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Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Januar 2023

BLZK fordert vorzeitiges Ende der Maskenpflicht für Patienten in Zahnarztpraxen

Nach den bundesweit gültigen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes unter anderem in Zahnarztpraxen gilt weiterhin bis 7. April 2023 für Patienten und Besucher eine Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar). In der vergangenen Woche forderte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, MdL, die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher bereits vor dem 7. April 2023 auszusetzen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) unterstützt den Appell des Bayerischen Gesundheitsministers und betont die Eigenverantwortung der bayerischen Zahnärzte. BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl sagt: „Unsere bayerischen Zahnärzte haben in den vergangenen zwei Jahren eindrucksvoll bewiesen, dass sie die Herausforderungen der Corona-Pandemie in ihren Praxen eigenverantwortlich meistern können. Weitere Vorschriften und eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht bis zum 7. April 2023 sind aus unserer Sicht nicht nötig. Wir sind fest davon überzeugt, dass unsere Zahnärzte selbst am besten entscheiden können, welche Maßnahmen in ihren Praxen notwendig sind und welche nicht.“ (Quelle: BLZK)
 

Seminarreihe informiert über Investoren und Praxisgruppen am Markt

Der Praxismarkt ist in Bewegung, die politischen Zeichen stehen – mal wieder – auf Veränderung. Wer deshalb beispielsweise in Erwägung ziehe, seine Praxis an eine Investorengruppe zu verkaufen oder die aktuellen Entwicklungen im Dentalmarkt verstehen und bestmöglich für sich nutzen möchte, sollte alle Fakten und Optionen kennen. Die Seminarreihe „Are You Investor Ready?“ erläutere die rechtliche Situation und gebe einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen, so die Ankündigung.

Die M:Company, Organisator des Fachkongresses „Alles außer Zähne“, hat die Veranstaltungsreihe vor zwei Jahren ins Leben gerufen. Die Referenten Carsten Schlüter (Praxis-Marketing), Uwe Schäfer (Betriebswirtschaftliche Fragestellungen in der Dentalbranche) und Dr. Felix Heimann (Fachanwalt für Medizinrecht) stellen die Gruppen, ihre Investoren und Ziele sowie den Einfluss auf bestehende Praxen vor.

Die Seminare finden jeweils Freitagnachmittags in unterschiedlichen deutschen Großstädten statt. Kick-Off Termin ist der 24. März 2023 in München. Danach folgen Berlin (31. März 2023) und Düsseldorf (25. August 2023). Im Anschluss an die Veranstaltung stehen die Referenten sowie weitere Experten aus dem Dentalmarkt für individuelle Gespräche zur Verfügung, so die Ankündigung. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 begrenzt. Weitere Informationen hier. (Quelle: M:Company)
 

PKV: Zahl der Vollversicherten steigt

Die Private Krankenversicherung ist 2022 weiter stabil gewachsen. Die Gesamtzahl der Versicherungen stieg auf 37,8 Millionen. In der Zusatzversicherung wuchs die Zahl der Verträge um 2,1 Prozent auf insgesamt 29,1 Millionen.Auch in der Vollversicherung hat sich die Lage der PKV verbessert, so der PKV-Verband. Im fünften Jahr in Folge wechseln wieder mehr Menschen von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung als umgekehrt. 2022 entschieden sich 145.500 Personen für einen Wechsel aus der GKV in die PKV. Umgekehrt wechselten 115.900 Personen in die GKV, „wobei diese Abgänge in der Regel nicht freiwillig erfolgen“, so der Verband. (Quelle: PKV-Verband)
 

BZÄK: Wieder mit Gemeinschaftsstand auf der IDS

Die Internationale Dental-Schau findet vom 14. bis 18. März 2023 in Köln statt. Die BZÄK wird mit ihren Partnern – Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ), Zahnärztliche Mitteilungen (zm), Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ), Bundesverband der Zahnmedizinstudierenden in Deutschland (bdzm), Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA), Verein für Zahnhygiene – vor Ort sein. Der Gemeinschaftsstand findet sich wie immer am Ende von Halle 11.2,Stand O050/ P069. (Quelle: Klartext 01/23 der BZÄK)
 

Dr. Doris Seiz neue Präsidentin der Landeszahnärztekammer Hessen

Dr. Doris Seiz
Dr. Doris Seiz
Foto: Jörg Puchmüller/LZKH
Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten der Landeszahnärztekammer Hessen (LZKH) auf ihrer Konstituierenden Delegiertenversammlung am 25. Januar 2025 in Frankfurt-Niederrad das langjährige Vorstandsmitglied Dr. Doris Seiz aus Kelsterbach bei Frankfurt zur neuen Präsidentin gewählt. Ihr Vorgänger im Amt, Dr. Michael Frank aus dem südhessischen Lampertheim, hatte sich nach 25 Jahren an der Spitze der LZKH dazu entschieden, nicht noch einmal für die Präsidentschaft zu kandidieren.

