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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2023

BLZK fordert vorzeitiges Ende der Maskenpflicht für Patienten in Zahnarztpraxen

Nach den bundesweit gültigen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter anderem in Zahnarztpraxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher eine Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar). In der vergangenen Woche forderte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, MdL, die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher bereits vor dem 7. April 2023 auszusetzen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) unterstützt den Appell des Bayerischen Gesundheitsministers und betont die Eigenverantwortung der bayerischen Zahnärzte. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl sagt: „Unsere bayerischen Zahnärzte haben in den vergangenen zwei Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie in ihren Praxen eigenverantwortlich meistern können. Weitere Vorschriften und eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht bis zum 7. April 2023 sind aus unserer Sicht nicht nötig. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Zahnärzte selbst am besten entscheiden können, welche Maßnahmen in ihren Praxen notwendig sind und welche nicht.“ (Quelle: BLZK)
 

Seminarreihe informiert über Investoren und Praxisgruppen am Markt

Der Praxismarkt ist in Bewegung, die politischen Zeichen stehen – mal wieder – auf Veränderung. Wer deshalb beispielsweise in Erwägung ziehe, seine Praxis an eine Investorengruppe zu verkaufen oder die aktuellen Entwicklungen im Dentalmarkt verstehen und bestmöglich für sich nutzen möchte, sollte alle Fakten und Optionen kennen. Die Seminarreihe „Are You Investor Ready?“ erläutere die rechtliche Situation und gebe einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen, so die Ankündigung.

Die M:Company, Organisator des Fachkongresses „Alles außer Zähne“, hat die Veranstaltungsreihe vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Die Referenten Carsten Schlüter (Praxis-Marketing), Uwe Schäfer (Betriebswirtschaftliche Fragestellungen in der Dentalbranche) und Dr. Felix Heimann (Fachanwalt für Medizinrecht) stellen die Gruppen, ihre Investoren und Ziele sowie den Einfluss auf bestehende Praxen vor.

Die Seminare finden jeweils Freitagnachmittags in unterschiedlichen deutschen Großstädten statt. Kick-Off Termin ist der 24. März 2023 in München. Danach folgen Berlin (31. März 2023) und Düsseldorf (25. August 2023). Im Anschluss an die Veranstaltung stehen die Referenten sowie weitere Experten aus dem Dentalmarkt für individuelle Gespräche zur Verfügung, so die Ankündigung. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 begrenzt. Weitere Informationen hier. (Quelle: M:Company)
 

PKV: Zahl der Vollversicherten steigt

Die Private Krankenversicherung ist 2022 weiter stabil gewachsen. Die Gesamtzahl der Versicherungen stieg auf 37,8 Millionen. In der Zusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge um 2,1 Prozent auf insgesamt 29,1 Millionen.Auch in der Vollversicherung hat sich die Lage der PKV verbessert, so der PKV-Verband. Im fünften Jahr in Folge wechseln wieder mehr Menschen von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung als umgekehrt. 2022 entschieden sich 145.500 Personen für einen Wechsel aus der GKV in die PKV. Umgekehrt wechselten 115.900 Personen in die GKV, „wobei diese Abgänge in der Regel nicht freiwillig erfolgen“, so der Verband. (Quelle: PKV-Verband)
 

BZÄK: Wieder mit Gemeinschaftsstand auf der IDS

Die Internationale Dental-Schau findet vom 14. bis 18. März 2023 in Köln statt. Die BZÄK wird mit ihren Partnern – Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Zahnärztliche Mitteilungen (zm), Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm), Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA), Verein für Zahnhygiene – vor Ort sein. Der Gemeinschaftsstand findet sich wie immer am Ende von Halle 11.2,Stand O050/ P069. (Quelle: Klartext 01/23 der BZÄK)
 

Dr. Doris Seiz neue Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen

Dr. Doris Seiz
Dr. Doris Seiz
Foto: Jörg Puchmüller/LZKH
Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) auf ihrer Konstituierenden Delegiertenversammlung am 25. Januar 2025 in Frankfurt-Niederrad das langjährige Vorstandsmitglied Dr. Doris Seiz aus Kelsterbach bei Frankfurt zur neuen Präsidentin gewählt. Ihr Vorgänger im Amt, Dr. Michael Frank aus dem südhessischen Lampertheim, hatte sich nach 25 Jahren an der Spitze der LZKH dazu entschieden, nicht noch einmal für die Präsidentschaft zu kandidieren.

Zum neuen Vizepräsidenten wählte die Versammlung Dr. Maik F. Behschad aus Kassel, der ebenfalls bereits dem Kammervorstand angehört hatte. Dr. Wolfgang Klenner aus Stadtallendorf, der seit 2013 Vizepräsident der LZKH war, wurde von den Delegierten zum neuen Vorsitzenden der Delegiertenversammlung und Versammlungsleiter gewählt. Mehr im Beitrag. (Quelle: LZKH)
 

Überraschend ein neues Team an der Spitze der KZV Berlin

Überraschung in Berlin: Karsten Geist (Freier Verband Deutscher Zahnärzte – FVDZ) ist neuer Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin. Er war als stellvertretender Vorstandsvorsitzender bereits Mitglied des bisherigen Vorstands. Neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist Dr. Andreas Hessberger, Vertreter der Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB). Er gewann mit 24 zu 16 Stimmen gegen den bisherigen KZV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Jörg Meyer. Zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende und damit die gesetzlich geforderte Frau im Vorstand ist – nach Stichwahl gegen Kandidatinnen des Vereins der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und Dentista – Dr. Jana Lo Scalzo (FVDZ). Sie war bis 2020 bereits in der Zahnärztekammer Berlin als GOZ-Referentin tätig.

