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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2024


Länder fordern Mutterschutz für Selbstständige

Selbstständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. (Quelle: Bundesrat)
 

Aus 3M Geschäftsbereich Gesundheitswesen wird Solventum

Der 3M-Konzern hat seinen Geschäftsbereich Gesundheitswesen (inklusive Dental) in ein eigenes Unternehmen ausgegliedert. Das neue, an der Börse notierte Unternehmen heißt Solventum, es umfasst die Bereiche Medial, Oral Care, Health information management, Filtration & engineerinung und Patients & Consumer. Seit dem 1. April 2024 wird das Unternehmen an der New Yorker Börse gehandelt („SOLV“). Zum neuen Unternehmen gehören auch die frühere 3M Espe Dental und 3M Orthodontics. (Quelle: Solventum)
 

MDR-Diskussion im EU-Parlament: Re-Zertifizierung für alle Medizinprodukte abschaffen

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Vorschläge der Europaabgeordneten Prof. Dr. Angelika Niebler und Dr. Peter Liese zur grundlegenden Änderung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR). Anlässlich der Verabschiedung einer weiteren Änderungsverordnung der europäischen MDR- und IVDR im EU-Parlament am 25. April 2024 forderten die Abgeordneten „einen sehr großen Schritt“ und eine „Entbürokratisierung ohne Abstriche bei der Sicherheit“. Der BVMed setzt sich unter anderem dafür ein, die fünfjährige Re-Zertifizierungspflicht für alle Medizinprodukte abzuschaffen, nicht nur für niedrige Klassen. „Gerade die Produkte der Klassen IIb und III unterliegen umfassenden Berichtspflichten und jährlicher Überwachung durch die Benannten Stellen nach dem Lebenszyklus-Ansatz der MDR. Die Berichte werden stets auf dem aktuellen Stand gehalten und durch die Benannten Stellen engmaschig überprüft, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. (Quelle: BVMed)
 

GKV-SV mit Erklärung zur Europawahl

Europa als Raum der Freiheit, der Sicherheit und des sozialen Fortschritts gründet auf der uneingeschränkten Achtung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit. Für diese Werte steht die gesetzliche Krankenversicherung gemeinsam und vehement ein - insbesondere auch gegen populistische, nationalistische oder antidemokratische Strömungen. Die Soziale Selbstverwaltung mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und den Versicherten steht für die Verwirklichung des Demokratieprinzips in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Anlässlich der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands (GKV-SV) sein Positionspapier „Europa: Gemeinsam handeln, Herausforderungen meistern“ beschlossen. Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Vertreter der Versicherten, erklärt: „Die gesetzlich Versicherten profitieren ungemein von der Vernetzung der Gesundheits- und Pflegesysteme auf europäischer Ebene. So ist es problemlos möglich, in andere europäische Länder zu reisen, dort zu arbeiten und zu leben. Die EU wiederum profitiert von der Sozialen Selbstverwaltung, die ihre Expertise und Erfahrung seit über 30 Jahren auch auf europäischer Ebene einbringt. Angesichts der vielfältigen Krisen und Herausforderungen können wir nur gemeinsam eine friedliche und lebenswerte Zukunft in Europa sichern.“

Dr. Susanne Wagenmann, Vorsitzende des Verwaltungsrats des GKV-SV und Vertreterin der Arbeitgebenden, betont: „In anderen EU-Ländern arbeiten oder studieren zu können und dabei sozial abgesichert zu sein – auch bei Krankheit - ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine der ältesten Errungenschaften des europäischen Projekts. Dank der zunehmenden Digitalisierung auch auf europäischer Ebene kann der notwendige Informationsaustausch immer unbürokratischer und effizienter erfolgen.“

Das Papier befasst sich unter anderem mit der Mobilität in der EU und der sicheren Arzneimittelversorgung und kann auf der Homepage des GKV-SV heruntergeladen werden. (Quelle: GKV-SV)
 