Zum neuen Vizepräsidenten wählte die Versammlung Dr. Maik F. Behschad aus Kassel, der ebenfalls bereits dem Kammervorstand angehört hatte. Dr. Wolfgang Klenner aus Stadtallendorf, der seit 2013 Vizepräsident der LZKH war, wurde von den Delegierten zum neuen Vorsitzenden der Delegiertenversammlung und Versammlungsleiter gewählt. Mehr im Beitrag. (Quelle: LZKH)
 

Überraschend ein neues Team an der Spitze der KZV Berlin

Überraschung in Berlin: Karsten Geist (Freier Verband Deutscher Zahnärzte – FVDZ) ist neuer Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Berlin. Er war als stellvertretender Vorstandsvorsitzender bereits Mitglied des bisherigen Vorstands. Neuer stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist Dr. Andreas Hessberger, Vertreter der Initiative Unabhängige Zahnärzte Berlin (IUZB). Er gewann mit 24 zu 16 Stimmen gegen den bisherigen KZV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Jörg Meyer. Zweite stellvertretende Vorstandsvorsitzende und damit die gesetzlich geforderte Frau im Vorstand ist – nach Stichwahl gegen Kandidatinnen des Vereins der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und Dentista – Dr. Jana Lo Scalzo (FVDZ). Sie war bis 2020 bereits in der Zahnärztekammer Berlin als GOZ-Referentin tätig.

Damit hat sich auf der konstituierenden Vertreterversammlung der KZV Berlin am 23. Januar 2023 die bisherige Koalition aus Verband der Zahnärztinnen und Zahnärzte von Berlin und FVDZ wie schon in der Zahnärztekammer Berlin auch in der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung nicht fortgesetzt. Dabei soll es vor der Sitzung bereits eine Vereinbarung zur Fortsetzung der Koalition gegeben haben. Mehr im Bericht. (Quellen: KZV Berlin/IUZB/QN)
 

Bayern: Maskenpflicht für Personal in medizinischen Einrichtungen fällt zum 1. Februar

Der Freistaat Bayern wird wegen der Entspannung bei der Corona-Lage im Zuge der anstehenden Verlängerung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) die landesrechtlichen Maskenpflichten mit Ablauf des 31. Januar 2023 aufheben. Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am 19. Januar 2023 hingewiesen. Er forderte zugleich die Bundesregierung auf, die bundesrechtliche Maskenpflicht im Gesundheitswesen bereits vor dem 7. April auszusetzen.

Holetschek: „Die Entwicklung bei der Corona-Pandemie ist erfreulich. Deshalb werden in Bayern mit Ablauf des 31. Januar die landesrechtlichen Maskenpflichten gemäß BayIfSMV fallen – also die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen, weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen und für Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Wir haben uns dazu im Vorfeld mit den Ärzten intensiv abgestimmt.“

Klar sei, dass man das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehle. Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein, so Holetschek. Staatliche Anordnungen seien nicht mehr angezeigt, jetzt komme es vielmehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger an.

Der Minister wies darauf hin, dass aufgrund bundesinfektionsschutzrechtlicher Regelungen weiterhin FFP2-Maskenpflichten beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen und für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher von Arztpraxen bis zum 7. April 2023 gelten. Es stelle sich aber die Frage, ob man diese Maßnahmen bis Anfang April aufrechterhalten müsse, so Holetschek. „Die Entscheidung darüber, wo Masken weiterhin getragen werden müssen, sollte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen in die Hände derer gelegt werden, die hier eigene Sachkompetenz haben – nämlich die Einrichtungen selbst. Der Freistaat geht mit gutem Beispiel voran.“ (Quelle: STMGP)
 

Kostenfreie Bürgertests nicht mehr zum „Freitesten“

Übersicht über die Testregelungen bis 28. Februar 2023
Übersicht über die Testregelungen bis 28. Februar 2023
Quelle: KBV
Bürgertests zum „Freitesten“ nach einer Coronainfektion zur Aufhebung der Absonderung sind seit dem 16. Januar 2023 nicht mehr kostenfrei. Die Testverordnung wurde entsprechend angepasst. Damit schränkt der Bund das Angebot an anlasslosen Testungen asymptomatischer Personen weiter ein, bevor es nach dem 28. Februar gänzlich eingestellt wird. Ein Grund für die weitere Einschränkung des Testangebots ist, dass die Pflicht zur Isolation in vielen Bundesländern aufgehoben wurde, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die über die aktuellen Regelungen informiert.