Damit hat sich auf der konstituierenden Vertreterversammlung der KZV Berlin am 23. Januar 2023 die bisherige Koalition aus Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und FVDZ wie schon in der Zahnärztekammer Berlin auch in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht fortgesetzt. Dabei soll es vor der Sitzung bereits eine Vereinbarung zur Fortsetzung der Koalition gegeben haben. Mehr im Bericht. (Quellen: KZV Berlin/IUZB/QN)
 

Bayern: Maskenpflicht für Personal in medizinischen Einrichtungen fällt zum 1. Februar

Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage im Zuge der anstehenden Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die landesrechtlichen Maskenpflichten mit Ablauf des 31. Januar 2023 aufheben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 19. Januar 2023 hingewiesen. Er forderte zugleich die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen bereits vor dem 7. April auszusetzen.

Holetschek: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich. Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“

Klar sei, dass man das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehle. Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein, so Holetschek. Staatliche Anordnungen seien nicht mehr angezeigt, jetzt komme es vielmehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger an.

Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Maskenpflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 gelten. Es stelle sich aber die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten müsse, so Holetschek. „Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst. Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran.“ (Quelle: STMGP)
 

Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten“

Übersicht über die Testregelungen bis 28. Februar 2023
Übersicht über die Testregelungen bis 28. Februar 2023
Quelle: KBV
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem 16. Januar 2023 nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit schränkt der Bund das Angebot an anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen weiter ein, bevor es nach dem 28. Februar gänzlich eingestellt wird. Ein Grund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die über die aktuellen Regelungen informiert.

Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben bis einschließlich 28. Februar nur noch Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Pflegende Angehörige (nach Paragraf 19 SGB XI) sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“) können sich ebenfalls gratis testen lassen.

Ab 1. März 2023 stellt der Bund die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung ein. Der Anspruch auf Bürgertestung nach der Testverordnung war bereits im November deutlich eingeschränkt worden.

Präventive Coronatests, die Praxen und andere Teststellen ab 1. März durchführen, können damit nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Diese sind bislang verpflichtet, die Abrechnung auch für Nicht-Vertragsärzte durchzuführen.

Der Nachweis von SARS-CoV-2 bei Erkrankung ist nicht von den Regelungen zur Testverordnung umfasst. Sofern bei klinischer Symptomatik ein Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 erforderlich sein sollte, kann der Arzt die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung weiterhin veranlassen. (Quelle: KBV)

 

Initiative ProPolitur startet mit namhaften Partnern

Die frisch gegründete Initiative ProPolitur will mehr Bewusstsein zugunsten der Prävention, der PZR und der Politur schaffen. Sie beschäftigt sich konsequent mit der ganzheitlichen indikationsbezogenen Prophylaxe. Namhafte Industriepartner und Fachverbände unterstützen den Standpunkt, dass es in der Prävention nicht das „One fits all Protokoll“ zur Reduktion von Karies, Gingivitis und Parodontalerkrankungen gibt.

Adäquat und substanziell ausgebildete Fachkräfte, ZMP oder auch Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker sind Experten für Prävention. Sie schätzen die Auswahl der zur Verfügung stehenden Technologien und Produkten, die von unzählige Dentalunternehmen entwickelt und vertreiben werden. Gemeinsames Credo: So individuell wie der Patient, so individuell ist auch die Therapie in der Praxis und die häusliche Zahnpflege.

Die Initiative ProPolitur lobt, motiviert, zeichnet aus, öffnet Türen, gibt Ideen eine Bühne, fördert Transparenz und tritt als Informationsdienstleistung auf. Praxen und deren Teams profitieren von Informationen, die auf www.initiative-propolitur.de zur Verfügung gestellt werden. Partner der Initiative werden Praxen, Verbände, die Wissenschaft, Fachgesellschaften, die Industrie und der Handel sein. Bereits zum Start haben sich mit der DGDH, Dürr Dental, Kerr, dem VDDH, W&H, CP Gaba, Philips, HuFriedy, parostatus.de und CompuGroup Medical, namhafte Player der Branche der Initiative angeschlossen. (Quelle: ProPolitur)

 

Alexander Müller verlässt die ApoBank für eine neue berufliche Aufgabe

Alexander Müller verlässt im Sommer die ApoBank.
Alexander Müller verlässt im Sommer die ApoBank.
Quelle: ApoBank
Alexander Müller (49) wird Ende Juni 2023 den Vorstand der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) auf eigenen Wunsch verlassen, um innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe eine neue berufliche Aufgabe zu übernehmen. Nachbesetzt wird sein Posten nicht, so die Bank. Im Rahmen der Agenda 2025 werde es in den nächsten Monaten eine neue Aufgabenverteilung in den Vorstandsressorts geben. In diesem Zusammenhang werde auch das Großkundengeschäft mit dem Privatkundengeschäft in einem zentralen Vertriebsressort zusammengelegt, heißt es.

