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Neuordnung der Approbationsordnung für Zahnärzte erneut im Bundesrat

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt, dass der Bundesrat offenbar einen neuen Anlauf zur Verabschiedung einer neuen Approbationsordnung für Zahnärzte (ZApprO) unternehmen will. Diese soll voraussichtlich im nächsten Bundesratsplenum am 15. März 2019 endgültig verabschiedet werden. Die Modernisierung des Zahnmedizinstudiums ist seit langem überfällig. Über eine Modernisierung des Zahnmedizinstudiums wird seit mehr als zehn Jahren beraten. Ein Entwurf der neuen Approbationsordnung liegt seit Ende 2016 vor.

„Es ist zu befürworten, dass die zahnärztliche Approbationsordnung nicht im Masterplan Medizin 2020 aufgeht, denn dort würde die zahnmedizinische Ausbildung vollkommen untergehen“, erklärte der Bundesvorsitzende des FVDZ, Harald Schrader. Weiterhin sei es begrüßenswert, dass Bund und Länder sich nun offenbar auch über die bislang umstrittenen Finanzierungsfragen verständigen konnten. „Damit ist dann hoffentlich auch die Schließung von Universitätsstandorten vom Tisch“, führte der Bundesvorsitzende weiter aus. Allerdings gibt es auch weiterhin inhaltlich kritische Punkte an der Novelle: Der Freie Verband setzt sich vehement für den Erhalt einer zahntechnischen Ausbildung in der novellierten Approbationsordnung ein und hofft, dass dies den jungen Zahnmedizinern auch in Zukunft ermöglicht wird. Außerdem ist es unerlässlich, die dringend notwendige Verbesserung der Betreuungsrelation trotz der Schwierigkeiten um die Finanzierbarkeit umzusetzen. „Die Reform der über 60 Jahre alten Approbationsordnung ist selbstverständlich nicht zum Nulltarif zu haben“, verdeutlichte Schrader. (Quelle: FVDZ)

Florian Reuther wird neuer PKV-Verbandsdirektor

Der langjährige Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther (43), übernimmt zum 1. März 2019 das Amt des Direktors und geschäftsführenden Vorstandsmitglieds des Verbandes. Er tritt damit die Nachfolge von Volker Leienbach an, der nach 17 Jahren an der Spitze in den Ruhestand tritt.


Florian Reuther wird ab 1. März 2019 neuer PKV-Verbandsdirektor. Bild: PKV

Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue: „Wir sind sehr froh, dass wir Florian Reuther als neuen Verbandsdirektor gewinnen konnten. Das ermöglicht uns einen klaren Generationswechsel und zugleich einen organischen Übergang an der Spitze des PKV-Verbandes. Florian Reuther leitet bereits seit fast zehn Jahren unsere Rechtsabteilung und hat als Mitglied der Geschäftsführung an allen strategischen Entscheidungen und Projekten mitgewirkt. Er kennt die Branche und ihre Herausforderungen wie nur wenige andere. Wir sind überzeugt, dass Florian Reuther die Entwicklung der PKV als starke, nachhaltig finanzierte Säule des dualen deutschen Gesundheitssystems sowie als Treiber für Qualität und Innovationen in der medizinischen Versorgung konsequent fortsetzen wird.

Unser großer Dank gilt Volker Leienbach, der den PKV-Verband 17 Jahre lang enorm erfolgreich geführt hat. Unter seiner Leitung hat sich die PKV dazu entschlossen, über die bewährte Rolle als reiner Kostenerstatter hinauszugehen und stärker auch zum Akteur in der Gesundheitsversorgung selbst zu werden – vom Aufbau der vorbildlichen privaten Pflegeberatung ‚compass‘ bis hin zur neuen gemeinnützigen ‚Stiftung Gesundheitswissen‘. Wir wünschen Volker Leienbach von Herzen alles erdenklich Gute für die ‚zweite Halbzeit‘.“ (Quelle: pkv.de)

Zahnärzte kritisieren Systematikfehler im KFO-Gutachten

Nach dem im November 2018 vielfach fehlinterpretierten Gutachten des IGES-Instituts zu kieferorthopädischen Behandlungen hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Wie die BZÄK in ihrem aktuellen „Klartext“ berichtet, haben BZÄK und KZBV am 15. Februar 2019 gemeinsam sachlich detailliert begründet, warum das IGES-Gutachten ohne kieferorthopädische Expertise die falschen Schlüsse zieht.

