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Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns klärt auf: Kinder haben Anspruch auf umfangreiche kostenlose Prophylaxe-Leistungen

(c) Harbucks/Shutterstock.com

„Mit Biss ins neue Schuljahr“ – so hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns am 12. September 2023 in bayerischen Tageszeitungen für die Vorsorgeuntersuchung von Kindern beim Zahnarzt geworben.

Die Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen hat sich zwar in den vergangenen 20 Jahren erheblich verbessert. Doch laut der aktuellen Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) sind Kinder aus Familien mit einem niedrigen Sozialstatus doppelt so häufig von Karies betroffen wie ihre Altersgenossen mit einem hohen Sozialstatus (25 versus 12 Prozent). 15 Prozent der deutschen Kinder und Jugendlichen waren länger als ein Jahr nicht beim Zahnarzt.

Gesetzliche Kassen übernehmen viele Leistungen zu 100 Prozent

Das ist bedauerlich, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen gerade bei Kindern und Jugendlichen viele Leistungen zu 100 Prozent. Dazu gehört neben zwei Kontrollterminen pro Jahr die sogenannte Fissurenversiegelung. Auch lokale Fluoridierungen zahlt die Krankenkasse bis zum 18. Geburtstag.

„Nehmen sie die Prophylaxe-Leistungen ihrer Krankenkasse in Anspruch! Denn Vorsorge lohnt sich – für die Zahngesundheit und für den Geldbeutel. Die Kosten für Spätfolgen werden nämlich meist nicht vollständig von den Krankenkassen übernommen“, appelliert Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB, an die bayerischen Eltern und Kinder.

Quelle: KZV Bayerns Team Prävention und Prophylaxe Politik

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