Mark Jalaß zum neuen BVMed-Vorstandsvorsitzenden gewählt

Mark Jalaß (58) von Lohmann & Rauscher ist auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) am 11. April 2024 in Berlin zum neuen Vorstandsvorsitzenden gewählt worden. Er folgt auf Dr. Meinrad Lugan, der nach 17 Jahren die Führung des deutschen Medizintechnik-Verbandes übergibt. Mark Jalaß ist Direktor Marketing und Vertrieb ambulanter Bereich und Industrie bei Lohmann & Rauscher. Zu Stellvertretenden Vorsitzenden wurden Dorothee Stamm von Medtronic und Marc Michel von Peter Brehm gewählt. (Quelle: BVMed)
 

FVDZ zur Anhörung: „GOZ-Punktwerterhöhung – jetzt“

Eine Novellierung der Gebührenordnungen für Ärzte und für Zahnärzte (GOÄ und GOZ) steht am 24. April 2024 im Mittelpunkt einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. In ihrem Antrag, zu dem Experten aus der Ärzte- und Zahnärzteschaft angehört werden, fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, ihren bisherigen Widerstand gegen die längst überfällige Novellierung aufzugeben und „unverzüglich eine Rechtsverordnung“ unter Einbeziehung der Akteure vorzubereiten. Für die Zukunft soll laut Antrag ein Mechanismus etabliert werden, der „eine regelmäßige Anpassung der Gebührenordnungen mit Blick auf den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung ermöglicht“. Die GOZ stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 1988 und wurde 2012 nur geringfügig verändert. Für die GOÄ liegt bereits ein Reformentwurf vor, der umfassende Anpassungen und einen Wechsel des Honorierungsmodells zu einem „robusten Einfachsatz“ vorsieht.

Dazu erlärt der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Christian Öttl: „Eine GOZ-Novellierung als Blaupause des vorliegenden GOÄ-Reformentwurfs wäre für die Zahnärzteschaft ein Supergau. Mit einem sogenannten robusten Einfachsatz, der dem heutigen 2,3-fachen Steigerungssatz in der GOÄ gegenüber dem EBM entspricht, würden bei einer Übernahme in die GOZ alle weiteren Steigerungsmöglichkeiten und auch die heute vielfach verwendete Analogberechnung stark eingeschränkt. Schon heute ist es Zahnärztinnen und Zahnärztinnen bei vielen Behandlungen nicht mehr möglich, mit einer Abrechnung des 2,3-fachen Satzes wirtschaftlich zu arbeiten, da dieser Satz in vielen Positionen sogar noch unterhalb des Satzes liegt, der für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten von den Krankenkassen bezahlt wird. Was wir akut brauchen, ist keine neue GOZ, sondern eine deutliche Erhöhung des Punktwertes – und zwar schnell. Der GOZ-Punktwert stagniert seit 36 Jahren, obwohl die Politik die gesetzliche Verpflichtung hätte, eine regelmäßige Erhöhung vorzunehmen. Die Kosten in den Praxen explodieren, die Gehälter müssen steigen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, und die Leistungen aus dem gesetzlichen Katalog sind gegen die Gesundheitserfordernisse der Bevölkerung budgetiert. Ein weiteres Zuwarten würde viele Praxen vor das wirtschaftliche Aus führen.“ (Quelle: FVZD)
 

KZVWL: „Gesundheitsversorgungsschwächungsgesetz“

Der Entwurf des „Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes“ trage eher Züge eines „Gesundheitsversorgungsschwächungsgesetz“. So die scharfe Kritik der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) am aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Obwohl der Name des Gesetzes eine Stärkung der Gesundheitsversorgung suggeriere, würde das Gesetz nach Meinung der KZVWL de facto zu einer Schwächung führen.

Dr. Holger Seib, Vorstandsvorsitzender der KZVWL, erklärt: „Der vorliegende Gesetzentwurf sollte eigentlich eine Stärkung der Gesundheitsversorgung bewirken, doch in der derzeitigen Form wird das Gesetz zum Gegenteil führen. Wir sehen uns mit einem Gesetz konfrontiert, das nicht nur versäumt, das finanziell angeschlagene Gesundheitssystem vor Abflüssen von Rendite an internationale Fremdinvestoren zu schützen, sondern auch die präventionsorientierte Therapie von Parodontitis vernachlässigt und keine finanziellen Mittel für die Versorgung von 30 Millionen Patientinnen und Patienten bereitstellt, die an dieser Volkskrankheit leiden.“

Der Gesetzentwurf sieht keine finanzielle Unterstützung für diese präventiven Maßnahmen vor, welche die Mundgesundheit der Deutschen nachhaltig verbessert, während gleichzeitig unnötige Bürokratie durch zusätzliche Überprüfungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen eingeführt wird. Dabei gibt es bereits etablierte und funktionierende Prüfungsmechanismen.