Fragestellung, Analyse und Schlussfolgerungen unterlägen einem Bias, so die Stellungnahme. Das Ziel einer KFO-Behandlung sei, so BZÄK und KZBV, die Korrektur der vorliegenden Zahnfehlstellung zwecks Wiederherstellung der Okklusion, Kaufunktion sowie Therapie der möglicherweise beeinträchtigten Sprache und Atmung. Die Studienlage zu diesen Parametern hätte das Institut untersuchen sollen, stattdessen wurden Karies und Parodontitis als patientenrelevante Endpunkte betrachtet und festgestellt, dass dazu keine Studien vorlägen. Insgesamt weise das Gutachten beträchtliche Inkonsistenzen auf. Mehrere Aussagen seien zudem unbegründet tendenziös.

Somit liefere das IGES-Gutachten eine Basis für diverse Fehlinterpretationen und beantwortet keinesfalls die Frage nach dem Nutzen von kieferorthopädischen Behandlungsmaßnahmen. (Quelle: „Klartext 2/19“ der BZÄK)

Verpackungsgesetz: Zahnmedizin nicht grundsätzlich berührt

Zahnärzte und Zahntechniker sind vom neuen Verpackungsgesetz nicht grundsätzlich berührt. Das teilt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in ihrem aktuellen „Klartext“ mit. Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Danach muss derjenige, der Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt, um ein Produkt zu schützen, besser zu vermarkten oder postalisch zu versenden, dafür sorgen, dass diese Verpackungen ordnungsgemäß entsorgt werden (Wertstofftonne). Hersteller sind zukünftig verpflichtet, sich vor Inverkehrbringen von Verpackungen registrieren zu lassen.

„Das Verhältnis Zahntechniker/Zahnarzt betrifft dies jedoch nicht, tatsächlich ist der Zahnarzt nicht einem privaten Endverbraucher gleichgestellt. Nicht systembeteiligungspflichtig sind somit Verpackungen, die anderweitig als bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, zum Beispiel Umverpackungen zur Regalbestückung, die beim Vertreiber verbleiben oder Groß- und ‚Bulk‘-Verpackungen für den industriellen oder gewerblichen Bereich. Zudem ist im VerpackG definiert, dass Endverbraucher derjenige ist, der die Ware nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt“, so die BZÄK. (Quelle: „Klartext 2/19“ der BZÄK)

Zahnmedizinische Weiterbildung im Seeheilbad Heringsdorf

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) lädt Zahnärzte und Praxismitarbeiter zum 26. Sommerkongress auf die Ostseeinsel Usedom ein. Die traditionsreiche Fortbildungsveranstaltung findet vom 17. bis 21. Juni 2019 im Maritim Hotel Kaiserhof in Heringsdorf statt.

Auf die Teilnehmer wartet ein mehrtägiges Fortbildungsprogramm in familiärer Atmosphäre mit Möglichkeit zum Netzwerken an einem der schönsten Orte der Insel. Das umfangreiche Programm beinhaltet klinisch- und praxisrelevantes Grundlagen- und Expertenwissen. Schwerpunktthemen sind in diesem Jahr unter anderem Adhäsivtechnik und Zahnersatz. Auch an den Mehrwert für das Team wird mit einer Vielzahl von Seminaren zu allen wichtigen Aspekten des Praxismanagements gedacht.

Kurz nach der Europawahl befasst sich die berufspolitische Diskussionsrunde am 20. Juni 2019 mit dem aktuellen Thema „Freie Berufsausübung im europäischen Vergleich“. Eine Dentalausstellung und ein Rahmenprogramm runden die Fortbildungswoche ab. Die Teilnahme auch Nicht-Mitgliedern offen, das Praxisteam ist herzlich willkommen, so die Veranstalter. Mehr unter www.fvdz.de/usedom. (Quelle: FVDZ)

Weiter Kritik an der UPD

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland, kurz UPD, steht weiter in der Kritik. Jetzt befasste sich der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in nichtöffentlicher Sitzung mit der Einrichtung, die mit neun Millionen Euro vom GKV-Spitzenverband finanziert wird. Die neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hatte nach einem Besuch bei der UPD keine Probleme gesehen. In der Sitzung wurde aber erneut Kritik sowohl an der Beratungsleistung als auch in der Zugehörigkeit der UPD gGmbH zur Sanvartis Gruppe geübt, die 2018 an ein Unternehmen verkauft wurde, dem Nähe zur Pharmaindustrie nachgesagt wird.

