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Gesundheitsministerkonferenz zu i-MVZ: gemeinsame Initiative im Bundesrat angekündigt – KZBV und BZÄK begrüßen Beschluss

Die Gesundheitsminister der Bundesländer tagten am 22. und. 23. Juni 2022 mit dem Bundesgesundheitsminister in Magdeburg.

(c) Pani Garmyder/Shutterstock.com

Die Gesundheitsminister der Bundesländer wollen im Bundesrat eine gemeinsame Initiative der Länder starten, um die Aktivitäten rein von Kapitalinteressen getriebener Investoren in Medizinische Versorgungszentren in der ambulanten Versorgung zu verhindern und zu begrenzen. Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in ihrer Sitzung am 22. und 23. Juni 2022 in Magdeburg.

Bereits im November 2021 hatten die Ländergesundheitsminister einen Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert worden waren, die Aktivitäten der Investoren zu beobachten und zu begrenzen und mit verschiedenen Maßnahmen mehr Transparenz auch für die Bevölkerung zu den Trägern der sogenannten i-MZV zu schaffen.

Z-MVZ explizit genannt

Der aktuelle Beschluss greift diese Themen und neue Initiativen auf und nennt explizit zahnmedizinische Versorgungszentren als Ziel: „Das BMG wird gebeten, in geeigneter Weise und unter Berücksichtigung von Zuständigkeiten der Länder auch im Bereich des Berufsrechts Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlich Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb Zahnärztlicher medizinischer Versorgungszentren auszuschließen. Das BMG wird um Prüfung gebeten, wie die Thematik auch im Bereich der ärztlichen Versorgung geregelt und eine vergleichende Regelung in der Bundesärzteordnung verankert werden kann.“

Gründungsvoraussetzungen im SGB V verschärfen

Zudem soll das Ministerium prüfen, ob für die Neugründung von i-MVZ im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGBV), im Paragrafen 95 Absatz 1b weitere Vorgaben und Grenzen eingeführt werden sollen, um die sektorenübergreifende Verzahnung der ambulanten Versorgung zu fördern und i-MVZ zu begrenzen. Vorgeschlagen wir dafür „ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk (ggf. mit Ausnahmen für Planungsbereiche mit festgestellter bestehender oder drohender Unterversorgung)“. Diese räumliche Begrenzung wird von der zahnärztlichen Standespolitik seit langem gefordert, ebenso wie ein fachlicher Bezug des i-MVZ zum Krankenhaus, der für die Zahnmedizin in der Regel nicht gegeben ist.

Länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe beim BMG

Der neue Beschluss der GMK wiederholt die Forderungen der Landesgesundheitsministerinnen und -minister an das BMG vom November 2021, die bislang nicht umgesetzt wurden: So sei das BMG gebeten worden, eine länderoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. „Diese soll – unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zum Versorgungsgeschehen und unter Beachtung der betroffenen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgüter – eine erforderliche weitere Regulierung der Gründung und des Betriebs Medizinischer Versorgungszentren prüfen und Vorschläge dazu vorlegen. Ziel ist es, die Integrität medizinischer Entscheidungen, die Sicherstellung einer flächendeckenden und umfassenden Versorgung – auch durch MVZ – sowie die Begrenzung der Bildung monopolartiger Strukturen nachhaltig und rechtssicher gewährleisten zu können. Die noch zu bildende Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll in diese Vorschläge auch die in den Beschlussziffern 1 bis 3 dargelegten Erwägungen einfließen lassen.“

Zahnärzteschaft begrüßt erneute und sehr klare Positionierung

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV
Foto: KZBV/Knoff
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen diesen Beschluss der GMK uneingeschränkt. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV, erklärte in der gemeinsamen Pressemitteilung beider Standesorganisationen: „Die Probleme für die Patientenversorgung durch iMVZ sind seit Jahren bekannt. Unsere detaillierten Analysen belegen die sehr dynamische und besorgniserregende Entwicklung. Immer mehr versorgungsfremde Großinvestoren und Hedgefonds dringen in die zahnärztliche Versorgung. Die Gefahren für die Patientenversorgung sind durch Gutachten klar belegt. Mit dem Beschluss legt die GMK erneut den Finger in die Wunde und fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die Probleme anzupacken. Wir stehen hinter den konkreten Regelungsvorschlägen der GMK. Herr Minister Lauterbach, die Fakten und Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Handeln Sie, bevor es zu spät ist.“

Der Ball liegt im BMG: Handeln, bevor es zu spät ist

Prof. Christoph Benz, Präsident der BZÄK
Prof. Christoph Benz, Präsident der BZÄK
Foto: BZÄK/axentis.de
Auch der Präsident der BZÄK, Prof. Christoph Benz, reagierte dazu in Berlin:  „Wir sind erleichtert, dass die Gesundheitsministerinnen und -minister mit so großem Nachdruck darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Zahnheilkunde schnell gestoppt werden muss. Zahnmedizin darf nicht zur Industrieware mit Umsatzdruck auf angestellte junge Kolleginnen und Kollegen werden. Die Regelungsvorschläge der GMK sind dazu geeignet, diesem gefährlichen Trend Einhalt zu gebieten. Nach diesem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder liegt der Ball nun im Bundesgesundheitsministerium, das schnell aktiv werden sollte, um eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter nachhaltig zu beschädigen.“

Digitalisierung: Nur voll funktionsfähige Anwendungen ausrollen

Ein weiteres Thema in Magdeburg war die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Neben der Fokussierung auf die Bürgerinnen und Bürger und den von der EU-Kommission auf den Weg gebrachten Europäischen Gesundheitsdatenraum befasst sich der dazu gefasste Beschluss auch mit den Problemen der Telematikinfrastruktur und der geringen Inanspruchnahme der elektronischen Patientenakte.

Gemeinsame E-Health-Strategie

Im Beschluss heißt es: „5. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder bitten das BMG um Prüfung, wie die weitere Entwicklung der Telematikinfrastruktur mit ihren Anwendungen besser auf die Versorgung und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet werden kann. Ausschließlich vollständig funktionsfähige, ausreichend leistungsfähige und qualitätsgesicherte Anwendungen dürfen in einem flächendeckenden Roll-out-Prozess die Praxen erreichen.“

Man sehe zudem den Bedarf einer „von Bund, Ländern und Selbstverwaltung gemeinsam erarbeiteten E-Health-Strategie, um die Rahmenbedingungen für die digitale Transformation des deutschen Gesundheitswesens zu definieren“.

Ergänzt am 24. Juni 2022, 12 Uhr, um die Reaktion von BZÄK und KZBV. -Red.

 

Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten

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