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Bundesgesundheitsminister Spahn bezieht Stellung vor der KZBV-Vertreterversammlung

Ein gut gelaunter, diskussionsfreudiger, auf Zusammenarbeit setzender, in der Richtung dieser Zusammenarbeit aber entschiedener Bundesgesundheitsminister eröffnete am Mittwochmittag in Berlin die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Jens Spahn nahm sich nach seinem Grußwort gerne Zeit für die Diskussion mit den Delegierten.

Spahn griff in seiner Rede die Themen auf, die auch die KZBV-VV beschäftigen. Digitalisierung, Wert und Aufgaben der Selbstverwaltung und Sicherstellung der wohnortnahen vertragszahnärztlichen Versorgung und dazu anstehende Fragen beleuchtete er mit klaren Ansagen und Perspektiven. Bei allen Themen wiederholte er die Einladung an die Zahnärzte, sich an Gestaltung und Ausgestaltung zu beteiligen. Zusammenarbeit und gemeinsames Gestalten seien ihm wichtig, so der Minister. Als Schlüsselthema benannte er das Vertrauen der Menschen, das die Politik durch Handeln wiedergewinnen müsse – von Gesundheits-IT und Telematikinfrastruktur über Selbstverwaltung bis zum Leistungskatalog und den Entscheidungen im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Datenschutz und Datensicherheit

Zum Thema Digitalisierung benannte er den Datenschutz und die Datensicherheit als eine der Achillesfersen. Allerdings sei es auch analog um den Datenschutz in Praxen und Kliniken nicht immer perfekt bestellt – und jetzt eine gute Gelegenheit, das mit den per Gesetz (DVG) zu erstellenden Richtlinien richtig anzugehen. Er wolle die Digitalisierung mit den Beteiligten selbst in Deutschland gestalten und das Feld der Gesundheitsdaten und Anwendungen nicht ausländischen Konzernen – Daten-Überwachungskapitalismus – oder Staaten wie China überlassen.


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, (Foto: KZBV/Spillner)

Beim Stichwort Sicherstellung der flächendeckenden wohnortnahen zahnärztlichen Versorgung erklärte der Minister, er stehe der Forderung, auch den KZVen präventiv dieselben Möglichkeiten der Unterstützung bei Unterversorgung etc. einzuräumen wie den KVen, positiv gegenüber – auch wenn die Situation bei den Zahnärzten in puncto Zulassungsbedingungen eine andere sei. Spahn erklärte unter Beifall erneut, dass er ein großer Freund der Selbstverwaltung sei. Der Selbstverwaltung seien in den vergangenen Jahren ja auch viele neue Aufgaben übertragen worden. Dazu bekam er aber auch kritische Anmerkungen der Delegierten: Das sei zwar erfreulich, aber es wäre glaubhafter und auch motivierender, wenn neue Aufgaben nicht immer mit Sanktionen oder Strafandrohungen verbunden würden. Auch wurde er beim Thema TI daran erinnert, daran zu denken, dass man auch die niedergelassenen Zahnärzte und Ärzte in den Praxen mitnehmen müsse. Die in Deutschland vielfach fehlende Breitbandanbindung an das Internet dürfe nicht vergessen werden: Dann sei die TI installiert, funktioniere aber wegen fehlender Datenleitungen nicht, so ein Delegierter.

Was die Z-MVZ in Investorenhand angeht, so sei es noch zu früh, die Wirkung der Regelungen im TSVG zu beurteilen. Den Klagen der Investoren nach sollte es Wirkung zeigen, so der Minister, der ankündigte, dass auch das BMG dazu Daten erheben und die Entwicklung beobachten wolle.