„Durch noch mehr Bürokratie und damit verbundene höhere Kosten kann man Gesundheitsversorgung nicht verbessern“, kommentiert Dr. Seib. „Es ist bedauerlich, dass dieser Gesetzentwurf keine langfristige Nachhaltigkeit bietet und lediglich den Weg für weitere Reformen ebnet.“ Die KZVWL ruft zu einer Überarbeitung des GVSG auf, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in Sachen Zahngesundheit angemessen berücksichtigt werden und eine nachhaltige, effektive Gesundheitsversorgung gewährleistet ist. (Quelle: KZVWL)
 

Herzvorsorge als Kassenleistung – Zahnärzteschaft reagiert differenziert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die regelmäßige Herzvorsorge künftig zur Kassenleistung machen. Eckpunkte des neuen „Herz-Gesetzes“ sehen vor, dass Krankenkassen künftig verpflichtet werden sollen, ihren Versicherten präventive Herzuntersuchungen zu ermöglichen. Es soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Mit mehr Vorsorge ließe sich die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen erheblich senken, so Lauterbach Mitte April auf „X“ und gegenüber „Bild am Sonntag“.

Dr. Torsten Tomppert, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, begrüßt die bessere Vorsorgepläne für Herzpatienten. „Bei aller Zustimmung zu einer besseren Vorsorge ist es jedoch völlig unverständlich, warum der präventionsorientierte Ansatz der Zahnärztinnen und Zahnärzte gerade im Bereich der Parodontitistherapie budgetiert worden ist. Die Früherkennung und Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis ist ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung von Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und anderen chronischen Leiden“, so Tomppert.

Eine gute Parodontitisprävention habe einen entscheidend positiven Effekt auf die Allgemeingesundheit der Patientinnen und Patienten. „Die Budgetierung verhindert daher die Präventionserfolge, die Herr Lauterbach sich durch sein neues Gesetz erhofft“, bekräftigt Tomppert. Daher ist es unerlässlich, dass gerade im Bereich der Parodontitisprävention und -therapie die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. „Wir fordern daher erneut die vollständige Entbudgetierung zahnärztlicher Leistungen!“ (Quelle: tet/IZZ)
 

Stellungnahme der Konsensuskonferenz Implantologie (KK)

Die Konsensuskonferenz Implantologie (KK) gibt eine gemeinsame Stellungnahme zum Urteil des LG Berlin vom 6. Juni 2023 „Zweiteilige Keramikimplantate sind nicht der Schulmedizin zuzuordnen“ ab. Im Wortlaut der Stellungnahme der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) heißt es:
„Die Konsensuskonferenz Implantologie gibt folgende Stellungnahme ab: Auch zweiteilige Keramikimplantate erfüllen die Kriterien einer medizinisch notwendigen Heilmaßnahme, wenn im Rahmen der Implantat-Planung und Indikationsfindung dieselben Kriterien wie auch für Titanimplantate erfüllt sind.“

Zur Vorgeschichte: Das Landgericht (LG) Berlin hat mit Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 24 O 184/21) entgegen der eingeholten sachverständigen Stellungnahme die medizinische Notwendigkeit der Versorgung mit zweiteiligen Implantaten nicht anerkannt. Anders das Landgericht Ulm (Urteil vom 28. Juli 2023, Az.: 3 O 75/22), das dem dortigen Sachverständigen folgend die medizinische Notwendigkeit bejaht hat. (Quelle: Konsensuskonferenz Implantologie)

 

GVSG: KZBV warnt vor erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung

ZA Martin Henges, Vorstandsvorsitzender der KZBV
ZA Martin Henges, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto; KZBV/Knoff
Das Ziel, die Versorgung vor Ort und den Zugang zu Präventionsleistungen zu verbessern, sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit dem nun vorliegenden Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) klar verfehlt. Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV erklärt: „Mit dem Referentenentwurf des GVSG bleiben dringende versorgungspolitische Probleme weiterhin ungelöst – mit erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung.“