Anspruch auf einen kostenfreien Bürgertest haben bis einschließlich 28. Februar nur noch Patienten, Bewohner und Besucher in Einrichtungen wie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Pflegende Angehörige (nach Paragraf 19 SGB XI) sowie Menschen mit Behinderung und die bei ihnen beschäftigten Personen („Persönliches Budget nach Paragraf 29 SGB IX“) können sich ebenfalls gratis testen lassen.

Ab 1. März 2023 stellt der Bund die Finanzierung sämtlicher Testungen nach Testverordnung ein. Der Anspruch auf Bürgertestung nach der Testverordnung war bereits im November deutlich eingeschränkt worden. Präventive Coronatests, die Praxen und andere Teststellen ab 1. März durchführen, können damit nicht mehr über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet werden. Diese sind bislang verpflichtet, die Abrechnung auch für Nicht-Vertragsärzte durchzuführen.

Der Nachweis von SARS-CoV-2 bei Erkrankung ist nicht von den Regelungen zur Testverordnung umfasst. Sofern bei klinischer Symptomatik ein Nukleinsäurenachweis auf SARS-CoV-2 erforderlich sein sollte, kann der Arzt die Untersuchung im Rahmen der ärztlichen Behandlung weiterhin veranlassen. (Quelle: KBV)

 

Initiative ProPolitur startet mit namhaften Partnern

Die frisch gegründete Initiative ProPolitur will mehr Bewusstsein zugunsten der Prävention, der PZR und der Politur schaffen. Sie beschäftigt sich konsequent mit der ganzheitlichen indikationsbezogenen Prophylaxe. Namhafte Industriepartner und Fachverbände unterstützen den Standpunkt, dass es in der Prävention nicht das „One fits all Protokoll“ zur Reduktion von Karies, Gingivitis und Parodontalerkrankungen gibt.

Adäquat und substanziell ausgebildete Fachkräfte, ZMP oder auch Dentalhygienikerinnen und Dentalhygieniker sind Experten für Prävention. Sie schätzen die Auswahl der zur Verfügung stehenden Technologien und Produkten, die von unzählige Dentalunternehmen entwickelt und vertreiben werden. Gemeinsames Credo: So individuell wie der Patient, so individuell ist auch die Therapie in der Praxis und die häusliche Zahnpflege.

Die Initiative ProPolitur lobt, motiviert, zeichnet aus, öffnet Türen, gibt Ideen eine Bühne, fördert Transparenz und tritt als Informationsdienstleistung auf. Praxen und deren Teams profitieren von Informationen, die auf www.initiative-propolitur.de zur Verfügung gestellt werden. Partner der Initiative werden Praxen, Verbände, die Wissenschaft, Fachgesellschaften, die Industrie und der Handel sein. Bereits zum Start haben sich mit der DGDH, Dürr Dental, Kerr, dem VDDH, W&H, CP Gaba, Philips, HuFriedy, parostatus.de und CompuGroup Medical, namhafte Player der Branche der Initiative angeschlossen. (Quelle: ProPolitur)

 

Alexander Müller verlässt die ApoBank für eine neue berufliche Aufgabe

Alexander Müller verlässt im Sommer die ApoBank.
Alexander Müller verlässt im Sommer die ApoBank.
Quelle: ApoBank
Alexander Müller (49) wird Ende Juni 2023 den Vorstand der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) auf eigenen Wunsch verlassen, um innerhalb der genossenschaftlichen FinanzGruppe eine neue berufliche Aufgabe zu übernehmen. Nachbesetzt wird sein Posten nicht, so die Bank. Im Rahmen der Agenda 2025 werde es in den nächsten Monaten eine neue Aufgabenverteilung in den Vorstandsressorts geben. In diesem Zusammenhang werde auch das Großkundengeschäft mit dem Privatkundengeschäft in einem zentralen Vertriebsressort zusammengelegt, heißt es.