Alexander Müller kam 2018 als Bereichsleiter Konzernentwicklung zur ApoBank. Ende April 2021 wurde er vom Aufsichtsrat in den Vorstand der Bank berufen. Er verantwortet seitdem das Ressort Großkunden und Märkte. „Dank seiner breiten Erfahrung im Kundengeschäft und in der Strategieentwicklung hat Alexander Müller wichtige Impulse im Transformationsprozess eingebracht und das Profil des Großkundengeschäfts weiter geschärft“, sagt Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer, Vorsitzender des Aufsichtsrats. „Ich danke ihm für die gute und enge Zusammenarbeit und wünsche ihm nur das Beste für die Zukunft.“

Matthias Schellenberg, Vorsitzender des Vorstands: „Alexander Müller hat mit hoher Fachkenntnis und seinem diplomatischen Geschick viele Veränderungsprozesse erfolgreich begleitet. Im Namen des Vorstands und aller Kolleginnen und Kollegen bedanke ich mich herzlich für sein Engagement und für die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Weg wünsche ich ihm alles Gute.“ (Quelle: ApoBank)
 

KZV S-H: Dr. Christiane Hennig ist 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) für die Legislaturperiode 2023 - 2028 ist komplett. Am 14. Januar 2023 wählte die konstituierende Vertreterversammlung (VV) der KZV S-H in zweiter Sitzung einstimmig Dr. Christiane Hennig zur 2. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Hennig, die sowohl Zahnmedizinerin als auch Juristin ist und zudem die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS Akademie) absolviert hat, ist seit 2013 bei der KZV S-H tätig. Sie war bisher Assistentin des Vorstands und Leiterin des Büros der Selbstverwaltung.

Der komplettierte Vorstand der KZV Schleswig-Holstein (von links):  ZA Peter Oleownik, 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Dr. Christiane Hennig, 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende, und Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender,
Der komplettierte Vorstand der KZV Schleswig-Holstein (von links): ZA Peter Oleownik, 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Dr. Christiane Hennig, 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende, und Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender,
Foto: KZV S-H/eis
Bereits am 14. Dezember 2022 hatte die konstituierende Vertreterversammlung Dr. Michael Diercks zum Vorstandsvorsitzenden und ZA Peter Oleownik zu seinem 1. Stellvertreter gewählt. Der dritte Vorstandsposten hatte unbesetzt bleiben müssen, da es bis dahin nur männliche Bewerber um einen Vorstandssitz gegeben hatte. Das entsprach nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben: Das am 29. Dezember 2022 in Kraft getretene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz schreibt eine paritätische Besetzung für alle ab dem 3. Dezember 2022 gewählten mehrköpfigen Vorstände von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor. Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein hatten diesen Eingriff in die Selbstverwaltung scharf kritisiert und eine einstimmige Resolution gegen diese Quotenreglung verabschiedet.

Die konstituierende Vertreterversammlung war am 14. Dezember 2022 nach mehreren Wahlgängen zur Wahl des VV-Präsidiums und der beiden Vorstandsmitglieder aus Zeitgründen unterbrochen und am 14. Januar fortgesetzt worden. Auf der Tagesordnung standen neben der ausstehenden Entscheidung über ein drittes Vorstandsmitglied auch die Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse für die neue Legislaturperiode. (Quelle: KZV S-H)
 

Online-Workshops am 23. und 30. Januar: Mitarbeitende gewinnen, erfolgreich kommunizieren

Wie können Praxen über Insta & Co. zeitsparend Mitarbeitende finden? Das zeigt Online-Experte Sebastian Fiddicke am 23. Januar 2023 um 20 Uhr. Dass das Wissen um Verhaltenspräferenzen das Miteinander wesentlich verbessern und was das Persönlichkeitsmodell DISG® dazu beitragen kann, erläutert Dr. Karin Uphoff, Kommunikations-Trainerin und Business-Coach, am 30. Januar 2023 um 19.30 Uhr.

Mitarbeiter zu finden ist eines der vieldiskutierten Themen bei den „ladies dental talks“. „Praxen können dafür sehr gut Social Media nutzen“, sagt Sebastian Fiddicke, Geschäftsführer One Six Digital Consulting GmbH und Experte für Online-Business & Marketing. In dem Online-Workshop am 23. Januar zeigt er Schritt für Schritt auf, wie ein solcher Recruiting-Prozess aussieht, welche Medien dafür gut funktionieren, welche „Dos and Don'ts“ zu berücksichtigen sind und was sich wie outsourcen lässt. Für die Veranstaltung gibt es 2 Fortbildungspunkte.  Anmeldung über diesen Link.

Die einen brauchen viel Zuwendung, die anderen ein eigenes Aufgabengebiet. Manche wollen ihre Ruhe haben, andere blühen bei gemeinsamen Aktivitäten auf. Allen und allem gerecht zu werden, das kann manchmal ganz schön herausfordernd sein. Deswegen ist das Persönlichkeitsmodell DISG so hilfreich. Es macht unterschiedliche Persönlichkeitstypen und Verhaltenspräferenzen transparent und zeigt auf, wie welcher Persönlichkeitstyp agiert, welche Stärken und Herausforderungen sich daraus ergeben und wie Praxen mit dem Wissen darum ihr Miteinander produktiver und konstruktiver gestalten können.
Erläutert wird es von Dr. Karin Uphoff, Kommunikationstrainerin und Business-Coach, am 30. Januar.
Für die Veranstaltung gibt es 3 Fortbildungspunkte.  Anmeldung über diesen Link. (Quelle: ldt)
 

KZV Saarland: Jürgen Ziehl und Dr. Lea Laubenthal neuer Vorstand

Dr. Lea Laubenthal
Dr. Lea Laubenthal
Foto: ZÄK Saarland
Die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Saarland hat am 11. Januar 2023 Jürgen Ziehl zum neuen Präsidenten gewählt. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Dr. Lea Laubenthal gewählt. Ziehl war in der vergangenen Legislaturperiode bereits als stellvertretender Vorsitzender der KZV Saarland tätig. Laubenthal ist auch Präsidentin der Abteilung Zahnärzte der Ärztekammer des Saarlands.


