bei den Zahntarifen mit 2,55 Prozent bei den Frauen und 2,75 Prozent bei den Männern auch höher als bei den anderen Zusatzversicherungen. Zahntarife haben für gesetzliche Versicherte die größte Bedeutung. Aus mehr als 200 Zahntarifen den richtigen auszuwählen, ist allerdings eine Mammutaufgabe. Jeder der Zahntarife, die derzeit so massiv beworben werden, hat seine Eigenheiten.

„Sofortschutz, wenn es schon zu spät ist“

ERGO Direkt hat als einziger deutscher Versicherer einen Zahntarif, der eine Kostenerstattung bietet, auch wenn der Heil-und Kostenplan bereits erstellt ist. Wer allerdings glaubt, er bekäme alle Kosten bezahlt, der irrt. ERGO Direkt zahlt aus diesem Tarif genau den Betrag, den auch die gesetzliche Krankenversicherung als Festzuschuss für Zahnersatzmaßnahmen bezahlt – bis maximal 100 Prozent der Gesamtkosten. Implantologische Kosten werden nicht übernommen. Für zahnerhaltende Maßnahmen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen gibt es auch keine Leistungen. Außerdem schreiben die Bedingungen vor, dass der Heil- und Kostenplan bei Vertragsbeginn nicht älter als sechs Monate  und die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein darf. Der Monatsbeitrag beträgt derzeit 33,90 EUR und der Patient ist 24 Monate an den Vertrag gebunden. Erst danach darf er kündigen. Den Tarif darf man auch nur einmal im Leben abschließen.  Kündigt man den Vertrag und braucht ein paar Jahre später wieder Kronen oder Brücken, kann man den Sofort-Schutz nicht mehr abschließen.

Maxcare – die „alles-drin-Zahnversicherung“

Die Werbung für Maxcare läuft schon mehrere Monate. Recherchiert man auf deren Internetseiten, stellt man fest: Maxcare ist gar kein Zahntarif. Maxcare ist nur ein Markenname. Inhaber der Marke ist die ProSiebenSat.1 Services GmbH. Tatsächlich verbirgt sich dahinter die Zahnzusatzversicherung der Deutschen Familienversicherung (DFV).

Neben dem Tarif mit 100 Prozent Kostenerstattung werden auch Tarife mit 30, 60 und 90 Prozent Erstattungssatz angeboten. Die prozentuale Kostenerstattung bezieht sich immer auf den Eigenanteil, den Ihr Patient nach Abzug der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Erstattungsfähig sind Kosten für Zahnersatz einschließlich Implantate und augmentativer Leistungen, Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Kieferorthopädie. Letzteres ohne Altersbeschränkung. Bei der Prophylaxe wird die Erstattung auf einen maximalen Betrag pro Kalenderjahr begrenzt.  Der 100-Prozent-Tarif zahlt maximal 200 Euro pro Jahr. Auch kieferorthopädische Leistungen werden begrenzt, wenn die gesetzliche Krankenversicherung dafür gar keine Leistungen zur Verfügung stellt. Im 100-Prozent-Tarif bekommt Ihr Patient maximal 2.000 Euro während der Vertragslaufzeit – und zwar für eine medizinisch notwendige Maßnahme.

In den aktuellen Versicherungsbedingungen der Deutschen Familienversicherung gibt es auch einen Abschnitt „Leistungsausschlüsse“. Hier steht:

„Wir ersetzen keine Aufwendungen

• für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen

• für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen

• für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen.“

Patienten, die diese Zahnzusatzversicherung abschließen, weil sie eine vorhandene Zahnlücke schließen oder als Erwachsene eine Zahnfehlstellung korrigieren lassen möchten, werden im Behandlungsfall enttäuscht sein.

Auch das angepriesene tägliche Kündigungsrecht wird in den Versicherungsbedingungen relativiert: wenn Ihr Patient innerhalb von 24 Monaten nach Vertragsbeginn eine Leistung (ausgenommen Zahnprophylaxe) in Anspruch nimmt, ist die tägliche Kündigungsmöglichkeit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen (Sperrzeit). Die Sperrzeit endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30. Monats nach Vertragsbeginn. Je nachdem, wann Ihr Patient eine erste Behandlungsrechnung einreicht, hat er doch wieder eine Mindestvertragsdauer von bis zu 30 Monaten.