Kritisiert wurden unter anderem (inzwischen korrigierte) fehlerhafte Informationen auf der Internetseite der UPD und ein nicht flächendeckendes persönliches Beratungsangebot, so von einem der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss, Prof. Raimund Geene. Auch die Kostenseite wird kritisch betrachtet, so sollen die Aufwendungen für Hard- und Software inzwischen bei 1,83 Millionen Euro, wie das Deutsche Ärzteblatt recherchiert hat. Es gibt auch weiterhin grundsätzliche Kritik, so von der Patientenbeauftragten der SPD, Martina Stamm-Fibich, MdB. Die jetzige UPD stand von Anfang an in der Kritik, angefangen von der Vergabe des jetzt hoch dotierten Auftrags an ein privates Unternehmen bis zur Beratungsqualität und der Erreichbarkeit des Angebots. Die UPD hatte immer wieder nachbessern müssen und die am Anfang versprochenen Dienstleistungen für die ratsuchenden Patienten oft nicht zeitgerecht oder mit Mängeln an den Start gebracht. Im Herbst 2018 hatten Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats in einem Brief an den damaligen (kurzzeitigen) Patientenbeauftragten Brauksiepe deutliche Kritik an der Qualität der Beratung durch die UPD geübt. (Quelle: Heute im Bundestag/Deutsches Ärzteblatt/Quintessence News)

Erfolgreicher Abschluss mit der AOK Nordost in Berlin

Die AOK Nordost und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Berlin (KZV Berlin) haben die Vergütungsverhandlungen für das Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen. Damit ist die zahnmedizinische Versorgung der knapp 750.000 AOK-Versicherten in Berlin wie bereits in den Vorjahren umfassend und zeitnah sichergestellt. Die mehr als 3.700 Berliner Zahnärzte haben frühzeitig Rechts- und Planungssicherheit bis Ende des Jahres. „Nach kurzen und konstruktiven Verhandlungen einigten sich die Selbstverwaltungspartner darauf, dass die Punktwerte, also die Vergütung der Zahnärzte, rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 2,65 Prozent steigen“, so die gemeinsame Pressemeldung.

Beide Vertragsparteien bewerteten den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zur Gesamtvergütung 2019 als Beleg sowohl für eine funktionierende Selbstverwaltung als auch für eine respektvolle Vertragspartnerschaft. Sie haben ihre Handlungsspielräume genutzt, um die Versorgung der Versicherten aktiv zu gestalten.

Michael Hewelt, Unternehmensbereichsleiter Zahnärztliche Leistungen bei der AOK Nordost erklärte, man habe den Berliner Versicherten so früh wie möglich das Signal geben wollen, dass sie weiterhin mit einer zahnärztlichen Versorgung auf gleichbleibend hohem Niveau rechnen können. Man freue sich, dass man mit der KZV Berlin schnell zu einem Ergebnis gefunden haben, von der so gewonnenen frühzeitigen Rechts- und Planungssicherheit für die Zahnärzte profitierten auch die vielen Angestellten in den Praxen.

Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, erklärte „Der wiederholt frühzeitige Abschluss mit der AOK Nordost leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt einer wohnortnahen zahnmedizinischen Versorgung. Zudem soll er Signalwirkung haben – für unsere Mitglieder und für andere Krankenkassenverbände in Berlin. Denn mit den Innungskrankenkassen und den Ersatzkassen stehen wir noch für das Jahr 2018 vor dem Schiedsamt.“ (Quelle: KZV Berlin)

Kein Amalgam bei Kindern und Schwangeren – interessante Informationen im Interview

In einem Interview mit dem Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) vom 15. Februar 2019 hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, einige häufige Fragen zur amalgamfreien Füllungstherapie bei Schwangeren und Kindern beantwortet. Die Regelung, die seit 1. Juli 2018 gilt, sorgt in der Praxis immer wieder für Unsicherheit. „Hinsichtlich der Wahl des richtigen Füllungsmaterials und der korrekten Abrechnung der erbrachten Füllungstherapie hat sich im Grunde nichts geändert. Die Krankenkassen sind jedoch seit dem 1. Juli gegenüber den Versicherten, auf die die EU-Verordnung explizit abstellt, in der Pflicht, für die Kosten einer Kompositfüllung im Seitenzahnbereich aufzukommen, wenn eine solche Versorgung angezeigt ist“, so Eßer. Zahnärzte müssen außerdem keine Honorarkürzungen befürchten, die zwischen KZBV und Krankenkassen vereinbarte 1-Prozent-Regelung betrifft nur das bundesweite Leistungsgeschehen. Das ganze Interview ist als Zweitveröffentlichung online auf adp-medien.de nachzulesen. (Quelle: BZB/adp-medien.de)