ZA Jürgen Ziehl
ZA Jürgen Ziehl
Foto: KZV Saarland
Die Vertragszahnärzteschaft sehe sich großen Herausforderungen gegenüber: ein schwieriges wirtschaftliches Umfeld aus starken Kostensteigerungen und gleichzeitigen gesetzlichen Budgetierungen der Honorare, die Gewinnung junger Zahnärztinnen und Zahnärzte für die Arbeit in den niedergelassenen Praxen, der Fachkräftemangel, der es immer anspruchsvoller macht, zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) für die Praxen zu finden und zu halten.

„Wir werden alle unsere Möglichkeiten nutzen, hier gute Lösungen zu schaffen“, so Jürgen Ziehl und Dr. Lea Laubenthal unisono. Gleichzeitig gilt für den Vorstand: „Ohne den Zusammenhalt der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte wird es nicht gehen.“

Die Vertreterversammlung der KZVS besteht aus 21 Mitgliedern, die im Herbst 2022 gewählt wurden. Die aktuelle Legislaturperiode begann am 1. Januar 2023 und läuft bis 2028. (Quelle: KZV Saarland)
 

Benkert: Lieferengpässe belasten Apotheken enorm

Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer
Foto: ABDA
Die anhaltenden Lieferengpässe belasten die Apotheken enorm. Darauf wies Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, bei der Eröffnung des Internationalen Fortbildungskongresses pharmacon hin. Benkert: „Leidtragende der Lieferengpässe sind zunächst die Patientinnen und Patienten, die ihre benötigten Arzneimittel nicht bekommen und umgestellt werden müssen. Aber auch uns Apothekerinnen und Apotheker belasten die Lieferengpässe: Wir haben einen Versorgungsauftrag, und selbstverständlich wollen wir unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich versorgen. Unser Aufwand bei Lieferengpässen ist immens! Und er hat nur in den seltensten Fällen mit Pharmazie zu tun.“

Er begrüßte die Ankündigung der Politik, die Pandemie-bedingten erleichterten Austauschregeln zu versteigen. Allerdings dürfe dies nicht nur für Arzneimittel gelten, für die Lieferengpässe bestünden. Dieser Austausch müsse generell möglich sein. „Wir Apothekerinnen und Apotheker setzen dieses Instrument verantwortungsbewusst ein“, sagte Benkert. Befürchtungen der Krankenkassen, dies würde einen Kostenschub verursachen, haben sich als haltlos erwiesen.

Der Präsident lobte die pharmazeutischen Dienstleistungen, die Apotheken seit Sommer 2022 anbieten können. „Ich bin überzeugt davon, dass die Patientinnen und Patienten den Mehrwert ihrer Vor-Ort-Apotheke zu schätzen wissen. Zudem sind die Dienstleistungen auch ein Mehrwert für die Apotheken selbst: Sie machen unseren Beruf noch attraktiver und motivieren junge Menschen, Pharmazie zu studieren.“ (Quelle: ABDA)
 

Zahl der gesetzlichen Krankenkassen auf 96 gesunken

Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist weiter gesunken. Nach der letzten Fusion sind es jetzt noch 96. Am stärksten war der Rückgang von 1990 (1.174) zu 2000 (420). Danach setzte sich der Konzentrationsprozess mit einem Sprung 2008 (221) fort, verlangsamte sich aber zunehmend. Vor allem kleinere Betriebskrankenkassen fusionierten, aber auch große Kassen wie die Barmer und die GEK schlossen sich zusammen.

Einen Konzentrationsprozess gab es auch bei den Privaten Krankenversicherungen, allerdings deutlich weniger. Von 55 PKVen im Jahr 2000 sank die Zahl 2016 auf 46 und war bis 2021 stabil. (Quelle: Björn Wichert für das Portal VersicherungsJournal)
 

Herbert-Lewin-Preis: 9. Ausschreibung hat begonnen

Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärztinnen und Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) getragen.

An der Ausschreibung teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, Studierende der Zahn- oder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann jeweils eine Arbeit einreichen.