Eßer: Weichenstellungen vornehmen


Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)

Der Vorstandsvorsitzende der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, dankte dem Minister für seine konstruktive Dialogbereitschaft und die gute Vertrauensbasis in der Zusammenarbeit: „Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, Weichenstellungen vorzunehmen, mit denen auch in fünf, zehn und fünfzehn Jahren die Sicherstellung der Versorgung flächendeckend, wohnortnah und qualitätsgesichert erfolgen kann.“ Als Beispiel nannte er die Regulierung der Gründungsmöglichkeiten von Investoren-MVZ durch Krankenhäuser, die über das kürzlich verabschiedete Terminservice- und Versorgungsgesetz erreicht worden war. Die Wirkung dieser Regelung müsse engmaschig überwacht und bei Bedarf nachjustiert werden. „Sollte der Zustrom von Private Equity-Fonds und versorgungsfremden Investoren nicht ausreichend unterbunden werden, ist die patientenwohlorientierte und freiberufliche Versorgung weiterhin in Gefahr.“

Eßer unterstrich die wichtige Rolle der Vertragszahnärzte als technikaffiner Berufsstand bei der Ausgestaltung der Digitalisierung. Trotz Kritik in Detailfragen werde die Digitalisierungsstrategie der Regierung von den Praxen grundsätzlich unterstützt: „Wer sich hier verweigert, verliert den Anschluss! Die übergroße Mehrheit des Berufsstandes will die Chancen der Digitalisierung erschließen, sie für sichere Kommunikation und Abrechnung sowie für die Bewältigung von Bürokratie nutzen.“ So seien im Bundesschnitt bereits mehr als 90 Prozent der Zahnarztpraxen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen.

Haftung in der TI eindeutig regeln

Es sei dabei aber von grundlegender Bedeutung, jederzeit hohe Datenschutzstandards und Datensicherheit zu gewährleisten: „Uns ist klar, dass wir für Datensicherheit in unseren Praxen Verantwortung tragen. Genauso unmissverständlich fordern wir aber den Gesetzgeber auf, schnell und eindeutig zu regeln, dass die Haftung für Daten vor dem TI-Konnektor endet“, sagte Eßer. Beim Thema Sicherheitsrichtlinie und dem Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik müssten daher die Anforderungen an tatsächliche Risiken angepasst werden, die von Zahnarztpraxen ausgehen können.

Sanktionsbewährten Umsetzungsfristen, wie sie im Digitale-Versorgung-Gesetz vorgesehen sind, erteilte er erneut eine Absage. Solche Instrumente seien für eine erfolgreiche Digitalisierung kontraproduktiv und zeugten von Misstrauen gegenüber Selbstverwaltung und Heilberufen, das nicht gerechtfertigt sei. Eßer plädierte für eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Daten und verwahrte sich gegen eine renditeorientierte Patientennavigation von Krankenkassen mittels digitaler Anwendungen. Dagegen begrüßte er zuletzt vorgenommene Änderungen am DVG hinsichtlich zahnärztlicher Telekonsile, für die sich die KZBV im Gesetzgebungsverfahren eingesetzt hatte. Solche Konsile sollen künftig auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung als telemedizinische Leistungen abgerechnet werden können, wenn dafür sichere Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden.

Halbzeitbilanz des Vorstands und aktuelle Themen

Der erste Tag der VV stand dann im Zeichen der Berichte der Vorstandsmitglieder. Eßer zog in seiner umfangreichen Rede eine Halbzeitbilanz der Arbeit dieses KZBV-Vorstands.

Martin Hendges beschrieb die aktuellen Herausforderungen im Bereich Vergütung und Qualitätssicherung. Dr. Karl-Georg Pochhammer ergänzte die Ausführungen des Ministers und Eßers zur Telematik und Digitalisierung um weitere praktische Hinweise und Hintergründe. Für den zweiten Tag der VV steht nach der Diskussion der Berichte auch die Präsentation der ersten Ergebnisse der AG Frauenförderung an. (Quelle: Marschall/Quintessence News, KZBV)

Titelbild: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei seiner Rede vor der Vertreterversammlung der KZBV (Foto: KZBV/Spillner)
Quelle: Quintessence News Politik Nachrichten

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