0,00 €
Zum Warenkorb
  • Quintessence Publishing Deutschland
Filter
1681 Aufrufe

Spahn: „Wir schützen die, die uns beschützen“ – Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Ärzte, Pfleger und Helfer in der Notfallversorgung sollen künftig besser gegen Übergriffe geschützt werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, der am 19. Februar 2020 vom Kabinett verabschiedet wurde.

Damit reagiere die Bundesregierung auf die steigende Zahl von Gewalt gegen medizinisches Personal. Der besondere strafrechtliche Schutz soll auf medizinisches Personal von ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen erweitert werden, so das Bundesministerium für Gesundheit.

Notfallversorgendes medizinisches Personal soll in den strafgesetzlichen Schutz einbezogen werden, den das Strafgesetzbuch (StGB) bereits bestimmten Berufsgruppen der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder des Rettungsdienstes gewährt. Ärztevertreter und Gewerkschaften hatten schon vor Inkrafttreten dieser Verschärfungen immer wieder gefordert, den Schutz auch auf Ärzte und Personal im Notdienst auszuweiten. „Bei ihrer Arbeit im Interesse der Allgemeinheit sind sie besonderen Gefahrensituationen ausgesetzt, deshalb sind sie als hilfeleistende Berufsgruppe besonders geschützt. In schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich“, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.

„Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug“


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) (Foto: BMG)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn erklärte, Ärzte und Pflegekräfte würden gerade bei Not- und Nachtdiensten immer häufiger verbal oder sogar tätlich angegriffen. „Das ist absolut inakzeptabel. Helfer genießen den besonderen Schutz unserer Gemeinschaft. Deshalb verschärfen wir die Strafen bei Gewalt gegen Ärzte, Pflegekräfte und Helfer in der Notfallversorgung. Davon soll das Signal ausgehen: Wir schützen die, die uns beschützen. Selbstverständlichkeiten des gesellschaftlichen Miteinanders stehen für uns nicht zur Disposition. Ärzte und Pflegekräfte verdienen Respekt. Dass wir das betonen müssen, ist allerdings traurig genug.“

Zu den Gruppen, die einen besonderen Schutz benötigen, gehört auch das medizinische Personal in der Notfallversorgung. Dazu zählen Ärztinnen und Ärzte, auch Pflegerinnen und Pfleger, Hilfskräfte und alle, die medizinische Versorgung im Notfall leisten. Sei es in Ambulanzen nachts oder am Wochenende, in Notaufnahmen in Kliniken oder Versorgungszentren oder sei es im Notdienst zuhause bei Hilfsbedürftigen oder im Heim. Überall dort setzt sich medizinisches Personal besonderen Situationen außerhalb des regulären Praxis- oder Stationsbetriebs aus. Es ist besonders exponiert, gefährdet und im Allgemein- und Individualinteresse auch besonders schützenswert.

Besondere Bedingungen im Notdienst

Zur Beschreibung der Situation heißt es in der Meldung des BMG: „Diese verschiedenen Situationen medizinischer Versorgung, die nicht warten kann, haben eines gemeinsam, nämlich häufig Unübersichtlichkeit sowie gesteigerten Entscheidungs- und Handlungsdruck unter schwierigen Bedingungen. Die Ressourcen im Notdienst sind naturgemäß geringer als in der normalen Versorgung, schließlich sollen Notfälle behandelt werden, und nicht alle, das heißt diejenigen nicht, die auch warten könnten, bis der reguläre Dienst wieder beginnt. Demgegenüber steht eine große gestiegene Nachfrage. Stress und Hektik sind ebenso häufig wie eine große hochfrequente Inanspruchnahme, aufgeregte Hilfesuchende und Begleitpersonen.“

Der Notdienst selbst steht ebenfalls vor einer Neustrukturierung. Mit dem Anfang Januar vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung sollen integrierte Notfallzentren der ambulanten und stationären Notfallbetreuung aufgebaut werden. Dazu gehört auch ein gemeinsames Notfallleitsystem.

Titelbild: hxdbzxy/Shutterstock.com
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit Politik

Adblocker aktiv! Bitte nehmen Sie sich einen Moment ...

Unser System meldet, dass Sie eine aktive AdBlocker-Software verwenden, die verhindert dass alle Seiteninhalte geladen werden können.

Fair geht vor: Unsere Partner aus der Industrie tragen durch ihre Anzeigen einen maßgeblichen Teil zum Betreiben dieser Newsseite bei. Diese finden Sie in überschaubarer Anzahl auf der Startseite sowie den einzelnen Artikelseiten.

Bitte setzen Sie www.quintessence-publishing.com auf Ihre „AdBlocker Whitelist“ oder deaktivieren Ihre AdBlocker Software. Danke.

Weitere Nachrichten

  
3. Mai 2024

„BEL-Positionen sind reihenweise zu niedrig vergütet“

Berufspolitisches Forum des VDZI fordert mehr Möglichkeiten des Zahntechniker-Handwerks – Auszeichnung für Prof. Dr. Lauer
2. Mai 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – Mai 2024
29. Apr. 2024

Politik gibt – oder nimmt

Brennglas „Frühjahrsfest“ – Dr. Uwe Axel Richter über zehn Hygienegebote, Kopfkino, entlarvende Worte der Politik und die Notwendigkeit eines Plans B
29. Apr. 2024

Gebührenordnungen müssen dringend novelliert werden

Vertreter von Ärzte- und Zahnärzteschaft, PKV und Experten waren sich einig – Einheitsvergütungssysteme keine Lösung
29. Apr. 2024

Einigung in Bayern: „Ein guter Tag für Patienten und Versicherte“

AOK Bayern und KZVB einigen sich über Honorare 2023 und 2024 – lange Geschichte von Streitigkeiten
29. Apr. 2024

Kurz und knapp

Kurznachrichten und Informationen aus der (dentalen) Welt – April 2024
26. Apr. 2024

„Nutzen Sie die Chance auf einen Kurswechsel“

Budgetierung, Bürokratie, iMVZ und Digitalisierung: Zahnärzteschaft erwartet Lösungen – Frühjahrsfest von KZBV und BZÄK in Berlin
25. Apr. 2024

Was den Menschen in Deutschland in Sachen Ernährung wirklich wichtig ist

DANK-Kommentar: Zukunftsweisende Empfehlungen des Bürgerrates als Chance für mehr Prävention