Die Bewerbungen sind an die Bundesärztekammer, Bereich Menschenrechte, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin, E-Mail HerbertLewinPreis2023@baek.de zu senden. Alle Informationen zum Preis, zur Ausschreibung, zur Jury, zur Preisvergabe und früheren Preisträgern sind auf der Internetseite des Preises eingestellt. Einsendeschluss ist der 16. Juni 2023. (Quelle: KZBV)
 

BÄK übergibt GOÄ an Ministerium, PKV mit Preisen nicht einverstanden

Die Bundesärztekammer hat dem Bundesgesundheitsminister am 2. Januar 2023 eine „arzteigene Bewertungsversion“ der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt. Der GOÄ-Partner PKV-Verband war in diesen Vorgang nicht involviert. Dies hat BÄK-Sprecher Samir Rabatta der „Ärzte Zeitung“ am 7. Januar 2023 bestätigt, wie das Blatt berichtet. In diese GOÄ-Version seien betriebswirtschaftlich kalkulierte und mit den ärztlichen Verbänden abgestimmte Preise eingearbeitet.
Dem PKV-Verband sind diese Preise jedoch zu hoch, wie PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther gegenüber dem Ärztenachrichtendienst (aend.de) am 7. Januar 2023 erklärte. Im Änd-Bericht heißt es dazu: „Der PKV-Verband respektiere den Beschluss des Deutschen Ärztetages, dem Bundesgesundheitsministerium bis zum Jahresende 2022 den Entwurf einer arzteigenen GOÄ zu übergeben. ‚Allerdings sind die darin genannten Preise nicht mit der PKV und der Beihilfe abgestimmt und bedürfen der Anpassung, um eine Überforderung zu vermeiden‘, unterstreicht Reuther.“ (Quellen: Ärzte Zeitung/aend.de)
 

Practice Green von Henry Schein: Initiative für nachhaltige Geschäftspraktiken

Henry Schein Dental Deutschland kündigt mit Practice Green eine internationale Initiative an, die niedergelassene Ärzte, Zahnärzte, Praxisteams und Dentallabore dazu ermutigen soll, umweltfreundlicher zu werden und das Gesundheitswesen dabei zu unterstützen, nachhaltige Praktiken für einen gesünderen Planeten einzuführen. Practice Green by Henry Schein will Lösungen anbieten, die helfen, praktische Wege zu mehr Nachhaltigkeit zu beschreiten, gleichzeitig die aktuellen Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten und weiterhin eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu gewährleisten. Es wird eine Auswahl an umweltfreundlichen Produkten und Lösungen sowie Dienstleistungen und Unterstützung angeboten, die dabei helfen, umweltschonendere Praktiken zu entwickeln und die Bemühungen um ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern.

Das Programm startet im Januar und wird im Laufe der Zeit ausgebaut und um neue Produkte, Dienstleistungen und Lösungen ergänzt, da sich Practice Green mit der sich ständig verändernden Gesundheitslandschaft weiterentwickelt. Das Unternehmen will mit dieser Initiative seiner Verpflichtung nachkommen, die eigenen Auswirkungen auf das Klima zu verringern, die Abfallmenge auf Deponien zu reduzieren, wertvolle Materialien zu recyceln und wiederzuverwenden und gleichzeitig Energie- und Wasserressourcen intelligent und effizient zu nutzen. Das Unternehmen verbessert kontinuierlich seinen Ansatz zur Messung, Überwachung und Berichterstattung über seine Kohlenstoffemissionen und andere Umweltauswirkungen. Im Jahr 2021 unterzeichnete Henry Schein die Business Ambition for 1.5⁰C Science Based Targets initiative (SBTi) und verpflichtete sich damit, ein langfristiges, wissenschaftlich fundiertes Emissionsreduktionsziel festzulegen, um bis 2050 weltweit Netto-Null-Emissionen zu erreichen.

„Wir freuen uns, unseren Kunden in der gesamten EMEA-Region und bald auch darüber hinaus das Practice Green-Programm von Henry Schein vorstellen zu können.“, sagte Andrea Albertini, President, International Distribution Group, Henry Schein. „Als weltweiter Anbieter von Lösungen für das Gesundheitswesen unterstützen wir Fachkräfte des Gesundheitswesens und den Weg zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit.“ Spezifische Angebote für jeden Markt sind über die lokalen Henry Schein-Dental-Vertretungen erhältlich. (Quelle: Henry Schein Dental)
 

EU-Kommission bessert bei MDR nach

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) sieht in dem am 6.Januar 2023 von der EU-Kommission und EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides vorgelegten Legislativvorschlag zur Verbesserung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) ein gutes Signal für die medizinische Versorgung der Patienten und den Medizinprodukte-Standort Europa.

Die EU-Kommission schlägt zur Vermeidung von Engpässen bei Medizinprodukten unter anderem die Abschaffung der Abverkaufsfrist und eine Verlängerung der Übergangsfrist für die neuen Vorschriften nach einem risikobasierten Ansatz vor. Außerdem werden Klasse-III-Sonderanfertigungen mit in die Fristenverlängerung aufgenommen. Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen eines beschleunigten Mitentscheidungsverfahrens angenommen werden. Auf der Tagung des EPSCO-Rates am 9. Dezember 2022 hatten die EU-Gesundheitsminister:innen die Kommission aufgefordert, rasch einen legislativen Verbesserungsvorschlag vorzulegen.

Die Medizintechnik-Branche bereite sich seit Jahren intensiv auf die MDR vor, so der BVMed. Die Kosten der Umsetzung für die Branche liegen nach Schätzungen zwischen sieben und zehn Milliarden Euro. Die Branche habe massiv investiert, beispielsweise in zusätzliches regulatorisches Personal. Das MDR-System sei aber noch nicht praxistauglich. „Ein Hauptproblem bei der MDR-Implementierung sind die Kapazitätsengpässe bei den Benannten Stellen. Immer häufiger werden Anträge von Herstellern mangels Kapazität abgelehnt. Noch immer sind viele KMU ohne Benannte Stelle“, so der Verband. (Quelle: BVMed)
 

Präventive Coronatests nur noch bis Ende Februar 2023

Der Anspruch auf Coronatest ist schon seit Ende November 2022 deutlich eingeschränkt. Ab 1. März 2023 übernimmt der Bund dann für sämtliche präventive Coronatests nicht mehr die Kosten. Das sieht die Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.

