PraxismanagementPages 207, Language: GermanLöhl, W.Eine der wichtigsten Änderungen des 2. NOG ist die Umstellung der Kostenerstattung bei Zahnersatz von prozentualen Zuschüssen auf Festzuschüsse. Durch diese werden bestimmten Versorgungsformen feste DM-Beträge zugeordnet, die von der Krankenkasse im Wege der Kostenerstattung dann ausgezahlt werden, wenn der Versicherte entsprechende Versorgungen in Anspruch genommen hat. Die Festzuschüsse sind am 31.10.1997 vom Bundesausschuß der Zahnärzte und Krankenkassen getrennt für die alten Bundesländer einschließlich Ost-Berlin sowie das übrige Bundesgebiet und unterschieden nach Fällen mit und ohne Bonusanspruch festgesetzt worden. Gemäß § 30a Abs. 2 Satz 1 SGB V haben sich diese Festzuschüsse dabei an standardisierten Versorgungsformen orientiert. Auf dieser Grundlage sind somit nicht Festzuschüsse für bestimmte Versorgungsformen insgesamt festgesetzt worden, sondern es sind Festzuschüsse für bestimmte Versorgungen bzw. Teile von Versorgungen festgesetzt worden, durch deren Kombination die durchgeführte Versorgung bezuschußt wird.
Keywords: Abrechnung