Alexander Müller kam 2018 als Bereichsleiter Konzernentwicklung zur ApoBank. Ende April 2021 wurde er vom Aufsichtsrat in den Vorstand der Bank berufen. Er verantwortet seitdem das Ressort Großkunden und Märkte. „Dank seiner breiten Erfahrung im Kundengeschäft und in der Strategieentwicklung hat Alexander Müller wichtige Impulse im Transformationsprozess eingebracht und das Profil des Großkundengeschäfts weiter geschärft“, sagt Dr. med. dent. Karl-Georg Pochhammer, Vorsitzender des Aufsichtsrats. „Ich danke ihm für die gute und enge Zusammenarbeit und wünsche ihm nur das Beste für die Zukunft.“

Matthias Schellenberg, Vorsitzender des Vorstands: „Alexander Müller hat mit hoher Fachkenntnis und seinem diplomatischen Geschick viele Veränderungsprozesse erfolgreich begleitet. Im Namen des Vorstands und aller Kolleginnen und Kollegen bedanke ich mich herzlich für sein Engagement und für die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Für seinen weiteren Weg wünsche ich ihm alles Gute.“ (Quelle: ApoBank)
 

KZV S-H: Dr. Christiane Hennig ist 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KZV S-H) für die Legislaturperiode 2023 - 2028 ist komplett. Am 14. Januar 2023 wählte die konstituierende Vertreterversammlung (VV) der KZV S-H in zweiter Sitzung einstimmig Dr. Christiane Hennig zur 2. stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Hennig, die sowohl Zahnmedizinerin als auch Juristin ist und zudem die Akademie für freiberufliche Selbstverwaltung und Praxismanagement (AS Akademie) absolviert hat, ist seit 2013 bei der KZV S-H tätig. Sie war bisher Assistentin des Vorstands und Leiterin des Büros der Selbstverwaltung.

Der komplettierte Vorstand der KZV Schleswig-Holstein (von links):  ZA Peter Oleownik, 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Dr. Christiane Hennig, 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende, und Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender,
Der komplettierte Vorstand der KZV Schleswig-Holstein (von links): ZA Peter Oleownik, 1. Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Dr. Christiane Hennig, 2. stellvertretende Vorstandsvorsitzende, und Dr. Michael Diercks, Vorstandsvorsitzender,
Foto: KZV S-H/eis
Bereits am 14. Dezember 2022 hatte die konstituierende Vertreterversammlung Dr. Michael Diercks zum Vorstandsvorsitzenden und ZA Peter Oleownik zu seinem 1. Stellvertreter gewählt. Der dritte Vorstandsposten hatte unbesetzt bleiben müssen, da es bis dahin nur männliche Bewerber um einen Vorstandssitz gegeben hatte. Das entsprach nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben: Das am 29. Dezember 2022 in Kraft getretene Krankenhauspflegeentlastungsgesetz schreibt eine paritätische Besetzung für alle ab dem 3. Dezember 2022 gewählten mehrköpfigen Vorstände von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sowie der Kassenärztlichen und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung vor. Die Delegierten der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein hatten diesen Eingriff in die Selbstverwaltung scharf kritisiert und eine einstimmige Resolution gegen diese Quotenreglung verabschiedet.

Die konstituierende Vertreterversammlung war am 14. Dezember 2022 nach mehreren Wahlgängen zur Wahl des VV-Präsidiums und der beiden Vorstandsmitglieder aus Zeitgründen unterbrochen und am 14. Januar fortgesetzt worden. Auf der Tagesordnung standen neben der ausstehenden Entscheidung über ein drittes Vorstandsmitglied auch die Wahlen zur Besetzung der Ausschüsse für die neue Legislaturperiode. (Quelle: KZV S-H)
 

Online-Workshops am 23. und 30. Januar: Mitarbeitende gewinnen, erfolgreich kommunizieren

Wie können Praxen über Insta & Co. zeitsparend Mitarbeitende finden? Das zeigt Online-Experte Sebastian Fiddicke am 23. Januar 2023 um 20 Uhr. Dass das Wissen um Verhaltenspräferenzen das Miteinander wesentlich verbessern und was das Persönlichkeitsmodell DISG® dazu beitragen kann, erläutert Dr. Karin Uphoff, Kommunikations-Trainerin und Business-Coach, am 30. Januar 2023 um 19.30 Uhr.

Mitarbeiter zu finden ist eines der vieldiskutierten Themen bei den „ladies dental talks“. „Praxen können dafür sehr gut Social Media nutzen“, sagt Sebastian Fiddicke, Geschäftsführer One Six Digital Consulting GmbH und Experte für Online-Business & Marketing. In dem Online-Workshop am 23. Januar zeigt er Schritt für Schritt auf, wie ein solcher Recruiting-Prozess aussieht, welche Medien dafür gut funktionieren, welche „Dos and Don'ts“ zu berücksichtigen

Quelle: Quintessence News Nachrichten Politik Wirtschaft Praxis Telematikinfrastruktur Team

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