Mit dem Auslaufen der Testverordnung am 28. Februar 2023 werden neben der Bürgertestung beispielsweise auch PoC-Antigentests von Personal in Gesundheitseinrichtungen oder Tests vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation nicht mehr vom Bund finanziert, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Präventive Tests, die Praxen und Teststellen ab dem 1. März 2023 durchführen, können dann nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Diese sind bislang verpflichtet, die Abrechnung auch für Nicht-Vertragsärzte durchzuführen. (Quelle: KBV)
 

Virchowbund: Arztpraxen mittwochs schließen

Der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V. (Virchowbund) ruft die Arztpraxen auf, den Praxisbetrieb auf eine Vier-Tage-Woche umzustellen. Die ambulante Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte könne wie bislang an den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag stattfinden. Der Mittwoch soll dagegen zur Bewältigung der Bürokratie und zur Fortbildung genutzt werden. Die Versorgung von Akutfällen übernähme, wie an Wochenenden der ärztliche Bereitschaftsdienst (116 117).

Die Arztpraxen stünden durch die Energiepreisexplosion und die Inflation unter enormem Kostendruck. Auf der anderen Seite stehe ein budgetiertes Finanzierungssystem und die Streichung von Geldern, wie aktuell durch die Abschaffung der Neupatientenregelung. Zudem bildeten die Finanzverhandlungen mit den Krankenkassen und dem mageren Plus von zwei Prozent nicht die Kostenentwicklung ab. „Für uns ist deshalb klar: Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Deshalb müssen wir unsere Leistungen einschränken“, sagt der Bundesvorsitzende, Dr. Dirk Heinrich.

Er will dies unter anderem auch als Zeichen gegen die immer stärker ausufernde Bürokratie in den Arztpraxen und als Mittel gegen den Fachkräftemangel verstanden wissen. Im Schnitt sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 61 Arbeitstage pro Jahr und Praxis mit Verwaltungsarbeit belastet – Tendenz steigend. (Quelle: Virchowbund)
 

Fast alle Kassen haben die Beiträge erhöht

54 gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahreswechsel ihre Beiträge erhöht. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Eine Mitteilung zur Beitragserhöhung erhalten Versicherte in diesem Jahr nicht automatisch.

Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Zwei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 15 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Der höchste Beitragssatz liegt Anfang 2023 bei 16,59 Prozent, der günstigste bei 15,40 Prozent. Diese Kasse kann aber nur regional gewählt werden. Die günstigsten bundesweit verfügbaren Kassen nehmen jeweils 15,50 Prozent. Der prognostizierte Beitragsdurchschnitt liegt 2023 bei 16,20 Prozent.

Versicherten rät die Stiftung in diesem Jahr zu besonderer Aufmerksamkeit, denn anders als bisher sind die Kassen nicht mehr verpflichtet, die Erhöhung per Brief mitzuteilen. „Es bleibt nichts anderes übrig, als Webseite oder Mitgliederzeitschrift im Blick zu behalten, denn hier muss die Kasse spätestens vier Wochen vorher informieren“, sagt Finanztest-Redakteurin Alisa Kostenow. Eine Entlastung gibt es 2023 für Geringverdiener: Wer bis 2.000 Euro monatlich verdient, zahlt zum Teil deutlich weniger Sozialbeiträge.

Beitragssätze und Leistungen von 71 der insgesamt 73 geöffneten Krankenkassen sind unter www.test.de/krankenkassen abrufbar. Hier können Interessierte auch individuell berechnen lassen, wie viel sie durch einen Wechsel sparen würden. (Quelle: Stiftung Warentest)
 

Zahnärzteschaft bei Digitalisierung weiter als andere Bereiche

89 Prozent der Menschen in Deutschland sind laut Umfragen offen für neue digitale Angebote. Die Zahnärzteschaft reagiert auf diesen positiven Befund ebenso eindeutig: Sie stellt den Menschen diese digitalen Angebote in den Praxen zur Verfügung. „Kein anderer Versorgungssektor ist in der sicheren Vernetzung des Gesundheitswesens so weit wie die Zahnärzteschaft“, so die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV). Das zeige zum Beispiel das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ). Das bisherige Verfahren vom Antrag über die Genehmigung bis zum Beginn der Behandlung wird damit erheblich beschleunigt und vereinfacht. „Das EBZ ist weiterhin das Zugpferd digitaler Anwendungen und ein Vorzeigeprojekt des gesamten Berufsstandes für eine Digitalisierung, die funktioniert und überzeugt.“ (Quelle: KZBV).

 

Elektronische Krankmeldung: Nutzung für Arbeitgebende ab Januar Pflicht

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist bereit für den Regelbetrieb: Die Pilotphase, in der Arbeitgebende ihre Systeme umstellen und testen konnten, ist erfolgreich abgeschlossen worden. Im letzten Monat haben Arbeitgebende laut GKV-Spitzenverband 1,1 Millionen eAU bei den gesetzlichen Krankenkassen abgerufen – im Vergleich zum Januar 2022, dem ersten Monat der Pilotierung, eine Steigerung um 1.300 Prozent. Ab 1. Januar 2023 ist das Verfahren für alle Arbeitgebenden verpflichtend. Der Austausch läuft über Prozesse, die bereits seit Jahrzehnten zwischen Arbeitgebenden und Kassen etabliert sind, so der GKV-Spitzenverband: Statt der Telematikinfrastruktur wird wie bei allen Datenaustauschverfahren zwischen Arbeitgebenden und Krankenkassen der hierfür schon bestehende Kommunikationsserver genutzt.

