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ePA, eRezept, eAU – bei drei TI-Anwendungen in kurzer Zeit droht Überforderung

(c) Tero Vesalainen/Shutterstock.com

Bei den Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) geht es jetzt Schlag auf Schlag: Gesetzlich vorgeschrieben sollen in kurzer Zeit die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (eRezept)und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in den Arzt- und Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen. Die schon in den Gesetzgebungsverfahren kritisierten engen und zum Teil mit Honorarabzug belegten Fristen bereiten nun Probleme bei den Anbietern der Infrastruktur und bei Praxen und Krankenkassen.

So musste die eAU schon auf Oktober 2021 verschoben werden und wird schrittweise eingeführt. Und auch bei der ab 1. Juli 2021 zur Pflicht in den Praxen werdenden ePA „hängt“ es. Erst gab es Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten, jetzt fehlt es zum Teil noch an den nötigen Updates für die Konnektoren, die von der Gematik freigegeben werden müssen. Das eRezept geht ab 1. Juli 2021 in Brandenburg in den Test und wird ab 1. Januar 2022 auch in den Praxen verpflichtend. Nicht nur die Anbieter der TI-Komponenten, auch die Softwarehäuser kommen bei der Programmierung der neuen Anwendungen in der Praxisverwaltungssoftware und der Anbindung der neuen Dienste wie KIM unter Druck. Dazu kommen dann noch die oft kurzfristigen Neuprogrammierungen und Updates der PVS wegen neuer Richtlinien und Leistungen, wie bei den Zahnärzten jetzt mit der PAR-Richtlinie.

KZBV zum aktuellen Stand und zu den Honorarabzügen

Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: KZBV/Spillner
Aus Sicht der Ärzte und Zahnärzte besonders kritisch: Die angedrohten Honorarabzüge, wenn Praxen die Anwendungen zum Stichtag nicht in der Praxis implementiert haben. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung Dr. Karl-Georg Pochhammer, im Vorstand verantwortlich für die TI, fasst den aktuellen Stand aus Sicht der Vertragszahnärzte so zusammen: „Spätestens ab 1. Juli 2021 gilt für Zahnärztinnen und Zahnärzte die Verpflichtung, über die für die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste zu verfügen. Sofern eine vertragszahnärztliche Praxis dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung – nach dem Willen des Gesetzgebers – die Vergütung aller vertragszahnärztlichen Leistungen pauschal so lange um 1 Prozent kürzen, bis die Praxis die ePA unterstützt.“

Sanktionen wohl nur bei Verweigerern

Dabei sei allerdings davon auszugehen, dass solche Sanktionen wohl nur die Praxen treffen würden, die vorsätzlich die Unterstützung der ePA verweigern, so Pochhammer, denn: „Nach aktuellem Stand ist die Frist nämlich nicht zu halten. Der Grund hierfür liegt zum einen in der fehlenden Verfügbarkeit des Konnektor-Updates. Ein Hersteller hat die Zulassung erhalten und liefert das Update mittlerweile aus, ein weiterer soll das Update fristgerecht zur Verfügung stellen und beim dritten ist die fristgerechte Verfügbarkeit zumindest zu bezweifeln.“

Zeitprobleme in Praxen und bei PVS-Herstellern

Doch selbst wenn die beiden noch fehlenden Hersteller das Update bis zur gesetzlichen Frist tatsächlich zur Verfügung stellen sollten, werden die Praxen nicht ausreichend Zeit haben, die Updates einzuspielen, so Pochhammer weiter. „Ein weiteres erhebliches Problem besteht zudem darin, dass die wenigsten PVS-Hersteller den Praxen das nötige PVS-Update rechtzeitig zur Verfügung stellen werden. Dabei kommt dann erschwerend hinzu, dass im Anschluss schlicht die Zeit fehlt, das Praxispersonal noch entsprechend einzuarbeiten oder zu schulen.“

Drei Anwendungen in sechs Monaten

„Ähnliche Probleme beobachten wir übrigens auch bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und auch beim E-Rezept. Eine derart forcierte Einführung gleich dreier TI-Anwendungen innerhalb von nur sechs Monaten droht sowohl die PVS-Hersteller und somit letztlich auch die Praxen zu überfordern!“

Daher bleibt die Kritik an den kurzen Fristen und den Sanktionen: „Vor diesem Hintergrund fordern wir das BMG einmal mehr auf, die Fristen zur Einführung dieser Anwendungen realistisch zu gestalten und den Praxen für die Umsetzung genug Zeit einzuräumen – oder zumindest auf Sanktionen zu verzichten“, so Pochhammer.

Deutliche Kritik auch bei den Ärzten

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert den Zeitdruck und die Sanktionen sowie die zum Teil nicht praxisgerechten Anwendungen, die jetzt in die durch die Corona-Pandemie und die Impfkampagne eh schon belasteten Praxen gedrückt würden. Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel erklärte auf der KBV-Vertreterversammlung Anfang Mai 2021: „Wir brauchen keine Gimmicks, Apps und pseudo-digitalisierten Verwaltungsabläufe. Wir müssen analysieren, welche Versorgungsprobleme und Defizite am drängendsten sind, welche davon Verbesserungspotenzial durch Digitalisierung aufweisen und dann schauen, welche technischen Lösungen wir dafür benötigen – und nicht umgekehrt.“

Ärzte kritisieren unrealistische Fristen und Sanktionsprinzip

Unumgänglich sei zudem das umgehende Abschaffen des Sanktionsprinzips. „Wir appellieren auch, die Fristen für mehrere Starts zu verschieben: Für die elektronische Patientenakte, Frist 1. Juli; für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Frist 1. Oktober; für das elektronische Rezept, Frist 1. Januar“, so Kriedel. Diese Fristen seien unrealistisch, es fehlten Konnektoren, elektronischer Psychotherapeutenausweis und elektronischer Heilberufeausweis.

Patienten ohne digitale Kompetenz werden abgehängt

Darüber hinaus warnte Kriedel auch vor einem Risiko der Digitalisierung: Je digitaler das Gesundheitswesen werde, umso mehr verschiebe sich die Gesundheitskompetenz hin zur Digitalkompetenz. Ein gutes Drittel der Menschen – davon viele über 65 Jahre alt – fürchte schon jetzt, den Anschluss an die Gesundheitsversorgung zu verlieren, wenn mehr ins Digitale verlegt werde. Es brauche eine aktive Gesundheits- und Digitalisierungsbereitschaft. „Es reicht bei Weitem nicht aus, aufzuklären und zu informieren.“

Informationen zu den neuen TI-Anwendungen

Die KZBV hat eine eigene Unterseite zu allen Themen von TI und IT-Sicherheit mit Informationen zu den neuen Anwendungen und den Anforderungen erstellt, die ständig aktualisiert wird.

Die KBV erläutert in einer aktuellen Serie ihrer „Praxisnachrichten“ die neuen Anwendungen für Ärzte und hat ebenfalls eine eigene Seite zu IT und TI eingerichtet. In Teil 3 der Serie mit weiteren Links geht es um die ePA.

Die Gematik bietet auf ihrer Internetseite ebenfalls Informationen zu den neuen Anwendungen und zur TI generell und speziell für die Leistungserbringer an.

 

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