Gabriele Bengel Todentta (Foto: Die Fotografen in Esslingen)

Gabriele Bengel war viele Jahre bei einer privaten Krankenversicherung für Vertrags- und Leistungsfallmanagement verantwortlich und hat in der Tarifentwicklung mitgewirkt. Außerdem war sie Mitglied im Verwaltungsrat einer gesetzlichen Krankenkasse. Sie hat detaillierte Kenntnisse über das Gesundheitssystem und ist anerkannte Spezialistin auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherungen.


Gabriele Bengel ist Mitbegründerin und Geschäftsführerin der to:dent.ta GmbH, die im Internet ein Vergleichsportal bietet, das nur leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen anzeigt, die strenge Qualitätskriterien erfüllen (Top-Dental-Tarife unter www.todentta.de). Außerdem bietet das Unternehmen Patienten und Zahnarztpraxen an, gezielt die Zahnzusatzversicherung zu vermitteln, die optimal zum Zahnzustand und dem individuellen Zahn-Risiko passt. Kontakt zur Autorin unter gabriele.bengel@todentta.de.


Zahnzusatzversicherung bei Tchibo

Tchibo startet einen zweiten Versuch, von der hohen Nachfrage nach Zahnzusatzversicherungen zu profitieren. War es vor einigen Jahren ein Zahntarif der Gothaer, ist jetzt Hanse Merkur der neue Partner. Angeboten werden unter der Bezeichnung Zahnschutz Extra die schon lange bekannten Zahntarife EZ+EZE mit 50% Erstattungssatz und als Zahnschutz Premium die Tarife EZ+EZT mit 90%iger Kostenerstattung (inklusive Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung). Versichert ist Zahnersatz einschließlich maximal sechs Implantate im Oberkiefer und vier im Unterkiefer. Dabei werden die bei Antragstellung bereits vorhandenen Implantate mitgezählt. Die Tarife beinhalten ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Laborkosten, was von Patienten häufig übersehen wird. Das heißt, bei Material- und Laborkosten werden nicht 50 Prozent oder 90 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten anerkannt, sondern nur die Preise, die im tariflichen Verzeichnis aufgeführt sind.  Daraus errechnet sich dann die Erstattung. Die Absicherung für zahnerhaltende Maßnahmen und Prophylaxe werden über Tchibo nicht angeboten. Die Versprechen „ohne Wartezeit“ und „ohne Gesundheitsfragen“ gelten nur befristet für Vertragsabschlüsse bis 31. März 2019. Üblicherweise fragt Hanse Merkur auf dem Antrag nach fehlenden Zähnen und verlangt dann pro Zahn einen Zuschlag von drei Euro im Tarif mit 90-prozentiger Kostenerstattung. Außerdem wird bei Patienten mit Parodontitis folgender  Leistungsausschluss  verlangt: „Die Leistungspflicht entfällt für Parodontosebehandlungen und Folgen.“ Die Wartezeit beträgt normalerweise drei Monate.

Versicherungsbedingungen sind entscheidend

Will Ihr Patient im Behandlungsfall keine bösen Überraschungen erleben, muss er vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen prüfen oder sich diese von Fachleuten genau erklären lassen. Wer sich aufgrund der Fernsehwerbung dazu verleiten lässt, schnell mit drei oder vier Klicks eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, zahlt unter Umständen viel Beitrag und bleibt dennoch auf den Behandlungskosten sitzen.

Gabriele Bengel, Esslingen

Ratgeber für die Patienten


Worauf bei Zahnzusatzversicherungen zu achten ist, erläutert ein neuer, übersichtlicher und kompakter Ratgeber. Auf wenigen Seiten erklärt er, welche  Leistungsbereiche moderne Zahnzusatzversicherungen abdecken, was unter Wartezeit und Zahnstaffel zu verstehen ist und worauf man bei der Auswahl der Tarife achten sollte.  Eine Leseprobe finden Sie unter https://www.ratgeber-zahnzusatzversicherung.de/leseprobe.php. Zahnarztpraxen können den Ratgeber kostenfrei für ihre Patienten bestellen bei to:dent.ta GmbH,  E-Mail beratung@todentta.de, oder per Fax 0711/94596182.


Titelbild: L Julia/Shutterstock.com
Quelle: Quintessence News Patientenkommunikation Team Wirtschaft

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