Ärztliche Praxen sind bereits seit Juli 2022 verpflichtet, die eAU zu nutzen. Dementsprechend sind auch hier die Zahlen in den letzten Monaten nach oben gegangen: Zuletzt waren es 2,6 Millionen eAU pro Woche, etwa doppelt so viele wie noch im August 2022. Mit Stand vom 29. Dezember 2022 sind seit dem 1. August 2021 insgesamt 61,4 Millionen eAU von Praxen an Krankenkassen geschickt worden. Groben Schätzungen zufolge werden jährlich insgesamt rund 77 Millionen Krankmeldungen ausgestellt. (Quelle: GKV-Spitzenverband)
 

EBZ: ab 1. Januar 2023 nur noch digitale Anträge möglich

Ab 1. Januar 2023 ist das Elektronische Beantragungsverfahren Zahnärzte (EBZ) für alle Zahnarztpraxen verpflichtend. Heil- und Kostenpläne für Zahnersatzleistungen dürfen nun nur noch digital erstellt werden und werden direkt zur Genehmigung an die Krankenkassen geschickt. Seit Juli 2022 war das von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit den Anbietern von Praxisverwaltungssystemen und Krankenkassen selbst entwickelte Verfahren mit dem eHKP in der Testphase, weitere Anwendungen – so für die PAR-Leistungen und Kieferorthopädie – gehen jetzt in die Testphase. Praxen benötigen für EBZ einen Zugang zur Telematikinfrastruktur, eine KIM-Adresse und einen elektronischen Zahnarztausweis sowie ein Modul/Update für ihr PVS, das eine integrierte EBZ-Funktionalität hat. Weitere Informationen gibt die KZBV auf ihrer Internetseite. (Quelle: KZBV)
 

Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ausgelaufen

Die seit dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen Sars-CoV-2 für alle in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (auch Zahnarztpraxen) Tätigen ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. (Quelle: „Kammer kompakt“ der ZÄK Baden-Württemberg)
 

BDIZ EDI verlagert Geschäftsstelle nach München

Seit 1. Januar 2023 ist der BDIZ EDI mit seiner Geschäftsstelle in München zu erreichen. Der Verband hat nach dem Ausscheiden der langjährigen Mitarbeiterin Brigitte Nötzel die Zelte in Köln abgebrochen, das bisherige Büro für europäische Angelegenheiten des BDIZ EDI in München hat nun die Aufgaben der Geschäftsstelle vollumfänglich übernommen. In der Münchner Geschäftsstelle sind Pressereferentin Anita Wuttke und Mitarbeiterin Helga Karanikas tätig.
Die neuen Kontaktdaten: BDIZ EDI, Lipowskystraße 12, 81373 München, E-Mail office@bdizedi.org, Telefon089/720 69 88. Die Abrechnungshotline für Mitglieder ist dienstags von 8 bis 12 Uhr telefonisch unter 089/720 69 883 oder per E-Mail an goz@bdizedi.org zu erreichen. (Quelle: BDIZ EDI)
 

ZFA: Neue Vergütungsempfehlung der Zahnärztekammer Nordrhein

Die Zahnärztekammer Nordrhein hat Ende 2022 die neu erarbeiteten „Empfehlung zur Vergütung von Mitarbeitenden in Zahnarztpraxen zur Förderung des Berufsbildes der ZFA“ verabschiedet. „Wir haben Empfehlungen erarbeitet, die Ausbildung und Berufserfahrung sowie ortsabhängige Unterschiede berücksichtigt“, erklärte Dr. Thomas Heil, Vizepräsident der Zahnärztekammer Nordrhein. Es gibt sechs Tätigkeitsgruppen und zehn Stufen der Berufserfahrung. Die Vergütungsempfehlung soll Arbeitgebern und ZFA eine transparente Orientierungshilfe geben. Bei einer frisch ausgelernten ZFA wird ein Einstiegsgehalt von 2.300 Euro pro Monat empfohlen, während hingegen für eine DH mit 28 oder mehr Jahren an Berufserfahrung ein Monatsgehalt von 3.946 Euro zugeordnet wird. Die Empfehlungen zur monatlichen Vergütung beziehen sich auf eine 40-Stunden-Woche, so die Kammer. Alle Informationen sind auf der Internetseite der ZÄK Nordrhein zusammengestellt. (Quelle: ZÄK Nordrhein)
 

Lauterbach: Gesetz gegen Fremdinvestoren und Praxisketten im 1. Quartal

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat in Sachen Fremdinvestoren und Praxisketten nachgelegt. Nach seiner ersten Ankündigung in der Wochenzeitung „Die Zeit“ Mitte Dezember, den Handlungsspielraum von Fremdinvestoren und Ketten in der Medizin einschränken zu wollen, kündigte er in der „Bild am Sonntag“ zu Weihnachten an, dass er im 1. Quartal 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der den Einstieg von „Heuschrecken“ in Arztpraxen unterbinden soll. Auch große Praxisketten stehen dabei im Fokus.