Trotz mehrfacher Ankündigung von Minister Karl Lauterbach enthält der Entwurf keine Regulierung Medizinischer Versorgungszentren, die von versorgungsfremden Investoren (sog. iMVZ) betrieben werden, so die KZBV. Aktuelle versorgungspolitische Zahlen der KZBV belegten, dass iMVZ weiterhin keinen nennenswerten Beitrag zur Versorgung in strukturschwachen, ländlichen Gebieten leisteten. So siedeln sich 79 Prozent der iMVZ im städtischen Bereich an. Hinzu kommt, dass mittlerweile fast jedes dritte MVZ in der Hand eines Investors ist. Die mit dieser Entwicklung einhergehenden erheblichen Gefahren für die Patientenversorgung werden mit diesem Gesetzentwurf nicht wirkungsvoll eingedämmt. Hierfür wäre eine räumliche und vor allem fachliche Gründungsbeschränkung von iMVZ absolut unerlässlich. Die KZBV hat dazu aktuelle Zahlen und ein Positionspapier auf ihrer Website bereitgestellt.

Zudem werden nach wie vor keine Maßnahmen ergriffen, der Versorgung die finanziellen Mittel für dringend erforderliche zahnmedizinische Präventionsleistungen bereitzustellen. Das erschwere die nachhaltige Behandlung der Volkskrankheit Parodontitis. „Die mit einer unbehandelten Parodontitis einhergehenden immens hohen Folgekosten für das Gesundheitssystem wirken zudem einer Stabilisierung der GKV-Ausgaben entgegen, heißt es. (Quelle: KZBV)
 

Henry Schein: drei neuen Mitgliedern für das Executive Management Committee

Dem Executive Management Committee (EMC) von Henry Schein gehören jetzt Steve Boggan und Bianka Wilson, Co-CEOs der Global Oral Reconstruction Group (GORG), und Tom Popeck, CEO der Healthcare Specialties Group (HSG), an. Henry Schein, Inc. (NASDAQ: HSIC) ist der weltweit größte Anbieter von Gesundheitslösungen für niedergelassene Zahnärzte und Mediziner.

Die Global Oral Reconstruction Group (GORG) umfasst das Portfolio des Unternehmens an hochwertigen und preiswerten Implantatlinien sowie eine vollständige Palette an Biomaterialien. Dazu gehört unter anderem Biohorizons Camlog. HSG umfasst eine Reihe firmeneigener Produktionsmarken in den wachstumsstarken Märkten Endodontie, Kieferorthopädie und Orthopädie.

„Wir freuen uns, drei starke und bewährte Führungspersönlichkeiten im Henry Schein Executive Management Committee begrüßen zu dürfen", sagte Stanley Bergman, Chairman und Chief Executive Officer von Henry Schein, Inc. „Steve, Bianka und Tom haben Visionen und Engagement bewiesen, indem sie unsere Teams inspiriert und zu Spitzenleistungen in einem sich schnell verändernden globalen Gesundheitsmarkt geführt haben. Unser Führungsteam wird sehr von den zusätzlichen Perspektiven dieser erfahrenen Fachleute profitieren.“

Die Geschäftsbereiche GORG und HSG seien von zentraler Bedeutung für das Vorantreiben des strategischen Plans BOLD+1 des Unternehmens, insbesondere für den Aufbau wachstums- und margenstarker Spezialprodukte und Dienstleistungsangebote, die das Vertriebs-, Software- und Wertschöpfungsgeschäft ergänzen sollen. Das Unternehmen nutze diese Geschäftsbereiche, um die Beziehungen zu den Kunden zu erweitern und zu vertiefen.

Steve Boggan kam 2013 mit der Übernahme von BioHorizons zu Henry Schein, einem Start-up-Unternehmen, in das er 1995 eintrat und das er seit 1999 als Präsident und CEO leitet. Als Co-CEO von GORG wird Steve Boggan die kommerziellen Aktivitäten in Nord- und Südamerika und im Nahen Osten sowie das globale Marketing leiten.

Bianka Wilson kam 2018 nach einer erfolgreichen 25-jährigen Karriere im Finanz- und Beratungswesen zu Henry Schein. Bianka Wilson war als Chief Financial Officer von GORG tätig und wird als Co-CEO di

Reference: Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Team Zahntechnik

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