Straumann legt auch im 4. Quartal 2018 zu

Die Straumann Group, Basel, meldet auch für das 4. Quartal 2018 erneut ein organisches Wachstum um 22 Prozent, für das Gesamtjahr wird ein Plus beim Jahresumsatz (organisch) von 19 Prozent mitgeteilt. Der Generalversammlung soll im April daher eine Dividendenerhöhung von 4,75 Schweizer Franken auf 5,25 Schweizer Franken pro Aktie vorgeschlagen werden. Das deutlich zweistellige Wachstum habe alle Märkte und Bereiche ergriffen, auch die Keramikimplantate. Im Implantatbereich sei Bone Level Tapered das stärkste System gewesen. Neben dem Implantatgeschäft standen die regenerativen Materialien, die digitalen Lösungen und das neue Geschäft mit den Clear Alignern im Fokus der Entwicklungen. In Europa hätten sich nicht alle Märkte gleich gut entwickelt, im asiatischen Markt sei China nach wie vor der größte Treiber.


Marco Gadola, CEO der Straumann Group (Foto: Straumann)

Marco Gadola, CEO bei Straumann, kommentierte: „Wir blicken auf ein sehr gutes viertes Quartal und ein außergewöhnliches Jahr mit starkem Wachstum in allen Sparten und Regionen zurück. Mit unserer Strategie, Komplettlösungen anzubieten, haben wir neue Kunden gewonnen – gerade auch im Bereich der Dentalketten. In den schnell wachsenden Märkten wie China, Russland, Brasilien und Türkei haben wir große Fortschritte gemacht. Wir haben unserem Portfolio einige strategische Akquisitionen und Partnerschaften hinzugefügt, die uns bei der Expansion in Nicht-Premium-Märkten unterstützen werden. Wir haben auch hochinteressante Premium-Produkte in der Pipeline, die wir an der kommenden Internationalen Dental Schau (IDS) in Köln vorstellen werden. Wir haben 2018 die Messlatte hoch gelegt. Dennoch sind wir davon überzeugt, dieses Jahr weiteres Wachstum im Bereich von gegen 13 Prozent zu generieren und die Profitabilität weiter zu steigern, und zwar trotz laufender Investitionen und eines höheren Anteils von digitalen sowie Drittprodukten in unserem Portfolio-Mix.“ (Quelle: Straumann Group)

Axel Klarmeyer ist jetzt CEO bei Bego Dental

Am 1. Januar 2019 hat Axel Klarmeyer die operative Gesamtverantwortung als CEO für Bego Dental übernommen. Christoph Weiss, geschäftsführender Gesellschafter der Bego Unternehmensgruppe, widmet sich zukünftig mehr der strategischen Weiterentwicklung der BEGO Unternehmensgruppe und bleibt CEO der Holding und operativ bei Bego Medical. Das teilt das Bremer Unternehmen mit.

„Ich freue mich, mit Axel Klarmeyer einen erfahrenen Geschäftsführerkollegen zu haben, der bereit ist, seinen Verantwortungsbereich einmal mehr zu erweitern und auch die operative Gesamtverantwortung für den Geschäftsbereich Bego Dental zu übernehmen. Gleichzeitig freue ich mich, zukünftig mehr Zeit in Themen rund um die strategische Ausrichtung der Bego Unternehmensgruppe investieren zu können“, so Christoph Weiss.


Axel Klarmeyer ist seit 1. Januar 2019 Geschäftsführer der Bego Dental. (Foto: Bego)

Axel Klarmeyer kann auf eine langjährige Erfolgsgeschichte bei Bego zurückblicken: 1995 startete er als Junior-Verkäufer für klassische zahntechnische Lösungen. Im Jahr 2002 übernahm er die Vertriebsleitung der seinerzeit neu gegründeten Bego Medical und wurde 2007 zum Geschäftsführer Vertrieb bei Bego Medical ernannt. 2012 trat er zusätzlich die Position des Geschäftsführers Vertrieb bei Bego Dental an. Neben seiner neuen Funktion als CEO bei Bego Dental ist Axel Klarmeyer auch weiterhin als Geschäftsführer Vertrieb für Bego Medical tätig. Dies trage vor allem der engen Verbindung der Geschäftsbereiche Rechnung: Die Aktivitäten beider prothetischer Divisionen sind sowohl im konventionellen als auch im digitalen Bereich ganz klar auf den Zahntechniker und dessen Erfolg ausgerichtet, heißt es.

„Es ist mir Freude und Ehre

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