Vonseiten der Gewerkschaften und des GKV-Spitzenverbands kam, wie das Deutsche Ärztelbatt berichtet, Zustimmung zu Lauterbachs Plänen. Der Bundesverband der Betreiber medizinscher Versorgungszentren (BBMV) kritisierte dagegen Lauterbachs Pläne. Die Investoren stellten „Für die vom Gesundheitsminister geäußerte Vorwürfe gibt es keinerlei Belege, das hat auch ein Gutachten im Auftrag des Gesundheitsministeriums bestätigt. Karl Lauterbach ist als der Minister gestartet, der evidenzbasierte Politik versprochen hat – seine Aussagen lassen diesen Anspruch vermissen. Es ist purer Populismus“, so die Vorsitzende des BBMV, Sibylle Stauch-Eckmann. Lauterbach wisse, dass die Investoren dringend benötigtes Geld zur Modernisierung der ambulanten Versorgung bereitstellten. (Quelle: Deutsches Ärzteblatt/BBMV)
 

PKV: Smartphone statt Chipkarte für Zugang zu ePA und E-Rezept

Die Private Krankenversicherung (PKV) setzt auf das Smartphone als Schnittstelle für eine bessere Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten. Dazu sollen die Privatversicherten ab Mitte 2023 sogenannte digitale Identitäten erhalten können, die ihnen einen ebenso einfachen wie sicheren Zugang zu digitalen Services rund um ihre Gesundheit bieten, so der PKV-Verband

Dazu hat der Verband am 23. Dezember 2022 Verträge mit der „IBM Deutschland GmbH“ und der Firma „Research Industrial Systems Engineering (RISE) Forschungs-, Entwicklungs- und Großprojektberatung GmbH“ abgeschlossen. Mit deren Hilfe soll es den Kunden der PKV zukünftig möglich sein, sich mit dem Smartphone beim Arzt online einzuchecken und auch digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das elektronische Rezept einfach über ihr Smartphone zu nutzen. (Quelle: PKV-Verband)
 

Ambulantes Operieren im Krankenhaus kann zum 1. Januar 2023 starten

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) geeinigt und den aktualisierten AOP-Vertrag unterzeichnet. Zudem wurde der AOP-Katalog um 208 OPS-Kodes erweitert. Die sogenannte Ambulantisierung in Deutschland werde so einen weiteren Schritt vorangebracht. Ab dem 1. Januar 2023 haben GKV-Versicherte einen Anspruch auf fast 3.100 Leistungen, die ambulant im Krankenhaus oder bei der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt werden können.
Der Bundesgesetzgeber hatte die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, auf der Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens des IGES Instituts eine Erweiterung des bestehenden AOP-Katalogs zu vereinbaren. Nach Aussagen der Gutachter könnten die aktuellen Leistungen des AOP-Katalogs um fast 90 Prozent erweitert werden. Der aktuelle Katalog, der zum 1. Januar 2024 dann erneut überarbeitet werden soll, ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands eingestellt. (Quelle: GKV-SV)
 

Reform der UPD: Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist verfassungswidrig

Zum kurz vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur künftigen Finanzierung der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther: „Die Private Krankenversicherung unterstützt das Anliegen einer unabhängigen Patientenberatung. Der PKV-Verband steht zu seiner gesellschaftlichen Verantwortung und beteiligt sich seit 2011 freiwillig an der Finanzierung der bestehenden UPD. Die geplante Zwangsfinanzierung durch GKV und PKV ist allerdings verfehlt, korrekt wäre allein eine Finanzierung aus Steuermitteln, weil es sich beim Angebot der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Genauso hat dies auch eine eindrucksvolle Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Deutschen Bundestags bewertet.“

„Wir halten die geplante Verpflichtung der PKV zur Finanzierung der UPD überdies für verfassungswidrig“, so Reuther weiter. Dies bestätige auch ein Gutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Uni Bonn. „Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Zwangsfinanzierung durch die Versicherungsunternehmen deren Berufsfreiheit gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verletze. Folgerichtig warnt Prof. Thüsing, ein entsprechendes Gesetz würde ‚von Anfang an unter dem Damoklesschwert einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde seitens der PKV stehen‘“.
Die Aufgabe der UPD sei eindeutig Verbraucherschutz, somit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Schon die organisatorische Trennung der UPD von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung mache deutlich, dass es sich hierbei gerade nicht um eine Leistung der Krankenversicherungen handeln soll.

„Die Bundesregierung behauptet in ihrer neuen Gesetzesbegründung plötzlich, die Privatversicherten hätten angeblich einen Nutzen an der UPD, daher werde auch der Beratungsservice der PKV-Unternehmen entlastet. Diese Schutzbehauptung ist nachweislich falsch. Die wirksamsten Instrumente für die Versicherten, nämlich individuelle Handlungsanweisungen, waren niemals Auftrag der UPD. Im Gegenteil entfaltet sich die Wirkung einer unabhängigen Beratung insbesondere da, wo sie als Wegweiser im Gesundheitssystem und zwischen den verschiedenen Sozialgesetzbüchern wirken kann. Die UPD wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie von Anfang an als öffentliche Aufgabe organisiert und finanziert wird. Dazu gehört auch eine sinnvolle Verzahnung mit den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitskiosken, für dies es noch keinerlei Konzept gibt“, so Reuther. (Quelle: PKV-Verband)

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Telematikinfrastruktur Team

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